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    Rambus jetzt kaufen! 01.10.03 bis $50 (Seite 584)

    eröffnet am 02.10.03 07:56:08 von
    neuester Beitrag 27.02.24 15:10:16 von
    Beiträge: 7.076
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      Avatar
      schrieb am 01.07.04 08:19:08
      Beitrag Nr. 1.246 ()
      @Johannes

      > XBOX2 Eure Meinungen?

      kann ich mir gut vorstellen das XDRAM bei der Xbox2 zum Zuge kommt. IBM ist ja auch bei der PS3 und Cell der Technologie Partner.

      Allerdings glaube ich das erst, wenn die ofizielle Meldung dazu kommt.

      kitty2
      Avatar
      schrieb am 29.06.04 19:54:48
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beschwerde durch Firma liegt w:o vor
      Avatar
      schrieb am 29.06.04 18:26:38
      Beitrag Nr. 1.244 ()
      Hallo zusammen!

      ich habe heute wieder mal einen Bericht von Heise zur Xbox2 gelesen.

      Dabei war davon die Rede, dass sich MS u. a. für IBM und SiS als Partner entschieden hätten.
      Die Konsole soll noch 2005 auf den Markt kommen.

      Der in der XBox verbaute Hauptspeicher soll 22,4 GByte/s schaufeln können.

      Jetzt stellt sich mir natürlich die Frage, welcher Speicher das sein könnte...

      Wenn die Konsole wirklich nur 256MB haben sollte und der Speicher auch von der Grafikkarte benutzt werden soll, wäre das ganze mit DDR2 ein abenteuerliches Unterfangen.

      Speicher Bandbreite pro Modul (GB/s)
      DDR2-400 2,98
      DDR2-533 3,97
      DDR2-667 4,97

      Wie man aus der Tabelle sieht, bräuchte man selbst mit DDR2-667 über 4 Riegel um auf diese Bandbreite zu kommen - noch dazu ist noch nicht einmal klar, ob man DDR2-Riegel in einer 64MB-Stückelung bekommen wird.

      Jetzt sieht es für mich ganz nach XDRAM aus - da ja auch SiS als "Hardwarepartner" ins Boot genommen wurde, der schon einiges an Erfahrung mit RDRAM vorweisen kann.

      Eure Meinungen?

      Grüße
      Johannes
      Avatar
      schrieb am 29.06.04 07:38:47
      Beitrag Nr. 1.243 ()
      Sind die Tage von Payne gezählt?

      .....The allegations of judicial misconduct and bribery were made in an
      April filing with Chief Judge William W. Wilkins of the 4th Circuit
      Court of Appeals. Judge J. Harvie Wilkinson III, also of the 4th
      Circuit Court of Appeals, is a member of the ethics committee
      appointed by Chief Justice Rehnquist. Phone calls to the offices of
      several federal judges confirmed that the contents of the relevant
      documents were known and being distributed.

      The document filed with Chief Judge Wilkins, and now in the hands of
      Rehnquist committee members, alleges that the FBI has clear
      documentary evidence of multiple felony crimes involving federal Judge
      Robert Payne, Patricia Cornwell, and a number of others.

      The filing states that the FBI holds proof that Judge Payne and lawyer
      Thomas Roberts fabricated, and put in writing and on the internet, a
      fraudulent and non-existent "first amendment charity foundation" and
      used this fraud for criminal purposes in the United States federal
      courts. The FBI is also said to have documentary proof that threats of
      illegal jailing and murder were used to prevent an unconstitutional
      order by Judge Payne from being appealed; and documents proving that
      Patricia Cornwell committed clear perjury on the federal court witness
      stand...


      http://finance.messages.yahoo.com/bbs?.mm=FN&action=m&board=…

      http://www.talkaboutabook.com/group/rec.arts.books/messages/…
      Avatar
      schrieb am 29.06.04 07:11:34
      Beitrag Nr. 1.242 ()

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      Avatar
      schrieb am 28.06.04 08:33:52
      Beitrag Nr. 1.241 ()
      Macht Payne den Rückzieher , oder wieder nur taktisches Geplänkel und Augenwischerei zu Lasten von Rambus?

      http://www.rambus.com/inv/

      Order Denying Infineon Motion for Summary Judgment of Non Infringement re Read Request

      Order Denying Infineon Motion for Summary Judgment re Invalidity of Claim 1 and 2 - 263 Patent

      Order Denying Infineon Motion for Summary Judgment of Invalidity of Claim 18 - 918 patent

      Order Denying Infineon Motion for Summary Judgment of Non-Infringement of Claim 18 - 918 Patent

      Order Denying Rambus Motion for Summary Judgment of Infringement

      Order Striking Affirmative Defenses to Breach of Contract and RICO Claims
      Avatar
      schrieb am 24.06.04 16:29:26
      Beitrag Nr. 1.240 ()
      englischen Recht "writ of mandamus"

      Etwas zur Herleitung und zum besseren vErständnis, welche Auswirkungen und Macht damit einhergeht

      17. Juli 2003
      Niemand kann Richter in eigener Sache sein.

      Auf dieses Prinzip gründete Sir Edward Coke 1610 sein Urteil in Dr. Bonhams Fall. Es konnte nicht mit rechten Dingen zugehen, wenn ein Streit zwischen einem Doktor und dem Königlichen Ärztekollegium vor diesem Kollegium ausgetragen werden sollte. So bestimmte es aber ein Gesetz. Coke weigerte sich, dieses Gesetz anzuwenden. "Es ergibt sich aus unseren Büchern", stellte er fest, "daß das gemeine Recht die Parlamentsgesetze manchmal für null und nichtig erklären wird; dann nämlich, wenn sie dem gemeinen Recht und der Vernunft zuwiderlaufen." Ob es sich nun wahrhaftig so ergab oder nicht: Es stand nun jedenfalls seit 1610 in den Büchern. Dort freilich blieb es in England auch:
      Vom Recht der Gerichte, den Willen des Gesetzgebers durchzustreichen, machten Cokes Nachfolger keinen Gebrauch.

      In Amerika aber wurde Coke anderthalb Jahrhunderte später von den Revolutionären zitiert, die sich unter Berufung auf ein höheres Recht den Befehlen des Parlaments von Westminster widersetzten. Als sie sich ihre eigene, geschriebene Verfassung gaben, da schufen sie ein Instrument, das die Revolution perpetuiert, indem es dem Kongreß und dem Präsidenten als den Nachfolgern des Königs-im-Parlament verbietet, sich für souverän zu halten: die "judicial review", die richterliche Überprüfung von Gesetzen.

      Die Kompetenz, verfassungswidrige Gesetze außer Kraft zu setzen, findet sich nicht ausdrücklich unter den der Bundesgerichtsbarkeit zugewiesenen Rechten - sie steht zwischen den Zeilen der Verfassung, dort aber unübersehbar, weil sie die Verfassung erst als Verfassung lesbar macht. Das hat der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten vor zweihundert Jahren im Fall Marbury versus Madison entschieden, dessen das Institute of United States Studies der Universität London jetzt mit einer Tagung gedachte. Entweder "ist ein gesetzgeberischer Akt, der der Verfassung widerspricht, kein Gesetz". Oder "geschriebene Verfassungen sind absurde Versuche von Seiten des Volkes, eine Macht zu begrenzen, die ihrer Natur nach nicht zu begrenzen ist".

      Tertium non datur. So schrieb John Marshall, der Gerichtsvorsitzende, namens des einmütigen, damals aus sechs Richtern bestehenden Gerichts. Marshalls Stil war der in Marmor gemeißelte Syllogismus. So allgemein wie möglich wählte er seine Urteilsgründe. Wer die Prämisse zugab, sollte an keinem Buchstaben mehr Anstoß nehmen können.

      Der unaufgeräumte Schreibtisch

      Bedenkt man, daß Dr. Bonhams Fall in den Augen der Zeitgenossen den wichtigsten Präzedenzfall für die in Marbury versus Madison entschiedene Frage der Normenkollision darstellte, ist es merkwürdig, daß Marshall hier das Urteil in einer Sache sprach, zu der er selbst den Anlaß geliefert hatte. Präsident John Adams hatte in den letzten Tagen seiner Amtszeit eine Reihe von Parteifreunden zu Richtern ernannt, darunter einen gewissen William Marbury. Dieser hatte Pech: Seine Ernennung wurde so spät besiegelt, daß ihm die Urkunde nicht mehr zugestellt wurde. Sie blieb auf dem Tisch des für die Zustellung zuständigen Staatssekretärs liegen, wo sie der neue Präsident, Thomas Jefferson, fand. Jefferson wies seinen Staatssekretär, James Madison, an, die Urkunde einzubehalten. Madisons Vorgänger war Marshall gewesen, den Adams zum Oberrichter befördert hatte. Die eigene Urkunde hatte er sich wohl rechtzeitig zugesteckt. Marbury erhob Klage vor dem Obersten Gerichtshof. Er beantragte, die Richter möchten Staatssekretär Madison anweisen, ihm die Urkunde auszuhändigen. Die richterliche Anweisung an einen Beamten, seiner Amtspflicht nachzukommen, heißt im englischen Recht "writ of mandamus" ("wir befehlen"). Das Gesetz über die Gerichtsbarkeit von 1789 gab dem Obersten Gerichtshof das Recht, solche Befehle ergehen zu lassen.

      Marshalls Urteil hat drei Teile. Erstens: Marbury hatte recht. Der Staatssekretär konnte die Zustellung der Urkunde nicht verweigern. Zweitens: Marbury sollte auch recht bekommen. Wenn jemand einen gesetzlichen Anspruch hat, dann müssen ihm die Gesetze auch das geeignete Mittel geben, seinen Anspruch durchzusetzen. In diesen beiden Abschnitten legte Marshall Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit nieder, die von der Frage, die das Urteil berühmt gemacht hat, ob der Oberste Gerichtshof die Nichtigkeit eines Gesetzes feststellen kann, unabhängig sind. Der Präsident ist zwar frei, Beamte zu ernennen. Aber er kann sie nicht nach Belieben entlassen oder ihnen die Ausübung ihres Amtes unmöglich machen. Ohne garantierten Besitz der Pfründe keine richterliche Unabhängigkeit. Wirksam, befand Marshall, war Marburys Ernennung mit der Ausfertigung der Urkunde. Auf die Zustellung kam es nicht an. Der Rechtstitel eines Amtsinhabers ist kein Stück Papier - dessen Verlust durch Diebstahl ihm sonst sein Amt nehmen müßte. Es macht geradezu das Recht im Rechtsstaat aus, daß es nicht nur auf dem Papier steht. Wie eine Banknote in Gold eingetauscht werden kann, so ist ein Rechtsanspruch nur dann kein Muster ohne Wert, wenn die Gerichte für seine Einlösbarkeit bürgen. Wo ein Kläger, da ein Richter.

      Aber obwohl Marbury rechtswirksam ernannt worden war und von Rechts wegen die Einsetzung in sein Amt verlangen durfte, hat er seinen Prozeß verloren. Denn drittens entschied Marshall: Die Marbury zustehende Wiedergutmachung konnte nicht durch ein "mandamus" des Obersten Gerichtshofs erfolgen. Das Gesetz, das das Gericht ermächtigte, solche Anordnungen zu treffen, war nichtig. Eine Zuständigkeit erster Instanz weist die Verfassung dem Obersten Gerichtshof nur für Fälle zu, in denen ein ausländischer Gesandter oder ein Bundesstaat beteiligt ist, was Marshall als abschließende Regelung interpretierte. Robert Bork stellte 1990 in seiner Streitschrift "The Tempting of America" das Marbury-Urteil als Sündenfall des richterlichen Aktivismus hin. Ohne Not habe Marshall ein Grundsatzurteil in einer im Prozeß gar nicht aufgeworfenen Frage gesprochen. Das Gericht hätte mangels Zuständigkeit die Klage als unzulässig abweisen sollen - statt die Regierung Jefferson der Rechtsverweigerung zu zeihen und am unschuldigen Kongreß von 1789 ein Exempel zu statuieren. Das von Marshall verworfene Gesetz ließ sich Bork zufolge verfassungskonform auslegen: Es erlaubte dem Obersten Gerichtshof, sich in den Fällen, in denen er der Verfassung nach zuständig ist, der Form des "mandamus" zu bedienen.

      Die These der gewaltsamen Auslegung, die bei Bork die Anklage begründet, beschreibt in der progressiven Marshall-Hagiographie, mit der sich Charles Hobson (Williamsburg), der Herausgeber der "Papers of John Marshall", im Hauptvortrag der Tagung auseinandersetzte, den höchsten Ruhmestitel. Vierundfünfzig Jahre waren nach Marbury versus Madison verstrichen, als der Oberste Gerichtshof wieder ein Bundesgesetz kassierte. Die Folgen waren katastrophal: Das Urteil im Fall Dred Scott, das dem Kongreß das Recht absprach, die Sklaverei zu verbieten, führte zum Bürgerkrieg. Die Lektion verblaßte erst gegen Ende des Jahrhunderts. Als 1901 der hundertste Jahrestag von Marshalls Berufung zum Oberrichter begangen wurde, feierte man die Proklamation des Rechts auf Gesetzesrevision als Fanal des kühnen Durchgreifens: Der Gründervater der dritten Gewalt hatte zeigen wollen, was sie kann. Nichts natürlicher als die Annahme, Marshall habe sich von politischen Absichten dazu bestimmen lassen, seine Interpretationen auf die Spitze zu treiben: Wer Nützliches mit dem Recht anfangen wollte, durfte nicht kleinlich sein.

      Albert Beveridge, dessen vierbändige Biographie die progressive Deutung kanonisierte, hatte im Fall von Marbury versus Madison keinen Einspruch der Quellen zu befürchten. Briefe geben keinen Aufschluß, der Interpret hat nur den Urteilstext selbst. So war Marshall beim Verfassen des Urteils der Text der Verfassung genug. Was in den Ratifikationsdebatten gesagt worden war, hatte für ihn keine Autorität. Wo James Madison, der sich als Beklagter im übrigen weigerte, vor Gericht zu erscheinen, der Ansicht war, die Verfassung sei im Lichte der Absichten ihrer Väter zu lesen, da waren für Marshall umgekehrt diese Absichten nur aus der Verfassung zu erschließen. Gordon Lloyd (Pepperdine University) legte eine statistische Auswertung der Verweise auf die "framers" in sämtlichen unter Marshalls Vorsitz ergangenen Urteilen vor, die den rhetorischen Charakter dieser Rückversicherungen vor Augen führte. Zwar rühmte Marshall die "Federalist Papers" als einen "vollständigen Kommentar zu unserer Verfassung", aber auch ein vollständiger Kommentar konnte falsch sein.

      In seiner das Verhältnis von Bund und Bundesstaaten bis heute prägenden Interpretation der "necessary and proper clause" im Fall McCulloch versus Maryland unterließ Marshall 1819 jede Verbeugung vor dem Geist der Verfassungsväter, obgleich die Klausel in Philadelphia Gegenstand lebhaftesten Streits gewesen war. Daß der Kongreß alle Gesetze beschließen darf, die "notwendig und angemessen" sind, um seine in der Verfassung aufgezählten Rechte wahrzunehmen, heißt nicht, daß diese Gesetze erforderlich sein müßten. Es genügt, daß sie geeignet sind. Was legitimiert diese hermeneutische Großzügigkeit? Nach Richard Faulkner (Boston) "das Geheimnis des modernen Regierens": Die Regierung muß die Macht haben, ihre Arbeit zu tun.

      Die unvollendete Revolution

      Matthew Franck (Radford University) legte dar, daß der Begriff der "judicial review", der erst am Ende des neunzehnten Jahrhunderts auf das Gesetzesprüfungsrecht übertragen wurde, das Marshall 1803 in Anspruch nahm, aus dem Verwaltungsrecht stammt. Die Vernünftigkeit des Verwaltungshandelns können Richter prüfen, ohne dem Gesetzgeber Konkurrenz zu machen. Marshall habe sich nicht eingebildet, die Gesetze auf ihre Vernünftigkeit zu testen, und sei insofern ein Gegner der "judicial review" gewesen. So wollte es Christopher Wolfe (Marquette University) für erheblich halten, daß Marshall nur solche Gesetze aus den Büchern zu streichen bereit war, über deren Verfassungswidrigkeit nach seiner Meinung kein Streit entstehen konnte. Aber sollte nicht schon Coke das Geheimnis des modernen Regierens geahnt haben, als er die Vernunft als Schranke der Gesetzgebung aufrichtete? Wenn der Regierung alles erlaubt ist, dann kann ihr im Zweifelsfall nur die Unvernunft ihrer Maßnahmen entgegengehalten werden.

      Wolfe rühmte Marshall als "the great originalist", weil er wie unter den Richtern des heutigen Supreme Court Antonin Scalia den Text und nur den Text gelten lasse . Unter Präsident Reagan war "original intent" das Losungswort einer juristischen Konterrevolution, die von einem Gericht träumte, das sich durch historische Auslegung selbst fesseln sollte. Der Coup scheiterte 1987, als der Senat die Bestätigung Robert Borks ablehnte. Als Redenschreiber des Justizministers Meese war damals Gary McDowell tätig, der Gastgeber in London. Es ist bezeichnend für die Ernüchterung des rechtsphilosophischen Konservatismus, daß kein Redner mit Bork Marbury versus Madison ein Fehlurteil nannte. Wenn Hobson gegen die Legende vom Gewaltstreich auf den guten Gründen des Urteils beharrte, so stimmt er mit Beveridge doch in der pragmatischen Ansicht vom Primat des politischen Interesses überein: Es ging Marshall um die Macht seiner Institution. Der Entmachtung durch Jefferson beugte das Gericht vor, indem es das Recht aus der Hand gab, Marbury zu seinem Recht zu verhelfen. Da Politik und Recht untrennbar sind, urteilen Verfassungsrichter immer in eigener Sache.
      Avatar
      schrieb am 24.06.04 10:22:42
      Beitrag Nr. 1.239 ()
      Welche Auswirkungen hat der Durchbruch auf Rambusschnittstellen?

      ....Infineon wartete heute mit einer kleinen Sensation auf, die zukünftig die Computerwelt revolutionieren wird. Computer werden ihre Daten auch bei einem Stromausfall behalten; Laptops sind nicht mehr so kurzatmig. Handhelds und Handys können riesige Datenmengen speichern. PCs machen dort weiter, wo man sie ausgeschaltet hat. Trotz dieser kleinen Sensation kann die Aktie des Unternehmens, das die Technik dazu in der Hinterhand hält, nicht davon profitieren...

      http://www.silicon.de/cpo/ts-csh/detail.php?nr=15165&directo…

      Infineon hat den bisher leistungsfähigsten Prototyp eines Speicherchips in MRAM-Technik (Magnetoresistive Random Access Memory) vorgestellt. Der Chip wurde gemeinsam mit IBM entwickelt und hat eine Kapazität von 16 MBit. Die Branche setzt große Hoffnungen auf solche nichtflüchtigen Speicher. Denn setzt sich MRAM durch, würden zum Beispiel Computer ihre Daten auch bei einem Stromausfall behalten und Laptops wären nicht mehr so kurzatmig.

      Mit Schreib- und Lesezyklen von 30 bis 40 Nanosekunden kann der Baustein mit gängigen DRAMs (Dynamic Random Access Memory) mithalten. Gleichzeitig benötigt der MRAM-Speicher aber weniger Energie. Der Prototyp arbeitet nach dem MTJ-Prinzip (Magnetic Tunnel Junction). Der Datenverkehr mit der Außenwelt läuft über eine SRAM-ähnliche (static RAM) Schnittstelle.

      Im Vergleich mit bisher vorgestellten Multi-Megabit-MRAM-Speichern zeichne sich der neue Chip durch die weltweit bisher höchste erreichte Speicherkapazität und eine niedrigere Zellengröße von lediglich 1,42 Quadratmikron aus, sagte Wilhelm Beinvogel, Chief Technical Officer von Infineons Geschäftsbereich Speicherprodukte. Mit nur drei Metalllagen sei der Chip zudem relativ einfach herzustellen.

      "Bis zu einer kommerziellen Fertigung gibt es noch viel zu tun", schränkte CTO Beinvogel jedoch ein. Das gelte vor allem für die physische Größe des Bausteins. Schließlich ist der gesamte Chip derzeit noch 79 Quadratmillimeter groß. In den nächsten Entwicklungsschritten solle nun das Design auf einen 0,13-Mikron-Prozess übertragen werden. Danach will Infineon die Strukturen des Chips noch weiter schrumpfen lassen. Einen konkreten Zeitplan nannte Vogel nicht.

      MRAM-Chips speichern die Informationen mit einer magnetischen Ladung und nicht mehr, wie herkömmliche Speicherchips, in elektrischer Ladung. So bleiben die Informationen auf MRAM-Speichern auch nach dem Ausschalten eines Computers erhalten, vergleichbar mit der Festplatte eines Rechners. Gleichzeitig benötigt der MRAM-Speicher weniger Energie als ein DRAM.

      Die Technologie wird seit den 90er Jahren von großen Chipherstellern wie IBM, Infineon, Philips und NEC entwickelt. Sie könnte möglicherweise die heutige DRAM-Technik komplett ablösen. Motorola hatte im Februar angekündigt, die Produktion von 4-Mbit-MRAMs in kleineren Mengen aufzunehmen. Die Chips werden nur für Spezialanwendungen verwendet, da sie für den Massenmarkt noch zu teuer sind.
      Avatar
      schrieb am 23.06.04 09:14:48
      Beitrag Nr. 1.238 ()
      Hallo Johannes

      hat er doch: gestern auf Xetra 125% :-))))

      so zeigt es bei mir in der Übersicht an, muß zwar wohl ein Irrtum sein, aber man könnte sich an solge Zahlen gewöhnen. Und wenn wir lange genug warten wird es irgend wann mal Realität.

      Gruss
      Airman
      Avatar
      schrieb am 23.06.04 09:00:34
      Beitrag Nr. 1.237 ()
      Morgen Kitty!

      Da müsste der Kurs aber noch um mind. 100% zulegen, ehe er mir wieder Freude macht :D

      Einfach mal wieder abwarten.

      Grüße
      Johannes
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