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    Hat es ein Steuerberater so nötig ? :eek: - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.09.03 20:53:04 von
    neuester Beitrag 24.09.03 23:21:12 von
    Beiträge: 19
    ID: 779.540
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      schrieb am 24.09.03 20:53:04
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      habe heute nicht schlecht gestaunt, als ich eine Rechnung einer Steuerberaterin erhalten habe in der Sie 25 EUR von mir will.

      Folgendes ist passiert:

      am Montag habe ich einen ehem. Klassenkameraden von mir angerufen um 3 (DREI ) kurze Fragen bzgl. meiner Steuererklärung beantwortet zu bekommen. Die Sache hat ca.
      3 Minuten gedauert ! Anschliessend haben wir noch ca. 5-7 Minuten über privates gesprochen wie man es halt so macht.

      Jetzt hat mir seine Tussi eine Rechnung geschickt in der Sie mir diese telefonische Beratung in Rechnung stellen will.

      Davon abgesehen, dass es moralisch in diesem Fall meines erachtens verwerflich ist Geld zu verlangen, (schliesslich waren wir zig Jahre zusammen in der Klasse ) ist es überhaupt richtig, dass sie mir dies berechnet ohne dass er im Gespräch etwas davon erwähnt hat ?
      Eigentlich dachte ich, dass er noch als Lehrer an der Schule unterrichtet und habe erst im Gespräch erfahren, dass er jetzt als Steuerberater tätig ist.

      Muss ich das Geld zahlen ? Ich bin zutiefst enttäuscht von ihm. Was ist, wenn ich nicht zahle und sage, dass ich nur privat mit ihm geplaudert habe ?? Können Sie mich zwingen zu zahlen ?

      THX Turbo_Lover
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 20:57:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Rufe Ihn eben an!
      Er selbst wird Verständnis haben.
      Mit seiner "Tussi" mußt Du Dich doch nicht auseinandersetzen!
      Wetten, das klappt!

      MfG
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 20:58:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      25 Euro ist eh billig

      ruf mal bei deinem Rechtsanwalt (gibt´s in jeder Klasse:laugh: ) an, der verrechnet dir dann das 10fache

      shit happens

      sorry

      zaphod:cool:
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 20:58:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Melde Dich nochmnal!
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 21:00:07
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zum Glück hast du ja auch noch privat gequatscht.

      Daher ist der Fall ganz einfach: Du stellst einfach eine Rechnung über 100 Euro und erklärst deinem Klassenkameraden, dass du jetzt neuerdings als Psychologe arbeiten würdest.

      Damit hast du netto 75 Euro gemacht.

      :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 24.09.03 21:05:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      # 3 setzen 6 !

      # 4 was gibt´s ?

      Was ist denn, wen ich nicht zahle bzw. auf evtl. Mahnungen nicht reagieren würde ?

      Was habt er (sie) gegen mich in der Hand ? OK, auf der
      Telefonrechnung hätten Sie einen Beweis, dass ich angerufen habe. Jedoch waren wir ja Klassenkameraden und das Gespräch hatte zu 70 % einen privaten Hintergrund !
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 21:08:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 21:11:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      würds auch machen wie #5

      ...einfach mal seine reaktion abwarten.

      zumindest wird er dann peinlich berührt sein.
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 21:16:19
      Beitrag Nr. 9 ()
      Nachdem du Deine Psychologenrechnung abgeschickt hast, würde ich 3-4 Werktage später anrufen und ihn fragen, wie du dieses Psychologeneinkommen jetzt versteuern müsstest.

      Dann lacht ihr herzlich und alles ist wieder gut.
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 21:17:41
      Beitrag Nr. 10 ()
      Dumm gelaufen. Ich frag mich nur, wie seine "Tussi" ohne sein Zutun Dir was in Rechnung stellen kann. Schreib die 25 € ab und pinkle ihm beim nächsten Klassentreffen beim gemeinsamen Toilettengang aus Versehen über die Hose!
      # 5 :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 21:19:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      Da würde ich erstmal gar nichts machen, weil Du keine Rechnung bekommen hast-oder ?
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 21:19:35
      Beitrag Nr. 12 ()
      ich denke, dass es entweder ein versehen ist oder die höfliche art zu sagen, dass er mit dir privat nichts mehr zu schaffen haben will. nur du selbst kannst das herausfinden, indem du selbst anrufst.

      und um auf deine frage zurück zu kommen: ja du musst das geld zahlen, wenn er darauf besteht. wenn du zu deinem frisör gehst und ihr beim haarewaschen privates austauscht, musst du hinterher trotzdem zahlen.
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 21:36:25
      Beitrag Nr. 13 ()
      Rufe ihn an, er möge die Rechnung stornieren.
      Das wird er nicht machen und die Tussi Dir für das Gespräch
      noch `ne Rechnung schreiben.
      Kannst ihn dann wieder anrufen und sie wird ....

      ... 2 Jahre später :
      An "Deiner Brücke" fährt ein Porsche vorbei.
      Am Steuer die Tussi von Deinem Steuerberater. Sie grinst und sagt leise "Danke!"
      :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 21:46:54
      Beitrag Nr. 14 ()
      überweise 250 Euro als Strafe für Deinen Schnorrversuch.

      Der Berater denkt demnächst bei neuerungen garantiert an Dich und Du erhälst hinweise, mit denen Du 2500 sparst.

      Wer am falschen Ende spart, bleibt arm.
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 21:50:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      ich würde die 25 Oiro von der Steuer absetzen :D
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 22:38:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      siehste mal........

      ich könnte dich auch beraten in Steuerfragen leider darf ich das nicht.

      Egal ob ich das aus freundschaft mache oder nicht der staat nimmt in solchen Fällen an.

      Wir beide machen das um uns zu bereichern.
      Sowas wird nicht geduldet basta


      guck mal zahlreiche Fälle diesbezüglich die anhängig sind vor Gericht.

      Der staat duldet keine kostenlose steuerberatung

      den da gehts ja um Hilfe.

      und die wird abgewürgt.
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 22:42:29
      Beitrag Nr. 17 ()
      25 Euro dann von Steuer absetzen.

      Wenn sie dir Rechnung ausstellt ist alles was dir übrig bleibt.

      Wenn keine Rechnung dann hat sies schwarz gemacht und der staat kassiert von ihr wiederum

      vieleicht bekommt se sogar ne "HAFTSTRAFE":laugh:

      und ist auf der schwarzen Liste

      Traurig aber war hier Deutschelande armes Lande

      Nachbarschafthilfe jegliche Hilfe wird abkassiert:cry:
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 22:51:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      Sofern er eine Tochter hat, heirate sie so rasch wie es nur geht. Demnach kann ein steuerliches Beratungsgespräch durchaus auch kostenfrei stattfinden, da es sich sodann um nahestehende Angehörige handelt. Die zeitliche Korrektur fällt meines Erachtens nur noch unter die sog. "kleine Urkundenfälschung". Weitere Scheingeschäfte würde ich dennoch nicht tätigen.:lick:
      Avatar
      schrieb am 24.09.03 23:21:12
      Beitrag Nr. 19 ()
      hahahaha genau


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