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    Bestandskräftigen Steuerbescheid ändern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.10.03 12:19:06 von
    neuester Beitrag 26.10.03 12:23:54 von
    Beiträge: 2
    ID: 789.587
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      Avatar
      schrieb am 26.10.03 12:19:06
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen ;o)

      Danke Andre,

      Ich hab mal etwas im Steuer-Kompass geblättert und evt. eine Lösung gefunden:

      Nachträgliche Änderungen sind möglich nach §173 AO:

      Ein Steuerbescheid kann aufgehoben oder geändert werden, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer Änderung der ursprünglich festgesetzten Steuer führen.

      - Sie haben die Steuersparmöglichkeit nicht gekannt
      (BFH-Urteil vom 29.7.1984)

      - Sie haben vergessen dass Sie im damaligen Veranlagungszeitraum bestimmte Aufwendungen hatten
      (FG Berlin vom 24.3.1987)

      Aber
      !!!!!!Alle Steuerbescheide werden dann noch genauer geprüft!!!


      Michael
      Avatar
      schrieb am 26.10.03 12:23:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vor den Finanzgerichten unterliegt der Steuerzahler in Auseinandersetzungen mit den Finanzbehörden in über 90 % aller Fälle. ;)


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