eurobike, die jungen 540884 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 13.10.03 17:10:20 von
neuester Beitrag 29.10.03 08:37:35 von
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ADE: US-Konzern Fairchild übernimmt Eurobike
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die insolvente Eurobike AG ist gerettet.
Rückwirkend zum 1. Oktober übernehme der US-Konzern Fairchild Corp. (Dulles/
Virginia) den Düsseldorfer Hersteller und Händler von Motorradbekleidung, teilte
Eurobike am Montag mit. Gläubigerausschuss und Insolvenzverwalter hätten die
Entscheidung zu Gunsten des US-Investors getroffen. Ausschlaggebend hierfür sei
ein schlüssiges Fortführungskonzept und die Zusicherung des Erhalts der meisten
der rund 320 Arbeitsplätze gewesen./ls/DP/fn
NNNN
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die insolvente Eurobike AG ist gerettet.
Rückwirkend zum 1. Oktober übernehme der US-Konzern Fairchild Corp. (Dulles/
Virginia) den Düsseldorfer Hersteller und Händler von Motorradbekleidung, teilte
Eurobike am Montag mit. Gläubigerausschuss und Insolvenzverwalter hätten die
Entscheidung zu Gunsten des US-Investors getroffen. Ausschlaggebend hierfür sei
ein schlüssiges Fortführungskonzept und die Zusicherung des Erhalts der meisten
der rund 320 Arbeitsplätze gewesen./ls/DP/fn
NNNN
achtung dringende warnung vor naomi, auch so eine pusherid um tdwz, az-maja,ak68, paris03, fred knows usw.
das ganze ist ein asset deal, das heisst für die ag bleibt nix übrig.....
das ganze ist ein asset deal, das heisst für die ag bleibt nix übrig.....
vor 10 min. kam diese meldung über meinen news ticker
#2
war ja klar-..
iambak gibt wieder seine Portion senf ab...
naomiii
bekam die meldung auch vor ca. 10. min über meinen ticker
war ja klar-..
iambak gibt wieder seine Portion senf ab...
naomiii
bekam die meldung auch vor ca. 10. min über meinen ticker
Dein Ticker ist damit aber echt große Mist.
Die Meldung von heute Mittag sagte ausdrücklich Asset-Deal !
Gruß
Eustach
(der sich eigentlich nicht auf das gleiche Niveau wie iamback begeben wollte)
Die Meldung von heute Mittag sagte ausdrücklich Asset-Deal !
Gruß
Eustach
(der sich eigentlich nicht auf das gleiche Niveau wie iamback begeben wollte)
im übrigen...
anfang november werden 540884 und 570660 zusammen gelegt
570660 aktuell 0,49
540884 aktuell 0,26
da wird sich schon noch was tun bei 540884---
anfang november werden 540884 und 570660 zusammen gelegt
570660 aktuell 0,49
540884 aktuell 0,26
da wird sich schon noch was tun bei 540884---
Und bevor hier noch ein Lemming abgezockt wird, hier ist die ursprüngliche Meldung:
Montag, 13. Oktober 2003 | 12:08 Uhr [Artikel versenden] [Artikel drucken] [zurück]
DGAP-Ad hoc: Eurobike AG <DE0005706600> deutsch
Düsseldorf, 13. Oktober 2003 - Nach intensiven Verhandlungen hat The Fairchild
The Fairchild Corporation übernimmt EUROBIKE Aktivitäten
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
The Fairchild Corporation übernimmt EUROBIKE Aktivitäten
Düsseldorf, 13. Oktober 2003 - Nach intensiven Verhandlungen hat The Fairchild
Corporation aus Dulles/ Virginia die Aktivitäten der EUROBIKE-Gruppe
einschließlich der POLO EXPRESSVERSAND Gesellschaft für Motorradbekleidung und
Sports-wear mbH & Co. Kommanditgesellschaft und Intersport Fashions West, Inc.
im Rahmen eines asset-deals rückwirkend zum 1. Oktober 2003 übernommen. Ein
Gläubigerausschuss und der vorläufige Insolvenzverwalter der EUROBIKE AG (WKN
570660, 540884) und Insolvenzverwalter der Hein Gericke-Holding GmbH, der Hein
Gericke Vertriebs GmbH und der Paul A. Boy GmbH, Dr. Biner Bähr, haben die
Entscheidung zu Gunsten des amerikanischen Investors getroffen. Ausschlaggebend
für die Entscheidung war neben einem angemessenen Kaufpreis und einem
schlüssigen Fortführungsmodell die Zusicherung, die meisten Arbeitsplätze bei
Hein Gericke dauerhaft zu erhalten. Durch die umfassende Einigung aller
Beteiligten ist mit dem Einstieg von Fairchild nun der Fortbestand der Gruppe
im Kern sichergestellt.
The Fairchild Corporation (www.fairchild.com) investiert seit den frühen 60er
Jahren in Unternehmen, die Kunden der Luft- und Raumfahrtindustrie beliefern
und vielfältige Logistikleistungen anbieten. Im Bereich Einzelhandel ist
Fairchild in ein Shopping Center in Farmingdale, New York engagiert und
betreibt dieses auch. Geplant ist für die Zukunft die Erweiterung des
Portfolios mit Beteiligungen in unterschiedliche Geschäftsfelder und
ausgewählte internationale Unternehmen.
Ansprechpartner:
EUROBIKE AG
Camilla Löwenberg
Reisholzer Werfstr. 19
D-40589 Düsseldorf
Tel. +49 (0) 211 9898 774
Mobil + 49 (0) 173-72 643 09
Fax +49 (0) 211 9898 636
email: ir@eurobikeag.com
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 13.10.2003
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 570660; ISIN: DE0005706600; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf und Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hamburg, München und Stuttgart
Gruß
Eustach
(der aber jetzt nix mehr dazu sagen wird, außer, wer die Aktien jetzt noch kauft muss verrückt sein)
Montag, 13. Oktober 2003 | 12:08 Uhr [Artikel versenden] [Artikel drucken] [zurück]
DGAP-Ad hoc: Eurobike AG <DE0005706600> deutsch
Düsseldorf, 13. Oktober 2003 - Nach intensiven Verhandlungen hat The Fairchild
The Fairchild Corporation übernimmt EUROBIKE Aktivitäten
Ad-hoc-Mitteilung verarbeitet und übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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The Fairchild Corporation übernimmt EUROBIKE Aktivitäten
Düsseldorf, 13. Oktober 2003 - Nach intensiven Verhandlungen hat The Fairchild
Corporation aus Dulles/ Virginia die Aktivitäten der EUROBIKE-Gruppe
einschließlich der POLO EXPRESSVERSAND Gesellschaft für Motorradbekleidung und
Sports-wear mbH & Co. Kommanditgesellschaft und Intersport Fashions West, Inc.
im Rahmen eines asset-deals rückwirkend zum 1. Oktober 2003 übernommen. Ein
Gläubigerausschuss und der vorläufige Insolvenzverwalter der EUROBIKE AG (WKN
570660, 540884) und Insolvenzverwalter der Hein Gericke-Holding GmbH, der Hein
Gericke Vertriebs GmbH und der Paul A. Boy GmbH, Dr. Biner Bähr, haben die
Entscheidung zu Gunsten des amerikanischen Investors getroffen. Ausschlaggebend
für die Entscheidung war neben einem angemessenen Kaufpreis und einem
schlüssigen Fortführungsmodell die Zusicherung, die meisten Arbeitsplätze bei
Hein Gericke dauerhaft zu erhalten. Durch die umfassende Einigung aller
Beteiligten ist mit dem Einstieg von Fairchild nun der Fortbestand der Gruppe
im Kern sichergestellt.
The Fairchild Corporation (www.fairchild.com) investiert seit den frühen 60er
Jahren in Unternehmen, die Kunden der Luft- und Raumfahrtindustrie beliefern
und vielfältige Logistikleistungen anbieten. Im Bereich Einzelhandel ist
Fairchild in ein Shopping Center in Farmingdale, New York engagiert und
betreibt dieses auch. Geplant ist für die Zukunft die Erweiterung des
Portfolios mit Beteiligungen in unterschiedliche Geschäftsfelder und
ausgewählte internationale Unternehmen.
Ansprechpartner:
EUROBIKE AG
Camilla Löwenberg
Reisholzer Werfstr. 19
D-40589 Düsseldorf
Tel. +49 (0) 211 9898 774
Mobil + 49 (0) 173-72 643 09
Fax +49 (0) 211 9898 636
email: ir@eurobikeag.com
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 13.10.2003
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WKN: 570660; ISIN: DE0005706600; Index:
Notiert: Amtlicher Markt in Düsseldorf und Frankfurt (Prime Standard);
Freiverkehr in Berlin-Bremen, Hamburg, München und Stuttgart
Gruß
Eustach
(der aber jetzt nix mehr dazu sagen wird, außer, wer die Aktien jetzt noch kauft muss verrückt sein)
ja, ja az-maja das geliche gab es heute mittag auch schon von tdwz...
laber, laber, laber....
da wird dann ein wertloses papier mit dem anderen zusammengelegt, ein super argument.....
laber, laber, laber....
da wird dann ein wertloses papier mit dem anderen zusammengelegt, ein super argument.....
eustach
natürlich kam diese meldung auch schon heute mittag
aber warum ist nun gerade der kurs von EUB 570660
wieder von 0,41 auf 0,49 angesprungen ????
na eben wegen der meldung von vor ca. 15 min .
natürlich kam diese meldung auch schon heute mittag
aber warum ist nun gerade der kurs von EUB 570660
wieder von 0,41 auf 0,49 angesprungen ????
na eben wegen der meldung von vor ca. 15 min .
az, iss klar
Aber macht sich dpa nicht mit so verkürzten vielleicht sogar haftbar ?
Gruß
Eustach
(der gegen einen guten Zock auch nichts einzuwenden hat)
Aber macht sich dpa nicht mit so verkürzten vielleicht sogar haftbar ?
Gruß
Eustach
(der gegen einen guten Zock auch nichts einzuwenden hat)
verkürzten Meldungen natürlich
Gruß
Eustach
(der nicht verkürzen wollte)
Gruß
Eustach
(der nicht verkürzen wollte)
lol da stehen ja auch riesige umsätze hinter dem kurssprung, es gibt anscheinend immer noch dumme, die auf eure pusherei reinfallen...
aber ich stelle mit genugtuung fest es werden jeden tag weniger.....
aber ich stelle mit genugtuung fest es werden jeden tag weniger.....
hier die beiden chart´s zum Vergleich....
danke az,
da geht noch was aber ohne labberback
da geht noch was aber ohne labberback
janolo
mittlerweile ein Riesenspread zw. EUB und EUB1
0,26 zu 0,50 €..
mittlerweile ein Riesenspread zw. EUB und EUB1
0,26 zu 0,50 €..
da geht hoffentlich nix mehr. ich hoffe ihr bleibt auf euren schrottpaketen sitzen.....
iamback, halt den rand!
egal warum aber EUB1 wird sich EUb nähern..
und EUb ist bombenfest
daher ist EUB1 mind. ein 50%er
und EUb ist bombenfest
daher ist EUB1 mind. ein 50%er
0,26 / 0,27
nicht mehr tobito, es geht abwärts....
und da ist ja richtig geld im spiel, wow 8000 stück zu 0,25....
und da ist ja richtig geld im spiel, wow 8000 stück zu 0,25....
ja richtig geld iamback
bei EUB!!!
nun 80k!! im bid bei 0,50€
das sind 40.000€
WER kauft da bitte???
weiß da jemand mehr??
bei EUB!!!
nun 80k!! im bid bei 0,50€
das sind 40.000€
WER kauft da bitte???
weiß da jemand mehr??
dann werden eub1 bald nachziehen!!!
#22
genau so ist es tobito....
genau so ist es tobito....
25 zu 28
heute 30 cent, morgen ??
heute 30 cent, morgen ??
ja tdwz, die 80 k sind von euch um lemminge zu beeindrucken.
da ist ja ausser euch keiner mehr, der den schrott noch verkaufen will, also ist es ja völlig gefahrlos, da ein bid reinzustellen in der hoffnung die lemminge lassen sich blenden und kaufen euch höher den mist ab....
uralter trick gähn....
da ist ja ausser euch keiner mehr, der den schrott noch verkaufen will, also ist es ja völlig gefahrlos, da ein bid reinzustellen in der hoffnung die lemminge lassen sich blenden und kaufen euch höher den mist ab....
uralter trick gähn....
eben iamback
deswegen nun auch 9,1k und zusatz ebG
die order ist kein fake..
deswegen nun auch 9,1k und zusatz ebG
die order ist kein fake..
da will wirklich jemand für 40.000€ kaufen
der hab auch den kurs vorhin von taxe 0,46/0,48 auf 0,50 gezogen!
das war eine 100k order mit limit 0,50
der hab auch den kurs vorhin von taxe 0,46/0,48 auf 0,50 gezogen!
das war eine 100k order mit limit 0,50
540884: 0,26
570660: 0,50
570660: 0,50
ja, ja tdwz nun haben es ja alle lemminge verstanden.
ihr habt da 40000 reingestellt und wollt nun, das die lemminge eure stücke zu 0,52 kaufen..
schön blöd wer das denn auch tut.....
die wertlose eurobike ag hülle wird gegen null laufen....
ihr habt da 40000 reingestellt und wollt nun, das die lemminge eure stücke zu 0,52 kaufen..
schön blöd wer das denn auch tut.....
die wertlose eurobike ag hülle wird gegen null laufen....
runtergesetzt auf 0,51, aber auch zu dem kurs wird euch wohl hoffentlich keiner den mist abnehmen...., es sei denn ihr kauft den block selber.....
iambak
na klar...
wir kaufen immer unsere eigenen Aktien...
na klar...
wir kaufen immer unsere eigenen Aktien...
du disqualifizierst dich selbst iamback..
td stellt keine 50.000€ kauforder rein..
td hat zudem EUB1 und nicht EUB
td stellt keine 50.000€ kauforder rein..
td hat zudem EUB1 und nicht EUB
hey iamback.. jetzt hab ich meine 50k bald zusammen
50000 Stück, manno, Du hast aber Gottvertrauen. Dafür habe ich heute meine 20000 EUB mit 110% Gewinn verkauft und einen Teil davon in EUB1 reinvestiert. Aber 50k ist schon heftig!!
Heulsusi, die nicht mal die Hälfte davon hat
#34
bitte thread ganz durchlesen!
bitte thread ganz durchlesen!
iamback, der ewige nörgler...
lies einfach!
lies einfach!
Oha, da hats wieder hops auf 0,28 gemacht.
Eines ist gewiss:
Am 6. November 2003 werden EUB und EUB1 den selben Kurs haben.
Die spannende Frage ist, wo wird dieser liegen?
Wenn man annimmt EUB und EUB1 treffen sich in der Mitte
Schlusskurse FSE:
EUB 0,52 Euro
EUB1 0,28 Euro
ergäbe einen Kurs von 0,40 Cent.
Wäre für die alten ein Verlust von 23%,
für die jungen ein Gewinn von 42%.
Die alten sind jedoch mit 2/3 am Gesamtkapital stärker gewichtet als die jungen mit 1/3.
Deshalb müssten sich rein theoretisch die Jungen mehr den Alten annähern.
Gesetz der Trägheit der Massen
Am 6. November 2003 werden EUB und EUB1 den selben Kurs haben.
Die spannende Frage ist, wo wird dieser liegen?
Wenn man annimmt EUB und EUB1 treffen sich in der Mitte
Schlusskurse FSE:
EUB 0,52 Euro
EUB1 0,28 Euro
ergäbe einen Kurs von 0,40 Cent.
Wäre für die alten ein Verlust von 23%,
für die jungen ein Gewinn von 42%.
Die alten sind jedoch mit 2/3 am Gesamtkapital stärker gewichtet als die jungen mit 1/3.
Deshalb müssten sich rein theoretisch die Jungen mehr den Alten annähern.
Gesetz der Trägheit der Massen
guten morgen!
taxe eub1 nach 0,23 zu 0,26
auf 0,26 zu 0,30 angehoben.
taxe eub1 nach 0,23 zu 0,26
auf 0,26 zu 0,30 angehoben.
morgen tobi.....
da sahnen wir heut noch kräftig ab
da sahnen wir heut noch kräftig ab
hoffe du kannst deinen rechner bedienen, ohne dabei die kontrolle über den linken arm zu verlieren!
geht schon, tobi.......
ja hjabt ihr geschickt gemacht, hoffentlich fällt kein lemming darauf rein......
da isser wieder....
was haben wir dich vermisst
was haben wir dich vermisst
#34: das war doch ein spaß da iamback mir die 50k zugetraut hat (die in echt sogar 100k zu 0,50 waren)
td hat nur eub1..
td hat nur eub1..
morgen iamback.
hab schon auf dich gewartet!
hast du heute deine medizin genommen?
hab schon auf dich gewartet!
hast du heute deine medizin genommen?
der war gut, tobi
Ist janolo denn der, der Celine stillt (und sie dabei auf dem linken Arm hält) ?
Gruß
Eustach
(der das nicht könnte, dabei vorm Rechner zu sitzen)
Gruß
Eustach
(der das nicht könnte, dabei vorm Rechner zu sitzen)
manie und depression, es ist ein teufelskreis!
hi eustach
ja, der bin ich doch
ja, der bin ich doch
das erste päckchen wurde geschnürt...
Hier ist ein Rebound möglich
Guten Tag
Da hier so viel über einen Asset Deal gesprochen wird möchte ich die gelegenheit nutzen um den en zu helfen, die nicht wissen was das ist.
Hier die Erklährung
Asset Deal
Firmenübernahme durch Erwerb der einzelnen Wirtschaftsgüter (anstelle der Anteile). Gegenteil: "Share Deal".
Hier im detail digital übersezt
Erwerb: Wert- und Anteilabkommen
(Dr. von Der Seipen, Weber)
Überblick:
I. Erwerb und Erwerb der Anteile ("Anteil-Abkommen")
II. Erwerb der Werte des Geschäfts/des vollständigen Geschäfts ("Wert-Abkommen")
III. Welches "Art" des Erwerbes ist das rechte?
I. Erwerb und Erwerb der Anteile ("Anteil-Abkommen")
Ausgangspunkt
Anteile der Firmen - zum Beispiel GmbH -, AG Anteile - können mittels einer Kaufvereinbarung erworben werden. Sollte insbesondere beachtet werden bestimmte Formalitäten, die mit entsprechend deutschem Gesetz eingewilligt werden müssen konnten, besonders eine notarielle Bescheinigung.
Da ein Erwerb von Anteilen einen Erwerb der Firma oder mindestens des Teils von ihm festsetzt, genaue Informationen über die Firmaangelegenheiten und den tatsächlichen Wert der Firmanotwendigkeit erfaßt zu werden. Die Ermittlung des Wertes ist mittels einer "en Sorgfalt" erfolgt, die als die Anfrage aller Umstände verstanden wird, die zum Erwerb der Firma relevant sind, Gefahren und Potentiale für den Investor freizugeben. Besonders sind die wirtschaftliche Lage der Firma (Aktienkapital, Auftrag Situation, Verbindlichkeiten, Geschäft Aussichten) außerdem die zugelassene und steuerliche Situation relevant (Verträge mit Angestellten, Kunden, Lieferanten, Rechtsstreit, Steuerschulden und Gefahren).
Eine e Sorgfalt ist - in irgendeinem Fall - ratsam. Die Zeit und die Forschung benötigten für das Durchführen einer en Sorgfalt abhängt vom konkreten einzelnen Erwerb. Er geht, ohne zu sagen, daß der Erwerb eines Anteiles von GmbH wert Euro10,000.00 vom Erwerb aller Anteile eines AG wert einiges Million Euros sich unterscheidet.
Eine wirkungsvolle e Sorgfalt erfordert eine nahe Zusammenarbeit der Rechtsanwälte, der steuerlichen Berater, der Revisoren und der Buchhalter zusammen mit erfahrenen ökonomischen Experten, die zum Schätzen des realistischen Wertes der Firma fähig sind. Es gibt die unterschiedlichen Methoden, zum des zutreffenden Wertes der Firma festzustellen, die nicht die Tatsache verstecken kann, daß die Auswertung einer Firma eins der schwierigsten praktischen Probleme ist. Im Ende entscheiden die Grundregeln des Marktes - nämlich Angebot und Nachfrage - und beeinflussen den Kaufpreis.
Zeitentwurf
Der Erwerb einer Firma wird nicht unter Zeitdruck durchgeführt. Es gibt immer die Gefahr, die beim Durchführen der en Sorgfalt, die unerwartete Aspekte auftreten, die überprüftes eingehendes sein müssen (besonders insoweit steuerliche oder zugelassene Gefahren). 4 Wochen sollten für eine normale e Sorgfalt genügend sein. Die folgenden Vermittlungen sollten ungefähr 2 bis 4 Wochen dauern.
Die Auswertung einer Firma beziehungsweise von einem seiner Anteile erfordert, daß der mögliche Kunde Zugang zu allen relevanten Dokumenten hat. Das ist, warum am Anfang von Vermittlungen der mögliche Kunde eine Erklärung der strengen Vertraulichkeit abgibt, die in den meisten Fällen in einem Absichtsschreiben Aufwendung der Zeit
Die Aufwendung der Zeit, der Erwerb einer Firma kann auf unserer Seite verursachen abhängt von jedem einzelnen Fall. Sehr häufig einzelne Probleme drehen sich aus sind sehr zeitraubend (zum Beispiel die versteckten Gefahren verursacht durch Anstellungsverträge oder konkrete zugelassene Gefahren wegen der Zuverläßlichkeit von Produkten, der Auswertung der Rechte am geistigen Eigentum wie Patente, der eingetragenen Warenzeichen etc.). Insoweit keine außerordentlichen Probleme entstehen, dauert eine zugelassene e Sorgfalt herum 50 bis 80 Stunden. Wenn notariell, wird Bescheinigung, die Gebühren der Notaröffentlichkeit, die nach dem Wert der Verhandlung abhängen, Notwendigkeit hinzugefügt zu werden angefordert. Sie betragen Ca. 500, - €, falls der Wert der Verhandlung bis 100,000 EURO und bis 3,550 kommt, - €, falls der Wert bis 1 Million EURO kommt.
II. Erwerb der Werte des Geschäfts/des vollständigen Geschäfts ("Wert-Abkommen")
Ausgangspunkt
Wenn nicht die Anteile der Firma erworben werden, ist es möglich, bestimmte Werte des Geschäfts gerade zu kaufen beziehungsweise alle Gegenstände, die das Geschäft darstellen; das letzte wird den Erwerb eines Geschäfts als Ganzes beziehungsweise "Wertabkommen" genannt. Kann nachstehend fallen der Erwerb der einzelnen Maschinen, der Autoflotte, von Büroeinrichtung und auch der Erwerb der Rechte des gewerblichen Eigentums, wie Patente, des copyright oder der eingetragenen Warenzeichen.
Abhängig von den Umständen erfordert der Erwerb der Werte eine e Sorgfalt außerdem besonders wenn das Geschäft gekaufte als Ganzes beziehungsweise nur bestimmte Maßeinheiten oder Werte ist. Bezug kann genommen werden auf die Erklärungen, die in Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile einer Firma gebildet werden. Eine e Sorgfalt ist nicht notwendig, wo der Wert der Werte klar ist. Der Wert der Maschinen z.B. wird in der Bilanz angegeben und kann als die Grundlage für Vermittlungen folglich verwendet werden. Sachen können schwieriger sein, wenn unberührbare Sachen, wie Wohlwollen, das das Renommee vom Geschäft und von seinem Kontakt mit seinen Kunden enthält, erworben werden. Tritt besonders mit Kunden - können sie auf einer Vertragsgrundlage sein oder nicht - kann Probleme verursachen, da Kunden in Verbindung, da so nicht verkauft werden können. Wenn es Vertragverhältnisse zwischen dem Geschäft und den Kunden gibt, müssen die letzten zu einer Übertragung der Verträge auf den Kunden zustimmen. Dieses muß auch betrachtet werden, wenn man die Vereinbarung zeichnet.
Vorsicht muß ausgeübt werden, wenn es Boden für Misstrauen gibt, daß die verkaufende Firma finanzielle Probleme gegenüberstellt. In diesem Anschluß gibt es zwei Gefahren, die der Kunde bewußt sein muß. Die erste Gefahr kristallisiert, falls die verkaufende Firma in Insolvenz kurz nach dem Erwerb hat stattgefunden einsteigt. Der Liquidator hat dann die Energie, den Erwerb und das Abkommen folglich annullieren herauszufordern. Die Konsequenz ist, daß der Kunde verbunden wird, alle Gegenstände des Erwerbes zurück zu geben dem Liquidator, während der Kaufpreis verloren ist und zum Liquidator nachgewiesen werden muß. Wegen der Tatsache, daß die Betriebsvermögen verteiltes pari passu unter den Gläubigern sind, nur etwas des Kaufpreises später zurückgewonnen werden konnte.
Die zweite Gefahr wird relevant, wenn der Kunde beschließt, auf dem Verwenden des vorhergehenden Handelsnamens zu halten. Dieses tritt häufig auf, wenn die Kunden außerdem "gebracht" werden, da sie an den Handelsnamen gewöhntSIND. Gemäß deutschem Gesetz hat der weitere Gebrauch von dem Handelsnamen den Effekt, den, den der Kunde für die Schulden des Verkäufers verantwortlich ist. Diese Verbindlichkeit kann innerhalb der Kaufvereinbarung ausgeschlossen werden, aber sie ist in Richtung zu den Gläubigern nur gültig, wenn der Ausschluß expressively vor der Übertragung verkündet worden ist. Die Ansage kann durch eine Aufzeichnung im Register der Firmen erfolgt werden und angeben, daß der Kunde nicht für die Schulden des Verkäufers verantwortlich ist. Wechselweise kann der Kunde jeden Gläubiger über den Ausschluß der Verbindlichkeit separat informieren. Aber dieses muß vor der tatsächlichen Übertragung des Geschäfts vollendet werden.
Zeitentwurf
Falls vom Erwerb des Geschäfts der Zeitentwurf auch von was genau Notwendigkeiten überprüft zu werden abhängt. Um einen hectic Erwerb zu vermeiden, konnte das zu nachteilige Konsequenzen später führen, 4 Wochen sollte in Betracht gezogen werden.
Aufwendung der Zeit
Wenn einzeln, sollen offenbar, definierte Gegenstände mehr übernommen werden, oder weniger schwierige Kaufvereinbarung muß gezeichnet werden, die, entsprechend unserer Erfahrung, innerhalb 10 bis 20 Stunden vollendet werden kann. Wenn das Geschäft als Ganzes oder eine Maßeinheit eines Unternehmens erworben werden, konnte die Aufwendung der Zeit um ungefähr 50 bis 80 Stunden liegen.
III. Welches "Art" des Erwerbes ist das rechte?
Manchmal herauszufinden ist nicht einfach, dem Art des Erwerbes (Wert oder Anteilabkommen) die Interessen des möglichen Kunden an der besten Weise erfüllen kann. Nur falls der mögliche Kunde an bestimmten Teilen des Geschäfts nur interessiert ist, liegt die Lösung auf der Hand. Die Kaufvereinbarung bezieht gerade sich auf diese spezifischen Gegenstände.
Wenn das Geschäft als Ganzes gekauft wird, werden die Gedanken des Kunden auf die Probleme gerichtet, die aus der Annahme von Schulden entstehen. So lang, wie das Geschäft gesund ist und Insolvenz unwahrscheinlich ist, kann der Erwerb der Anteile und - gleichzeitig - des Geschäfts vorzuziehend in den meisten Fällen sein. Sind jene Fälle schwieriger, in denen die ökonomische Grundlage des Geschäfts nicht gesund ist und eine schwebende Gefahr der Insolvenz vorherscht.
Es ist ziemlich verständlich, dieses Inhaber der zahlungsunfähigen Firmen versucht, die wertvollen Teile ihres Geschäfts zu verkaufen. Diese konnte der Handelsname, Ansprüche gegen dritte Beteiligte, Maschinen oder Waren sein.
Was diese Erwerbe schwierig abschließt, ist, die eine lokalisierte Betrachtung ziemlich problematisch ist. Wenn das Geschäft in Insolvenz, früher oder später einsteigt, wird ein Liquidator beteiligt, der - wie bereits erwähnt vor - eine breite Strecke der Energien hat. Er kann den Erwerb danach annullieren - obwohl zu der Zeit der Erwerb Insolvenz nicht noch stattgefunden hatte - und den Kunden bitten, das Geschäft oder die Werte zurückzubringen, die bereits gekauft werden. Der Kaufpreis wird nicht zurückerstattet, aber wird da ein normaler Anspruch betrachtet, der pari passu außer den anderen Gläubigern vom Geld gedient wird, das der Liquidator im Verlauf der Verflüssigung von Vermögenswerten verwirklicht. Wenn Winding-upverfahren nicht stattfinden, gibt es die Möglichkeit, die Gläubiger des Verkäufers in Kontakt mit dem Kunden für die Zahlung ihrer Ansprüche treten. In jedem möglichem Fall muß Vorsicht ausgeübt werden.
MFG Reimund
Da hier so viel über einen Asset Deal gesprochen wird möchte ich die gelegenheit nutzen um den en zu helfen, die nicht wissen was das ist.
Hier die Erklährung
Asset Deal
Firmenübernahme durch Erwerb der einzelnen Wirtschaftsgüter (anstelle der Anteile). Gegenteil: "Share Deal".
Hier im detail digital übersezt
Erwerb: Wert- und Anteilabkommen
(Dr. von Der Seipen, Weber)
Überblick:
I. Erwerb und Erwerb der Anteile ("Anteil-Abkommen")
II. Erwerb der Werte des Geschäfts/des vollständigen Geschäfts ("Wert-Abkommen")
III. Welches "Art" des Erwerbes ist das rechte?
I. Erwerb und Erwerb der Anteile ("Anteil-Abkommen")
Ausgangspunkt
Anteile der Firmen - zum Beispiel GmbH -, AG Anteile - können mittels einer Kaufvereinbarung erworben werden. Sollte insbesondere beachtet werden bestimmte Formalitäten, die mit entsprechend deutschem Gesetz eingewilligt werden müssen konnten, besonders eine notarielle Bescheinigung.
Da ein Erwerb von Anteilen einen Erwerb der Firma oder mindestens des Teils von ihm festsetzt, genaue Informationen über die Firmaangelegenheiten und den tatsächlichen Wert der Firmanotwendigkeit erfaßt zu werden. Die Ermittlung des Wertes ist mittels einer "en Sorgfalt" erfolgt, die als die Anfrage aller Umstände verstanden wird, die zum Erwerb der Firma relevant sind, Gefahren und Potentiale für den Investor freizugeben. Besonders sind die wirtschaftliche Lage der Firma (Aktienkapital, Auftrag Situation, Verbindlichkeiten, Geschäft Aussichten) außerdem die zugelassene und steuerliche Situation relevant (Verträge mit Angestellten, Kunden, Lieferanten, Rechtsstreit, Steuerschulden und Gefahren).
Eine e Sorgfalt ist - in irgendeinem Fall - ratsam. Die Zeit und die Forschung benötigten für das Durchführen einer en Sorgfalt abhängt vom konkreten einzelnen Erwerb. Er geht, ohne zu sagen, daß der Erwerb eines Anteiles von GmbH wert Euro10,000.00 vom Erwerb aller Anteile eines AG wert einiges Million Euros sich unterscheidet.
Eine wirkungsvolle e Sorgfalt erfordert eine nahe Zusammenarbeit der Rechtsanwälte, der steuerlichen Berater, der Revisoren und der Buchhalter zusammen mit erfahrenen ökonomischen Experten, die zum Schätzen des realistischen Wertes der Firma fähig sind. Es gibt die unterschiedlichen Methoden, zum des zutreffenden Wertes der Firma festzustellen, die nicht die Tatsache verstecken kann, daß die Auswertung einer Firma eins der schwierigsten praktischen Probleme ist. Im Ende entscheiden die Grundregeln des Marktes - nämlich Angebot und Nachfrage - und beeinflussen den Kaufpreis.
Zeitentwurf
Der Erwerb einer Firma wird nicht unter Zeitdruck durchgeführt. Es gibt immer die Gefahr, die beim Durchführen der en Sorgfalt, die unerwartete Aspekte auftreten, die überprüftes eingehendes sein müssen (besonders insoweit steuerliche oder zugelassene Gefahren). 4 Wochen sollten für eine normale e Sorgfalt genügend sein. Die folgenden Vermittlungen sollten ungefähr 2 bis 4 Wochen dauern.
Die Auswertung einer Firma beziehungsweise von einem seiner Anteile erfordert, daß der mögliche Kunde Zugang zu allen relevanten Dokumenten hat. Das ist, warum am Anfang von Vermittlungen der mögliche Kunde eine Erklärung der strengen Vertraulichkeit abgibt, die in den meisten Fällen in einem Absichtsschreiben Aufwendung der Zeit
Die Aufwendung der Zeit, der Erwerb einer Firma kann auf unserer Seite verursachen abhängt von jedem einzelnen Fall. Sehr häufig einzelne Probleme drehen sich aus sind sehr zeitraubend (zum Beispiel die versteckten Gefahren verursacht durch Anstellungsverträge oder konkrete zugelassene Gefahren wegen der Zuverläßlichkeit von Produkten, der Auswertung der Rechte am geistigen Eigentum wie Patente, der eingetragenen Warenzeichen etc.). Insoweit keine außerordentlichen Probleme entstehen, dauert eine zugelassene e Sorgfalt herum 50 bis 80 Stunden. Wenn notariell, wird Bescheinigung, die Gebühren der Notaröffentlichkeit, die nach dem Wert der Verhandlung abhängen, Notwendigkeit hinzugefügt zu werden angefordert. Sie betragen Ca. 500, - €, falls der Wert der Verhandlung bis 100,000 EURO und bis 3,550 kommt, - €, falls der Wert bis 1 Million EURO kommt.
II. Erwerb der Werte des Geschäfts/des vollständigen Geschäfts ("Wert-Abkommen")
Ausgangspunkt
Wenn nicht die Anteile der Firma erworben werden, ist es möglich, bestimmte Werte des Geschäfts gerade zu kaufen beziehungsweise alle Gegenstände, die das Geschäft darstellen; das letzte wird den Erwerb eines Geschäfts als Ganzes beziehungsweise "Wertabkommen" genannt. Kann nachstehend fallen der Erwerb der einzelnen Maschinen, der Autoflotte, von Büroeinrichtung und auch der Erwerb der Rechte des gewerblichen Eigentums, wie Patente, des copyright oder der eingetragenen Warenzeichen.
Abhängig von den Umständen erfordert der Erwerb der Werte eine e Sorgfalt außerdem besonders wenn das Geschäft gekaufte als Ganzes beziehungsweise nur bestimmte Maßeinheiten oder Werte ist. Bezug kann genommen werden auf die Erklärungen, die in Zusammenhang mit dem Erwerb der Anteile einer Firma gebildet werden. Eine e Sorgfalt ist nicht notwendig, wo der Wert der Werte klar ist. Der Wert der Maschinen z.B. wird in der Bilanz angegeben und kann als die Grundlage für Vermittlungen folglich verwendet werden. Sachen können schwieriger sein, wenn unberührbare Sachen, wie Wohlwollen, das das Renommee vom Geschäft und von seinem Kontakt mit seinen Kunden enthält, erworben werden. Tritt besonders mit Kunden - können sie auf einer Vertragsgrundlage sein oder nicht - kann Probleme verursachen, da Kunden in Verbindung, da so nicht verkauft werden können. Wenn es Vertragverhältnisse zwischen dem Geschäft und den Kunden gibt, müssen die letzten zu einer Übertragung der Verträge auf den Kunden zustimmen. Dieses muß auch betrachtet werden, wenn man die Vereinbarung zeichnet.
Vorsicht muß ausgeübt werden, wenn es Boden für Misstrauen gibt, daß die verkaufende Firma finanzielle Probleme gegenüberstellt. In diesem Anschluß gibt es zwei Gefahren, die der Kunde bewußt sein muß. Die erste Gefahr kristallisiert, falls die verkaufende Firma in Insolvenz kurz nach dem Erwerb hat stattgefunden einsteigt. Der Liquidator hat dann die Energie, den Erwerb und das Abkommen folglich annullieren herauszufordern. Die Konsequenz ist, daß der Kunde verbunden wird, alle Gegenstände des Erwerbes zurück zu geben dem Liquidator, während der Kaufpreis verloren ist und zum Liquidator nachgewiesen werden muß. Wegen der Tatsache, daß die Betriebsvermögen verteiltes pari passu unter den Gläubigern sind, nur etwas des Kaufpreises später zurückgewonnen werden konnte.
Die zweite Gefahr wird relevant, wenn der Kunde beschließt, auf dem Verwenden des vorhergehenden Handelsnamens zu halten. Dieses tritt häufig auf, wenn die Kunden außerdem "gebracht" werden, da sie an den Handelsnamen gewöhntSIND. Gemäß deutschem Gesetz hat der weitere Gebrauch von dem Handelsnamen den Effekt, den, den der Kunde für die Schulden des Verkäufers verantwortlich ist. Diese Verbindlichkeit kann innerhalb der Kaufvereinbarung ausgeschlossen werden, aber sie ist in Richtung zu den Gläubigern nur gültig, wenn der Ausschluß expressively vor der Übertragung verkündet worden ist. Die Ansage kann durch eine Aufzeichnung im Register der Firmen erfolgt werden und angeben, daß der Kunde nicht für die Schulden des Verkäufers verantwortlich ist. Wechselweise kann der Kunde jeden Gläubiger über den Ausschluß der Verbindlichkeit separat informieren. Aber dieses muß vor der tatsächlichen Übertragung des Geschäfts vollendet werden.
Zeitentwurf
Falls vom Erwerb des Geschäfts der Zeitentwurf auch von was genau Notwendigkeiten überprüft zu werden abhängt. Um einen hectic Erwerb zu vermeiden, konnte das zu nachteilige Konsequenzen später führen, 4 Wochen sollte in Betracht gezogen werden.
Aufwendung der Zeit
Wenn einzeln, sollen offenbar, definierte Gegenstände mehr übernommen werden, oder weniger schwierige Kaufvereinbarung muß gezeichnet werden, die, entsprechend unserer Erfahrung, innerhalb 10 bis 20 Stunden vollendet werden kann. Wenn das Geschäft als Ganzes oder eine Maßeinheit eines Unternehmens erworben werden, konnte die Aufwendung der Zeit um ungefähr 50 bis 80 Stunden liegen.
III. Welches "Art" des Erwerbes ist das rechte?
Manchmal herauszufinden ist nicht einfach, dem Art des Erwerbes (Wert oder Anteilabkommen) die Interessen des möglichen Kunden an der besten Weise erfüllen kann. Nur falls der mögliche Kunde an bestimmten Teilen des Geschäfts nur interessiert ist, liegt die Lösung auf der Hand. Die Kaufvereinbarung bezieht gerade sich auf diese spezifischen Gegenstände.
Wenn das Geschäft als Ganzes gekauft wird, werden die Gedanken des Kunden auf die Probleme gerichtet, die aus der Annahme von Schulden entstehen. So lang, wie das Geschäft gesund ist und Insolvenz unwahrscheinlich ist, kann der Erwerb der Anteile und - gleichzeitig - des Geschäfts vorzuziehend in den meisten Fällen sein. Sind jene Fälle schwieriger, in denen die ökonomische Grundlage des Geschäfts nicht gesund ist und eine schwebende Gefahr der Insolvenz vorherscht.
Es ist ziemlich verständlich, dieses Inhaber der zahlungsunfähigen Firmen versucht, die wertvollen Teile ihres Geschäfts zu verkaufen. Diese konnte der Handelsname, Ansprüche gegen dritte Beteiligte, Maschinen oder Waren sein.
Was diese Erwerbe schwierig abschließt, ist, die eine lokalisierte Betrachtung ziemlich problematisch ist. Wenn das Geschäft in Insolvenz, früher oder später einsteigt, wird ein Liquidator beteiligt, der - wie bereits erwähnt vor - eine breite Strecke der Energien hat. Er kann den Erwerb danach annullieren - obwohl zu der Zeit der Erwerb Insolvenz nicht noch stattgefunden hatte - und den Kunden bitten, das Geschäft oder die Werte zurückzubringen, die bereits gekauft werden. Der Kaufpreis wird nicht zurückerstattet, aber wird da ein normaler Anspruch betrachtet, der pari passu außer den anderen Gläubigern vom Geld gedient wird, das der Liquidator im Verlauf der Verflüssigung von Vermögenswerten verwirklicht. Wenn Winding-upverfahren nicht stattfinden, gibt es die Möglichkeit, die Gläubiger des Verkäufers in Kontakt mit dem Kunden für die Zahlung ihrer Ansprüche treten. In jedem möglichem Fall muß Vorsicht ausgeübt werden.
MFG Reimund
Beihilferechtliche Haftung
des Erwerbers von Betriebsvermögen
Augen auf beim "Asset Deal"
||| Ulrich Soltész
In einer Serie von jüngeren Entscheidungen hat die Kommission den Kreis der Unternehmen ganz erheblich ausgedehnt, die von einer Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen betroffen sein können. Unter gewissen Voraussetzungen beschränkt sich die Rückforderung nicht mehr auf den Empfänger der Beihilfe. Vielmehr können auch solche Unternehmen zur Rückzahlung verpflichtet werden, die bestimmte Vermögensgegenstände ("Assets") von diesem erworben haben. Der folgende Beitrag skizziert diese folgenreiche neue Kommissionspraxis und umreißt einige der hiermit verbundenen praktischen Konsequenzen.
D
ie Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen ist ein "Standardproblem" des Europäischen Beihilferechts. In Grundzügen gilt: Kommt die Kommission nach Durchführung eines förmlichen Prüfverfahrens zu dem Ergebnis, dass bestimmte von einem Mitgliedstaat gewährte Beihilfen nicht genehmigungsfähig sind, entscheidet sie, dass diese nicht eingeführt werden dürfen (sogenannte "Negativentscheidung" nach Art. 7 Abs. 4 der Verordnung 659/1999). In diesem Fall entscheidet die Kommission, dass der betreffende Mitgliedstaat alle notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um die Beihilfen vom Empfänger zurückzufordern (Art. 14 Abs. 1 der Verordnung 659/1999).
Die Rückabwicklung der Beihilfen richtet sich grundsätzlich nach dem nationalen Recht des betreffenden Mitgliedstaates. Erfolgte die Beihilfengewährung durch einen Verwaltungsakt, so richtet sich die Rückabwicklung nach § 48 VwVfG. Soweit der Beihilfeempfänger durch einen privatrechtlichen Vertrag subventioniert wurde, ist dieser nach § 134 BGB nichtig und die Rückforderung nach § 812 BGB abzuwickeln. Die Anwendbarkeit des nationalen Rechts steht hierbei unter einem "effet utile"-Vorbehalt: Sie darf die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen. Daher sind beispielsweise nationale Regelungen, die die Rückforderung wegen dem Vertrauensschutz des Beihilfeempfängers ausschließen, nur sehr eingeschränkt anwendbar.
Die Veräußerung von Betriebsgegenständen des Beihilfeempfängers
Die Bestimmung des Adressaten einer Rückforderung bereitet dann keine Probleme, wenn der Beihilfebetrag oder die mit Hilfe der Beihilfe erworbenen Gegenstände im Vermögen des Empfängers verblieben sind. Die Rückforderung kann sich dann nur gegen den Beihilfeempfänger richten. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn die Anteile an dem Unternehmen, das die Beihilfen erhalten hat, veräußert wurden.
In vielen Fällen überträgt der Empfänger einer Beihilfe jedoch wesentliche Teile seines mit Hilfe der Beihilfe finanzierten Betriebsvermögens an andere Unternehmen. Dies kann aus den verschiedensten Gründen der Fall sein, z.B. im Falle der Abwicklung des Unternehmens in der Insolvenz oder anläßlich einer Umstrukturierung, die mit einer geschäftlichen Neuorientierung verbunden ist.
Die Rückforderung gegen den Beihilfeempfänger ist dann auch oft wegen dessen Vermögenslosigkeit nicht mehr durchsetzbar. Es stellt sich die Frage, ob in solchen Fällen der Übernehmer dieser Vermögensgegenstände für die Rückzahlung der Beihilfe in Anspruch genommen werden kann. Voraussetzung für einen Zugriff wäre ein Haftungsübergang vom Beihilfeempfänger auf den Erwerber der Assets (entsprechend dem mittlerweile außer Kraft getretenen § 419 BGB). Eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen solchen Haftungsübergang gibt es allerdings weder im deutschem Recht noch im Gemeinschaftsrecht.
Die Praxis der Kommission
Die Kommission hat diese Problematik mittlerweile in mehreren Entscheidungen behandelt. Hierbei lässt sich ein bemerkenswerter Anschauungswandel feststellen. Eine Haftung des Erwerbers von Assets wurde in den früheren Entscheidungen nicht einmal in Erwägung gezogen. In der jüngeren Praxis zeichnet sich demgegenüber ein deutlicher Trend ab, die beihilferechtlichen Rückzahlungspflichten für die Erwerber von Betriebsvermögen immer weiter auszudehnen.
1. "Isoroy und Pinault"
Typisch für die frühere Praxis der Kommission ist die Entscheidung "Isoroy und Pinault". In diesem Fall war die Beihilfeempfängerin zahlungsunfähig geworden und sie hatte ihr Betriebsvermögen an ein drittes Unternehmen veräußert. Die Erwerbergesellschaft hatte hierfür nur einen symbolischen Preis entrichtet. Obwohl die Erwerbergesellschaft durch diese Transaktion erhebliche finanzielle Vorteile erhalten hatte, ordnete die Kommission insoweit keine Rückforderung gegenüber ihr an. Die Möglichkeit einer Haftung des Vermögenserwerbers für beihilferechtliche Rückzahlungsverpflichtungen des Beihilfeempfängers wurde von der Kommission nicht einmal angedeutet.
2. "Alfa Romeo"
Etwas mehr Problembewußtsein zeigte die Kommission wenige Jahre später. In der Sache Alfa Romeo wurde die Frage des Haftungsübergangs auf den Erwerber "beihilfebefangenen" Vermögens zum ersten Mal näher erörtert – allerdings mit negativem Ergebnis. Der italienische Kfz-Hersteller Alfa Romeo hatte gemeinschaftsrechtswidrige Beihilfen erhalten.
Während des laufenden Beihilfeverfahrens vor der Kommission veräußerte Alfa Romeo ihr wesentliches Betriebsvermögen (feste und immaterielle Werte, Betriebskapital und Lagerbestände) und die Geschäftsanteile an ihren Tochtergesellschaften an die Fiat-Gruppe. Zusätzlich übernahm Fiat Verbindlichkeiten von Alfa Romeo bis zu einer Höhe von 700 Mrd. Lire. Anschließend wurde Alfa Romeo liquidiert; die verbleibenden Aktiva und Verbindlichkeiten wurden von der Muttergesellschaft der Alfa Romeo, der Finmeccanica, übernommen.
Die Kommission richtete die beihilferechtliche Rückforderung nur gegen die Muttergesellschaft Alfa Romeos (Finmeccanica), nicht aber gegen den Erwerber Fiat. Entscheidender Grund für die Nichtanordnung einer Rückforderung gegenüber dem Erwerber waren nach Auffassung der Kommission verschiedene Gesichtspunkte: Fiat hatte nicht das gesamte Vermögen von Alfa Romeo übernommen, es hatte seine finanzielle Haftung für deren Verbindlichkeiten auf 700 Mrd. Lire beschränkt und einen angemessenen Preis für die übernommenen Vermögenswerte gezahlt. Dieser Verkaufserlös war Finmeccanica in vollem Umfang zu Gute gekommen.
Die italienische Regierung hatte die Entscheidung vor dem EuGH angefochten. Sie ging offenbar davon aus, dass nicht die Muttergesellschaft Finmeccanica, sondern allenfalls Fiat als Beihilfeempfänger anzusehen gewesen wäre. Zur Begründung stützte sie sich auf die Tatsache, dass Fiat das Unternehmen übernommen habe. Diese Argumentation wurde vom EuGH jedoch nicht akzeptiert. Die Begründung hierfür lässt sich der Stellungnahme des Generalanwaltes entnehmen: Auch dieser hielt in Anlehnung an die Entscheidung der Kommission den Gesichtspunkt für entscheidend, dass Fiat nur einen Teil der Aktiva übernommen und einen angemessenen Kaufpreis hierfür entrichtet habe.
Part 2/3
(c) 2001 Copyright Dr. Ulrich Soltész,
GLEISS LUTZ, Brüssel,
ulrich.soltesz@gleisslutz.com, www.gleisslutz.com
MFG Reimund
des Erwerbers von Betriebsvermögen
Augen auf beim "Asset Deal"
||| Ulrich Soltész
In einer Serie von jüngeren Entscheidungen hat die Kommission den Kreis der Unternehmen ganz erheblich ausgedehnt, die von einer Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen betroffen sein können. Unter gewissen Voraussetzungen beschränkt sich die Rückforderung nicht mehr auf den Empfänger der Beihilfe. Vielmehr können auch solche Unternehmen zur Rückzahlung verpflichtet werden, die bestimmte Vermögensgegenstände ("Assets") von diesem erworben haben. Der folgende Beitrag skizziert diese folgenreiche neue Kommissionspraxis und umreißt einige der hiermit verbundenen praktischen Konsequenzen.
D
ie Rückforderung gemeinschaftsrechtswidriger Beihilfen ist ein "Standardproblem" des Europäischen Beihilferechts. In Grundzügen gilt: Kommt die Kommission nach Durchführung eines förmlichen Prüfverfahrens zu dem Ergebnis, dass bestimmte von einem Mitgliedstaat gewährte Beihilfen nicht genehmigungsfähig sind, entscheidet sie, dass diese nicht eingeführt werden dürfen (sogenannte "Negativentscheidung" nach Art. 7 Abs. 4 der Verordnung 659/1999). In diesem Fall entscheidet die Kommission, dass der betreffende Mitgliedstaat alle notwendigen Maßnahmen ergreifen muss, um die Beihilfen vom Empfänger zurückzufordern (Art. 14 Abs. 1 der Verordnung 659/1999).
Die Rückabwicklung der Beihilfen richtet sich grundsätzlich nach dem nationalen Recht des betreffenden Mitgliedstaates. Erfolgte die Beihilfengewährung durch einen Verwaltungsakt, so richtet sich die Rückabwicklung nach § 48 VwVfG. Soweit der Beihilfeempfänger durch einen privatrechtlichen Vertrag subventioniert wurde, ist dieser nach § 134 BGB nichtig und die Rückforderung nach § 812 BGB abzuwickeln. Die Anwendbarkeit des nationalen Rechts steht hierbei unter einem "effet utile"-Vorbehalt: Sie darf die gemeinschaftsrechtlich vorgeschriebene Rückforderung nicht praktisch unmöglich machen. Daher sind beispielsweise nationale Regelungen, die die Rückforderung wegen dem Vertrauensschutz des Beihilfeempfängers ausschließen, nur sehr eingeschränkt anwendbar.
Die Veräußerung von Betriebsgegenständen des Beihilfeempfängers
Die Bestimmung des Adressaten einer Rückforderung bereitet dann keine Probleme, wenn der Beihilfebetrag oder die mit Hilfe der Beihilfe erworbenen Gegenstände im Vermögen des Empfängers verblieben sind. Die Rückforderung kann sich dann nur gegen den Beihilfeempfänger richten. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn die Anteile an dem Unternehmen, das die Beihilfen erhalten hat, veräußert wurden.
In vielen Fällen überträgt der Empfänger einer Beihilfe jedoch wesentliche Teile seines mit Hilfe der Beihilfe finanzierten Betriebsvermögens an andere Unternehmen. Dies kann aus den verschiedensten Gründen der Fall sein, z.B. im Falle der Abwicklung des Unternehmens in der Insolvenz oder anläßlich einer Umstrukturierung, die mit einer geschäftlichen Neuorientierung verbunden ist.
Die Rückforderung gegen den Beihilfeempfänger ist dann auch oft wegen dessen Vermögenslosigkeit nicht mehr durchsetzbar. Es stellt sich die Frage, ob in solchen Fällen der Übernehmer dieser Vermögensgegenstände für die Rückzahlung der Beihilfe in Anspruch genommen werden kann. Voraussetzung für einen Zugriff wäre ein Haftungsübergang vom Beihilfeempfänger auf den Erwerber der Assets (entsprechend dem mittlerweile außer Kraft getretenen § 419 BGB). Eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen solchen Haftungsübergang gibt es allerdings weder im deutschem Recht noch im Gemeinschaftsrecht.
Die Praxis der Kommission
Die Kommission hat diese Problematik mittlerweile in mehreren Entscheidungen behandelt. Hierbei lässt sich ein bemerkenswerter Anschauungswandel feststellen. Eine Haftung des Erwerbers von Assets wurde in den früheren Entscheidungen nicht einmal in Erwägung gezogen. In der jüngeren Praxis zeichnet sich demgegenüber ein deutlicher Trend ab, die beihilferechtlichen Rückzahlungspflichten für die Erwerber von Betriebsvermögen immer weiter auszudehnen.
1. "Isoroy und Pinault"
Typisch für die frühere Praxis der Kommission ist die Entscheidung "Isoroy und Pinault". In diesem Fall war die Beihilfeempfängerin zahlungsunfähig geworden und sie hatte ihr Betriebsvermögen an ein drittes Unternehmen veräußert. Die Erwerbergesellschaft hatte hierfür nur einen symbolischen Preis entrichtet. Obwohl die Erwerbergesellschaft durch diese Transaktion erhebliche finanzielle Vorteile erhalten hatte, ordnete die Kommission insoweit keine Rückforderung gegenüber ihr an. Die Möglichkeit einer Haftung des Vermögenserwerbers für beihilferechtliche Rückzahlungsverpflichtungen des Beihilfeempfängers wurde von der Kommission nicht einmal angedeutet.
2. "Alfa Romeo"
Etwas mehr Problembewußtsein zeigte die Kommission wenige Jahre später. In der Sache Alfa Romeo wurde die Frage des Haftungsübergangs auf den Erwerber "beihilfebefangenen" Vermögens zum ersten Mal näher erörtert – allerdings mit negativem Ergebnis. Der italienische Kfz-Hersteller Alfa Romeo hatte gemeinschaftsrechtswidrige Beihilfen erhalten.
Während des laufenden Beihilfeverfahrens vor der Kommission veräußerte Alfa Romeo ihr wesentliches Betriebsvermögen (feste und immaterielle Werte, Betriebskapital und Lagerbestände) und die Geschäftsanteile an ihren Tochtergesellschaften an die Fiat-Gruppe. Zusätzlich übernahm Fiat Verbindlichkeiten von Alfa Romeo bis zu einer Höhe von 700 Mrd. Lire. Anschließend wurde Alfa Romeo liquidiert; die verbleibenden Aktiva und Verbindlichkeiten wurden von der Muttergesellschaft der Alfa Romeo, der Finmeccanica, übernommen.
Die Kommission richtete die beihilferechtliche Rückforderung nur gegen die Muttergesellschaft Alfa Romeos (Finmeccanica), nicht aber gegen den Erwerber Fiat. Entscheidender Grund für die Nichtanordnung einer Rückforderung gegenüber dem Erwerber waren nach Auffassung der Kommission verschiedene Gesichtspunkte: Fiat hatte nicht das gesamte Vermögen von Alfa Romeo übernommen, es hatte seine finanzielle Haftung für deren Verbindlichkeiten auf 700 Mrd. Lire beschränkt und einen angemessenen Preis für die übernommenen Vermögenswerte gezahlt. Dieser Verkaufserlös war Finmeccanica in vollem Umfang zu Gute gekommen.
Die italienische Regierung hatte die Entscheidung vor dem EuGH angefochten. Sie ging offenbar davon aus, dass nicht die Muttergesellschaft Finmeccanica, sondern allenfalls Fiat als Beihilfeempfänger anzusehen gewesen wäre. Zur Begründung stützte sie sich auf die Tatsache, dass Fiat das Unternehmen übernommen habe. Diese Argumentation wurde vom EuGH jedoch nicht akzeptiert. Die Begründung hierfür lässt sich der Stellungnahme des Generalanwaltes entnehmen: Auch dieser hielt in Anlehnung an die Entscheidung der Kommission den Gesichtspunkt für entscheidend, dass Fiat nur einen Teil der Aktiva übernommen und einen angemessenen Kaufpreis hierfür entrichtet habe.
Part 2/3
(c) 2001 Copyright Dr. Ulrich Soltész,
GLEISS LUTZ, Brüssel,
ulrich.soltesz@gleisslutz.com, www.gleisslutz.com
MFG Reimund
Alles spekulation.
Allen investierten viel Glück und gute Gewinne.
MFG Reimund
Allen investierten viel Glück und gute Gewinne.
MFG Reimund
540884 "junge": 0,25
570660 "alte": 0,46
570660 "alte": 0,46
So dann will ich auch mal) vieles wurde schon geschrieben, nun meine privatmeinung mit herzlicher bitte um antworten
Folgendes gilt doch wohl als sicher.
1) Insolvenz abgewickelt ueber fairchild (weiss gott finanzstark)rückwirkend zum 1.10.
2) neue wkn und 1:1 angleichung der "alten EUB" zu den "jungen EUB1" vorr. 6.11. diesen jahres
3) asset deal (=ausverkauf, stichwort wir räumen die regale leer und schauen ob das für die schulden reicht) =?DAS WISSEN WIR ALLE= warum aber dann dieses volumen,
=>
warum überhaupt ne neue wkn und zusammenlegung. ...wichtig ist, dass der kurs sich bis anfang november hält; fallen die alten, stürzen die noch weniger finanzstarken jungen sicher ab.
also:
derzeit gibt es nen 100% gap zwischen alte/jung EUB/EUB1, und zum stichtag wird der kurs der jungen wenn ich alles richtig verstehe auf den der alten aufgewertet. das wären dann gute gewinne wa?) die volumina sind denke ich nciht nur von zockernaturen. klar schieben die gläubiger den kurs hoch aber was juckts?
ich habe junge 540884 gekauft. alte sind dabei das barometer, und meiner ansicht nach zeigt es sonne ;=)
Dies ist eine privatmeinung, und klar ist, dass EUB/EUB1 ne absolute zockersache ist. but no risk no fun)
Viel glück allen
..und der Kurs zieht wieder an
#59: absolut richtig
schaut mal das TAXI an
danke tdwzb
#62 was meinst du mit taxi? ;=)
*schenkt sich nen kaffee ein*
#62 was meinst du mit taxi? ;=)
*schenkt sich nen kaffee ein*
das Taxi fährt zur 30. Straße, vielleicht auch noch etwas weiter (Insider)
hey das ist ein raetsel?)
strange, strange)
strange, strange)
Werde mal versuchen noch einige Aktien unter 0,30 Euro zu bekommen.Weiss jemand ob Eurobike eigene Immobilien in der AG hat ??????????
servus Bruese; - Du hier
#63
mit taxi meine ich taxe (taxi is ne Abkürzung )
#63
mit taxi meine ich taxe (taxi is ne Abkürzung )
1345 0.26/0.27 wer r3echnen kann spread .01 hehe
=> und was meinst du mit taxe? *unwissende verbeugung*)
=> und was meinst du mit taxe? *unwissende verbeugung*)
(Ja)nolo, gucke auch mal woanders (und sehe Dich häufig auch dort). Habe auch ein paar Junge (Aktien, keine Celine!). Hoffe Euch geht´s gut!
Viele Grüße
Viele Grüße
übrigens ich weiss nicht obs hier schon steht aber w:o traders brifeing (da stehts bessa als ich schreiben konnt hehe)
13.10.2003 14:23:56 Uhr
Eurobike - Kursexplosion dank unerwarteter Rettung
ISIN: DE0005706600
Nach intensiven Verhandlungen hat The Fairchild Corporation aus Dulles/ Virginia die Aktivitäten der EUROBIKE-Gruppe einschließlich der POLOEXPRESSVERSAND Gesellschaft für Motorradbekleidung und Sports-wear mbH & Co. KG und Intersport Fashions West, Inc. im Rahmen eines asset-deals rückwirkend zum 1. Oktober 2003 übernommen.
Ausschlaggebend für die Entscheidung war neben einem angemessenen Kaufpreis und einem schlüssigen Fortführungsmodell die Zusicherung, die meisten Arbeitsplätze bei Hein Gericke dauerhaft zu erhalten. Durch die umfassende Einigung aller Beteiligten ist mit dem Einstieg von Fairchild nun der Fortbestand der Gruppe im Kern sichergestellt.
Der Aktienkurs kann deutlich zulegen.
(ps nein ich bin kein pusher ;=) !)
13.10.2003 14:23:56 Uhr
Eurobike - Kursexplosion dank unerwarteter Rettung
ISIN: DE0005706600
Nach intensiven Verhandlungen hat The Fairchild Corporation aus Dulles/ Virginia die Aktivitäten der EUROBIKE-Gruppe einschließlich der POLOEXPRESSVERSAND Gesellschaft für Motorradbekleidung und Sports-wear mbH & Co. KG und Intersport Fashions West, Inc. im Rahmen eines asset-deals rückwirkend zum 1. Oktober 2003 übernommen.
Ausschlaggebend für die Entscheidung war neben einem angemessenen Kaufpreis und einem schlüssigen Fortführungsmodell die Zusicherung, die meisten Arbeitsplätze bei Hein Gericke dauerhaft zu erhalten. Durch die umfassende Einigung aller Beteiligten ist mit dem Einstieg von Fairchild nun der Fortbestand der Gruppe im Kern sichergestellt.
Der Aktienkurs kann deutlich zulegen.
(ps nein ich bin kein pusher ;=) !)
Prima man bekommt ja noch jede Menge Stücke unter 0,30 Euro.Habe mir inzwischen eine größere Pos. zugelegt.
Weiss jemand wie es bei Eurobike nach dem Verkauf des oper.Geschäfts weitergehen soll und ob noch werthaltige Assets bestehen??????
Weiss jemand wie es bei Eurobike nach dem Verkauf des oper.Geschäfts weitergehen soll und ob noch werthaltige Assets bestehen??????
Danke der Nachfrage Bruese, alles Bestens
Bin hier auch (wie bei GMB) zuversichtlich, daß der
Kurs wieder ansteigt.
Sieht man ja auch an den Taxen.
Bin hier auch (wie bei GMB) zuversichtlich, daß der
Kurs wieder ansteigt.
Sieht man ja auch an den Taxen.
Huch, starten die jetzt doch durch ?
Bin meine gerade per Limit-Order losgeworden. Wie mans macht...
-Zahni
Bin meine gerade per Limit-Order losgeworden. Wie mans macht...
-Zahni
hallo zahni31
hab meine Order gestern (gottseidank) gelöscht.
Ich denke auch, da tut sich demnächst noch was.........
janolo
hab meine Order gestern (gottseidank) gelöscht.
Ich denke auch, da tut sich demnächst noch was.........
janolo
Bin auch wieder mit 0,23 dabei...........
Am 6.11 ist es soweit !!
Gruss
Mexx
Am 6.11 ist es soweit !!
Gruss
Mexx
@all
Immer schön dran denken: Bei der Rettung hat es sich um einen ASSET-DEAL gehandelt!! Da bleibt für Aktionäre NIX mehr übrig!!
Und auch die Frage, ob sich der Kurs von EUB auf EUB1 zubewegt oder umgekehrt ist noch VÖLLIG offen.
Ergo: Grösste Vorsicht ist angebracht.
Suncomesout
Immer schön dran denken: Bei der Rettung hat es sich um einen ASSET-DEAL gehandelt!! Da bleibt für Aktionäre NIX mehr übrig!!
Und auch die Frage, ob sich der Kurs von EUB auf EUB1 zubewegt oder umgekehrt ist noch VÖLLIG offen.
Ergo: Grösste Vorsicht ist angebracht.
Suncomesout
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