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    Merz-Steuermodell-Hilfe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.11.03 11:59:21 von
    neuester Beitrag 01.11.03 17:44:36 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 01.11.03 11:59:21
      Beitrag Nr. 1 ()
      Diese Modellrechnung habe ich gerade gefunden.
      Ich habe den BeispielSingle auf ein Ehepaar (1 Verdiener) ohne Kinder mit gleichem Einkommen übertragen. (60.000€) und komme auf eine Steuerlast, die über der des Singles liegt.Kann das sein ?
      Wer rechnet mal kurz nach.

      Zwei einfache Modellrechnungen:

      1. Familie:

      Grunddaten: Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 50 000 Euro im Jahr. Es fallen nach dem bisherigen System keine Werbungskosten über dem Pauschbetrag von rund 1000 Euro an.

      Derzeitige Steuerlast: Vom zu versteuernden Einkommen wird der Pauschbetrag abgezogen. Infolge des Ehegattensplittings sind am Ende etwa 49 000 Euro zu versteuern. Das ergibt eine derzeitige Steuerlast von rund 9200 Euro. Allerdings erhält eine Familie derzeit 3696 Euro Kindergeld im Jahr. Damit würde die Belastung sich auf 5504 Euro reduzieren.

      Merz-Modell: Wegen der Freibeträge von jeweils 8000 Euro pro Familienmitglied beträgt das zu versteuernde Einkommen nur 18 000 Euro. Unter Berücksichtigung des Splitting-Vorteils würden die ersten 8000 Euro jeweils mit 12 Prozent versteuert. Das bedeutet eine Steuerlast auf dieser Stufe von jeweils 2 mal 960 Euro - 1920 Euro insgesamt. Die restlichen 1000 Euro werden mit 24 Prozent versteuert. Das heißt: Es fallen dann auf Stufe zwei jeweils 2 mal 240 Euro an (gesamt 480). Die Gesamtbelastung liegt dann bei 2400 Euro.

      Ergebnis: Beim Merz-Modell hätte die Familie 3104 Euro mehr in der Tasche.

      2. Single

      Grunddaten: Ein Alleinstehender verdient 60 000 Euro im Jahr. Er kann nur den Pauschbetrag geltend machen.

      Derzeitige Steuerlast: Er muss 59 000 Euro versteuern. Das ergibt eine Steuerbelastung von rund 18 700 Euro.

      Merz-Modell: Nach Abzug des Freibetrags von 8000 Euro muss der Single 52 000 Euro versteuern. Die ersten 8000 Euro werden wieder mit 12 Prozent versteuert (960 Euro). Für die nächsten 24 000 Euro (bis zur Höhe von 40 000 Euro) gilt der Satz von 24 Prozent. Das bedeutet eine Steuerlast von 5760 Euro. Für die restlichen 20 000 Euro schlägt ein Steuersatz von 36 Prozent zu Buche. Das ergibt eine Last für diesen Teil von 7200 Euro. Insgesamt müsste der Alleinstehende dann 13 920 Euro an Steuern leisten.

      Ergebnis: Beim Merz-Modell hätte der Single 4780 Euro mehr.
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 12:18:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Familie bezahlt 2400 € Steuern.

      Single zahlt 13920 € Steuern.


      Hast Du doch selbst ausgerechnet. Wie kommst Du darauf, dass die Familie dann mehr zahlt? :confused:
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 12:39:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      Vielleicht werden hier Äpfel mit Birnen verglichen.
      Außerdem, jede Entlastung "bringt" bei einem Topverdiener mehr als bei einem Normalverdiener. Dies ist die Kehrseite der progressiv (oder linear) steigenden Steuerbelastung.

      Diese Belastung beträgt beim Ehepaar vorher durchschnittlich 9% und nachher 4%.
      Beim Single beträgt sie vorher 31% und nachher 23%.
      Auch wenn die Entlastung beim Single absolut gesehen höher ist, ist seine Steuerlast ggüb. dem Ehepaar signifikant höher.

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 12:49:49
      Beitrag Nr. 4 ()
      Fuller81 - ich habe doch ausdrücklich OHNE KINDER geschrieben. Jetzt rechne mal nach !

      Die Beispiele sind nicht von mir gerechnet sondern von einer News-Seite kopiert. Allerdings fehlt das verheiratete Ehepaar ohne Kinder. Daher meine Frage.
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 13:14:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das Merzlein ist völlig durchgetickt.

      Wie kommt dieser Dreisatzspezialist eigentlich ohne Entfernungspauschale von Meschede nach Berlin?

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      Avatar
      schrieb am 01.11.03 13:30:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      ummm ... Entfernungspauschale ... hmmm ...

      und was ist mir der
      - Frühaufsteherpauschale
      - Duschpauschale
      - Deopauschale
      - Ziehschönekleideranpauschale
      - Wasweissichfürpauschale
      - ..... pauschale, pauschale, pauschale?

      Schliesslich hat derjenige, der früh zuhause bleibt und nix arbeitet dafür keinen Aufwand. Er muss nicht aufstehn, sich nicht duschen, kann rumrennen wie ein Stinker, in schlapprigen Jeans oder sonstwas und und und ...

      Mann oh Mann. Armes Deutschland kann man da nur sagen!

      Wenn ich egal ob mit oder ohne Diesunddaspauschale genausoviel oder mehr netto in der Tasche hab isses mir doch sowas von scheissegal obs Pauschalen gibt oder nicht.

      So! :-P
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 13:40:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Manche Menschen sind so geizig, dass sie sich für 1 € ein Loch ins Knie bohren.

      Die Entfernungspauschale muss nicht nur weiter bestehen, sondern verdoppelt werden.
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 15:24:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mr. Minze

      Warum stellst Du Deine Rechnung denn dann nicht in den Thread rein, wenn Du darüber diskutieren möchtest? Denn so hab ich die Rechnung oben schon für die kinderlose Familie gehalten.

      Aber Familie ohne Kinder muss doch dann nur 44000 € versteuern. Kann ja dann wohl schlecht mehr rauskommen als beim Single. Aber so genau hab ich mich mit dem Modell nicht befasst.

      Ich fänds aber geil, wenn das Modell käme. Besser als jetzt wäre es allemal.
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 17:44:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      #6 Bravo, Kniebohrer, Du hast es erfaßt! Wenn wir an der Steuermaterie etwas positiv ändern wollen, müssen wir auf lieb gewordene (unsinnige) Besitzstände verzichten. Die jahrzehntelange Einzelgerechtigkeit muß verschwinden. Z.B. bei der Entfernungspauschale muß es jedem Einzelnen überlassen bleiben, wie er auf eigene Kosten zu seiner Arbeit gelangt, abgesehen davon, daß diesbezüglich derzeit en masse beschissen wird.


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