Haftung bei Unfall mit abgestelltem Bootsanhänger - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 26.10.03 19:09:49 von
neuester Beitrag 27.10.03 13:51:28 von
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Folgender Sachverhalt:
Ein Auto stösst mit der Frontseite beim parken mit dem Bootsanhänger, oder genauer gesagt mit der Bootsschraube des Bootes zusammen, welche ein kurzes Stück über den Anhägerrand hinausragt. Das Auto und der Bootsmotor werden beschädigt.
Wie schätzt ihr die Schuld ein?
wer ist auf der Seite des Bootes haftbar? Der Halter des Bootsanhängers oder derjenige, welcher den Bootsanhänger dort abgestellt hat? Es ist kein Schaden für die KFZ-Haftpflicht, da der Häger solo stand.
Danke für die Auskunft.
Ein Auto stösst mit der Frontseite beim parken mit dem Bootsanhänger, oder genauer gesagt mit der Bootsschraube des Bootes zusammen, welche ein kurzes Stück über den Anhägerrand hinausragt. Das Auto und der Bootsmotor werden beschädigt.
Wie schätzt ihr die Schuld ein?
wer ist auf der Seite des Bootes haftbar? Der Halter des Bootsanhängers oder derjenige, welcher den Bootsanhänger dort abgestellt hat? Es ist kein Schaden für die KFZ-Haftpflicht, da der Häger solo stand.
Danke für die Auskunft.
xxt,
Wer auf der Seite des Bootes haftbar ist???
War der Autofahrer zu dämlich zum einparken oder hat das Boot eingeparkt???
Gruss b2
Wer auf der Seite des Bootes haftbar ist???
War der Autofahrer zu dämlich zum einparken oder hat das Boot eingeparkt???
Gruss b2
Ich hätte die gleiche Frage, nur statt dem Boot war es ein Laternenpfahl.
Wer hat den Pfahl dahin gestellt und wen kann ich dafür haftbar machen.
Wer hat den Pfahl dahin gestellt und wen kann ich dafür haftbar machen.
Zp
Die Stadt muss natürlich dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Gruss b2
Die Stadt muss natürlich dafür zur Rechenschaft gezogen werden.
Gruss b2
Mir ist das Boot, hatte es aber nicht dort abgestellt.
Hatte jetzt einen Brief vom gegnerischen Anwalt in der Post. Die Unfallgegnerin hatte es anscheinend nicht nötig, den Unfall vorher anzuzeigen, sondern das erste was ich hörte war der Brief vom Anwalt.
Hatte jetzt einen Brief vom gegnerischen Anwalt in der Post. Die Unfallgegnerin hatte es anscheinend nicht nötig, den Unfall vorher anzuzeigen, sondern das erste was ich hörte war der Brief vom Anwalt.
Versteh ich das richtig? Die Olle hat dein geparktes Boot angefahren (und beschädigt) und hat sich erst jetzt über Ihren Anwalt gemeldet?
ZEIG DIE SAU WEGEN FAHRERFLUCHT AN!
Bin schon lange dafür, dass Parkhilfen für Frauen Pflicht werden!
Wenn Du haftbar gemacht wirst, gib mir bitte bescheid, dann verklage ich den Besitzer des Baums, der mir letzten Sommer neben der Autobahn im Weg stand.
Gruß, Jocki
ZEIG DIE SAU WEGEN FAHRERFLUCHT AN!
Bin schon lange dafür, dass Parkhilfen für Frauen Pflicht werden!
Wenn Du haftbar gemacht wirst, gib mir bitte bescheid, dann verklage ich den Besitzer des Baums, der mir letzten Sommer neben der Autobahn im Weg stand.
Gruß, Jocki
Versteh´ das glaub ich grad auch nich so ganz...
Die Unfallgegnerin ( wär auch zuviel gewesen neben Autos auch noch auf Boote zu achten ) will Kohle weil Sie nicht richtig die Augen aufgemacht hat??
Haste ne Verkehrs-RS?? Na dann, los gehts...
Solltest Du rechtskräftig verurteilt werden wäre das natürlich ideal, wenn man zukünftig ein Auto "entsorgen" will einfach gegen den nächsten geparkten Anhänger fahren und den Halter in Grund und Boden klagen
Gruss b2
Die Unfallgegnerin ( wär auch zuviel gewesen neben Autos auch noch auf Boote zu achten ) will Kohle weil Sie nicht richtig die Augen aufgemacht hat??
Haste ne Verkehrs-RS?? Na dann, los gehts...
Solltest Du rechtskräftig verurteilt werden wäre das natürlich ideal, wenn man zukünftig ein Auto "entsorgen" will einfach gegen den nächsten geparkten Anhänger fahren und den Halter in Grund und Boden klagen
Gruss b2
frechheit siegt!!!
...und WARUM verklagt die Frau Dich???
Ich vermute mal eher, weil der Bootsanhänger nicht angemeldet war oder in der Nacht schlecht zu erkennen????
Der Anwalt muss doch irgendeine Begründung angegeben haben???
ABER, wenn sie versucht hat einzuparken, dann muss sie das Boot ja gesehen haben oder die ist so blind, dass sie Nachts? gar nicht fahren darf.
Dummheit und Dreistigkeit...?!?!?!?
Ich vermute mal eher, weil der Bootsanhänger nicht angemeldet war oder in der Nacht schlecht zu erkennen????
Der Anwalt muss doch irgendeine Begründung angegeben haben???
ABER, wenn sie versucht hat einzuparken, dann muss sie das Boot ja gesehen haben oder die ist so blind, dass sie Nachts? gar nicht fahren darf.
Dummheit und Dreistigkeit...?!?!?!?
Begründet hat sie es, dass die Schraube als "herausragendes Teil" nicht gesichert gewesen sei. Andererseit führt sie auf, das Boot hätte "monatelang" dort gestanden (mit zahlreichen Unterbrechungen). Also sollte sie wissen wie die Ausmaße sind.
Ich gehe morgen zu meinem Anwalt.
Sollte ich wirklich zu einem Teil in Rechenschaft gezogen werden (Mein Anwalt meinte Teilschuld wäre möglich), wie seht ihr die Haftungsfrage. Ich oder derjenige, welcher das Boot dort abstellte?
Ich gehe morgen zu meinem Anwalt.
Sollte ich wirklich zu einem Teil in Rechenschaft gezogen werden (Mein Anwalt meinte Teilschuld wäre möglich), wie seht ihr die Haftungsfrage. Ich oder derjenige, welcher das Boot dort abstellte?
Damit könnte sie evtl. durchkommen.
Wenn ein Auspuff über die Stossstange ragt, kriegst Du auch ein Knöllchen.
Andere Frage, was macht man bei einem "normalen" Anhänger??? Dort sind die Kupplungen auch nicht unbedingt als herrausragendes Teil gesichert.
Die Frau kennt sich wohl nicht mit "herrausragenden Teilen" aus
Zu Deiner Frage: Der Halter, derjenige dem das Boot gehört.
Wenn ein Auspuff über die Stossstange ragt, kriegst Du auch ein Knöllchen.
Andere Frage, was macht man bei einem "normalen" Anhänger??? Dort sind die Kupplungen auch nicht unbedingt als herrausragendes Teil gesichert.
Die Frau kennt sich wohl nicht mit "herrausragenden Teilen" aus
Zu Deiner Frage: Der Halter, derjenige dem das Boot gehört.
@xxt
Guck Dir mal unter nachstehendem Link die Ausführungen
zu § 7 STVG an:
http://www.arwo.de/content/service_aktuelles.htm
Gruß NmA
Guck Dir mal unter nachstehendem Link die Ausführungen
zu § 7 STVG an:
http://www.arwo.de/content/service_aktuelles.htm
Gruß NmA
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