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    1% Überschreitung am Grundkapital bei Kapitalerhöhung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.10.03 13:25:40 von
    neuester Beitrag 17.10.03 12:53:49 von
    Beiträge: 9
    ID: 785.378
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      schrieb am 13.10.03 13:25:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Beispiel:

      Ich bin an einer AG mit Grundkapital von 3.000.000 beteiligt mit 10.000 Stück.

      Ich zeichne eine Kapitalerhöhung, bei der das Bezugsrecht ausgeschlossen ist, bzw. ich kann aus nicht ausgeübten Bezugsrechten weitere Aktien über mein Bezugsrecht erwerben.

      Mein Bestand steigt um 30.000 auf 40.000

      Ich zahle die neuen 30.000 Aktien und diese werden ins Handelsregister eingetragen und mir anschließend geliefert.

      Insgesamt wurden aber über 1.000.000 neue Aktien ausgegeben und zusammen mit meinen ins Handelsregister eingetragen.

      Habe ich jetzt am tage der Zeichnung die 1% Grenze überschritten?

      Da ich ja vom Tage der Zeichnung (Kaufvertrag)) bis Eintragung aller neuen Aktien ins Handelsregister, vorübergehend über 1% lag.

      Wenn man jedoch einmal in den letzten 5 Jahren nennenswert beteiligt war (über 1%) dann sind doch Gewinne immer zu versteuern.

      Wie verhält sich dieses bei dem vorliegenden Sachverhalt?

      Vielen Dank für eure Hinweise.
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 14:18:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      " dann sind doch Gewinne immer zu versteuern."

      Im Falle von WKM tritt das Problem "Gewinne" doch nicht auf - oder ;) ?
      Avatar
      schrieb am 13.10.03 14:22:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nö da hast du recht, aber vielleicht bei anderen Werten?! ;)
      Avatar
      schrieb am 15.10.03 21:08:57
      Beitrag Nr. 4 ()
      natürlich hast Du die 1% nicht überschritten...
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 12:32:33
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sicher Art? Bei Wertpapierkäufen zählt das Datum auf dem Kauf, bzw. Zeichnungsvertrag. Ich habe hier noch nie gehört, dass das Datum des Handelsregistereintrags maßgeblich ist. Also könnte man hier schon Konflikte erkennen.

      Gibt es noch andere Meinungen zu dem Sachverhalt?
      Noch nie jemand so etwas gehabt?

      Alles nur kleine arme Zocker? ;) :D

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      schrieb am 16.10.03 17:40:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ ingeno

      es werden zunächst nur Bezugsrechte gehandelt und die jungen Aktien "entstehen" frühestens am Tag nach Ende der Zeichnungsfrist, und zwar alle auf einmal.
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 18:20:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Nein, Art, es gibt keine Bezugsrechte.
      Man kann das Bezugsrecht auch ausschließen.

      Es werden keine Bezugsrechte gehandelt, ich unterschreibe einen Zeichnungsvertrag direkt mit dem Unternehmen.
      Andere Leute auch.

      Wie ist die Sachlage dann?
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 18:23:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ ingeno

      die jungen Aktien entstehen immer zusammen. Es könnte sich höchstens ein Problem ergeben, wenn z.B. nicht voll bezogen wurde und statt 4 nur 3,5 Mio. aktien nach KE vorhanden sind.

      V.a. woher soll das FA wissen, wieviele Aktien bis zu einem bestimmten Stichtag gezeichnet sind ? und außerdem wäre die Steuerpflicht dann vom Zufall bedingt - so was gibt es nicht

      Art
      Avatar
      schrieb am 17.10.03 12:53:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Vor der Handelsregistereintragung gibt es die neuen Aktien rechtlich ja gar nicht. Die Firma darf vor der Eintragung ja auch nicht über Deine Einlage verfügen, also bist Du nicht beteiligt!


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