Frage zum Halbeinkünfteverfahren....Hilfe! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.10.03 22:33:05 von
neuester Beitrag 10.10.03 23:24:10 von
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Habe eine Frage zum Halbeinkünfteverfahren....
Mal angenommen...man hat folgende Performance für das Jahre 2002:
Gewinne an der Eurex als Stillhalter: 3000euro
Gewinne mit Optionsscheinen: 5000euro
Verluste mit Aktien: 8000euro
Insgesamt also NULL auf NULL!
Aber lt. dem Steuergesetzt kann man Aktienverluste doch nur zu 50% ansetzen, oder???
Die Eurex- und Optionsscheingewinne muß man aber voll versteuern, oder?
Muß ich in diesem Fall 4000 euro versteuern, obwohl ich eigentlich nix verdient habe???? Hilfe!!!!
Wer hat da einen Tip für mich???
Vielen lieben Dank!!!
Mal angenommen...man hat folgende Performance für das Jahre 2002:
Gewinne an der Eurex als Stillhalter: 3000euro
Gewinne mit Optionsscheinen: 5000euro
Verluste mit Aktien: 8000euro
Insgesamt also NULL auf NULL!
Aber lt. dem Steuergesetzt kann man Aktienverluste doch nur zu 50% ansetzen, oder???
Die Eurex- und Optionsscheingewinne muß man aber voll versteuern, oder?
Muß ich in diesem Fall 4000 euro versteuern, obwohl ich eigentlich nix verdient habe???? Hilfe!!!!
Wer hat da einen Tip für mich???
Vielen lieben Dank!!!
Wieso versteuern Haste denn Gewinne
Scherzkeks
Scherzkeks
Dr. Spezialist,
ich meine das ernst....ist ein Riesenproblem für mich..
Klar, in diesem Fall müßte ich nach Angabe rd. 4000euro versteuern die gar nicht verdient habe!
Was kann ich tun...????
ich meine das ernst....ist ein Riesenproblem für mich..
Klar, in diesem Fall müßte ich nach Angabe rd. 4000euro versteuern die gar nicht verdient habe!
Was kann ich tun...????
Sei mal ein guter friend für den lieben Eichel und gib € 4.000 bei Deiner Steuererklärung an
Oh Mann, was für Fragen!!!!
Crypti
Oh Mann, was für Fragen!!!!
Crypti
solange Du an der Euwax weiter Deine Scheine hällst, brauchen die auch nicht angegeben werden.
Optionsschein Gewinne 52 % für Hans.
Übriges Gehalt mit 8000 € verlust verrechnen.
Ist doch echt einfach.
Bohly
Optionsschein Gewinne 52 % für Hans.
Übriges Gehalt mit 8000 € verlust verrechnen.
Ist doch echt einfach.
Bohly
Ist denn hier keiner der etwas ernst nimmt?
Ich gebe meine Gewinne bereits seit 1997 ordentlich an, deshalb muß ich es jetzt auch tun!
Nur diesmal scheint es extrem ärgerlich zu sein!
Die Beträge sind ja leider nicht die Realität, die sieht noch schlimmer aus....
Also bitte, wer hat einen Tip? danke.
Ich gebe meine Gewinne bereits seit 1997 ordentlich an, deshalb muß ich es jetzt auch tun!
Nur diesmal scheint es extrem ärgerlich zu sein!
Die Beträge sind ja leider nicht die Realität, die sieht noch schlimmer aus....
Also bitte, wer hat einen Tip? danke.
bohly,
es gibt kein gehalt!!! bin hausmann.....
also nix gewinn gemacht in der summe und muß trotzdem bezahlen????
es gibt kein gehalt!!! bin hausmann.....
also nix gewinn gemacht in der summe und muß trotzdem bezahlen????
Hallo A-Friend,
es ist anders als Du glaubst:
1. Die Einnahmen aus Stillhaltergeschäfte fallen unter die Einkunftsart `Einkünfte aus Kapitalvermögen` und sind hier auf alle Fälle zu versteuern (sofern Du mit Deinen anderen Zinsen über die Freibeträge von 1.550 bzw. 3.100 Euro kommst).
Mit `Sonstigen Einkünften` (Verluste aus Spekulationsgeschäften) kannst Du das nicht aufrechnen.
2. Die Gewinne aus den Optionsscheinen musst Du voll versteuern.
3. Die Verluste aus den Aktiengeschäften kannst Du nur zu 50% gegenrechnen!
Fazit:
1. Einkünfte aus Kapitalvermögen = 3.000 Euro (Freibetrag beachten)
2. Sonstige Einkünfte = 1.000 Euro (5.000-4.000 Euro) - hier gibt es die Freigrenze von 512 Euro bzw. 1.024 Euro.
Eventuell ist damit hier nichts zu versteuern!
Rene
es ist anders als Du glaubst:
1. Die Einnahmen aus Stillhaltergeschäfte fallen unter die Einkunftsart `Einkünfte aus Kapitalvermögen` und sind hier auf alle Fälle zu versteuern (sofern Du mit Deinen anderen Zinsen über die Freibeträge von 1.550 bzw. 3.100 Euro kommst).
Mit `Sonstigen Einkünften` (Verluste aus Spekulationsgeschäften) kannst Du das nicht aufrechnen.
2. Die Gewinne aus den Optionsscheinen musst Du voll versteuern.
3. Die Verluste aus den Aktiengeschäften kannst Du nur zu 50% gegenrechnen!
Fazit:
1. Einkünfte aus Kapitalvermögen = 3.000 Euro (Freibetrag beachten)
2. Sonstige Einkünfte = 1.000 Euro (5.000-4.000 Euro) - hier gibt es die Freigrenze von 512 Euro bzw. 1.024 Euro.
Eventuell ist damit hier nichts zu versteuern!
Rene
Hallo Rene,
vielen Dank für die niederschmetternde Antwort....
Mein Freibetrag ist leider aufgebraucht....
Eine Sauerei dieses Steuergesetz, das man nicht das Depot als ganzes besteuert....dieses Halbeinkünfteverfahren bringt mich jetzt um mein Geld das ich gar nicht verdient habe....ist doch zum heulen!
Was die Baisse nicht geschafft hat nimmt mir jetzt das FA.
echt zum kotzen.....
vielen Dank für die niederschmetternde Antwort....
Mein Freibetrag ist leider aufgebraucht....
Eine Sauerei dieses Steuergesetz, das man nicht das Depot als ganzes besteuert....dieses Halbeinkünfteverfahren bringt mich jetzt um mein Geld das ich gar nicht verdient habe....ist doch zum heulen!
Was die Baisse nicht geschafft hat nimmt mir jetzt das FA.
echt zum kotzen.....
Hab ich das ganze letzte Jahr hart gearbeitet und 50000 EUR verdient.
Härter noch: hab ich 50000 EUR an der Börse verspekuliert.
Unterm Strich hab ich gar nichts verdient ... ist doch zum heulen
Jetzt will das Finanzamt mir noch nicht mal meine Lohnsteuer zurückerstatten. Sauerei dieses Steuergesetz das man nicht den Mensch als ganzes besteuert. Von meinem Arbeitseinkommen hab ich eh nur die Hälfte ausgezahlt bekommen, ungerechte Welt, echt zum kotzen
Härter noch: hab ich 50000 EUR an der Börse verspekuliert.
Unterm Strich hab ich gar nichts verdient ... ist doch zum heulen
Jetzt will das Finanzamt mir noch nicht mal meine Lohnsteuer zurückerstatten. Sauerei dieses Steuergesetz das man nicht den Mensch als ganzes besteuert. Von meinem Arbeitseinkommen hab ich eh nur die Hälfte ausgezahlt bekommen, ungerechte Welt, echt zum kotzen
Hallo A-Friend,
noch ein Hinweis:
Das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht entschieden, ob die Besteuerung von Spekulationsgeschäften nach dem derzeitigen Verfahren der Verfassung widerspricht oder nicht!
Also - zwar die Gewinne/Verluste in der ESt angeben, aber gegen den Bescheid dann Einspruch erheben und Zahlung der darauf entfallenden Steuer verweigern!
Die Erträge aus den Stillhaltergeschäften fallen aber nicht darunter - da musst Du löhnen!
Schönes WE!
Rene
noch ein Hinweis:
Das Bundesverfassungsgericht hat noch nicht entschieden, ob die Besteuerung von Spekulationsgeschäften nach dem derzeitigen Verfahren der Verfassung widerspricht oder nicht!
Also - zwar die Gewinne/Verluste in der ESt angeben, aber gegen den Bescheid dann Einspruch erheben und Zahlung der darauf entfallenden Steuer verweigern!
Die Erträge aus den Stillhaltergeschäften fallen aber nicht darunter - da musst Du löhnen!
Schönes WE!
Rene
Hallo Rene,
das ist zwar richtig mit dem Bundesverfassungsgericht, allerdings muß man 6% Zinsen zzgl. zahlen wenn das
Gericht die Speku-steuer für rechtmässig erklärt.
Gegen meine bisherigen Bescheide habe ich Einspruch erhoben, aber trotzdem gezahlt.
6% p.a. nachzuzahlen sind mir doch zuviel...oder wie siehst Du die Sache?
Gruss
a-friend
das ist zwar richtig mit dem Bundesverfassungsgericht, allerdings muß man 6% Zinsen zzgl. zahlen wenn das
Gericht die Speku-steuer für rechtmässig erklärt.
Gegen meine bisherigen Bescheide habe ich Einspruch erhoben, aber trotzdem gezahlt.
6% p.a. nachzuzahlen sind mir doch zuviel...oder wie siehst Du die Sache?
Gruss
a-friend
Hallo A-Friend,
o.k., hast Recht - wichtig ist nur, Einspruch gegen den Bescheid zu erheben.
Aber wahrscheinlich dürfte bei Abgabe Deiner ESt-Erklärung im nächsten Jahr die Sache sowieso schon klar sein - das BVG soll sich angeblich am 18.11.03 der Sache (erstmals?) annehmen!
Rene
o.k., hast Recht - wichtig ist nur, Einspruch gegen den Bescheid zu erheben.
Aber wahrscheinlich dürfte bei Abgabe Deiner ESt-Erklärung im nächsten Jahr die Sache sowieso schon klar sein - das BVG soll sich angeblich am 18.11.03 der Sache (erstmals?) annehmen!
Rene
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