Wer hat einen "flexiblen Rentenplan" der Sali (jetzt CanadaLife) Frage! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.10.03 17:09:44 von
neuester Beitrag 26.10.03 12:29:20 von
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Wenn Ihr den Vertrag noch bei der Sali abgeschlossen habt, schaut doch mal bitte auf eueren Versicherungsschein.
Ist dort bei euch unter "Versicherte Leistungen" auch nur die "Auszahlung einer lebenslangen Rente" aufgeführt, oder ist dort auch noch das Recht auf Kapitalabfindung (Kapitalwahlrecht) festgehalten?
Bei mir steht dort nur:
Rente: Auszahlung einer lebenslangen Rente
Versicherte Todesfalleistung: Im Todesfall wird die Summe der geleisteten Beiträge ausgezahlt.
Beitragsbefreiung: Befreiung von der Beitragszahlungspflicht bei BU vor Alter 65.
Wäre mir wichtig, zu erfahren wie andere Verträge formuliert sind.
Vielen Dank
Ist dort bei euch unter "Versicherte Leistungen" auch nur die "Auszahlung einer lebenslangen Rente" aufgeführt, oder ist dort auch noch das Recht auf Kapitalabfindung (Kapitalwahlrecht) festgehalten?
Bei mir steht dort nur:
Rente: Auszahlung einer lebenslangen Rente
Versicherte Todesfalleistung: Im Todesfall wird die Summe der geleisteten Beiträge ausgezahlt.
Beitragsbefreiung: Befreiung von der Beitragszahlungspflicht bei BU vor Alter 65.
Wäre mir wichtig, zu erfahren wie andere Verträge formuliert sind.
Vielen Dank
begonnen bei Sali...jetzt Canada Life .....demnächst XY... und weg ist das Geld
Am besten gefällt mir der Satz:
"Im Todesfall wird die Summe der geleisteten Beiträge ausgezahlt."
Also nach mir die Sinnflut.....
Ich mein, wenn man einen Monat vor Ablauf stirbt , und anstatt des erreichten Guthaben von Z.B. 100.000,-- EUR
nur die eingezahlten 25.000,- EUR bekommt ...
who cares
"Im Todesfall wird die Summe der geleisteten Beiträge ausgezahlt."
Also nach mir die Sinnflut.....
Ich mein, wenn man einen Monat vor Ablauf stirbt , und anstatt des erreichten Guthaben von Z.B. 100.000,-- EUR
nur die eingezahlten 25.000,- EUR bekommt ...
who cares
Der von Dir genannte Pasus wurde nachträglich geändert - es liegt eine Überarbeitung der versicherungsbedingungen vor, die besagt, daß die Erben die eingezahlten Beiträge plus erwirtschaftete Rendite bekommen (den kompletten Wert der Fonds am Todeszeitpunkt)
Das sehe ich also nicht so tragisch - beim Abschluß war mir das aber nicht bewußt (ist mir erst aufgefallen, als die Überarbeitete Form kam)
Das sehe ich also nicht so tragisch - beim Abschluß war mir das aber nicht bewußt (ist mir erst aufgefallen, als die Überarbeitete Form kam)
@ appendix75
"Der von Dir genannte Pasus wurde nachträglich geändert.."
Eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen????
Ob das so richtig sein kann.....
Ist die Auszahlung dann überhaupt noch steuerfrei???
Gilt das dann als Novation ?
Etwas Merkwürdig das Ganze
:
"Der von Dir genannte Pasus wurde nachträglich geändert.."
Eine einseitige Änderung der Vertragsbedingungen????
Ob das so richtig sein kann.....
Ist die Auszahlung dann überhaupt noch steuerfrei???
Gilt das dann als Novation ?
Etwas Merkwürdig das Ganze
:
Nachtrag:
Um als Steuerfreie "lebensversicherung" anerkannt zuw werden , darf eine fondsgebunde RENTENversicherung
im Todesfall nur die eingezahlten beiträge auszahlen!!!
Alternativ heirzu kann eine mindest-Todesfallleistung von mind. 60% der Beitragssumme vereinbart werden..kalkulatorisch ist das dann natürlich schon wieder eine "Lebens"-versicherung.
Aber was die sali da macht... ich weis nicht, ich weis nicht...
Um als Steuerfreie "lebensversicherung" anerkannt zuw werden , darf eine fondsgebunde RENTENversicherung
im Todesfall nur die eingezahlten beiträge auszahlen!!!
Alternativ heirzu kann eine mindest-Todesfallleistung von mind. 60% der Beitragssumme vereinbart werden..kalkulatorisch ist das dann natürlich schon wieder eine "Lebens"-versicherung.
Aber was die sali da macht... ich weis nicht, ich weis nicht...
Also hier mal der Originaltext aus den Bedingungen:
Bei Tod der VP vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erhält der Begünstigte die zum Zeitpunkt des Todesfalles eingezalten Beiträge für die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verträg(e) zurück. Sollte der Fondswert größer sein als die eingezahlten Beiträge, dann verbleibt der überschüssige Fondswert bei der Gesellschaft, bis zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn eine Rente ausgezahlt wird.
Diese Regelung bleibt steuerfrei und ist auf jeden Fall besser, als die meisten anderen Rentenversicherungen, bei welchen wirklich nur die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden.
Die alten Verträge der Sali - jetzt Canada Life, sind, unter der Voraussetzunge man hält durch, abslut kostengünstig. Bei 9% Fondsentwicklung kommen effektiv 8,45% im Vertrag an.
Der Verkauf des Deutschlandgeschäftes an CL sehe ich nicht so negativ, wie viele anderen.
Gruß Naguli
Bei Tod der VP vor dem vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erhält der Begünstigte die zum Zeitpunkt des Todesfalles eingezalten Beiträge für die zu diesem Zeitpunkt bestehenden Verträg(e) zurück. Sollte der Fondswert größer sein als die eingezahlten Beiträge, dann verbleibt der überschüssige Fondswert bei der Gesellschaft, bis zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn eine Rente ausgezahlt wird.
Diese Regelung bleibt steuerfrei und ist auf jeden Fall besser, als die meisten anderen Rentenversicherungen, bei welchen wirklich nur die eingezahlten Beiträge ausgezahlt werden.
Die alten Verträge der Sali - jetzt Canada Life, sind, unter der Voraussetzunge man hält durch, abslut kostengünstig. Bei 9% Fondsentwicklung kommen effektiv 8,45% im Vertrag an.
Der Verkauf des Deutschlandgeschäftes an CL sehe ich nicht so negativ, wie viele anderen.
Gruß Naguli
aber CL Deutschland soll ja jetzt auch wieder verkauft werden
So kann man das Geld der Versicherten auch verbraten!
So kann man das Geld der Versicherten auch verbraten!
@Versman
Was heißt, CL-Deutschland soll schon wieder verkauft werden?
Woher hast Du das?
Kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen!
Gruß Naguli
Was heißt, CL-Deutschland soll schon wieder verkauft werden?
Woher hast Du das?
Kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen!
Gruß Naguli
da steht doch alles:
http://www.canadalife.de/content/rente/flexibler_rentenplan/…
Der Flexible Rentenplan im Detail.
Hinsichtlich eines flexiblen Vermögensaufbaus und einer renditeträchtigen privaten Absicherung ist unser Flexibler Rentenplan ein äußerst attraktives Angebot. Die Einzelheiten:
Fonds
Der Flexible Rentenplan investiert die eingezahlten Beiträge zu 100 % in Fondsanteile. Dafür stehen 15 Fonds aus unterschiedlichen Regionen zur Verfügung, die von namhaften Fondsmanagern gemanaged werden.
Unsere Fondspartner sind:
M & G Investment Management Ltd.
J.P. Morgan Investment Management Ltd.
Nikko International Capital Management Group
M.M. Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH
INVESCO GT Asset Management plc
Flexible Beitragszahlung
Anstelle einer laufenden Beitragszahlung über mindestens 12 Jahre, besteht auch die Möglichkeit eines Einmalbetrags mit Rentenauszahlung nach mindestens 5 Jahren. Hochinteressant für Kunden, die sich kurzfristig eine steueroptimierte Zusatzrente sichern wollen.
Zuzahlungen
Bonuszahlungen oder andere Zugewinne können ganz flexibel zum Aufstocken der Rente genutzt werden. Zuzahlungen in die Fonds sind ab € 2.500 möglich.
Planmäßige Erhöhung
Damit die Rente bei steigendem Lebensstandard und Einkommen mitwächst, kann die Beitragszahlung planmäßig erhöht angepasst werden.
Fondswechsel
Während der gesamten Ansparzeit können die Fonds gewechselt werden - und das bis zu 20 mal im Jahr kostenfrei.
Automatisches Portfolio Management
An Stelle der individuellen Fondsauswahl kann der Kunde - ohne Mehrkosten - das Automatische Portfolio Management in Anspruch nehmen. Dabei werden die Beiträge und das Anteilguthaben von Canada Life so angelegt, wie es dem Anlageprofil des Versicherungsnehmers entspricht. Im Rahmen eines Lebenszyklusmodells werden die Anlagen - je näher der Versicherungsnehmer dem Renteneintritt ist - in sichere Werte über einen längeren Zeitraum investiert.
Policensplitting
Innerhalb der Option Policensplitting können vorzeitige Teilauszahlungen vorgenommen werden.
Absicherung bei schweren Krankheiten
Eine weitere Option des Flexiblen Rentenplans ist die Absicherung gegen 7 klar definierte schwere Krankheiten:
Herzinfarkt
Krebs
Schlaganfall
Bypassoperation der Koronararterien
Nierenversagen
Multiple Sklerose
HIV durch Bluttransfusion
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Mit dieser Option kann sichergestellt werden, dass das angestrebte Versorgungsziel auch im Falle einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit erreicht wird. Bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % läuft der Vertrag bis zum vereinbarten Ablaufdatum, längstens jedoch bis zum 65. Lebensjahr, beitragsfrei weiter.
Leistung im Todesfall
Bei Todesfall vor Rentenbeginn wird die Summe der eingezahlten Beiträge oder der gegenfalls höhere Rückkaufswert an den/die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Bei Tod nach Rentenbeginn erhalten die Bezugsberechtigten die Rente bis zum Ablauf der Garantiezeit, falls vereinbart.
Variabler Rentenbeginn
Mit dem Flexiblen Rentenplan bestimmt der Kunde, wann er in den Ruhestand treten möchte. Er kann den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn vorziehen oder hinausschieben. Je später der Beginn, um so höher ist die lebenslange Rente.
Kapitalleistung
Kunden, die an einer regelmäßigen Rentenzahlung nicht interessiert sind, können die Kapitalleistung wählen und erhalten die gesamte Versicherungssumme auf einmal ausgezahlt.
Marktoption
Eine Besonderheit des Flexiblen Rentenplans ist die Marktoption. Bei Rentenbeginn geben wir dem Versicherten die Möglichkeit, einen Vergleich seiner Rente mit anderen Versicherungsunternehmen vorzunehmen und sich für die beste für Canada Life verfügbare Rente zu entscheiden.
eigene Anmerkung:
die Marktoption ist ein Instrument, das ich bisher noch bei keiner deutschen Gesellschaft angetroffen habe.
jodimin
http://www.canadalife.de/content/rente/flexibler_rentenplan/…
Der Flexible Rentenplan im Detail.
Hinsichtlich eines flexiblen Vermögensaufbaus und einer renditeträchtigen privaten Absicherung ist unser Flexibler Rentenplan ein äußerst attraktives Angebot. Die Einzelheiten:
Fonds
Der Flexible Rentenplan investiert die eingezahlten Beiträge zu 100 % in Fondsanteile. Dafür stehen 15 Fonds aus unterschiedlichen Regionen zur Verfügung, die von namhaften Fondsmanagern gemanaged werden.
Unsere Fondspartner sind:
M & G Investment Management Ltd.
J.P. Morgan Investment Management Ltd.
Nikko International Capital Management Group
M.M. Warburg Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH
INVESCO GT Asset Management plc
Flexible Beitragszahlung
Anstelle einer laufenden Beitragszahlung über mindestens 12 Jahre, besteht auch die Möglichkeit eines Einmalbetrags mit Rentenauszahlung nach mindestens 5 Jahren. Hochinteressant für Kunden, die sich kurzfristig eine steueroptimierte Zusatzrente sichern wollen.
Zuzahlungen
Bonuszahlungen oder andere Zugewinne können ganz flexibel zum Aufstocken der Rente genutzt werden. Zuzahlungen in die Fonds sind ab € 2.500 möglich.
Planmäßige Erhöhung
Damit die Rente bei steigendem Lebensstandard und Einkommen mitwächst, kann die Beitragszahlung planmäßig erhöht angepasst werden.
Fondswechsel
Während der gesamten Ansparzeit können die Fonds gewechselt werden - und das bis zu 20 mal im Jahr kostenfrei.
Automatisches Portfolio Management
An Stelle der individuellen Fondsauswahl kann der Kunde - ohne Mehrkosten - das Automatische Portfolio Management in Anspruch nehmen. Dabei werden die Beiträge und das Anteilguthaben von Canada Life so angelegt, wie es dem Anlageprofil des Versicherungsnehmers entspricht. Im Rahmen eines Lebenszyklusmodells werden die Anlagen - je näher der Versicherungsnehmer dem Renteneintritt ist - in sichere Werte über einen längeren Zeitraum investiert.
Policensplitting
Innerhalb der Option Policensplitting können vorzeitige Teilauszahlungen vorgenommen werden.
Absicherung bei schweren Krankheiten
Eine weitere Option des Flexiblen Rentenplans ist die Absicherung gegen 7 klar definierte schwere Krankheiten:
Herzinfarkt
Krebs
Schlaganfall
Bypassoperation der Koronararterien
Nierenversagen
Multiple Sklerose
HIV durch Bluttransfusion
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Mit dieser Option kann sichergestellt werden, dass das angestrebte Versorgungsziel auch im Falle einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit erreicht wird. Bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 % läuft der Vertrag bis zum vereinbarten Ablaufdatum, längstens jedoch bis zum 65. Lebensjahr, beitragsfrei weiter.
Leistung im Todesfall
Bei Todesfall vor Rentenbeginn wird die Summe der eingezahlten Beiträge oder der gegenfalls höhere Rückkaufswert an den/die Bezugsberechtigten ausgezahlt. Bei Tod nach Rentenbeginn erhalten die Bezugsberechtigten die Rente bis zum Ablauf der Garantiezeit, falls vereinbart.
Variabler Rentenbeginn
Mit dem Flexiblen Rentenplan bestimmt der Kunde, wann er in den Ruhestand treten möchte. Er kann den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn vorziehen oder hinausschieben. Je später der Beginn, um so höher ist die lebenslange Rente.
Kapitalleistung
Kunden, die an einer regelmäßigen Rentenzahlung nicht interessiert sind, können die Kapitalleistung wählen und erhalten die gesamte Versicherungssumme auf einmal ausgezahlt.
Marktoption
Eine Besonderheit des Flexiblen Rentenplans ist die Marktoption. Bei Rentenbeginn geben wir dem Versicherten die Möglichkeit, einen Vergleich seiner Rente mit anderen Versicherungsunternehmen vorzunehmen und sich für die beste für Canada Life verfügbare Rente zu entscheiden.
eigene Anmerkung:
die Marktoption ist ein Instrument, das ich bisher noch bei keiner deutschen Gesellschaft angetroffen habe.
jodimin
@ appendix, # 1:
Daß unter "versicherte Leistungen" nur die lebenslange Rente aufgeführt, ist doch ganz plausibel. Der flexible Rentenplan ist eine "Rentenversicherung".
Das Kapitalwahlrecht ist ja nicht die versicherte Leistung. Schau Dir einmal den Passus an, wo die Rentenauszahlungsmodalitäten beschrieben sind. Dort findest Du einen Hinweis, daß Du das Kapitalwahlrecht ausüben kannst, wenn Du auf eine lebenslängliche Verrentung Deines Kapitals keinen Wert legst.
jodimin
Daß unter "versicherte Leistungen" nur die lebenslange Rente aufgeführt, ist doch ganz plausibel. Der flexible Rentenplan ist eine "Rentenversicherung".
Das Kapitalwahlrecht ist ja nicht die versicherte Leistung. Schau Dir einmal den Passus an, wo die Rentenauszahlungsmodalitäten beschrieben sind. Dort findest Du einen Hinweis, daß Du das Kapitalwahlrecht ausüben kannst, wenn Du auf eine lebenslängliche Verrentung Deines Kapitals keinen Wert legst.
jodimin
@:Versmann: CL wieder verkauft ? Würde mich auch interessieren, woher die Info stammt - wenn ja, würde es mich schon ankotzen, wenn man als Versicherter ständig hin- und hergeschoben wird. Falls das der Fall ist, hätte ich gute Lust den Vertrag zu kündigen. Denkt Ihr, daß man dann rechtlich die Möglichkeit hätte, sein Geld inkl. Gebühren wieder zu bekommen ??? Ist ja sozusagen ein Härtefall, wie mit den Kunden umgegangen wird.
Allen anderen schon mal Danke!
@jodmin: Mir ist es lieber, wenn ich statt Rente mein Kapital wählen kann. Wenn ich dann ins Gras beise, hat mein Sohn noch was von dem Geld.
Was passiert wenn ich eine Rente wähle und dann das zeitliche Segne - wenn ich Pech habe, erhalte ich 2 Jahre Rente und dann ist die Kohle weg (meine Erben werden fluchen)? Außerdem haue ich dann lieber zwischen 65 und 75 mein Geld in bester Hugh Hefner Manier auf den Kopf , als damit irgendein Altenheim zu finanzieren
Allen anderen schon mal Danke!
@jodmin: Mir ist es lieber, wenn ich statt Rente mein Kapital wählen kann. Wenn ich dann ins Gras beise, hat mein Sohn noch was von dem Geld.
Was passiert wenn ich eine Rente wähle und dann das zeitliche Segne - wenn ich Pech habe, erhalte ich 2 Jahre Rente und dann ist die Kohle weg (meine Erben werden fluchen)? Außerdem haue ich dann lieber zwischen 65 und 75 mein Geld in bester Hugh Hefner Manier auf den Kopf , als damit irgendein Altenheim zu finanzieren
Das CL verkauft wird, glaube ich nun wirklich nicht!
Heute wurden deren Telefondienste und sämtliche EDV-Systeme zusammengeführt und wer sollte denn kaufen?
Naguli
Heute wurden deren Telefondienste und sämtliche EDV-Systeme zusammengeführt und wer sollte denn kaufen?
Naguli
Hab die Info von einer Maklerbetreuerin. Ob dies stimmt kann ich nicht sagen, würde mich jedoch genauso wundern.
Ich werd mal versuchen näheres herauszufinden.
Ich werd mal versuchen näheres herauszufinden.
@ appendix75, # 12:
es wird eine Rentengarantiezeit festgelegt.
Beispiel:
wenn diese 10 Jahre beträgt und Du bereits nach 2 Jahren Rentenbezugszeit von Deinem Recht auf frühzeitiges Ableben Gebrauch machst, dann erhalten die von Dir definierten Hinterbliebenen (Kind, Frau, Geliebte) noch 8 Jahre die Privatrente.
jodimin
es wird eine Rentengarantiezeit festgelegt.
Beispiel:
wenn diese 10 Jahre beträgt und Du bereits nach 2 Jahren Rentenbezugszeit von Deinem Recht auf frühzeitiges Ableben Gebrauch machst, dann erhalten die von Dir definierten Hinterbliebenen (Kind, Frau, Geliebte) noch 8 Jahre die Privatrente.
jodimin
@ Versman
Das war bestimmt eine Maklerbetreuerin einer anderen Gesellschaft. Der Maklerbetreuer der CL sagt, das wäre absolut nicht drin, da CL jetzt erst richtig loslegen will.
Naguli
Das war bestimmt eine Maklerbetreuerin einer anderen Gesellschaft. Der Maklerbetreuer der CL sagt, das wäre absolut nicht drin, da CL jetzt erst richtig loslegen will.
Naguli
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