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    Was die Zwei-Drittel-Mehrheit erlaubt .. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.09.03 21:16:22 von
    neuester Beitrag 24.09.03 18:57:29 von
    Beiträge: 14
    ID: 778.149
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      schrieb am 21.09.03 21:16:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Die Zweidrittelmehrheit im Bayerischen Landtag gibt der beherrschenden Partei eine große Machtfülle und beschneidet die Rechte der Opposition erheblich. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik hatte eine Partei in einem Landesparlament oder im Bundestag diese Schwelle erreicht.

      Nach der Landesverfassung kann mit Zwei-Drittel-Mehrheit im Alleingang der Datenschutzbeauftragte und der Rechnungshofpräsident abberufen werden - zwei Ämter, die zur Kontrolle der Regierung vorgesehen sind. Gegen den Willen der Opposition ließe sich die Öffentlichkeit von Plenarsitzungen ausschließen. Auch Untersuchungsausschüsse könnten hinter verschlossenen Türen arbeiten müssen. Umgekehrt hätte die Opposition mit dann weniger als einem Drittel der Stimmen nicht mehr die Möglichkeit, eine Sondersitzung des Landtags zu verlangen oder eine Anklage gegen einen Minister oder Abgeordneten zu beantragen.

      Daneben gibt es noch eine ganze Reihe von Befugnissen aus der Geschäftsordnung, die an eine Zweidrittelmehrheit geknüpft sind - etwa das Auswechseln eines Ausschussvorsitzenden, die Vertagung von Dringlichkeitsanträgen und der Ausschluss eines Abgeordneten von Landtagssitzungen.

      Selbst das vornehmste politische Recht, eine Änderung der Bayerischen Verfassung, liegt in der Hand der Partei mit der Zweidrittelmehrheit. Weil im Freistaat aber die Mitspracherechte des Volkes stärker verankert sind als vielerorts sonst, müsste den Bürgern ein Eingriff in das weißblaue "Grundgesetz" zur abschließenden Entscheidung vorgelegt werden.
      Avatar
      schrieb am 21.09.03 21:20:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ja, Ja - der Volksentscheid!
      Ist schon ne gescheite Einrichtung.
      Das sollten andere Bundesländer auch einführen - es bliebe einem viel Schwachsinn erspart!

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 21.09.03 21:22:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      da wär ich mir nicht so sicher ;)
      Avatar
      schrieb am 21.09.03 21:25:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Aldy
      Die Bayer. Staatsregierung versteht ihr "Geschäft"!
      So einen Abstimmungsschwachsinn wie heute, habe ich noch nie erlebt. Da werden unterschiedliche Themen auf einen Zettel gedruckt und es kann nur das "Paket" abgestimmt werden :mad:
      Ich hoffe, dass dies der juristischen Nachprüfung nicht standhält und nochmal durchgeführt werden muß!
      Avatar
      schrieb am 21.09.03 21:35:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ja die Bayern haben die liberalste Verfassung in Deutschland, da das Volk
      über die Änderung der Verfassung zustimmen muß. Auch in diesem Punkt ist Bayern wieder einmal vorbildlich !!!!
      Da könnte sich der Bund und die anderen Länder eine Scheibe abschneiden !!!

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      Avatar
      schrieb am 21.09.03 23:31:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      LauraGerhard
      aber auf Bundesebene hat die Union den Volksentscheid
      blockiert!
      Avatar
      schrieb am 21.09.03 23:45:36
      Beitrag Nr. 7 ()
      LauraGerhard
      Ich befürworte z. B. , dass Kinder/Jugendliche gegen Ausbeutung, Verwahrlosung und Mißhandlung geschützt werden,
      ich befürworte aber nicht, dass ein 18jähriger wählbar sein sollte.

      Es darf nur ein Kreuz für beide Fragen gemacht werden, ein JA oder ein NEIN! Da ich auf keinen Fall für wählbare 18jähre bin, kreuze ich NEIN an und bin somit auch gegen den Schutz von Jugendlichen :mad:
      Diese "Paketabstimmung" ist Volksverarsche auf bayrisch!
      Hier wird dem verblödeten Bayern mal wieder ein Mitbestimmungsrecht vorgegaukelt!

      Im Wahllokal stellt ich die Frage ob diese Form der Abstimmung rechtlich zulässig ist, drei Wahlhelfer sagten mir, dass sie sich nicht äußern dürfen, ein Wahlhelfer äußerte sich "privat"!

      Die beiden "Volksentscheide" füllte ich nicht in der Wahlkabine aus, man war entsetzt und diskutierte die "Gültigkeit" :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 00:35:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ Stella,
      ich stimme dir in diesem Punkt voll zu.
      Auch ich habe diese Paketlösung aus den von dir genannten Gründen
      abgelehnt.

      Deine Folgerung "Volksverarsche auf bayrisch" bezweifle ich aber.
      Warum hat sich denn die Opposition nicht stark gemacht
      und gegen diese Kombination im Landtag gekämpft.
      Hier hätte sie doch punkten können!

      Das Problem wäre ja schließlich leicht zu lösen gewesen,
      wenn man diese Abstimmung gesplittet hätte.
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 01:31:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn ich den Herrn Wickert diese Woche richtig verstanden habe, könnte die CSU-Regierung unter Stoiber mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit sogar die Monarchie in Bayern wieder einführen...:)
      Das wäre doch einmal etwas neues in D
      (und mein persönlicher Reform-Vorschlag).
      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 01:47:09
      Beitrag Nr. 10 ()
      #5,

      die Volksentscheide wurden aber, genau wie die Abschaffung des bayerischen Senats im Januar 1998, gegen der Willen der CSU in der bayerischen Verfassung verankert.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 01:54:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      #1,

      soso, der "datenschutzbeauftragte" und der "rechnungshofpräsident" könnten abberufen werden.

      glaubst du, das würde irgend jemand bemerken, ausser den genannten selbst?

      geschweige denn, dass es irgendwelche konsequenzen hätte, ausser der tatsache, dass zwei büros und zwei dienstwagen frei sowie ein paar zentner weniger papier bedruckt würden.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 09:11:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      #11

      nun, ich errinnere an die amigo-affäre. so ein bischen kontrolle hat noch keiner regierung geschadedt ;). auf jeden fall hätten`s auch 59,9 % getan.
      Avatar
      schrieb am 22.09.03 11:05:31
      Beitrag Nr. 13 ()
      Was der SOZ wohl mit einer Zweidrittelmehrheit alles anfangen würde?

      Wenn ich daran denke, wird mir schlecht!

      Oder die Grünen erst, der SOZ hoch zwei!



      --------------------
      Der SOZ - ein Dieb in der Nacht...
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 18:57:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13

      der SOZ hat einen rauschebart und ungekämmte haare. Wenn er nicht gerade seinem Nachbarn nach dem Häusle trachtet, pinkelt er gegen geparkte autos oder betätigt sich als Handtaschenräuber. Sei auf der Hut vor dem bärtigen Bombenleger !


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