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    Kann Arbeitgeber machen was er will? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.09.03 16:19:25 von
    neuester Beitrag 02.10.03 17:46:55 von
    Beiträge: 12
    ID: 781.349
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      Avatar
      schrieb am 30.09.03 16:19:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich stelle das für einen Freund rein.
      Der arbeitet seit Jahren für eine Spedition, die zwar von der
      Grösse her einen Betriebsrat haben müsste - hat sie aber nicht.
      Angeblich hat die Hausbank des AG zur Aufrechterhaltung der
      Kreditlinien eine massive Einsparung der Kosten (natürlich Personalkosten)
      verlangt.
      Im einzelnen muss jetzt jeder! MA pro Woche 45 Stunden arbeiten,
      bei gleichzeitiger Streichung von Urlaubs-, Weihnachts- und sonstigem
      Zulagengeld.
      Der Urlaub wir von bisher 28 auf 25 Tage reduziert.
      Den Mitarbeitern, die diese Vereinbarung??? nicht unterschreiben wollen, wurde mit Kündigung gedroht.

      Muss man sich das gefallen lassen? Was kann man hier noch tun?

      Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.

      Tröötemann
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 16:23:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      sag deinem FReund....ich hätte eine Lösung für den Arbeitgeber.....
      bis zu 20% der Personalkosten als Liquidität...dann sind alle glücklich....
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 16:26:57
      Beitrag Nr. 3 ()
      Gesetzlich
      24 Tage Urlaub sonst nix. dh. kein Urlaubsgeld , kein Weihnachtsgeld
      45 Arbeitsstunden wird dein Freund nun auch machen müssen, bei dem Verdienstausfall.
      Es schimpfen ja alle auf die Gewerkschaft, aber wer nicht organisiert ist hat Pech gehabt:(
      Tip:BR kann demnächst selbst Vereinbarung treffen.

      Bin nicht unbedingt für eine Gewerkschaft, wenn sie viel viel flexibler wäre:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 16:27:47
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ach ja Zulagengelder kann man nicht so einfach streichen. Kommt auf die Zulage an!
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 16:31:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      ..wenn die Bank den Geldhahn zudreht, laufen die Betriebe oftmals in die Insolvenz, da helfen auch keine Gewerkschaften...

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      Avatar
      schrieb am 30.09.03 16:37:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Genau Baehrs,

      immerhin ist es ja nicht immer nur Lust und Laune des AG´s sowas durchzuführen, teilweise geht´s ums nackte überleben und um Arbeitsplatz-Sicherung ;)

      Gruss b2
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 17:04:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      - unterschreiben muß man gar nichts
      - grundsätzlich sagt man, änderungen im dienstverhältnis
      nur zum vorteil des dienstnehmer (darf sich nicht
      verschlechtern) ---- hier liegt natürlich eine
      wirtschaftliche notsituation vor.....
      - im oberen fall --- wenn einem die firma nicht sehr am
      herzen liegt und ihr sehr viel zu verdanken hat, einfach
      kündigen lassen...

      ...

      betriebsrat ist ja keine plicht nur halt möglich ...
      (nieder mit der linken brut...:D .... ein selbständiger)
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 20:46:27
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke für die Infos!
      Das Problem ist, die Mehrarbeitszeit gilt für alle!!!
      D.H. wer ohnenhin auf die Stunde umgelegt nur nen Hungerlohn bekoomen hat, ist jetzt erst recht der gekniffene.
      Genau sind es übrigens nicht 45, son 46,25 Std. pro Woche!:cry:
      Und da fasel mir noch einer von der 35 Std.-Woche!!!
      Übrigens das mit der wirtsch. Notsituation wurde bisher gegenüber der Belegschaft nicht belegt. Sollte man da nicht mit öffenen Karten spielen, bzw. spielen müssen???

      Gruß und vielen Dank!!!

      Tröötemann
      Avatar
      schrieb am 30.09.03 21:22:18
      Beitrag Nr. 9 ()
      Das ist mittlerweile eine Sauerei, wie das ausgenutzt wird.
      Wenn man dann mal VW mit 28,8 Stundenwoche und deren Löhne dagegen stellt und die soziale Absicherung seitens der Politik, wird einem schlecht.
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 11:35:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Betriebsrat hin oder her, so einfach geht das ganze nicht.

      Zunächst ist mal zu klären, ob in dem Betrieb ein Tarifvertrag
      gilt oder nicht. Wenn der Arbeitgeber Mitglied
      in einem Arbeitgeberverband ist, der mit der zuständigen
      Gewerkschaft (wahrscheinlich ver.di) einen TV abgeschlossen
      hat, ist er (der Arbeitgeber) erstmal an diesen Tarifvertrag
      gebunden. Es kommt dann weiter darauf an, ob es in diesem
      Tarifvertrag sog. "Öffnungsklauseln" gibt und wenn, wie diese
      aussehen. Ohne Antworten auf diese Fragen zu haben, kann
      -außer dem allgemeinen, je nach Gusto gefärbten, Getöse-
      keine halbwegs seriöse Auskunft gegeben werden.

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 15:49:23
      Beitrag Nr. 11 ()
      In der Situation sollte die Belegschaft unbedingt einen Betriebsrat wählen.
      Der Wahlvorstand ist bis 6 Monate nach der Wahl unkündbar, der dann gewählte Betriebsrat ist sowieso unkündbar.
      Der Arbeitgeber kann das ganze also auch nicht durch sofortig Kündigungen verhindern!
      Avatar
      schrieb am 02.10.03 17:46:55
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ganz abgesehen davon, dass es nie verkehrt ist, einen
      Betriebsrat zu haben (es muß ja kein "Revolutionskomittee" sein )
      hilft das hier unmittelbar auch nicht weiter.

      Wie ich vorhin schon schrieb, es kommt ganz entscheidend darauf an,
      ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder nicht. Ist er es nicht, kann er
      alles vereinbaren, was gesetzlich erlaubt ist. Ist er es aber, gilt für ihn
      zunächst mal der kollektivrechtliche Zwang.

      Es wäre interessant zu wissen. welcher Tarifvertrag in dem konkreten
      Fall gilt, unter Umständen ist dieser sogar für
      allgemeinverbindlich erklärt worden, dann kommt der AG
      überhaupt nicht raus (außer er riskiert, massenhaft verklagt
      zu werden).

      Aber wie gesagt: ohne nähere Info ist dazu seriös nichts
      zu raten.

      Gruß
      NmA


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