Kann Arbeitgeber machen was er will? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.09.03 16:19:25 von
neuester Beitrag 02.10.03 17:46:55 von
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Ich stelle das für einen Freund rein.
Der arbeitet seit Jahren für eine Spedition, die zwar von der
Grösse her einen Betriebsrat haben müsste - hat sie aber nicht.
Angeblich hat die Hausbank des AG zur Aufrechterhaltung der
Kreditlinien eine massive Einsparung der Kosten (natürlich Personalkosten)
verlangt.
Im einzelnen muss jetzt jeder! MA pro Woche 45 Stunden arbeiten,
bei gleichzeitiger Streichung von Urlaubs-, Weihnachts- und sonstigem
Zulagengeld.
Der Urlaub wir von bisher 28 auf 25 Tage reduziert.
Den Mitarbeitern, die diese Vereinbarung??? nicht unterschreiben wollen, wurde mit Kündigung gedroht.
Muss man sich das gefallen lassen? Was kann man hier noch tun?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Tröötemann
Der arbeitet seit Jahren für eine Spedition, die zwar von der
Grösse her einen Betriebsrat haben müsste - hat sie aber nicht.
Angeblich hat die Hausbank des AG zur Aufrechterhaltung der
Kreditlinien eine massive Einsparung der Kosten (natürlich Personalkosten)
verlangt.
Im einzelnen muss jetzt jeder! MA pro Woche 45 Stunden arbeiten,
bei gleichzeitiger Streichung von Urlaubs-, Weihnachts- und sonstigem
Zulagengeld.
Der Urlaub wir von bisher 28 auf 25 Tage reduziert.
Den Mitarbeitern, die diese Vereinbarung??? nicht unterschreiben wollen, wurde mit Kündigung gedroht.
Muss man sich das gefallen lassen? Was kann man hier noch tun?
Für Hinweise wäre ich sehr dankbar.
Tröötemann
sag deinem FReund....ich hätte eine Lösung für den Arbeitgeber.....
bis zu 20% der Personalkosten als Liquidität...dann sind alle glücklich....
bis zu 20% der Personalkosten als Liquidität...dann sind alle glücklich....
Gesetzlich
24 Tage Urlaub sonst nix. dh. kein Urlaubsgeld , kein Weihnachtsgeld
45 Arbeitsstunden wird dein Freund nun auch machen müssen, bei dem Verdienstausfall.
Es schimpfen ja alle auf die Gewerkschaft, aber wer nicht organisiert ist hat Pech gehabt
Tip:BR kann demnächst selbst Vereinbarung treffen.
Bin nicht unbedingt für eine Gewerkschaft, wenn sie viel viel flexibler wäre
24 Tage Urlaub sonst nix. dh. kein Urlaubsgeld , kein Weihnachtsgeld
45 Arbeitsstunden wird dein Freund nun auch machen müssen, bei dem Verdienstausfall.
Es schimpfen ja alle auf die Gewerkschaft, aber wer nicht organisiert ist hat Pech gehabt
Tip:BR kann demnächst selbst Vereinbarung treffen.
Bin nicht unbedingt für eine Gewerkschaft, wenn sie viel viel flexibler wäre
Ach ja Zulagengelder kann man nicht so einfach streichen. Kommt auf die Zulage an!
..wenn die Bank den Geldhahn zudreht, laufen die Betriebe oftmals in die Insolvenz, da helfen auch keine Gewerkschaften...
Genau Baehrs,
immerhin ist es ja nicht immer nur Lust und Laune des AG´s sowas durchzuführen, teilweise geht´s ums nackte überleben und um Arbeitsplatz-Sicherung
Gruss b2
immerhin ist es ja nicht immer nur Lust und Laune des AG´s sowas durchzuführen, teilweise geht´s ums nackte überleben und um Arbeitsplatz-Sicherung
Gruss b2
- unterschreiben muß man gar nichts
- grundsätzlich sagt man, änderungen im dienstverhältnis
nur zum vorteil des dienstnehmer (darf sich nicht
verschlechtern) ---- hier liegt natürlich eine
wirtschaftliche notsituation vor.....
- im oberen fall --- wenn einem die firma nicht sehr am
herzen liegt und ihr sehr viel zu verdanken hat, einfach
kündigen lassen...
...
betriebsrat ist ja keine plicht nur halt möglich ...
(nieder mit der linken brut... .... ein selbständiger)
- grundsätzlich sagt man, änderungen im dienstverhältnis
nur zum vorteil des dienstnehmer (darf sich nicht
verschlechtern) ---- hier liegt natürlich eine
wirtschaftliche notsituation vor.....
- im oberen fall --- wenn einem die firma nicht sehr am
herzen liegt und ihr sehr viel zu verdanken hat, einfach
kündigen lassen...
...
betriebsrat ist ja keine plicht nur halt möglich ...
(nieder mit der linken brut... .... ein selbständiger)
Danke für die Infos!
Das Problem ist, die Mehrarbeitszeit gilt für alle!!!
D.H. wer ohnenhin auf die Stunde umgelegt nur nen Hungerlohn bekoomen hat, ist jetzt erst recht der gekniffene.
Genau sind es übrigens nicht 45, son 46,25 Std. pro Woche!
Und da fasel mir noch einer von der 35 Std.-Woche!!!
Übrigens das mit der wirtsch. Notsituation wurde bisher gegenüber der Belegschaft nicht belegt. Sollte man da nicht mit öffenen Karten spielen, bzw. spielen müssen???
Gruß und vielen Dank!!!
Tröötemann
Das Problem ist, die Mehrarbeitszeit gilt für alle!!!
D.H. wer ohnenhin auf die Stunde umgelegt nur nen Hungerlohn bekoomen hat, ist jetzt erst recht der gekniffene.
Genau sind es übrigens nicht 45, son 46,25 Std. pro Woche!
Und da fasel mir noch einer von der 35 Std.-Woche!!!
Übrigens das mit der wirtsch. Notsituation wurde bisher gegenüber der Belegschaft nicht belegt. Sollte man da nicht mit öffenen Karten spielen, bzw. spielen müssen???
Gruß und vielen Dank!!!
Tröötemann
Das ist mittlerweile eine Sauerei, wie das ausgenutzt wird.
Wenn man dann mal VW mit 28,8 Stundenwoche und deren Löhne dagegen stellt und die soziale Absicherung seitens der Politik, wird einem schlecht.
Wenn man dann mal VW mit 28,8 Stundenwoche und deren Löhne dagegen stellt und die soziale Absicherung seitens der Politik, wird einem schlecht.
Betriebsrat hin oder her, so einfach geht das ganze nicht.
Zunächst ist mal zu klären, ob in dem Betrieb ein Tarifvertrag
gilt oder nicht. Wenn der Arbeitgeber Mitglied
in einem Arbeitgeberverband ist, der mit der zuständigen
Gewerkschaft (wahrscheinlich ver.di) einen TV abgeschlossen
hat, ist er (der Arbeitgeber) erstmal an diesen Tarifvertrag
gebunden. Es kommt dann weiter darauf an, ob es in diesem
Tarifvertrag sog. "Öffnungsklauseln" gibt und wenn, wie diese
aussehen. Ohne Antworten auf diese Fragen zu haben, kann
-außer dem allgemeinen, je nach Gusto gefärbten, Getöse-
keine halbwegs seriöse Auskunft gegeben werden.
Gruß
NmA
Zunächst ist mal zu klären, ob in dem Betrieb ein Tarifvertrag
gilt oder nicht. Wenn der Arbeitgeber Mitglied
in einem Arbeitgeberverband ist, der mit der zuständigen
Gewerkschaft (wahrscheinlich ver.di) einen TV abgeschlossen
hat, ist er (der Arbeitgeber) erstmal an diesen Tarifvertrag
gebunden. Es kommt dann weiter darauf an, ob es in diesem
Tarifvertrag sog. "Öffnungsklauseln" gibt und wenn, wie diese
aussehen. Ohne Antworten auf diese Fragen zu haben, kann
-außer dem allgemeinen, je nach Gusto gefärbten, Getöse-
keine halbwegs seriöse Auskunft gegeben werden.
Gruß
NmA
In der Situation sollte die Belegschaft unbedingt einen Betriebsrat wählen.
Der Wahlvorstand ist bis 6 Monate nach der Wahl unkündbar, der dann gewählte Betriebsrat ist sowieso unkündbar.
Der Arbeitgeber kann das ganze also auch nicht durch sofortig Kündigungen verhindern!
Der Wahlvorstand ist bis 6 Monate nach der Wahl unkündbar, der dann gewählte Betriebsrat ist sowieso unkündbar.
Der Arbeitgeber kann das ganze also auch nicht durch sofortig Kündigungen verhindern!
Ganz abgesehen davon, dass es nie verkehrt ist, einen
Betriebsrat zu haben (es muß ja kein "Revolutionskomittee" sein )
hilft das hier unmittelbar auch nicht weiter.
Wie ich vorhin schon schrieb, es kommt ganz entscheidend darauf an,
ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder nicht. Ist er es nicht, kann er
alles vereinbaren, was gesetzlich erlaubt ist. Ist er es aber, gilt für ihn
zunächst mal der kollektivrechtliche Zwang.
Es wäre interessant zu wissen. welcher Tarifvertrag in dem konkreten
Fall gilt, unter Umständen ist dieser sogar für
allgemeinverbindlich erklärt worden, dann kommt der AG
überhaupt nicht raus (außer er riskiert, massenhaft verklagt
zu werden).
Aber wie gesagt: ohne nähere Info ist dazu seriös nichts
zu raten.
Gruß
NmA
Betriebsrat zu haben (es muß ja kein "Revolutionskomittee" sein )
hilft das hier unmittelbar auch nicht weiter.
Wie ich vorhin schon schrieb, es kommt ganz entscheidend darauf an,
ob der Arbeitgeber tarifgebunden ist oder nicht. Ist er es nicht, kann er
alles vereinbaren, was gesetzlich erlaubt ist. Ist er es aber, gilt für ihn
zunächst mal der kollektivrechtliche Zwang.
Es wäre interessant zu wissen. welcher Tarifvertrag in dem konkreten
Fall gilt, unter Umständen ist dieser sogar für
allgemeinverbindlich erklärt worden, dann kommt der AG
überhaupt nicht raus (außer er riskiert, massenhaft verklagt
zu werden).
Aber wie gesagt: ohne nähere Info ist dazu seriös nichts
zu raten.
Gruß
NmA
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