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    Erkrankt während des rest Urlaubes nach der Kündigung...? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.10.03 22:26:12 von
    neuester Beitrag 21.10.03 15:28:13 von
    Beiträge: 5
    ID: 787.804
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      Avatar
      schrieb am 20.10.03 22:26:12
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      kann mir jemand eine Auskunft geben?
      Frage:Wie ist die Rechtslage, wenn man z.B. zum 30.04.2003 eine Kündigung erhalten hat (drei Monate vorher) und einen rest Urlaub machen muß und sozusagen März 2002 diesen Urlaub nutzt und während des Urlaubes im Ausland erkrankt?
      In diesem Fall muß die Krankenkasse Krankengeld zahlen, diese sagt aber, da diese Person nur bis zum 30.04.2003 versichert/beschäftigt war ist die Krankenkasse nicht dafür zuständig.Die Person ist doch innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses erkrankt, muß da nicht ein Versicherungsbeziehung weiterhin bestehen???
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 00:43:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      dieser arbeitnehmer ist ja noch bis zum 30.4. in einem
      dienstverhältnis...also bekommt er ganz normales
      urlaubsentgelt...(außer er hat seinen krankentageanspruch
      schon völlig aufgebraucht da zahlt die KK)

      ;)
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 07:44:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Guten Morgen

      zu #1: ich gehe mal davon aus, dass Du Dich vertippt
      hast und es heißen soll "März 2003".

      Wie #2 richtig schreibt, gilt ja zunächst -wenn nicht
      aufgrund von Folgeerkrankungen bereuts verbraucht- die
      Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die Krankenkasse
      (Stichwort Krankengeld) hat damit also nichts am Hut.
      Eine andere Frage ist, was passiert mit den dann übrigen
      Urlaubstagen? Nach meiner Ansicht müssen diese, sofern
      man sie bis zum Beschäftigungsende aus betrieblichen Gründen
      nicht mehr nehmen kann, bei Ausscheiden aus dem Betrieb
      abgefunden werden, es sei denn ein neuer Arbeitgeber
      übernimmt sie. Letzteres dürfte wohl eher unwahrscheinlich
      sein.


      Gruß
      NmA
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 10:27:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Den nicht genommenen Urlaub muß der Arbeitgeber abgelten bzw. auszahlen. Sollte ein Teil der nicht genommenen Urlaubstage aus dem Vorjahr 2002 stammen, braucht der AG ihn nicht auszahlen, da er per 31.3.2003 verfallen ist, d.h., nur der nicht genommene Urlaub aus 2003 muß ausbezahlt werden.
      Das Urlaubsjahr endet immer am 31.12. des laufenden Kalenderjahrs, Übertragung ins neue Jahr, in diesem Fall das Jahr 2003, bedürfen der Zustimmung des Arbeitgebers.

      Gruß elimu
      Avatar
      schrieb am 21.10.03 15:28:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Krankenentgelt - Arbeitgeber
      Krankengeld - Krankenkasse
      Urlaubsentgelt - normaler urlaub im DV
      Urlaubsabfindung
      (Urlaubsersatzleistung)
      wie auch immer - für Urlaubsguthaben nach dem arbeits-
      rechtlichen ende 30.4.

      Urlaubsabfindung verlängert den sozialversicherungs-
      rechtlichen Teil der Dienstverhältnisses um die ent-
      sprechende anzahl von tagen.......(AT, WT)


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