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    Fragen zu Eigenheimzulage, Finanzierung etc. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.09.03 14:48:58 von
    neuester Beitrag 05.11.03 11:46:22 von
    Beiträge: 14
    ID: 780.599
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      Avatar
      schrieb am 28.09.03 14:48:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Also ich bin kein Freund von Immobilien und finde sie nicht lukrativ, aber unser Vermieter will unsere Wohnung verkaufen, wir wollen hier wohnen bleiben und außerdem haben wir von den Schwiegereltern eine quasi renditelose Immobilie geschenkt bekommen mit einer dauernden Last zu Gunsten der Schwiegerelter drauf und die Möglichkeit, diese Wohnung jetzt los zu werden und damit 50% unserer Wohnung zu zahlen und die dauernde Last auf die eigene Wohnung zu nehmen.

      Frage 1: Wie ist die aktuelle Lage in Sachen Eigenheimzulage?

      Ich finde es ok, diese sinnlose Subvention abzuschaffen, möchte sie aber doch vorher selber noch abgreifen.:D
      Ist Jahresende definitiv deadline? Dunkel erinnere ich mich, der Bundesrat hätte abgelehnt, aber da ich bisher nie ernsthaft über Immobilienkäufe nachgedacht habe, verfolgte ich das Thema nicht sonderlich.
      Was muß geschehen, um heuer sich die Zulage noch zu sichern? Grundbucheintrag? Auflassung? Oder genügt ein "Letter of Intend"?
      Es könnte nämlich knapp werden, weil die Immobilie vorher noch geteilt werden muß.

      Frage 2: Gibt es Banken, die einem für die Fianzierung Fremdwährungskredite einräumen?

      Kurzfristig, bis die andere Wohnung verkauft ist, denke ich an eine kurzlaufende Zwischenfinanzierung in Schweizer Franken, einen langlaufenden Teil würde ich gerne in US$ aufnehmen, damit würde ich mir den Euro Call im Depot ersparen. Hat jemand Erfahrungen damit?
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 16:11:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Moin,

      also bis jetzt ist in punkto EHZ noch nichts entschieden. Ich persönlich glaube auch eher, dass es die EHZ auch im nächsten Jahr noch geben wird, vielleicht aber gekürzt oder nur noch für Familien mit Kinder!

      Wer ganz auf Nummer sicher gehen will (so wie ich), sollte die Immobilie noch dieses Jahr erwerben und einziehen. Das Einziehen ist eine Voraussetzung für die EHZ, die es nur für selbstgenutzten Wohnraum gibt.

      Entscheidend ist der im Kaufvertrag angegebene Zeitpunkt für den Übergang von Nutzen und Lasten. Ab da kannste einziehen!! Auf die Umschreibung des Grundbuches kommt es nicht an. Ein "letter of intend" :laugh: reicht sicher nicht!

      Mit der Fremdwährungsfinanzierung wirste wohl eher kein Glück haben, aber Du kannst ja einfach mal bei verschiedenen Banken nachfragen!

      Grüße

      Crypti
      (der sich auch noch schnell ne Eigentumsgruft gekauft hat und sich tierisch auf € 20.000,-- in den nächsten acht Jahren vom Steuernazistaat freut) :D

      Viele Grüße auch an Herrn Eichel!!!!!!!! :D
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 17:29:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      Warum willst Du bei der aktuellen Zinssituation ein Fremdwährungsrisiko auf Dich nehmen ? Vereinbare lieber Sondertilgungsrechte, das ist wie eine Spardose.

      Und zur Eigenheimzulage kann ich nur sagen: Es gibt Maximalgrenzen beim Einkommen :mad: Es geht also nicht für jeden auf.

      Sven
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 17:36:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Das mit den Einkommensgrenzen lieber Sven ist doch lediglich eine Frage aktiver Steuervermeidung :D

      Ein guter Steuerberater machts möglich!! :laugh:

      Kein Geld für den Steuernazistaat!!!!!!!!!!!

      Aber die EHZ kann man natürlich trotzdem abgreifen!

      Grüße

      Crypti
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 18:40:54
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nun, ich sehe kein Risiko sondern die Chance, daß in den nächsten ein, zwei Jahren - länger würde ich die Bindung nicht wählen - meine Schulden bei der Bank durch Zauberhand (fallender Dollar) niedriger werden. Und das ganz ohne Optionsprämie oder Zeitwertverfall. Frankenkredite gibt es, das habe ich schon gehört.
      Sondertilgungsrechte will ich auch raushandeln, aber da sollen die Banken angeblich knauserig sein. Vielleicht gestaffelt finanzieren:

      50% Eigenkapital
      10% $ Kredit 1 Jahr (Ist dann aber eine Option mit Verpflichtung, kein Schein mit Wahlrecht - egal, wenn der $ anders läuft, muß ich halt ein Gegengeschäft an der Börse machen)
      10% SFR auf 2 Jahre
      15% auf 5 Jahre
      15% auf 10 Jahre

      Lakra oder KfW sollte man natürlich auch einbauen. Ärgerlich: Lakra ist leer für dieses Jahr - EHZ gibts evt. nur noch dieses Jahr.

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      Avatar
      schrieb am 28.09.03 20:50:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich finde es ok, diese sinnlose Subvention abzuschaffen, möchte sie aber doch vorher selber noch abgreifen.

      Spitze!


      10% SFR auf 2 Jahre :laugh: :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 22:12:18
      Beitrag Nr. 7 ()
      @ cryptkeeper:
      Dein Post liest sich ja, als ob man Steuern (bzw. zu versteuerndes Einkommen) ziemlich leicht vermeiden kann. Für einen Tip wäre ich schon dankbar (und mit mir bestimmt andere). Aber bitte Cash-Schonend !
      Sven
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 23:46:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      valueinvestor, interessant wäre es zu wissen, über welche Größenordnungen man sich hier unterhält. Du willst also ne gebrauchte ETW kaufen. Wenn ich mal von Gesamtkosten von 200.000 € ausgehe, dann wäre das ein Kaufpreis von rd. 190.000 €. Für ne gebrauchte ETW schon ein stolzer Preis, je nach Lage und Größe.

      Du bringst 50 % EK mit. KfW willst du auch haben. Nochmal 30 %. Sondertilgungen kannst du dir bei denen allerdings abschminken. Da wird nicht verhandelt. Punktum. Hier kannst du deine 15 % auf 5 und 15 % auf 10 Jahre unterbringen.

      Fehlen noch 20 %. Das sind läppische 40.000 €. Die willst du dann noch aufteilen in 20.000 € in $ auf 1 Jahr und 20.000 € in SFR auf 2 Jahre. Deine Hausbank wird sich die Beine ausreißen, um dir deine Finanzierungswünsche zu erfüllen. :laugh: Auch die Schweizer warten händeringend auf derartige Geschäfte. :D

      So ab 500.000 € Gesamtkosten könntest du Glück haben, dass sich jemand mit deinen Gedankengängen beschäftigt. Immerhin wären das ja dann schon Kreditsummen von jeweils 50.000 €. Ob die KfW dann aber noch mitspielt, weiß ich nicht. Aber wer zahlt schon solche Summen für ne gebrauchte Bude.

      Wenn es sich tatsächlich bei den 20 % um ne Summe bis zu 40.000 € handelt, dann kombinier das Darlehen mit einem Bausparvertrag (bin ich eigentlich kein Freund davon, aber in deinem Fall funktioniert es), hau da die Eigenheimzulage und die 1- oder 2-prozentige Tilgungsrate zusätzlich rein und außerdem die von dir geplanten Sondertilgungen. Der BSV sollte dann nach 9 Jahren zuteilungsreif sein und das Darlehen ablösen. Sofern du Kind(er) hast, geht die Rechnung erst recht auf. In das Bauspardarlehen kannst du ohnehin Sondertilgungen in beliebiger Höhe leisten. So sehen es die Bedingungen meist vor.

      Die Eigenheimzulage ist noch nicht vom Tisch. Nach den letzten -mir bekannten- Meldungen will die SPD eine Änderung erst mit Bekanntgabe im Bundesgesetzblatt wirksam werden lassen. Da noch nicht mal eine Gesetzesänderung beschlossen ist, kann sich das Ganze noch ziemlich weit in 2004 ziehen.

      Selbst wenn die Teilung noch nicht vollzogen ist, kann dennoch ein Kaufvertrag mit "beabsichtigt gem. Teilungserklärung vom ..... zu teilen" und "AB (sicherheitshalber Klartext: die Abgeschlossenheitsbescheinigung) wird nachgereicht" geschlossen werden. Der Nutzen- und Lastenübergang kann auch schon für dieses Jahr vereinbart werden. Da du die Wohnung schon bewohnst, hast du auch keine Probleme mit der Ummeldung.

      Ist schon erstaunlich, welche Gedanken sich die Leute mit ner Baufinazierung machen. Die meisten sind froh, wenn sie eine kriegen.:D

      Gruß
      TCR
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 23:51:00
      Beitrag Nr. 9 ()
      @valueinvestor
      Ab 2004 dürfte die EHZ für Singles, Kinderlose und Steuersparfüchse etc. passe´sein. Zuviel spricht dafür, daß da zusammengestrichen wird - u.a. auch dieser Thread!

      Kaufvertrag mit Datum des Eigentumsübergang reicht.
      Antragstellung und erste Zahlung erst im Jahr des Einzugs.

      Fremdwährungsdarlehen: Finger weg!
      Lieber dritteln (5 J, 5 J KFW und 10 J).
      Bei dem derzeitigen Zinsniveau würde ich zu 100% finanzieren!
      Dein EK legst Du in soliden Dax-Werten an.
      Bringt sicherlich mehr Rendite.

      @sven_H
      Tja, letztes Jahr ging da noch was - Medienfonds, Windparkfonds etc.
      So habe ich´s auch gemacht.
      Jetzt ist die Sache schon aufwendiger.
      Du müßtest bspw. eine KG finden, bei der Du als Kommanditist einsteigen kannst. Die müßte aber idealerweise auch noch im ersten Jahr Deines Eintritts so viel Verluste machen, daß Du möglichst 100% Deiner Einlage sofort absetzen kannst.
      Viel Erfolg!

      Gruß
      Aldy
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 00:39:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Aldy

      "Tja, letztes Jahr ging da noch was - Medienfonds, Windparkfonds etc. "

      Hoffentlich ist da das Geld nicht weg...

      Den Ausführungen von TheCastropRauxeler schliesse ich mich an (ausser, dass die 500T€ vielleicht etwas niedriger sein könnten). Bei einem Gesamtfinanzierungsvolumen von 200T€ ist die Aufteilung der Darlehen in diverse Fremdwährungen für jede normale Bank vollkommen uninteressant.

      Eher interessant fände ich bezgl. der Sondertilgungsmöglichkeiten das Darlehen in verschiedene Festschreibungsfristen zu unterteilen (z.B. 2J, 5J und 8J). Das ist auch bei diesen Summen m.W. ohne Probleme möglich und erlaubt auf diese Weise nach dem jeweiligen Auslaufens der Festschreibungsfrist "Sondertilgungsmöglichkeiten" (dadurch, dass man diesen Betrag einfach ablöst).

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 00:39:27
      Beitrag Nr. 11 ()
      Die Wohnung liegt in einem Vorort von Freiburg, da sind die Immobilienpreise so hoch. Freiburg kommt direkt hinter München und Düsseldorf. Als Investition rechnet sich das Ding im Leben nicht aber ich will nun mal da wohnen bleiben. Noch dazu ein renommierter Architekt...
      Mit Banken habe ich bisher Null Erfahrung weil ich nie Schulden gemacht habe - aus Prinzip.
      Auch die Wohnung könnten wir stemmen, aber ich möchte meine Aktien jetzt nicht verkaufen. Soweit also dáccord.

      Das mit dem BSV verstehe ich nicht ganz: Die Dinger haben doch ´ne niedrige Verzinsung, weshalb du später auch ein günstiges Darlehen bekommst. Wie funktioniert das umgekehrt? Wenn ich ca 5% Zinsen im Schnitt zahle und auf dem BSP 3% bekomme, läuft die Summe doch auf? Sorry das ich so dumm frage, aber mit der Materie habe ich mich noch gar nicht beschäftigt - bei Aktien stelle ich mich nicht so an ;)
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 17:04:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      # 2

      Das Einziehen ist eine Voraussetzung für die EHZ, die es nur für selbstgenutzten Wohnraum gibt.

      Soweit ich weiß, reicht es doch aus, in diesem Jahr noch den Kaufvertrag abzuschließen, dann erhält man doch auch bereits für 2003 die EHZ. Muss die Immobilie definitiv in diesem Jahr noch bezogen werden? :rolleyes:
      Hat sich da was geändert :confused:?
      Avatar
      schrieb am 05.11.03 03:25:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      @Träumerin,
      natürlich muß man noch dieses Jahr in die erworbene Whg. ziehen um die vollen 8 Jahre Zulage zu bekommen.
      Ich bin nämlich auch noch schnell auf der Suche einer Bestandsimmobilie.
      Seit 10.2003 kann ich mir wegen dreimonatigen Kündigungsfrist abschreiben noch dieses Jahr in die selbstgenutzte Wohnung zu kommen.
      Die unbewohnten Immobilien (in den Versteigerungen) sind leider meistens in einem erbärmlichen Zustand und versprechen keine Wertsteigerung. Da ist es wohl besser eine gute vermietete Immobilie zu kaufen und den Mieter nächstes Jahr rauszuschmeißen, obwohl man dann auf 1/8 der Zulage verzichtet.
      Auf alle Fälle muß das ganze noch dieses Jahr beim Notar abgewickelt werden.
      Avatar
      schrieb am 05.11.03 11:46:22
      Beitrag Nr. 14 ()
      #13 Einspruch Euer Ehren,

      1) Das Datum des Notarvertrags ist entscheidend dafür, welche gesetzliche Regelung für die EHZ gilt, bis Jahresende also noch die heutige. Diesen Anspruch kann man leicht in`s nächste Jahr retten: vereinbare im Notarvertrag (Jahr 03) als Datum für den Eigentumsübergang (Übergang von Nutzen, Lasten und Gefahren) einen Termin im Jahr 04. Ziehe dann in 04 ein und Du bekommst die EHZ für die vollen 8 Jahre.

      2) Kündigungsfrist: ist irrelevant. Sobald die Hütte Dein ist und außerdem bewohnbar, kannst Du dich offiziell ummelden und sofort dort einziehen. Dann gibt`s die EHZ auch noch für 03. Mußt dann halt noch zwei Monatsmieten extra zahlen, sieh` selbst was günstiger ist. Ich rate zu 1).

      3) Vermietete Immobilie kaufen: ist eine Möglichkeit, lohnt sich aber nur, wenn man gut verdient (Steuervorteil!), einen ordentlichen Kaufpreisabschlag wg. Vermietung und/oder Renovierungsbedürftigkeit herausschlagen kann (Sanierung bringt ggf. nochmal einen ordentlichen Steuervorteil!), und vor allem, wenn man viel Zeit und Geduld mitbringt. So leicht kriegt man die Mieter nämlich nicht `raus. Und die feine Englische ist das auch nicht.

      MfG, Novalis1


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