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    Geil - das Kopftuchurteil!? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.09.03 11:06:46 von
    neuester Beitrag 24.09.03 23:51:56 von
    Beiträge: 28
    ID: 779.215
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      Avatar
      schrieb am 24.09.03 11:06:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      So ein Schwachsinn!

      Seit wann kippt das BVerfG solch wichtigen Entscheidungen ohne Übergagnsfrist?

      Aber wenn ich richtig überlege - eigentlich ist das Urteil genial!
      Sofern die Länder eine gesetzliche Regelung herbeiführen, kann die Unterrichtung mit Kopftuch untersagt werden.
      Ich schätze mal Bayern und Baden-Württemberg werden die ersten Länder mit entsprechenden Regelungen sein.
      Und der Knaller an der Sache: Bislang versuchten Muslime auch dem Rechtsweg unsere Bevölkerung nach ihren Vorstellungen zu gestalten. Das Urteil ist so eindeutig, dass es in dieser Sache keine weiteren aussichtsreichen Klagen mehr geben wird.

      Ich finde das Urteil gut. Es schafft eindeutig Klarheit.
      Leider wird dies Thema zu Wahlkampfzwecken augebeutet werden.
      Wäre die Entscheidung eine Woche vor der Bayernwahl ergangen - Stoiber hätte im Wahlkampf mit Sicherheit eine unverzügliche Regelung propagiert!
      Was meint ihr - wieviel Stimmen hätte er dann bekommen?

      So samomonisch das Urteil auch sein mag - wahrscheinlich wird es wohl in rechtspopulistischer Absicht ausgenutzt werden.
      Vielleicht gewinnt ja Schill die nächsten Wahlen in Hamburg?

      Gruß
      Aufschlag
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 11:15:08
      Beitrag Nr. 2 ()
      Konnte mir einen letzten Thread im Politik-Forum einfach nicht verkneifen;) :laugh: :D
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 11:18:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Aufschlag
      Salomonisch?
      Das BVG hat nur den "Schwarzen Peter" wieder an den Gesetzgeber
      zurückgeschoben. Und der darf nun zusehen, wie er eine Regelung
      findet, ohne erneut das Grundgesetz zu verletzen.

      Ich sehe es allerdings wie die Minderheit der Verfassungsrichter
      (deren Begründung immer noch bei Phoenix gezeigt wird)


      Wieso letzter Thread?
      ...willst Dich wohl nicht voll registrieren? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 11:29:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Salomonisch nenne ich ein Urteil, dass keine schwarz/weis Entscheidung trifft, sondern beiden Parteien einen Teilsieg einräumt.
      Dass sie den schwaren Peter an den Gesetzgeber zurückgeben ist Ausfluss aus dem Prinzip der Gewaltenteilung. Da das BVerfG als Hüter der Verfassung möglichst neutral sein soll, finde ich das "zurückschieben des schwarzen Peters" an den Gesetzgeber o.k..


      Gruß
      Aufschlag

      PS: Eine Registrierung kommt für mich momentan nicht in Betracht. Wenn ich dafür allerdings meine gefakte web.de Adresse verwenden könnte, würde ich mir das u.U. nocheinmal überlegen.
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 12:01:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      VOTE-AUSWERTUNG
      Stand: 24. September 2003 11:59

      Das Urteil zum "Kopftuchstreit"
      Wie finden Sie die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum so genannten "Kopftuchstreit"?


      Richtig. 34.66%
      Falsch. 60.14%
      Weiß nicht. 5.20%
      Gesamtbeteiligung: 1538


      Abstimmung bei Spiegel:
      Thread: Kein Titel für Thread 0151826692000

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      Avatar
      schrieb am 24.09.03 12:07:29
      Beitrag Nr. 6 ()
      #5
      Kann man auch mit:Zum Kotzen voten?:D
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 12:14:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      LOL - wenn tafi die Umfrage hinkriegt, kannste es mal auf OP probieren :D
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 18:16:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Bei der n-tv-Telefonumfrage sind momentan über 90% der Anrufer
      der Meinung, daß das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht nicht
      toleriert werden sollte. :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 19:13:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ab nach Hause wenn ihr das nicht paßt!
      wenn sie sich Religiös beschnitten fühlt tschüßßßßßßß

      Wahnsinn Deutschland!
      Kreuz von der Wand und Deutsche Kinder nach Meka beten!
      Soweit kommt`s noch!

      Kastor
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 19:15:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Christen immer, Kopftuch nimmer !
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 19:48:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Aufgabe für siuzidgefährdete sendungsbewußte christliche Mitteleurpäer.

      Begeben Sie sich unversehens, in einen moslemisch geprägten Gottesstaat. Dort werden Sie Lehrer, hängen Sie sich ein überdimensionales Holzkreuz um den Hals. Dieses sichtbare Kreuz trägt die aus 10m noch lesbare Inschrift "INRI", außerdem eine geschnitzte originalgetreue Jesusfigur.

      Nun versuchen Sie dieses Kreuz länger als 2 Min. zu tragen.
      Leider wird über Sie mit der Sharia geurteilt. Sie leben noch 3 oder 4 Tage.......


      Diese Urteil wurde wieder einmal mehr, von unserem Alt-68er Abschaum gefällt!


      Islamic Law—the Sharia

      --------------------------------------------------------------------------------

      The Qur`an is the principal source of Islamic law, the Sharia. It contains the rules by which the Muslim world is governed (or should govern itself) and forms the basis for relations between man and God, between individuals, whether Muslim or non-Muslim, as well as between man and things which are part of creation. The Sharia contains the rules by which a Muslim society is organized and governed, and it provides the means to resolve conflicts among individuals and between the individual and the state.

      There is no dispute among Muslims that the Qur`an is the basis of the Sharia and that its specific provisions are to be scrupulously observed. The Hadith and Sunna are complementary sources to the Qur`an and consist of the sayings of the Prophet and accounts of his deeds. The Sunna helps to explain the Qur`an, but it may not be interpreted or applied in any way which is inconsistent with the Qur`an.

      Though there are other sources of law—i.e., ijma`, (consensus), qiyas, (analogy), ijtihad, (progressive reasoning by analogy)—the Qur`an is the first and foremost source, followed by the Hadith and Sunna. Other sources of law and rules of interpretation of the Qur`an and the Hadith and Sunna follow in accordance with a generally accepted jurisprudential scheme.

      The Qur`an contains a variety of law-making provisions and legal proscriptions interspersed throughout its chapters (suwar) and verses (ayat). A number of rules exist for interpreting these provisions, such as the position of a given ayah within the context of the surah, which in turn is interpreted in accordance with its place in the sequence of revelations, its reference to other revelations, and its historical context in relation to particular conditions which existed at the time of the given revelation. These and other rules are known as the science of interpretation (ilm usul aI-fiqh). According to these rules, for example, one initially is to refer to a specific provision and then to a general provision dealing with a particular situation. No general provision can be interpreted to contradict a specific provision, and a specific rule will supersede a general proposition. A general provision, however, is always interpreted in the broadest manner, while a specific provision is interpreted in the narrowest manner. Reasoning by analogy is permitted, as are applications by analogy, except where expressly prohibited. Simplicity and clear language are always preferred. Similarly, the clear spirit of certain prescriptions cannot be altered by inconsistent interpretations. A policy-oriented interpretation within the confines of the rules of jurisprudence is permissible and even recommended, as is the case with the doctrine of ijtihad (progressive reasoning by analogy).

      "Avoid condemning the Muslim to Hudud whenever you can, and when you can find a way out for the Muslim then release him for it. If the Imam errs it is better that he errs in favor of innocence (pardon) than in favor of guilt (punishment)."

      The Prophet`s Hadith


      "Were people to be given in accordance with their claim, men would claim the fortunes and lives of (other) people, but the onus of proof is on the claimant and the taking of an oath is incumbent upon him who denies."

      The Prophet`s Hadith


      Muslim scholars do not consider Islam to be an evolving religion, but rather a religion and legal system which applies to all times. It is, therefore, the application that is susceptible to evolution. Indeed, the provisions of the Qur`an are such that by their disciplined interpretation, with the aid of the Hadith and Sunna and other sources of interpretation, Islam can, as intended, provide the solution to contemporary social problems.

      Fourteen centuries ago Islam was a spiritual, social, and legal revolution. Its potential for effecting progress remains unchanged. This is essentially the belief of enlightened fundamentalist Muslims. Islamic fundamentalism is not, therefore, a regressive view of history and contemporary reality. Islam at the height of its civilization, between the seventh and eleventh centuries, was neither repressive nor regressive. It was a progressive, humanistic, and legalistic force for reform and justice.


      #################################

      P.S. Ich bin nicht getauft, gehöre auch keiner Konfession an, aber dieses Urteil ist eindeutig RECHTSBEUGUNG, ein POLITISCHES URTEIL gegen unsere KINDER, gegen den VOLKSKONSENS!

      ENTLASST DIESE BEAMTEN, SIE SPRECHEN KEIN RECHT, SIE REFLEKTIEREN NICHT MEINUNG DES VOLKES!

      Gruß
      Proxi
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 20:06:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ihr Rassisten lasst Ihr das Kopftuch!
      Wenn Sie sonst Ihre Sache ordentlich macht!
      Hatte früher einen Lehrer der hatte immer eine Schildkappe auf während des Unterrichts .Hat keiner was gesgt!
      WAR HALT LEHRER MÜTZE!
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 20:13:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      NEIN SPEED!!

      sie hat eine erziehungsaufgabe. hier gilt absolute neutralität.


      wieso rassisten, sie ist weiß ich auch.
      weißt du nicht was rassismus heißt??



      ######################################

      gruß
      proxi
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 20:45:35
      Beitrag Nr. 14 ()
      #12
      Hier geht es nicht um ein Cappi oder ein Stück Stoff, sondern um ein religiöses Symbol.

      Oder ist ein Hakenkreuz auch nur ein buntes Symbol?

      Wie kann man nur so dämlich argumentieren!! :mad:
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 21:11:45
      Beitrag Nr. 15 ()
      Wo ist das Problem?
      Die Länder - allen voran Bayern und BW - werden die Gesetzgebung ändern (müssen) und dann hat sich das!

      Wie gesagt: Neutralitätspflicht! Der Staat hat sich aus religiösen Dingen herauszuhalten. Und das wird er auch tun.

      Aldy
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 21:49:30
      Beitrag Nr. 16 ()
      Is ja lustig. Eine Frau möchte mit Kopftuch unterrichten und einige WO-ler sehen wieder das "Abendland" in Gefahr. :laugh:

      Auch wenn das Kopftuch ein Symbol des Islam sein sollte: Solange die Frau im Unterricht keine Propanganda für den Islam macht, wird sie, Kopftuch hin oder her, verutlich keinen Ärger bekommen. Sollte sie allerdings Propaganda betreiben wird sie wohl großen Ärger (nach dem Beamtenrecht) bekommen.

      So what, warum sich aufregen?
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 22:00:11
      Beitrag Nr. 17 ()
      OH IHR WEICHGEWASCHENEN RÜCKGRATLOSEN GESELLEN,

      kinder werden durch ihre lehrer beinflusst!
      hier werden menschen und ihre charaktere erst geformt.


      der nächste lehrer trägt dann satanische zeichen, mit einem riesenpentagramm um den hals....macht ja nichts, es wird keiner beinflußt. nur der imaginäre lehrer betrieb einen totenkult nur durch symbole, versteht sich......:(


      wisst ihr eigentlich was ihr da von euch gebt?


      #############################
      gruß
      proxi
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 22:00:13
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ob Du es glaubst oder nicht: Das Abendland ist in Gefahr, und dieses Urteil fügt sich wie ein Mosaikstein zum anderen. Allein die Demographie läßt schlimmstes befürchten, gerade im Bezug auf den Einfluß des Islam auf unser Land.
      In wenigen Jahrezehnten wird Sprücheklopfern deines Schlages vielleicht auch noch ein Licht aufgehen!
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 22:10:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Tetris

      Bin kein Sprücheklopfer, hab nur was gegen die von euch geschürte Paranoia.
      Für dich/euch ist Kopftuchtragen ein Akt in dem sich der Anspruch des Islam auf kulurelle Hegemonie darstellt (oder so ähnlich wird`s wohl gesehen). Schon mal darüber nachgedacht, das das vermutlich nur der persönlichereligiöse Ausdruck dieser Frau ist? Wie gesagt, sollte sie wirklich in der Klasse über die Vorteile des Islam gegenüber den "Gottlosen" referieren, würde sie mächtig Ärger kriegen. Und das wäre dann auch ganz in Ordnung.
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 22:13:00
      Beitrag Nr. 20 ()
      Lies mal den Beitrag von Alice Schwartzer Ignatz dann siehste wer hinter dieser Frau steckt!
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 22:19:36
      Beitrag Nr. 21 ()
      @ Fuller

      ...wenn du einen link reinstellst werde ich das gerne tun.

      Ignatz

      PS: Proxi, du willst doch wohl nicht allen Ernstes den Islam mit dem Satanismus vergleichen. Der Islam ist einer der ganz großen Weltreligionen. El Kaida und ähnliche Verirrten stellen nur zahlenmäßig sehr kleine Randgruppen dar. Auch in den USA gibt es religiöse Extremisten: z. Bsp. die radikalen christlichen Abtreibungsgegner die manchmal sogar bereit sind Ärzte zu killen. Auch keine angenehmen Zeitgenossen.
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 22:21:44
      Beitrag Nr. 22 ()
      Thread: kopftuch ja - kruzifix nein

      Posting #67 ca. ;) von Denali
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 22:43:55
      Beitrag Nr. 23 ()
      @ignatz

      Sollte sie allerdings Propaganda betreiben wird sie wohl großen Ärger (nach dem Beamtenrecht) bekommen.

      Weißt Du eigentlich wie schwer es ist einen Beamten zu suspendieren, bzw eine Disziplinarverfahren einzuleiten?
      Wenn diese Frau erst mal im Staatsdienst ist, dann bleibt die auch drin!

      Außerdem geht es weniger um die Person von Frau Ludin, als vielmehr darum, dass Islamisten sich bemühen, uns deren Weltanschauung aufzubinden.
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 23:08:31
      Beitrag Nr. 24 ()
      @ Fuller

      merci


      @ Aufschlag

      hab mich mal durch den großen "Sräd" gekämpft und bin mir nicht mehr ganz sicher. Bedenklich fand ich, das die Frau angeblich bei Milli Görus unterrichtet hat. :(
      Sinnvoll fände ich eigentlich eine Einzelfallentscheidung, ein grundsätzliches "ja" mit Einschränkungen was aber vermutlich zu umständlich und bürokratisch wäre. Andererseits, wenn der Staat zur religiösen Neutalität verpflichtet ist und seine Kruzufixe abhängen muß, warum sollen dann andere Kopftücher tragen dürfen?
      Schwierige Fragen, ich bin froh das ich das nicht zu entscheiden habe. :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 23:08:57
      Beitrag Nr. 25 ()
      IGNATZ,

      vergleichen will ich nichts.

      ES GEHT UM DIE BEEINFLUßUNG UNSCHULDIGER KINDER; EGAL WODURCH!!


      ###############

      gruß
      proxi
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 23:29:05
      Beitrag Nr. 26 ()
      @Ignatz

      Es geht doch nicht um die Gefühle dieser Frau.

      Vielmehr geht es islamistischen Kreisen darum sich wichtig zu machen und auf ihre Art in unsere Gesellschaft "einzubringen".

      In erster Linie müsste es um die Kinder gehen. Die scheinen in dem Urteil leider eine Nebenrolle zu spielen.

      Die Folgen des Urteils verkomplizieren unsere Rechtsprechung. Und das ist das schlimme daran! Warum den eigentlich keine Lösung auf Bundesebene?

      Wir werden wohl in Zukunft von dieser "Weltanschauung" systematisch gezwungen immer weniger tolerant zu sein. Das macht mir Angst!
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 23:36:26
      Beitrag Nr. 27 ()
      @ carimba

      Das hinter der Frau "islamische Kreise" stehen ist jetzt aber deine eigene Interpretation.

      Ich ging anfangs (zu blauäugig?) davon aus, das das Kopftuchtragen Ausdruck der Religiosität dieser Frau ist, vergleichbar dem Tragen eines Kruzifixkettchens.

      Unabhängig davon ist es allerdings ein grundsätzliches Problem.
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 23:51:56
      Beitrag Nr. 28 ()
      "islamistische Kreise" war wohl etwas "zu hart" formuliert.


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      Geil - das Kopftuchurteil!?