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    Rambus jetzt kaufen! 01.10.03 bis $50 (Seite 651)

    eröffnet am 02.10.03 07:56:08 von
    neuester Beitrag 27.02.24 15:10:16 von
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      Avatar
      schrieb am 12.02.04 20:28:10
      Beitrag Nr. 576 ()
      Egal wie es mit Rambus auch weitergehen mag, eines Tages werde ich über Rambus ein Buch schreiben mit dem Titel:

      "Ich war dabei"

      :D:D:D
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 19:59:24
      Beitrag Nr. 575 ()
      European Patent Office Appeals Board Revokes One Rambus European Patent

      Ruling Does Not Apply to U.S. Patents


      Los Altos,CA - February 12, 2004 - Rambus Inc. (NASDAQ:RMBS) announced that the Technical Board of Appeals of the European Patent Office (EPO) today made a ruling at the close of a three day hearing revoking Rambus`s European patent 0 525 068 which related to one aspect of Rambus`s patented technologies, a technology called "an access time register." Following normal practice, the basis for the ruling was not given. A written opinion would typically be expected in four to ten weeks. The ruling announced today does not apply to other European Rambus patents and patent applications. These cover other technologies that derive from Rambus`s original Farmwald/Horowitz patent filings. Rambus`s issued and pending U.S. patents are also not affected.

      "Although disappointing, today`s ruling by the EPO is a small part of a larger picture," said John Danforth, senior vice president and general counsel for Rambus. "We look forward to seeing the EPO Appeals Board written decision when it is available. In addition, of course, we look forward to further progress with respect to our unaffected U.S. patents, some of which are set for infringement trials in U.S. Courts in May and November of this year."

      About Rambus
      Rambus is one of the world`s leading providers of chip-to-chip interface products and services. The company`s breakthrough technology and engineering expertise have helped leading chip and system companies to solve their challenging I/O problems and bring industry-leading products to market. Rambus`s interface solutions can be found in numerous computing, consumer electronic and networking products. Additional information is available at www.rambus.com.

      Rambus is a registered trademark of Rambus Inc. Other trademarks that may be mentioned in this release are the intellectual property of their respective owners.
      This press release contains forward-looking statements. These statements are based on current expectations, estimates and projections about the Company`s industry, management`s beliefs, possible litigation outcomes and effects and certain assumptions made by the Company`s management. You can identify these and other forward-looking statements by the use of words such as "may", "will", "should," "expects," "plans," "anticipates," "believes," "estimates," "predicts," "intends," "potential," "maintains", "continue" or the negative of such terms, or other comparable terminology. Forward-looking statements also include the assumptions underlying or relating to the foregoing statements. Actual results could differ materially from those anticipated in these forward-looking statements as a result of various factors, including those identified in the Company`s recent filings with the Securities and Exchange Commission, including its recently filed Form 10-Q, and also including the uncertainty of new technologies; and the uncertainty regarding the technical and market demands for such technologies. All forward-looking statements included in this press release are based on information available to Rambus on the date hereof. Rambus assumes no obligation to update any forward-looking statements.

      Contacts:
      Linda Ashmore
      Rambus Public Relations
      (650) 947-5411
      lashmore@rambus.com

      Gruß SS:eek:
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 19:40:37
      Beitrag Nr. 574 ()
      ...und noch etwas ist zu berücksichtigen, vorausgesetzt man will noch mal nachlegen. Sollte das FTC-Urteil positiv für Rambus ausfallen, werden alle, die jetzt rausgegangen sind, wieder reingehen und natürlich noch viele mehr. Das heißt, der Kurs wird regelrecht explodieren. Andererseits, bei negativem Urteil,wird es ein freier Fall sein. Hier gilt dann auch, "Stop Los" zu setzten, auch wenn das Auffangen erst spät erfolgt.Das heutige Beispiel zeigt, daß bei einem "Stop Los" von, na sagen wir mal 20,50,der freie Fall bei 20,-- vorbei gewesen wäre.

      Alles reine Theorie, ich sitze noch auf meinen Aktien.

      jethor
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 19:15:08
      Beitrag Nr. 573 ()
      Hi, jethor,

      vielen Dank. Werde Deinen Rat beherzigen.

      Gruß

      Tsun


      P.S.: Vielen Dank für die Mail.
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 19:01:03
      Beitrag Nr. 572 ()
      Hallo Tsun,

      machs doch so wie ich. Setzte ein Stop buy, so bist du immer auf der Gewinnerseite. Auch wenn die Gewinne nicht so groß ausfallen, birgt diese Art doch wenig Risiko.
      Bei mir war heute nur das Blöde, das ich auf 33,-- Dollar gesetzt habe, muß ich halt morgen korregieren! Hätte ich gekauft, dann!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

      jethor

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      Avatar
      schrieb am 12.02.04 18:50:54
      Beitrag Nr. 571 ()
      Hallo Rambusgemeinde,
      die Nachricht über die Patentaberkennung hat uns alle
      eiskalt erwischt. Dennoch bin ich der Meinung, daß
      der Markt übertreibt und der derzeitige Kurs keine schlechte Gelegenheit zum Nachkauf ist. Sicherlich im
      Hinblick auf die nahe FTC-Entscheidung nichts für schwache
      Nerven. Aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt!
      Also, wer spricht mir Mut zu, beabsichtige morgen nochmal
      nachzulegen.
      Immer noch voll der Hoffnung auf ein gutes Ende!
      Grüße an Alle
      Tsun
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 18:49:15
      Beitrag Nr. 570 ()
      Es soll die Ausnahme bleiben!!



      Der Prozess in Europa
      Das erste Thema war der Prozess in Europa. Für den 10. und 11. Februar ist eine Berufungsverhandlung des Patentwiderspruchs angesetzt. Dazu besprachen wir zunächst die Ergebnisse der vorangegangenen Widerspruchsverhandlung. Wie Sie sich vielleicht erinnern, hat Rambus folgende Aussage über den vorläufigen Ausgang des Verfahrens in sein 10Q aufgenommen:

      "Nachdem das Europäische Patentamt die Behauptungen von Infineon und anderer Gegenparteien von Rambus hinsichtlich der Existenz älterer Technologien geprüft hatte, ließ das Patentamt zwar die Gültigkeit des Patents bestehen, verlangte aber von uns ergänzende Formulierungen, aus denen der Geltungsbereich der Patentansprüche, so wie sie ursprünglich in Europa angemeldet wurden, klarer hervorgeht."

      In Europa sind im Grunde zwei Dinge geschehen. Rambus hat die Existenz früherer Technologien, die von Micron, Infineon und Hynix behauptet worden war, widerlegt. Unabhängig davon entschied der Anhörungsausschuss, dass in die Patentansprüche Formulierungen hinsichtlich des Multiplexbusses aufgenommen werden müssen, damit keine unzulässige Ausweitung der Patentansprüche vorliegt. Die unzulässige Breite ist ein Element des europäischen Patentrechts und besagt im Prinzip folgendes:

      Nach Artikel 123(2) EPC sind keine Ergänzungen zulässig, die ein offenbartes spezifisches Merkmal (Multiplexbus) entweder durch seine Funktion oder durch einen allgemeineren Begriff (Bus) ersetzen und somit dem Inhalt des eingereichten Patentantrags nicht offenbarte Elemente hinzufügen.

      Das ist zwar nicht exakt das, was passiert ist, aber im Prinzip geht es genau darum. Rambus hat gegen den Beschluss der unzulässigen Ausweitung Berufung eingelegt und strebt an, dass die genehmigte ursprüngliche Anspruchsformulierung (ohne Multiplexing) wiederhergestellt wird. Alternativ strebt das Unternehmen an, dass einem seiner Hilfsanträge zu der Formulierung stattgegeben wird.

      Danforth beschrieb diese Hilfsanträge als eine Reihe von Formulierungen, die günstiger seien als die von dem Ausschuss beschlossenen. Die Gegenparteien argumentieren gegen diese Formulierungen. Außerdem versuchen die Gegenparteien, Behauptungen über die Existenz früherer Technologien einzubringen, die nicht Gegenstand des ersten Verfahrens waren.

      Laut Danforth ist Rambus durchaus bereit, sich den neuen Behauptungen zu stellen. Einer der Anwälte, die an der Verhandlung in Europa teilnehmen, deutete an, dass Rambus außerdem trotz der derzeitigen Multiplex-Regelung gerüstet sei, die buchstäbliche Patentverletzung zu vertreten. Die Argumentation beruht darauf, dass es in der Formulierung, in der es um den Multiplexbus geht, heißt: "tauglich für die Verwendung" in einem Multiplexentwurf. Mit anderen Worten ist die Formulierung nach Ansicht von Rambus keine Einschränkung der Latenzansprüche, sondern beschreibt vielmehr die Möglichkeiten der Funktion "programmierbare CAS-Latenz" und ihre Tauglichkeit für den Gebrauch mit einem Multiplexbus. Oder anders ausgedrückt ist es nicht so, dass sie nicht die Möglichkeit der Verwendung mit unterschiedlichen Busarchitekturen als derjenigen beschreiben würde, die durch die Formulierung "tauglich für die Verwendung" explizit genannt wird.

      Der Originalanspruch 103 bezieht sich auf ein Halbleiterbauteil das "tauglich für die Verwendung [...]" ist, und nicht auf ein Halbleiterbauteil, das einen Bus "einschließt".

      Es ist durchaus ermutigend, dass Rambus unabhängig von der Entscheidung in der Frage der Verbreiterung die Patentverletzung weiter vertreten will. Was bei der Verhandlung der Patentverletzung herauskommt, bleibt abzuwarten.

      Nach dem Gespräch mit Rambus gingen wir noch einmal den Stapel der europäischen Prozessunterlagen durch, und zwar diesmal mit einer genaueren Vorstellung von den entscheidenden Punkten. Dieser Stapel ist recht dick und umfasst viele Unterlagen auf Deutsch. Uns ist die Logik des "tauglich für die Verwendung" umso klarer, als sie zu der eher untentschlossenen Meinung des vom Gericht bestellten Gutachters Professor Thiele passt, welcher Bus gemäß den Latenzansprüchen tatsächlich "benötigt" werde. Mit Sicherheit schützt der Anspruch die Latenzansprüche im Zusammenhang mit dem schmalen Rambus-Bus (RDRAM), aber ob dieser Schutz auf RDRAM beschränkt ist, das ist in der Tat eine andere Frage.

      Nach dem, was wir in dem Gespräch mit Rambus über Europa mitbekommen haben, geht es in der Berufung vor allem um folgende Punkte:

      -Die Entscheidung auf unzulässige Verbreiterung des Anspruchs vollständig kippen.

      -Die Entscheidung auf unzulässige Verbreiterung durch Annahme einer der Hilfsanfragen kippen.

      -Die neu eingereichten angeblichen früheren Technologien abweisen.

      Was die unzulässige Verbreiterung angeht, so könnte es unserer Meinung nach für Rambus wirklich schwierig werden, eindeutig zu gewinnen. Die Gegner der Anspruchsverbreiterung haben dem Gericht folgende Formulierung unterbreitet:

      "Wo im gesamten Originalantrag werden denn interessierte Parteien direkt und unzweideutig darauf hingewiesen, dass das Zugriffszeitregister eine eigenständige Erfindung ist, auf die unabhängig von dem hochgradig gemultiplexten Bus ein exklusives alleiniges Besitzrecht beansprucht werden könnte?"

      Unserer Ansicht nach argumentierte Rambus in Virginia anfänglich tatsächlich, dass das Patent 703 und die ursprünglichen Europa-Ansprüche nicht allgemein genug seien, um SDRAM abzudecken. Somit ist zumindest der Einwand zutreffend, dass die europäischen Latenzansprüche verbreitert wurden, wenn sie jetzt SDRAM abdecken. Die Ausweitung von Ansprüchen ist allerdings nicht verboten, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

      Aus Fällen, die vor europäischen Berufungsausschüssen verhandelt wurden, kann man schließen, dass die Ausweitung nach Artikel 123(2) EPC zulässig ist, wenn ein Fachkundiger die Ergänzungen aus der vollständigen Offenbarung klar und eindeutig ableiten kann.

      Dazu muss bemerkt werden, dass die gleichen Patentansprüche auf das Zugriffszeitregister in den Vereinigten Staaten tatsächlich so aufgefasst werden, dass die Latenz-Erfindung ohne die "Einschränkung" des Multiplexbusses gilt. In den Vereinigten Staaten wurde die Latenz-Erfindung sogar als vollkommen eigenständige Erfindung betrachtet, als das US-Patent in elf einzelne Erfindungen aufgespalten wurde. Das bedeutet, dass die Frage nach dem Vorhandensein des Kriteriums, wonach "die Ausweitung zulässig ist, wenn ein Fachkundiger die Ergänzungen aus der vollständigen Offenbarung klar und eindeutig ableiten kann", in den Vereinigten Staaten von Anfang an zu Rambus` Gunsten beantwortet wurde.

      Das europäische Patentrecht ist dem amerikanischen nicht vollständig analog, und es verlangt, dass das, was in den Vereinigten Staaten beschlossenermaßen als getrennte Erfindung gilt, zum Zeitpunkt der Anmeldung in Europa in dem europäischen Patentantrag eindeutig und klar gewesen sein muss. Im Gegensatz zu seinem US-amerikanischen Gegenstück, das von Anfang an aufgespalten wurde, wurde das fragliche europäische Patent allgemeiner als umfassendes Patent betrieben, das die Multiplexbus-Erfindung, die Latenz-Erfindung (und neun weitere) in einem einzigen Patent zusammenfasste.

      Was die Verbreiterung angeht, glauben wir, dass die amerikanischen Patentprüfer die Eindeutigkeit erkannt haben, die das europäische Patentamt verlangt. Daher bestehen gute Chancen, dass die Ausweitung auch hier als zulässig und für fachkundige Personen ersichtlich betrachtet werden wird. Mit Sicherheit war es für einige der Unternehmen ersichtlich, die die Patente durchgesehen haben. Da es bereits einen Beschluss gibt, wonach die ursprüngliche Formulierung wegen unzulässiger Ausweitung wieder hergestellt werden muss, könnte es wirklich schwierig sein, gegen die Forderung anzukommen, dass die Latenzansprüche keine "Multiplex"-Formulierungen enthalten sollten.

      Hinsichtlich der neu angeführten bereits existierenden Technologien glauben wir, dass Rambus Erfolg haben wird. In allen von uns überprüften Vorschlägen fehlt etwas, das Rambus in seiner Erfindung eingeführt hat. Das würde die Patentierung rechtfertigen, und wir rechnen damit, das Rambus in dieser Frage die Oberhand behalten wird.

      jethor
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 18:34:25
      Beitrag Nr. 569 ()
      sorry ist ne alte news
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 18:34:14
      Beitrag Nr. 568 ()
      @ allerdings ohne Obligo
      Laut Info ist das eines der Patente (BUS) widerufen worden. Dieses Patent kann auch nicht mehr neu beantragt werden. Die Geschichte ist gegesse. Gegen die drei weiteren Patente laufen noch Einspruchsverfahren.

      Ich glaube es handelt sich um ein Novum beim Europ. Patentgericht.

      Wie sich das auf die weiteren Prozesse auswirkt, ist nicht bekannt.
      Avatar
      schrieb am 12.02.04 18:19:29
      Beitrag Nr. 567 ()
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