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    Sparbuch verlohren! Was nun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.10.03 17:17:44 von
    neuester Beitrag 29.10.03 19:39:58 von
    Beiträge: 19
    ID: 790.777
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      Avatar
      schrieb am 29.10.03 17:17:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Sohn hat sein Sparbuch verlohren. Wollte er auflösen für ein Moped. Nun hat er gehört, dass das ein echtes Problem wird, weil das Sparbuch fast wie Bargeld gesehen wird. Stimmt das? Oder genügt eine Verluszerklärung bei der Bank und es gibt ein Neues?

      Besten Dank für die Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 17:26:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      keine Ahnung, aber ein Elternteil Ihres Sohnes hat wohl
      seine Rechtschreibung verloren
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 17:27:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Verlust sofort anzeigen bei der Bank, sonst kann ein unehrlicher Finder da im bestimmten rahmen Kohle abräumen...
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 17:28:05
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was heisst "verlohren" ?
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 17:30:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      hi sunset01:

      Unbeschadet des Rechtes der Erste Bank auf Prüfung der Legitimation ist diese berechtigt, aber nicht
      verpflichtet, an jeden Vorleger des Sparbuches, ohne Rücksicht auf die Bezeichnung, Zahlung zu
      leisten, soweit nicht eine Meldung über den Verlust des Sparbuches, ein behördliches Verbot oder
      eine behördliche Sperre die Auszahlung hemmt.

      auf deutsch: sie kann, aber muss nicht an jeden Hans und Franz auszahlen ...

      gruss
      celtic

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      Avatar
      schrieb am 29.10.03 17:31:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      #2 #4

      Wie ich diese Oberlehrer hasse ...

      :mad:
      SDI85
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 17:33:41
      Beitrag Nr. 7 ()
      Soweit ein "V" Vermerk eingetragen wurde, darf eine Auszahlung nur dann vorgenommen werden, wenn der Rückzahlungsempfänger sich ausweisen kann.
      Andernfalls sieht es recht schlecht aus.
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 17:33:57
      Beitrag Nr. 8 ()
      d.h. schnell zur Bank: Verlustanzeige mit Datum Uhrzeit, dann muss die Bank intern eine Sperre setzen ... und haftet dann , wenn nach Bekanntgabe (positiver Kenntnisnahme) trotzdem ausgezahlt wird (z.B. in einer kleinen Zweigstelle)

      gruss
      celtic
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 17:38:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      ...natürlich musste die bank unverzüglich über den verlust informieren und die sperrung des kontos beantragen; dann kriegste ein neues sparbuch mit ner neuen nummer.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 17:38:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Bis zu einem Guthaben von ca.1000 Euro Auflöung nach
      Unterschrift der Haftungserklärung möglich, ansonsten
      wird ein Aufgebotsverfahren über die Hausbank beim
      Amtsgericht bestellt. Kostet hohe Gebühren und kann bis zu
      einem Jahr dauern, bis das durch ist. Danach ebenfalls
      Auflösung möglich.

      MfG
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 17:41:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      #6 Wer öffentlich postet, sollte doch gewisse Grundkenntnisse in Orthographie haben, sonst wirkt es - wie hier - sehr peinlich. Leider ist es kein Schreibfehler!
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 17:56:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo Herr Megaschotte!
      Nach neuer und sogar nach der alten Rechtschreibung schreibt sich heißen mit ß und nicht mit ss.
      Richtig wäre also beispielsweise "Was heißt verlohren".
      Wie peinlich. Ha ha ha
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 18:02:18
      Beitrag Nr. 13 ()
      Megaschotte guckt soeben hektisch in den Duden und wird knallrot.:O
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 18:02:51
      Beitrag Nr. 14 ()
      Es ist nicht mehr zu finden! 2 mal Umgezogen und weg .....
      Danke für die vielen Antworten!
      #2&11 Und Dier führ deine mittailung in den Grundkenntnissen in Orthographie
      Ich denke den Sinn - darauf kommt es mir an - haben hier die meisten verstanden!
      #11&2 Es ist keiner verpflichtet meine Beiträge zu lesen!
      Ist wie beim Fernsehen!
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 18:14:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      2x Umgezogen ist natürlich schlecht ...
      Ansonsten wäre ne Möglichkeit zu Ihrem Kundenberaten zu gegen - der Sie kennt !! - Er/Sie kann dann das Sparkassenbuch Sperren - bzw auflösen.
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 18:44:43
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ich find`s klasse, wie manche hier Leuten mit echten Problemen helfen. :laugh:

      Erinnert mich an eine fiktive Szene, in der jemand am Boden liegt, sich krümmt und dann sagt: "Meine Bauch tut Schmerz." Die umstehenden potentiellen Helfer weisen ihn dann erst mal auf den Punkt hin, dass seine Grammatik nicht korrekt war. :rolleyes:

      Ansonsten zum Sachverhalt, Regeln und Gesetze hin oder her: Sofort zur Bank und dort persönlich vorsprechen. Löst das Problem am besten.

      Gruß zum - hoffentlich problemfreien - Abend
      mausschubser
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 18:47:47
      Beitrag Nr. 17 ()
      echt peinlich was sich für Lekastenicker hier im Board befinden. Bitte kein Oberlehrergesülze, aber etwas Niveau sollte hier Grundvoraussetzung sein
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 19:33:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      @17 Was ist für Sie ein Niveau ???? Bitte selber an Ihrer Nase ziehen : Suchen Sie mal Ihren Schreibfehler !!!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 29.10.03 19:39:58
      Beitrag Nr. 19 ()
      Also ich bin der Meinung, Grundvoraussetzung sollte sein, wenn man Probleme hat und um Hilfe bittet, dann sollte einem geholfen werden, und zwar OHNE dumme Sprüche!!!
      Es soll ja auch Mitbürger geben, die erst zugezogen sind, bzw. aus dem Ausland posten.

      Jack,(der auch manchmal Fehler macht)


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