Kirchensteuer - Berechnung, wenn nur 1 Ehegatte in der Kirche ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.10.03 14:48:29 von
neuester Beitrag 27.10.03 01:39:43 von
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Hatjemand eine Ahnung, wie die Kirchensteuer berechnet wird, wenn nur ein Ehegatte bei gemeinsamer Veranlagung in der Kirche ist ?
Wird das Einkommen desjenigen, der nicht in der Kirche ist, mit erfasst; dies kann doch eigentlich nicht sein.
Ich habe jetzt einen Steuerbescheid erhalten, bei dem bei der Kirchensteuer sagen wir einmal von 11.000.- € zu versteuerndem Einkommen 9900.- für den Mann angesetzt wurden; ist dies nicht zu hoch gegriffen, wie funktioniert die Berechnung?
Wird das Einkommen desjenigen, der nicht in der Kirche ist, mit erfasst; dies kann doch eigentlich nicht sein.
Ich habe jetzt einen Steuerbescheid erhalten, bei dem bei der Kirchensteuer sagen wir einmal von 11.000.- € zu versteuerndem Einkommen 9900.- für den Mann angesetzt wurden; ist dies nicht zu hoch gegriffen, wie funktioniert die Berechnung?
Wenn der eine verdient aber aus der Kirche ausgetreten ist, dann zahlt der/die andere ohne eigene Einkünfte ein sog. Kirchgeld je nach Bundesland.
Leider....
catchup
Leider....
catchup
#2
Das hat aber überhaupt nichts mit der KIRCHENSTEUER zu tun!!!!
Bei mir ist es so:
Beide arbeiten, ich bin ausgetreten, Frau nicht. Ich zahl keine (ev), Frau zahlt Kirchensteuer(rk). Gemeinsam veranlagt, Frau bekommt jedes Jahr ca. die hälfte ihrer gezahlten Kirchenst. im Rahmen der Steuererklärung zurück!!
Jack.
Das hat aber überhaupt nichts mit der KIRCHENSTEUER zu tun!!!!
Bei mir ist es so:
Beide arbeiten, ich bin ausgetreten, Frau nicht. Ich zahl keine (ev), Frau zahlt Kirchensteuer(rk). Gemeinsam veranlagt, Frau bekommt jedes Jahr ca. die hälfte ihrer gezahlten Kirchenst. im Rahmen der Steuererklärung zurück!!
Jack.
@jacky
Bitte erst richtig lesen, dann motzen.
catchup
Bitte erst richtig lesen, dann motzen.
catchup
#3:
die Hälfte der Kirchenstuer zurück, ich hatte eine saftige Nachzahlung.
Die Kernfrage aber ist, wie die Kirchensteuer bei dem/der einen dann bemessen wird, Gehalt von beiden oder nur desjenigen, der in der Kirche ist.
Gibt es hier Splittungslisten, wie gesagt, bei mir (Zahlen fiktiv) zu versteuerndes Einkommen 11.000 von beiden, 9900 nur für den Mann als Grundlage für die Kirchensteuer, d.h. ca. 90 % des zu versteuenrden Einkommens.
Kann das sein, 90 % des zu versteuernden Einkommens ?
die Hälfte der Kirchenstuer zurück, ich hatte eine saftige Nachzahlung.
Die Kernfrage aber ist, wie die Kirchensteuer bei dem/der einen dann bemessen wird, Gehalt von beiden oder nur desjenigen, der in der Kirche ist.
Gibt es hier Splittungslisten, wie gesagt, bei mir (Zahlen fiktiv) zu versteuerndes Einkommen 11.000 von beiden, 9900 nur für den Mann als Grundlage für die Kirchensteuer, d.h. ca. 90 % des zu versteuenrden Einkommens.
Kann das sein, 90 % des zu versteuernden Einkommens ?
Das berechnet sich kompliziert: Im Grundsatz gilt, ist derjenige mit höherem Einkommen in der Kirche, muss überproportional viel Kirchensteuer gezahlt werden aufgrund der Berechnungsformel, ansonsten kommt in den meisten Fällen das Kirchgeld zum Einsatz.
Die genannte Berechnungsformel funktioniert grob wie folgt: Es wird berechnet, wieviel Lohnsteuer jeder einzeln gezahlt hätte, daraus wieviel Kirchensteuer derjenige zu zahlen gehabt hätte und das wird ins Verhältnis zur tatsächlich zu zahlenden Lohnsteuer gesetzt.
Die genannte Berechnungsformel funktioniert grob wie folgt: Es wird berechnet, wieviel Lohnsteuer jeder einzeln gezahlt hätte, daraus wieviel Kirchensteuer derjenige zu zahlen gehabt hätte und das wird ins Verhältnis zur tatsächlich zu zahlenden Lohnsteuer gesetzt.
Catchup
Sorry, aber was soll ich falsch gelesen haben???
Du schreibst von Kirchengeld, gemeint war aber Kirchensteuer!!
Das sind nun mal zwei paar Stiefel.
Zur Berechnung kann ich nur mein Beispiel sagen ( bin kein Fachmann)
Also lt.Verdienstbesch. ich keine Kirchensteuer!!!
Meine Frau ca. 1,5 % vom Bruttolohn Kirchensteuerabzug.
Gemeinsame Veranlagung, jedes !!!! Jahr bekommt sie ca. knapp die Hälfte der abgezogenen Kirchensteuer zurückerstattet!!!!
Achja , Bundesland Bayern!!!
Sorry, aber was soll ich falsch gelesen haben???
Du schreibst von Kirchengeld, gemeint war aber Kirchensteuer!!
Das sind nun mal zwei paar Stiefel.
Zur Berechnung kann ich nur mein Beispiel sagen ( bin kein Fachmann)
Also lt.Verdienstbesch. ich keine Kirchensteuer!!!
Meine Frau ca. 1,5 % vom Bruttolohn Kirchensteuerabzug.
Gemeinsame Veranlagung, jedes !!!! Jahr bekommt sie ca. knapp die Hälfte der abgezogenen Kirchensteuer zurückerstattet!!!!
Achja , Bundesland Bayern!!!
@jacky
ganz einfach,
wenn nur einer verdient und die (der) andere nicht, dann wird, wenn erstere aus der Kirche ausgetreten ist, Kirchgeld fällig. Das scheint aber bei dem geschilderten Fall wohl anders zu sein, da beide verdienen..
catchup
ganz einfach,
wenn nur einer verdient und die (der) andere nicht, dann wird, wenn erstere aus der Kirche ausgetreten ist, Kirchgeld fällig. Das scheint aber bei dem geschilderten Fall wohl anders zu sein, da beide verdienen..
catchup
Catchup
Mag sein, ist aber , soviel ich weiss, auch je nach Bundesland, verschieden.
Hier in Bayern gibt es das "Kirchgeld" auch, hat aber überhaupt nichts mit der Kirchensteuer zu tun!!
Kirchgeld wird hier von der ev. Kirche eingesammelt, ist auch nach dem Einkommen gestaffelt, ist angeblich eine Pflicht zu zahlen, wird aber bei Nichtbezahlung NICHT eingetrieben.
Mag sein, ist aber , soviel ich weiss, auch je nach Bundesland, verschieden.
Hier in Bayern gibt es das "Kirchgeld" auch, hat aber überhaupt nichts mit der Kirchensteuer zu tun!!
Kirchgeld wird hier von der ev. Kirche eingesammelt, ist auch nach dem Einkommen gestaffelt, ist angeblich eine Pflicht zu zahlen, wird aber bei Nichtbezahlung NICHT eingetrieben.
noch mal:
Annahme: verheiratet, der der die Kohle verdient ist aus der Kirche ausgetreten. Der/die andere ist noch drin.
Hiesse früher "0" für die Kirche. Dann schuf man das "Kirchgeld", um den noch in der Kirche befindlichen Lebenspartner zur Kasse zu bitten.
catchup
Annahme: verheiratet, der der die Kohle verdient ist aus der Kirche ausgetreten. Der/die andere ist noch drin.
Hiesse früher "0" für die Kirche. Dann schuf man das "Kirchgeld", um den noch in der Kirche befindlichen Lebenspartner zur Kasse zu bitten.
catchup
Auch "Nochmal" !!!
Das ist NICHT überall so!!!!!!
Das ist NICHT überall so!!!!!!
@jacky
lies mal #2
catchup
lies mal #2
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OK, damit endlich Ruhe ist.
Du hast Recht!!!
Auch wenn das, was du laufend von Kirchengeld erzählst, in Bayern anders ist.
EBEN AUCH das Kirchengeld!!!!
Das gibt es hier NUR für ev. und nur bis zu 30.€ im Jahr!!
Auszug :
Wie kommt die Kirche dazu, neben der Kirchensteuer auch noch das Kirchgeld zu erheben?
wird sich der eine oder andere fragen. Die rechtliche Seite ist schnell erklärt:
Das Kirchgeld ist ein Steuer wie die Kirchensteuer. Sie ist laut Gesetz von jedem Kirchenmitglied ab dem 18. Lebensjahr zu erheben, das jährlich mehr als DM 3.600,- zum Lebensunterhalt zur Verfügung hat. Die Kirchen sind zu dieser Erhebung verpflichtet. Dadurch haben z.B. auch Studierende, Rentner und nichtverdienende Ehepartner die Gelegenheit, die eigene Kirchengemeinde zu unterstützen. Denn das besondere am Kirchgeld ist: Als eine Art "Ortskirchensteuer" kommt es ausschließlich der eigenen Kirchengemeinde zugute!
In Bayern ist die Kirchensteuer mit 8% der Lohn- bzw. Einkommenssteuer bewußt niedriger als in anderen Landeskirchen bzw. Bundesländern. Zum Ausgliech erhebt die Kirchengemeinde selbst das JÄHRLICHE Kirchgeld zwischen DM 3,- und DM 30,-.
Tatsache ist weiterhin, daß das Kirchgeld wegen die rückläufigen Einnahmen bei der Kirchensteuer für die Kirchengemeinden immer wichtiger wird. Viele Gemeindeglieder haben das erkannt und überweisen zum Teil erheblich mehr, als es vom Gesetz her vorgesehen ist. Sie bringen damit zum Ausdruck, daß ihnen die örtliche Kirchengemeinde etwas wert ist.
Bitte informieren Sie auch Ihre Verwandten, Bekannten, Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie nach dem Kirchgeld gefragt werden. Sofern sie weitere Fragen haben, wenn Sie sich bitte an uns. Einen umfangreichen Beitrag zum Thema Kirchgeld finden Sie auch auf den Internetseiten der Evangelischen Kirchen in Nürnberg, auf den wir Sie gerne hinweisen wollen.
-- Und wie gesagt, wenn man es NICHT zahlt, wird es auch NICHT eingetrieben!!!
So, und damit ist von meiner Seite aus alles dazu gesagt!!
Jack.
Ach ja, nachzulesen unter :
http://www.dekanat-regensburg.de/evangelisch/beratung/kirchg…
Du hast Recht!!!
Auch wenn das, was du laufend von Kirchengeld erzählst, in Bayern anders ist.
EBEN AUCH das Kirchengeld!!!!
Das gibt es hier NUR für ev. und nur bis zu 30.€ im Jahr!!
Auszug :
Wie kommt die Kirche dazu, neben der Kirchensteuer auch noch das Kirchgeld zu erheben?
wird sich der eine oder andere fragen. Die rechtliche Seite ist schnell erklärt:
Das Kirchgeld ist ein Steuer wie die Kirchensteuer. Sie ist laut Gesetz von jedem Kirchenmitglied ab dem 18. Lebensjahr zu erheben, das jährlich mehr als DM 3.600,- zum Lebensunterhalt zur Verfügung hat. Die Kirchen sind zu dieser Erhebung verpflichtet. Dadurch haben z.B. auch Studierende, Rentner und nichtverdienende Ehepartner die Gelegenheit, die eigene Kirchengemeinde zu unterstützen. Denn das besondere am Kirchgeld ist: Als eine Art "Ortskirchensteuer" kommt es ausschließlich der eigenen Kirchengemeinde zugute!
In Bayern ist die Kirchensteuer mit 8% der Lohn- bzw. Einkommenssteuer bewußt niedriger als in anderen Landeskirchen bzw. Bundesländern. Zum Ausgliech erhebt die Kirchengemeinde selbst das JÄHRLICHE Kirchgeld zwischen DM 3,- und DM 30,-.
Tatsache ist weiterhin, daß das Kirchgeld wegen die rückläufigen Einnahmen bei der Kirchensteuer für die Kirchengemeinden immer wichtiger wird. Viele Gemeindeglieder haben das erkannt und überweisen zum Teil erheblich mehr, als es vom Gesetz her vorgesehen ist. Sie bringen damit zum Ausdruck, daß ihnen die örtliche Kirchengemeinde etwas wert ist.
Bitte informieren Sie auch Ihre Verwandten, Bekannten, Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie nach dem Kirchgeld gefragt werden. Sofern sie weitere Fragen haben, wenn Sie sich bitte an uns. Einen umfangreichen Beitrag zum Thema Kirchgeld finden Sie auch auf den Internetseiten der Evangelischen Kirchen in Nürnberg, auf den wir Sie gerne hinweisen wollen.
-- Und wie gesagt, wenn man es NICHT zahlt, wird es auch NICHT eingetrieben!!!
So, und damit ist von meiner Seite aus alles dazu gesagt!!
Jack.
Ach ja, nachzulesen unter :
http://www.dekanat-regensburg.de/evangelisch/beratung/kirchg…
#13
ja, so ist es.
catchup
ja, so ist es.
catchup
Nicht streiten...
Das Kirchgeld wird tatsächlich unterschiedlich gehandhabt. Und zwar nicht nur Bundesland abhängig, sondern sogar Gemeinde abhängig!
Die schlechteren Erfahrungen durften wir auch schon machen. Beide berufstätig. Ich bin mal ausgetreten, meine Frau nicht. Ich zahlte danach natürlich keine Kirchensteuer, meine Frau logischerweise schon. Bei der Steuererklärung dann der Schock: Meiner Frau wurden fast meine gesamten Kirchensteuern als Kirchgeld aufgedrückt!
Wir lassen uns aber nicht verarschen, deshalb ist meine Frau ebenfalls umgehend ausgetreten. So hamse eben gar keine Einnahmen, wenn denen die Hälfte nicht genug waren...
Gruß
ZP
Das Kirchgeld wird tatsächlich unterschiedlich gehandhabt. Und zwar nicht nur Bundesland abhängig, sondern sogar Gemeinde abhängig!
Die schlechteren Erfahrungen durften wir auch schon machen. Beide berufstätig. Ich bin mal ausgetreten, meine Frau nicht. Ich zahlte danach natürlich keine Kirchensteuer, meine Frau logischerweise schon. Bei der Steuererklärung dann der Schock: Meiner Frau wurden fast meine gesamten Kirchensteuern als Kirchgeld aufgedrückt!
Wir lassen uns aber nicht verarschen, deshalb ist meine Frau ebenfalls umgehend ausgetreten. So hamse eben gar keine Einnahmen, wenn denen die Hälfte nicht genug waren...
Gruß
ZP
Frage zur Berechnungsformel (#6 DrMarbuse)
Mal sehen ob ich das richtig verstanden habe:
Angenommen ich habe nur geringe berufliche Einkünfte, aber hohe Spekulationsgewinne.
Ich bin in der Kirche, meine Frau nicht, wir sind gemeinsam steuerlich veranlagt.
Folgerung: Es wäre sinnvoll, die Börsengeschäfte auf den Namen der Frau laufen zu lassen?! Sozusagen, um Kirchensteuer legal zu hinterziehen (mal abgesehen von den moralischen und sonstigen Aspekten, rein rechnerisch).
Ein Fall für DrMarbuse. Für eine Beurteilung wäre ich dankbar.
Khampan
Mal sehen ob ich das richtig verstanden habe:
Angenommen ich habe nur geringe berufliche Einkünfte, aber hohe Spekulationsgewinne.
Ich bin in der Kirche, meine Frau nicht, wir sind gemeinsam steuerlich veranlagt.
Folgerung: Es wäre sinnvoll, die Börsengeschäfte auf den Namen der Frau laufen zu lassen?! Sozusagen, um Kirchensteuer legal zu hinterziehen (mal abgesehen von den moralischen und sonstigen Aspekten, rein rechnerisch).
Ein Fall für DrMarbuse. Für eine Beurteilung wäre ich dankbar.
Khampan
@Khampan:
Kirchensteuer ist aber nicht alles. Wir sprachen ja auch schon mal im Thread über die Krankenversicherungspflicht über fast dasselbe Thema. Weiterhin gelten Spekulationsgewinne ja zu Deinen/Euren Einkünften. Das Ganze ist also globaler zu betrachten.
Wenn schon, denn schon...!
Gruß
ZP
Kirchensteuer ist aber nicht alles. Wir sprachen ja auch schon mal im Thread über die Krankenversicherungspflicht über fast dasselbe Thema. Weiterhin gelten Spekulationsgewinne ja zu Deinen/Euren Einkünften. Das Ganze ist also globaler zu betrachten.
Wenn schon, denn schon...!
Gruß
ZP
@Khampan:
Kirchensteuer ist aber nicht alles. Wir sprachen ja auch schon mal im Thread über die Krankenversicherungspflicht über fast dasselbe Thema. Weiterhin gelten Spekulationsgewinne ja zu Deinen/Euren Einkünften. Das Ganze ist also globaler zu betrachten.
Wenn schon, denn schon...!
Gruß
ZP
Kirchensteuer ist aber nicht alles. Wir sprachen ja auch schon mal im Thread über die Krankenversicherungspflicht über fast dasselbe Thema. Weiterhin gelten Spekulationsgewinne ja zu Deinen/Euren Einkünften. Das Ganze ist also globaler zu betrachten.
Wenn schon, denn schon...!
Gruß
ZP
Upps.... der Rechner hing.... #18 darf gestrichen werden...
@ Zitterpartie
schon klar. KV ist ein ganz heikles Thema bezgl. Spekugewinne, gerade für mich (selbst privat, Ehefrau+Kinder gesetzlich versichert! Nur eine Übergangslösung). Wir hatten das Thema schon mal.
Das besondere an der Kirchensteuer - und neu für mich - ist eben, daß Ehepartner unterschiedlich behandelt werden können. Genauere Zahlen wären mal gut zu wissen.
Khampan
schon klar. KV ist ein ganz heikles Thema bezgl. Spekugewinne, gerade für mich (selbst privat, Ehefrau+Kinder gesetzlich versichert! Nur eine Übergangslösung). Wir hatten das Thema schon mal.
Das besondere an der Kirchensteuer - und neu für mich - ist eben, daß Ehepartner unterschiedlich behandelt werden können. Genauere Zahlen wären mal gut zu wissen.
Khampan
Vielleicht ist www.kirchenaustritt.de was fürs erste für Dich. Ansonsten mal bei Google suchen: Kirchensteuer, Kirchgeld, usw.
Ich hatte damals interessante Sites gefunden. Weiß jetzt aus dem Stegreif natürlich nicht mehr, welche das waren.
Gruß
ZP
Ich hatte damals interessante Sites gefunden. Weiß jetzt aus dem Stegreif natürlich nicht mehr, welche das waren.
Gruß
ZP
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