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    Schenkung an Steuerausländer? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.10.03 08:41:43 von
    neuester Beitrag 19.10.03 22:00:16 von
    Beiträge: 6
    ID: 786.507
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      Avatar
      schrieb am 16.10.03 08:41:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      folgende Frage an die Steuer-Experten:
      Ich verschenke (vorgezogene familieninterne Erbaufteilung) an meine Schwester in England einen Geldbetrag von 100.000 Euro.
      Fällt in Deutschland dazu Schenkungssteuer an?
      Spielt die Staatsangehörigkeit meiner Schwester eine Rolle?
      Danke für die Infos!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 09:04:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      @rene

      Kommt darauf an

      a) ob Deine Schwester in Deutschland in irgendeiner
      Art steuerpflichtig ist; z.B. durch einen Wohnsitz oder
      durch "zu kurze" Abwesenheit (m.W. unter 5 Jahre)

      b) was Du verschenken möchtest. Bargeld ist wohl
      unproblematisch, das Verschenken von Grundbesitz, Firmen-
      vermögen und Anteilen an einer Kapitalgesellschaft mit
      Sitz im Inland (z.B. Aktien) löst wohl eine Steuerpflicht
      aus.

      Unabhängig davon ist natürlich eine eventuelle Steuerpflicht
      Deiner Schwester in England zu sehen.

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 09:07:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      P.S. Mit der Staatsangehörigkeit hat das alles nichts zu tun, sondern nur mit der Frage: besteht in Deutschland Steuerpflicht oder nicht?

      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 11:39:38
      Beitrag Nr. 4 ()
      Dieser Artikel sollte Dir helfen:

      ""Das ist zurzeit die beste Steueroase in Europa", sagt der Stuttgarter Wirtschaftsanwalt Brun-Hagen Hennerkes. Investmentbanker, die sich auf die Betreuung von Vermögen jenseits der 100 Millionen Euro spezialisiert haben, gehen davon aus, dass etwa die Hälfte der großen deutschen Familienschätze bereits eine Dependance auf der Insel haben. Grund: Wer es geschickt anstellt, muss auch bei einem Vermögen in Milliardenhöhe kaum Einkommen-, Kapitalertragsteuer und Erbschaftsteuer zahlen.
      "Besteuerung auf Überweisungsbasis", erläutert die Londoner Privatbank Schroders bei ihren regelmäßigen Werbetouren durch Deutschland das Prinzip. Wer in London lebt, muss nur jene ausländischen Einkommen versteuern, die er tatsächlich ins Land bringt oder dort verdient.
      Seit 1799 gibt es diese Privilegien, die ursprünglich für reiche Landbesitzer in den Kolonien gedacht waren. Mindestens 60 000 französische Magnaten, griechische Reeder, arabische Ölscheichs und eben zunehmend auch Deutsche haben das Steuerparadies für sich entdeckt und bevölkern wie Flick die Londoner Villengegenden von Kensington bis Hampstead.
      Allein die Steuervorteile machen es für das Wirtschaftsmagazin "Economist" plausibel, "weshalb so viele reiche Ausländer in einer Stadt mit solch einem schlechten Wetter und so verstopften Straßen leben".
      Ganz offiziell werden die Gelder der Superreichen in einen so genannten Offshore-Trust gepackt, der in Steuerparadiesen wie auf der Kanalinsel Jersey, den Bermudas oder auf Panama sitzt. Dort vermehrt sich das Kapital, ohne dass es den britischen Fiskus interessieren würde. Nur das Geld, das fürs Leben in Großbritannien gebraucht wird, muss tatsächlich angegeben werden.
      Der Vorteil für Flick & Co.: England zählt auch in den Augen des deutschen Fiskus als ehrbares Steuerland. Ein Doppelbesteuerungsabkommen stellt sicher, dass Deutsche mit Wohnsitz und längerem Aufenthalt in Großbritannien nur vom britischen Fiskus abkassiert werden. Wenn sich aber ein Deutscher direkt in ein Steuerparadies wie Liechtenstein oder gar auf die Bahamas oder Cayman-Inseln aufmacht, vermutet der hiesige Fiskus Unrat und fängt unerbittlich an nachzuforschen..."


      Entscheidend ist, ob Deine Schwester in London wohnt, oder eben nicht. Ansonsten wird sie m.E. Steuern zahlen muessen, sofern die 100.000 Euro ueber ihrem Freibetrag liegt (kenne die Grenze nicht genau, meine aber dass Du mit einer GmbH innerhalb der Familie hoehere Freibetraege hast). Ob Quellensteuer anfaellt, weiss ich leider nicht.


      Gruss.
      Avatar
      schrieb am 16.10.03 12:59:10
      Beitrag Nr. 5 ()
      Vielen Dank für die Informationen - hilft mir weiter und damit ist meine Frage ausreichend beantwortet!

      Schöne Woche noch!

      Rene

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      Avatar
      schrieb am 19.10.03 22:00:16
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ist mir noch nicht ganz klar.

      Ich lebe selber seit fast 10 Jahren Jahren im Ausland (kein Doppelbesteuerungsabkommen mit D) und bin in D nicht steuerpflichtig.

      Muesste im Falle einer Schenkung von meinen Eltern dann Schenkungssteuer abgefuehrt werden, Freibetraege mal ausgenommen? Das Gleiche gilt dann wohl auch fuer Erbschaftssteuern.?

      Hatte bis jetzt angenommen, dass diese vom Verschenkenden abgefuehrt werden muessen.


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