zumutbare belastung - vors finanzgericht ziehen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.10.03 10:53:30 von
neuester Beitrag 13.10.03 14:03:48 von
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Folgender Sachverhalt, EStG, Zusammenveranlagung:
Jahr 01: Mann wird abgefunden, steigt aus Berufsleben aus, krankheitsbedingt. Abfindung wird nach 5-Jahres-Verfahren besteuert. Wegen der Krankheit waren wesentliche Umbaumaßnahmen in Bad und Schlafzimmer notwendig, wurden im EST-Bescheid als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Die zumutbare Belastung richtet sich nach den gesamten Einkünften. Hierzu gehört die Abfindung in vollem Maß, nicht zu 1/5. Durch die progressiv verlaufenden Anteile der zumutbaren Belastung an den gesamten Einkünften verringert sich die ansetzbare außergewöhnliche Belastung erheblich. Würde nur 1/5 der Abfindung angesetzt (bei den gesamten Einkünften) kämen etwa 6% weniger EST heraus.
Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (Aufgabegewinn eines Unternehmers wird bei dem Gesamtbetrag der Einkünfte nach Abzug eines Freibetrags angesetzt)? Gleichbehandlung von Ungleichen (Einmaleinkommen wird hier wie regelmäßig wiederkehrendes Einkommen behandelt)?
Ich stehe vor der Entscheidung, ein Verfahren vor dem Finanzgericht einzuleiten.
Hat jem. Eine Einschätzung oder ein Gefühl für diesen Zusammenhang?
Gruß
farang
Jahr 01: Mann wird abgefunden, steigt aus Berufsleben aus, krankheitsbedingt. Abfindung wird nach 5-Jahres-Verfahren besteuert. Wegen der Krankheit waren wesentliche Umbaumaßnahmen in Bad und Schlafzimmer notwendig, wurden im EST-Bescheid als außergewöhnliche Belastung anerkannt.
Die zumutbare Belastung richtet sich nach den gesamten Einkünften. Hierzu gehört die Abfindung in vollem Maß, nicht zu 1/5. Durch die progressiv verlaufenden Anteile der zumutbaren Belastung an den gesamten Einkünften verringert sich die ansetzbare außergewöhnliche Belastung erheblich. Würde nur 1/5 der Abfindung angesetzt (bei den gesamten Einkünften) kämen etwa 6% weniger EST heraus.
Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung (Aufgabegewinn eines Unternehmers wird bei dem Gesamtbetrag der Einkünfte nach Abzug eines Freibetrags angesetzt)? Gleichbehandlung von Ungleichen (Einmaleinkommen wird hier wie regelmäßig wiederkehrendes Einkommen behandelt)?
Ich stehe vor der Entscheidung, ein Verfahren vor dem Finanzgericht einzuleiten.
Hat jem. Eine Einschätzung oder ein Gefühl für diesen Zusammenhang?
Gruß
farang
ich habe leider keine einschätzung für den zusammenhang.
der streitwert scheint mir aber nicht so hoch zu liegen.
ich habe vor einigen wochen einen prozess vor dem hessischen finanzgericht nach über 9 ( !!) jahren und endlosem affentheater verloren ( ca. euro 10.000 ).
der fall liegt jetzt beim Bundesfinanzgericht.
ich kann jeden nur warnen, zu finanzgerichten zu gehen, die chancen sind miminmal.
gruss
hahnebüchen
der streitwert scheint mir aber nicht so hoch zu liegen.
ich habe vor einigen wochen einen prozess vor dem hessischen finanzgericht nach über 9 ( !!) jahren und endlosem affentheater verloren ( ca. euro 10.000 ).
der fall liegt jetzt beim Bundesfinanzgericht.
ich kann jeden nur warnen, zu finanzgerichten zu gehen, die chancen sind miminmal.
gruss
hahnebüchen
na, ein wenig mehr feedback übers wochenende hätte ich schon erwartet. hat denn wirklich niemand eine meinung zum thema? oder bin ich damit schon in der ecke des querulanten abgestellt worden?
Vielleicht hat doch noch jemand was beizutragen.
beste grüße
farang
Vielleicht hat doch noch jemand was beizutragen.
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