Wo ist der Unterschied zwischen Lastschrift und Abbuchungserlaubnis? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.09.03 22:25:58 von
neuester Beitrag 29.09.03 09:02:16 von
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Können die Beträge beider 6 Wochen lang von der eigenen Bank vom Abbucher zurückgefordert werden?
Hallo!
Lastschrift: Kannst du bei der Bank innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen
Abbuchungsauftrag: Das Geld ist weg! Keine Widerspruchsmöglichkeit!
Lastschrift: Kannst du bei der Bank innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen
Abbuchungsauftrag: Das Geld ist weg! Keine Widerspruchsmöglichkeit!
@dollarboy
"Lastschrift: Kannst du bei der Bank innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen" ... ist ein wenig veraltet
Einer Lastschrift aus dem Einzugsermächtigungsverfahren kann jederzeit wiedersprochen werden (BGH Urteil). Durch die AGB´s der Banken gelten aber Buchungen auf Girokonten als genehmigt, wenn nicht bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss (i.d.Regel Quartalsabschluss) ein Einwand erhoben wird. Also Quartalsende +(!) 6 Wochen.
Einer Lastschrift im Rahmen des Abbuchungsverfahrens kann nicht wiedersprochen werden.
Grüße K1
"Lastschrift: Kannst du bei der Bank innerhalb von 6 Wochen zurückbuchen lassen" ... ist ein wenig veraltet
Einer Lastschrift aus dem Einzugsermächtigungsverfahren kann jederzeit wiedersprochen werden (BGH Urteil). Durch die AGB´s der Banken gelten aber Buchungen auf Girokonten als genehmigt, wenn nicht bis zu sechs Wochen nach Rechnungsabschluss (i.d.Regel Quartalsabschluss) ein Einwand erhoben wird. Also Quartalsende +(!) 6 Wochen.
Einer Lastschrift im Rahmen des Abbuchungsverfahrens kann nicht wiedersprochen werden.
Grüße K1
@ K1
Und jetzt erkläre mal bitte einem unbedarften Bürger - Otto Normalverbraucher - den feinen Unterschied und auf was er achten muß, wenn er so etwas unterschreibt.
Ich bin der Ansicht, daß diese Verklausulierungsorgie zum großen Teil daran schuld ist, wenn allgemeine Kaufzurückhaltung und Verunsicherung herrscht.
Und jetzt erkläre mal bitte einem unbedarften Bürger - Otto Normalverbraucher - den feinen Unterschied und auf was er achten muß, wenn er so etwas unterschreibt.
Ich bin der Ansicht, daß diese Verklausulierungsorgie zum großen Teil daran schuld ist, wenn allgemeine Kaufzurückhaltung und Verunsicherung herrscht.
@silvodin
die in #3 aufgeführte Regelung bei den Lastschriften mit Einzugsermächtigung ist eine Verbesserung für die Verbraucher (vorher 6 Wochen, jetzt Rechnungsabschluss (i.d.Regel Quartalsende) + 6 Wochen.
Lastschrift mit Einzugsermächtigung:
- Der Zahlungspflichtige erlaubt dem Zahlungsempfänger(!) den Einzug von Zahlungen auf einem Formular.
- z.B. möglich/sinnvoll bei GEZ, Strom, Wasser, Vereinsbeiträge usw.
- Die Lastschrift kann vom Zahlungspflichtigen bis 6 Wochen nach letztem Kontoabschluss (in der Regel erfolgt der quartalsweise) "zurückgegeben" werden.
- Als Privatmensch würde ich nur diese Form der Lastschrift erlauben.
Lastschrift bei Vorliegen eines Abbuchungsauftrag:
- Der Zahlungspflichtige gibt seiner Bank(!) den Auftrag Abbuchungen von Firma xy bis zum Betrag xx zu erlauben.
- Eigentlich nur unter Firmen üblich
- Die Lastschrift kann vom Zahlungspflichtigen nicht (!) "zurückgegeben" werden.
- Als Privatmensch würde ich diese Form der Lastschrift nicht erlauben. Ist wie ein betragsmässig beschränkter Blankoscheck.
Grüße K1
die in #3 aufgeführte Regelung bei den Lastschriften mit Einzugsermächtigung ist eine Verbesserung für die Verbraucher (vorher 6 Wochen, jetzt Rechnungsabschluss (i.d.Regel Quartalsende) + 6 Wochen.
Lastschrift mit Einzugsermächtigung:
- Der Zahlungspflichtige erlaubt dem Zahlungsempfänger(!) den Einzug von Zahlungen auf einem Formular.
- z.B. möglich/sinnvoll bei GEZ, Strom, Wasser, Vereinsbeiträge usw.
- Die Lastschrift kann vom Zahlungspflichtigen bis 6 Wochen nach letztem Kontoabschluss (in der Regel erfolgt der quartalsweise) "zurückgegeben" werden.
- Als Privatmensch würde ich nur diese Form der Lastschrift erlauben.
Lastschrift bei Vorliegen eines Abbuchungsauftrag:
- Der Zahlungspflichtige gibt seiner Bank(!) den Auftrag Abbuchungen von Firma xy bis zum Betrag xx zu erlauben.
- Eigentlich nur unter Firmen üblich
- Die Lastschrift kann vom Zahlungspflichtigen nicht (!) "zurückgegeben" werden.
- Als Privatmensch würde ich diese Form der Lastschrift nicht erlauben. Ist wie ein betragsmässig beschränkter Blankoscheck.
Grüße K1
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