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    Was haltet ihr von Norilsk Nickel ?

    eröffnet am 07.10.03 20:27:00 von
    neuester Beitrag 11.04.24 08:46:11 von
    Beiträge: 1.992
    ID: 783.655
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      schrieb am 11.04.24 08:46:11
      Beitrag Nr. 1.992 ()
      Meine Originale bei FF24 wurden diese Woche 1:100 umgestellt.
      Avatar
      schrieb am 10.04.24 21:20:26
      Beitrag Nr. 1.991 ()
      Norilsk Aktiensplit 1:100
      In den letzten Tagen ist seitens Norilsk an der MOEX der angekündigte Aktiensplit 1:100 durchgeführt worden.
      Ich besitze sowohl ADRs als auch russische Original-Aktien.
      - ADRs: NNIC.FWB: Hier tut sich wohl nichts, wobei diese von der BONY nicht mehr betreut werden.
      - russische Originalaktien: Hier werden die 1:100 umgestellten Kurse eingestellt, aber die Anzahl der Aktien nicht. Hier bekam ich auch die Antwort, dass keine "Pflege" mehr betrieben wird!
      Quelle: Depot bei EXANTE, Zypern.
      Welche Erfahrungen habt ihr?
      Avatar
      schrieb am 04.03.24 11:05:34
      Beitrag Nr. 1.990 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.382.412 von Pacific1 am 02.03.24 15:16:45Na bisher war nur bei MAGNIT ein Ankauf der Russen selbst genehmigt worden, da gab es die Hälfte des Kurswertes aber voller Verlustabzug. Bei den ADRs haben wir das Problem, dass unsere "amerikanischen Freunde" entscheiden, wann Sie es machen 😳. Letztes Jahr war 08/24 hier im Gespräch, da die Programme ja gekündigt sind, aber ein Datum gibt es noch nicht. 🤕😬
      Avatar
      schrieb am 02.03.24 15:16:45
      Beitrag Nr. 1.989 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.376.076 von graueeminenz77 am 01.03.24 11:42:07Gibt es schon genauere Informationen oder Anhaltspunkte wann die ADR ausgezahlt werden? Oder ist "Mitte des Jahres" eine eigene Einschätzung?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.03.24 13:03:29
      Beitrag Nr. 1.988 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.376.076 von graueeminenz77 am 01.03.24 11:42:07Abfindungsangebote gab's einige. Allerdings fand du die zu dem Zeitpunkt zu unverschämt. Den steuerlichen Aspekt hatte ich da noch nicht auf dem Schirm.

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      Avatar
      schrieb am 01.03.24 11:42:07
      Beitrag Nr. 1.987 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.369.365 von musv76 am 29.02.24 14:18:50Warte doch die "Abfindung" ab, dann müssen die den Verlust sofort in den Topf einstellen und er ist nicht auf 20000 begrenzt. Mitte des Jahres könnte es soweit sein. 😪
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.02.24 16:24:38
      Beitrag Nr. 1.986 ()
      Soviel hatte ich zum Glück bei Norilsk und Tatneft nicht versenkt, dass ich an die Grenze kommen würde.
      Avatar
      schrieb am 29.02.24 16:12:37
      Beitrag Nr. 1.985 ()
      Ja, ganz toll unsere steuerliche Handhabung, vor allem die Begrenzung!!! 😡😡😡
      Avatar
      schrieb am 29.02.24 14:18:50
      Beitrag Nr. 1.984 ()
      Die Antwort von Flatex zu meiner obigen Anfrage:

      Zitat von Flatex: Seit dem 01.01.2021 wird die Ausbuchung von gegenwertlosen Wertpapieren (wertlose Wirtschaftsgüter), die nach dem 01.01.2009 erworben wurden, aufgrund einer Gesetzesänderung dem neuem Verlusttopf -WertlosVVT- hinzugeschrieben.

      Anfallende Verluste aus gegenwertlosen Ausbuchungen werden online unter Konto & Depot > Steuerbuchungen angezeigt sowie in der Jahressteuerbescheinigung (JStB) ausgewiesen. Eine Verrechnung mit anderen Gewinnen erfolgt auf Bankenebene nicht, da es sich um einen nachrichtlichen Verlusttopf handelt. Eine etwaige Verrechnung können Sie über Ihre Einkommenssteuer prüfen.

      Bitte beachten Sie, dass die Verrechnung von Verlusten durch die Gesetzgebung auf 20.000 Euro pro Jahr begrenzt ist. Wird dieser Betrag überschritten, erfolgt eine Übernahme des übersteigenden Wertes in das nächste Jahr. Wichtig zu wissen: Auch im Folgejahr gilt die Betragsbegrenzung.


      D.h. wenn ich das richtig verstanden hab, erfolgt die Verrechnung Kursgewinne mit dem Verlusttopf erst über die Steuererklärung.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.24 12:40:08
      Beitrag Nr. 1.983 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.358.676 von musv76 am 28.02.24 08:55:17Du kannst ja nicht Mal auf ein anderes Depot innerhalb der gleichen Bank umbuchen lassen. Selbst Depotauflösung geht nicht, das Stelle man sich Mal vor 😡. Es wird einen Hungerlohnabrechnungsbetrag von unseren US Freunden geben und dann muss es auch konsequent eine Verlustbeschescheinigung bzw. Aktienverlusttopfbefüllung geben. Steuerlich voll wirksam ! Alles Andere wäre Betrug, wo man schon betrogen wird. Als Doppelbetrug. Möglich ist Alles, lt. Macron könnte es sogar sein, dass wir in den Krieg ziehen 😡. Ja bitte, die Klimakleber haben Zeit, nehmt die zuerst !
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