checkAd

    Das Insolvenzverfahren - Am Beispiel Met@box - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.10.03 16:43:43 von
    neuester Beitrag 01.12.03 23:56:55 von
    Beiträge: 25
    ID: 782.731
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.207
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 04.10.03 16:43:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Liebe Mitdiskutaten,

      am Beispiel des Unternehmens Met@box möchte ich das bei einigen von Euch möglicherweise vorhandene Informationsdefizit über die Voraussetzungen und Eigenarten der Eröffnung sowie der Beendigung des Insolvenzverfahrens als solchem darlegen und hierbei auch auf die meiner Ansicht nach hieraus resultierenden Missbrauchsmöglichkeiten hinweisen. Alles schön anhand des Gesetzestextes der Insolvenzordnung für jedermann, der des Lesens mächtig ist, nachzuvollziehen.

      1. Die Eröffnung

      a. Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

      Nach § 13 I 1 InsO kann das Verfahren nur auf Antrag eröffnet werden. Antragsberechtigt sind sowohl der Schuldner, sowie die Gläubiger. Im Falle des ersten Antrages im Mai 2001 erfolgte der Antrag durch den Schuldner, hier die Met@box AG. Wenn der Schuldner den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens selbst stellt, sog. "Eigenantrag", kann als "Eröffnungsgrund" (§ 16) nach § 18 InsO drohende Zahlungsunfähigkeit angegeben werden. Hierbei müssen keine Nachweise oder Unterlagen beigefügt werden, anders als, wenn der Antrag durch den Gläubiger erfolgt, wobei der Schuldner vor missbräuchlichen Anträgen geschützt werden soll. Es besteht lediglich eine Auskunfts- und Hilfepflicht nach §§ 20,97 InsO des Schuldners gegenüber dem Gericht bei der Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung. Nach § 15 II 1 InsO muss darüber hinaus der Eröffnungsgrund NICHT glaubhaft gemacht werden, wenn, wie hier unterstellt werden kann, die Antragsberechtigten gemeinsam den Antrag stellten. Also hier "der Vorstand" der Met@box AG als Vertretungsorgan.

      b. Rücknahmemöglichkeit des Antrages

      Nach § 13 II InsO hat der Antragsteller bis zur Eröffnung des Verfahrens das Recht zur jederzeitigen Rücknahme, wovon die Met@box AG Ende 2001 spektakulär in buchstäblich letzter Sekunde bisher einmalig Gebrauch machte.

      c. Eröffnung des Verfahrens

      Nachdem der Antrag auf Eröffnung ein zweites Mal durch die Schuldnerin Met@box AG gestellt wurde, eröffnete das Gericht ohne weitere Prüfung das Verfahren. Wirkungen: Nach § 80 I InsO geht die Verfügungs- und Verwaltungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin auf den vom Insolvenzgericht bestellten Insolvenzverwalter über. Die Rechtsträgerschaft der Schuldnerin über das Vermögen bleibt unberührt. Insbesondere ist im Falle der Met@box AG mit ihren Computerprogrammen § 113 Urheberrechtsgesetz einschlägig, der ausdrücklich die Vollstreckung in das Stammrecht des Urhebers ausschließt. Zu den Hintergründen hatte ich bereits referiert.

      2. Die Beendigung

      Ist das Verfahren erst einmal eröffnet, kann es nur noch auf bestimmte Weise aufgehoben bzw. eingestellt werden. Diese Möglichkeiten sind:

      a. Aufhebung
      aa. Schlussverteilung - Gläubigerbefriedigung
      Planmäßige Verwertung der Vermögensgegenstände der Schuldnerin und Verteilung auf die Massegläubiger nach § 200 I InsO. Der statistische Regelfall und gesetzliche Normvorstellung eines Insolvenzverfahrens.

      bb. Bestätigung eines Insolvenzplanes (218, 258)
      Einvernehmliche Haftungseinigung liegt hier bisher noch nicht vor.

      b. Einstellung
      aa. Mangels Masse
      Wenn die Kosten des Verfahrens voraussichtlich nicht von der Masse gedeckt sind, wird das Verfahren von Amts wegen eingestellt (§207). Dies ist nach einem Jahr noch nicht festgestellt worden.
      bb. Masseunzulänglichkeit
      Wenn zwar die Kosten des Verfahrens gedeckt, aber die Gläubiger nicht vollständig befriedigt werden können (208-211 InsO). Auch hierüber sind keine Informationen bekannt.
      cc. Zustimmung aller Gläubiger (§ 213) Steht noch offen.
      dd. Wegfall des Insolvenzgrundes (§ 212)
      Pflicht der Glaubhaftmachung liegt hier nun in jedem Fall beim Schuldner. Kann noch erfolgen.

      Fazit:

      Meiner Meinung nach ermöglicht das Insolvenzverfahren nahezu unkontrollierte Manipulationsmöglichkeiten durch geringe Prüfungsvoraussetzungen der tatsächlichen Umstände des Unternehmens im Falle eines Eigenantrages durch den Schuldner. Auch wenn das Verfahren eröffnet ist, kann immer noch bei entsprechender kollusiver Zusammenwirkung der Gläubiger bzw. einer vorgetäuschten Sachlage, es läge ein Insolvenzgrund vor, geradezu nach Belieben das Verfahren auch wieder beendet werden.

      Im konkreten Falle von Met@box gibt es hierzu auch entsprechende Motive zur Manipulation, wie hier auch mehrmals angesprochen und sogar vom "Met@box AG [CEO]" zugegeben wurde.

      Sinngemäß: "Die Übernahmegefahr aufgrund des hohen Free-Floats bereitet uns schlaflose Nächte."
      Avatar
      schrieb am 07.10.03 23:24:16
      Beitrag Nr. 2 ()
      siehst mal, schon n paar tage alt und noch keinen zum posten animiert. - für was ich mich hergeb...

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 08.10.03 00:01:23
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 10.10.03 16:33:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      #2 Du suchst krampfhaft, Deine eigenen Aussagen zu entkräften.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 11.10.03 03:47:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      ich hab nie irgendwelche aussaggen gemacht.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Kurschance genau jetzt nutzen?mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 09:23:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Der war gut, Stefan! :laugh:

      Prost!
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 13:46:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Die Ausserirdischen sagen, ich soll jetzt Aktien kaufen :)
      Soll ich jetzt wirklich Aktien kaufen :laugh:





      Der Chart würde "kaufen" schreien :eek:
      Irgendwie habe ich das Gefühl, dass am 17.10.2003
      ein besonderer Tag sein könnte :look:

      Brueller sponsored by matrix²³
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 14:44:50
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Brueller

      wenn Du mir verrätst, wie man auf diesem Niveau 692120 shorten könnte, wär ich dabei :laugh:

      So gesehen, magst Du recht haben, irgendwas kommt da noch. :(
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 19:04:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bei uns steht heute in der Tageszeitung, daß Daimler Benz MHP in seine Autos einbauen will.Daimler Chrysler hat den Auftrag zur Erstausstattung seiner Fahrzeuge vergeben und zwar "an eine Firma in Hildesheim".
      Weitere 5 große Autohersteller seien am mobilen TV-Empfang interessiert.
      Weiß jemand mehr darüber?
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 19:10:07
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich nehme an Daimler Chrysler.
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 10:47:02
      Beitrag Nr. 11 ()
      "Bei uns steht heute in der Tageszeitung,"

      Quelle? :D :D :D
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 10:52:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Hubert, schau mal im Internet in die Braunschweiger Zeitung vom 13.10.03 .Der Artikel heißt Titelzeile:" TU schlägt Microsoft aus dem Feld:" Untertitel:" In Braunschweig entwickelte Multimedia-Standard fürs Fernsehen hat weltweiten Durchbruch geschafft."
      Gruß wilbi
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 17:50:07
      Beitrag Nr. 13 ()
      @wilbi

      So geht das, als alter boxler sollten Sie das wissen:

      http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2182/artid/2100673

      Im Artikel geht es aber um MHP und nicht um Metabox. Wie
      dem auch sei: Die Möglichkeit, in einem Auto sitzend
      Homeshopping zu betreiben, hat ein gewisser Hubert Hunold
      in Posting 2 seines Threads "Schön wie eine Metabox" be-
      schrieben.
      Ich darf zitieren:
      " Das Hol@bild Ihres Vater,
      einem Systementwickler der 1. Generation bei Metabox
      Polska, erscheint auf der Innenseite der Windschutzscheibe
      des Wagens und macht sie auf ein weiteres neues Modell der
      Firma Porsche aufmerksam, welches das junge Mädchen sofort
      über den Electronic-Porsche-Guide "EPG" zur Probe fährt,
      danach in einer Werbeunterbrechung bestellt, und welches
      augenblicklich in den Kofferraum ihres Wagens geliefert
      wird."

      Sehen Sie wilbi, gibts schon. :D

      Selbst das E-Learning habe ich den Braunschweigern voraus:
      "Das Met@luder schließt die Augen und learnt zurückgelehnt e."

      Ich sollte rechtliche Schritte überlegen, vielleicht.
      Schließlich habe ich am Ende Microsoft in die Flucht geschlagen? :eek:

      Hubert Hunold
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 18:17:01
      Beitrag Nr. 14 ()
      Natürlich geht es hier um MHP, aber geht es in diesem
      Artikel auch um Met@box ist die Frage, die man
      sich stellen kann, wenn man will:

      Auch hier eine Erfolgsgeschichte: Daimler-Chrysler hat
      den Auftrag zur Erstausstattung seiner Fahrzeuge
      vergeben. "An eine Firma in Hildesheim", berichtet
      Reimers. Fünf große Autohersteller seien am mobilen TV-
      Empfang interessiert. VW prüfe die Anwendungen derzeit.


      Welche Firmen in Hildesheim befassen sich mit "MHP"?

      Hatte Met@box nicht seinen Firmensitz in Hildesheim?
      (Domeyer seinen Wohnsitz in Braunschweig? ;))

      Die angesprochene Firma kann aber nicht Met@box sein, weil:

      1. Sind die "endgültig pleite" (O-Ton AR Jäger) also
      praktisch "tot" und quasi gar nicht mehr existent, die
      Streichung aus dem HRB HI ist sozusagen nur eine
      Formalität und wer erteilt schon toten Firmen Aufträge?

      2. Keine Adhoc von Met@box - kein Auftrag. Obwohl: Seit
      wann hat Met@box sich je an Publizitätspflichten gehalten?
      Früher im "Schlechten", jetzt im "Guten"? Früher die
      Auftraggeber geheim, jetzt der Beauftragte?

      Welche Firma ist es also dann? iTV Media?

      :eek:

      :laugh:

      Vielleicht besteht ja die Beziehung Braunschweig -
      Hildesheim nicht bloß in einem ehemaligen
      Sponsorverhältnis des dortigen Basketballbundesligisten? ;)

      *dummpush*
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 18:25:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Harman / Becker!

      http://www.becker.de

      bis in die Stellenanzeigen vorklicken und Hildesheim
      und Programmierer auswählen.

      Bosch / Blaupunkt hat übrigens auch eine Niederlassung
      in HI. Die machen da aber kein Multimedia.
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 19:04:56
      Beitrag Nr. 16 ()
      Harman? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 19:31:17
      Beitrag Nr. 17 ()
      Harman International Industries Inc. (Washington) :eek:
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 22:03:31
      Beitrag Nr. 18 ()
      Ich dachte auch in erster Linie an die Firma Bosch. Aber wenn die keine Multimedia machen? Vielleicht doch iTV-Media. Ich habe mich längere Zeit nicht um Metabox gekümmert, aber könnte es nicht sein, daß einige Patente durch MBX gesichert sind?
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 28.11.03 21:05:06
      Beitrag Nr. 19 ()
      Weiß jemand, wie hoch das "genehmigte Kapital" der Met@box AG ist, d. h. um wieviele Aktien das Grundkapital noch erhöht werden kann ohne vorherige Zustimmung durch die HV?
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 14:18:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      Hier wird man vor lauter Experten totgetrampelt !!!! Erst verkaufen, dann bereuen, sag ich immer !!!
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 15:47:07
      Beitrag Nr. 21 ()
      :D
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 20:56:58
      Beitrag Nr. 22 ()
      jetzt commt schon wieder so ne Herde :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 21:02:42
      Beitrag Nr. 23 ()
      handelt es sich bei der met@box1000 in Wirklichkeit
      um eine lasergesteuerte Geheimwaffe :eek:


      Avatar
      schrieb am 01.12.03 21:39:15
      Beitrag Nr. 24 ()
      eben war wieder so
      ein Zeitreisender da,
      der sagte, im Jahr 2010 wären saure met@boxen der
      letzte Schrei :D

      :eek:

      1.Schlümpfe---2.Weisse Mäuse---3.Happy Cherries---4.Happy Cola---5.Balla Balla---6.Riesen Erdbeeren---7.Riesen-Schlangen---8.Kinder-Schnuller---9.Saure Gurken---10.Kirsch-Cola---11.Moorhuhn---12.Die Maus---13.Gummi Adler---14.Brezelino---Äpfel und Birnen---15.Halbmonde---16.Riesen Pommes---17.Liebes Herzen---18.Kiss Cola---19.Saurier---20.Bananas---21.Mundöffner---22.Bunte Vampire---23.Cola Schlangen---24.Kinder Casino---25.Bärli---26.Formel Eins---27.Spinat mit Ei---28.Pfirsiche---29.Saure Bohnen---30.Katz und Maus---Erdbeeren klein---31.Riesen Krake---32.Krokodile---33.Frösche---34.Skateboard---35.Pasta Fruta---36.Saure Pommes---37.Salino---38.Konfekt Stangen---39.Salz Brezel---40.Rotella Schnecken---41.Salmiak Stangen---42.Salko---43.Frucht Flip---44.Sauerkirchen---45.Cola Kracher---46.Frucht Kracher---47.Fun Gums.weitere Produkte folgen.

      HARIBO

      :lick:


      Quarkschlangen und Zitronenhühner dann ab 2015 :laugh:
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 23:56:55
      Beitrag Nr. 25 ()
      2050 werden die ersten Menschlichen Gehirne durch die meta-box technik ersetzt .... feldversuche ab 2040 ...


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Das Insolvenzverfahren - Am Beispiel Met@box