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    Wo ist der Unterschied zwischen Lastschrift und Abbuchungserlaubnis? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.09.03 22:25:58 von
    neuester Beitrag 29.09.03 09:02:16 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 28.09.03 22:25:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Können die Beträge beider 6 Wochen lang von der eigenen Bank vom Abbucher zurückgefordert werden?
      Avatar
      schrieb am 28.09.03 22:29:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo!

      Lastschrift: Kannst du bei der Bank innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen

      Abbuchungsauftrag: Das Geld ist weg! Keine Widerspruchsmöglichkeit!
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 00:30:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      @dollarboy

      "Lastschrift: Kannst du bei der Bank innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen" ... ist ein wenig veraltet ;)


      Einer Lastschrift aus dem Einzugsermächtigungsverfahren kann jederzeit wiedersprochen werden (BGH Urteil). Durch die AGB´s der Banken gelten aber Buchungen auf Girokonten als genehmigt, wenn nicht bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss (i.d.Regel Quartalsabschluss) ein Einwand erhoben wird. Also Quartalsende +(!) 6 Wochen.

      Einer Lastschrift im Rahmen des Abbuchungsverfahrens kann nicht wiedersprochen werden.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 07:21:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      @ K1

      Und jetzt erkläre mal bitte einem unbedarften Bürger - Otto Normalverbraucher - den feinen Unterschied und auf was er achten muß, wenn er so etwas unterschreibt.

      Ich bin der Ansicht, daß diese Verklausulierungsorgie zum großen Teil daran schuld ist, wenn allgemeine Kaufzurückhaltung und Verunsicherung herrscht.
      Avatar
      schrieb am 29.09.03 09:02:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      @silvodin

      die in #3 aufgeführte Regelung bei den Lastschriften mit Einzugsermächtigung ist eine Verbesserung für die Verbraucher (vorher 6 Wochen, jetzt Rechnungsabschluss (i.d.Regel Quartalsende) + 6 Wochen.


      Lastschrift mit Einzugsermächtigung:

      - Der Zahlungspflichtige erlaubt dem Zahlungsempfänger(!) den Einzug von Zahlungen auf einem Formular.
      - z.B. möglich/sinnvoll bei GEZ, Strom, Wasser, Vereinsbeiträge usw.
      - Die Lastschrift kann vom Zahlungspflichtigen bis 6 Wochen nach letztem Kontoabschluss (in der Regel erfolgt der quartalsweise) "zurückgegeben" werden.
      - Als Privatmensch würde ich nur diese Form der Lastschrift erlauben.


      Lastschrift bei Vorliegen eines Abbuchungsauftrag:

      - Der Zahlungspflichtige gibt seiner Bank(!) den Auftrag Abbuchungen von Firma xy bis zum Betrag xx zu erlauben.
      - Eigentlich nur unter Firmen üblich
      - Die Lastschrift kann vom Zahlungspflichtigen nicht (!) "zurückgegeben" werden.
      - Als Privatmensch würde ich diese Form der Lastschrift nicht erlauben. Ist wie ein betragsmässig beschränkter Blankoscheck.

      Grüße K1


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