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    Rechtsanwalt Dr. Hildebrandt behauptet Unwahrheiten über mich! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.11.03 13:54:11 von
    neuester Beitrag 28.04.04 18:56:54 von
    Beiträge: 15
    ID: 791.678
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      Avatar
      schrieb am 01.11.03 13:54:11
      Beitrag Nr. 1 ()


      Diese Person hat wahrheitswidrige Tatsachen über mich behauptet. Nach § 43a III 2 BRAO darf ein Rechtsanwalt bei seiner Berufsausübung nicht bewußt Unwahrheiten verbreiten.

      Meint Ihr ein Verfahren zum Widerruf der Zulassung als Anwalt hätte Aussicht auf Erfolg? Hat jemand Erfahrungswerte mit solchen Fällen? Ich habe die zuständige Rechtsanwaltskammer informiert.

      http://www.koltze-rose.de



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      Danke im voraus für Eure Hilfe.

      Schönes Wochenende allerseits.
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      schrieb am 01.11.03 14:04:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zunächst:

      Obacht mit DEINER Behauptung, er habe wahrheitswidrige Tasachen behauptet.
      Das ist nen ziemlich schwerwiegender Vorwurf.:eek: :eek:

      Zum anderen: Der Entzug der Zulassung ist die ultima ratio, wenn keine anderen Maßnahmen Erfolg versprechen, da es ja einem Berufsverbot gleichkommt.
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 14:09:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      "wahrheitswidrige Tatsachen" ? ... Dann haste wohl keine Chance ... zumal bei dem Namen (nomen est omen) !

      Ohne Kenntnis des Sachverhalts wirst Du hier natürlich keine fundierte Antwort erhalten.

      Es kommt immer darauf an, wer was wann wo wie zu wem gesagt hat.

      Unterlassungsklage kannst Du mit guten Erfolgsaussichten führen, wenn die Äusserungen des Anwalts wirklich massiv ehrverletzend und nicht untermauert sind.

      Bis zum Ausschluss eines Anwalts aus der Kammer ist es jedoch ein weiter Weg. Was hättest Du auch davon ?
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 14:10:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      In welchem Zusammenhang?

      Aufpassen, denn sonst hast du bald eine Schadenersatzklage wegen Kreditschädigung usw am Hals.

      und das kann deine Existenz kosten...:(
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 14:45:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Wahrheitswidrige Tatsachen kann man nicht verbreiten;)

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      schrieb am 01.11.03 15:08:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du sollst nicht lügen :eek:

      23. Gebot :look:

      Mach ihn alle, wenn er es verdient hat
      oder gieb ihm eine Chance, es wiedergutzumachen :D
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 16:10:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Sich mit mir anzulegen, kann auch die Existenz kosten. ;)
      Näch war, Hecki. :D Danke für Eure Meldungen, den Sachverhalt
      kann ich hier natürlich nicht weiter ausführen. Es handelt
      sich um eine schriftliche Lüge, die aber nicht ehrenrührig
      ist, darum ging es mir aber auch nicht, sondern lediglich um
      die standesrechtliche Lage.
      Avatar
      schrieb am 01.11.03 19:55:31
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Meint Ihr ein Verfahren zum Widerruf der Zulassung als Anwalt hätte Aussicht auf Erfolg? Hat jemand Erfahrungswerte mit solchen Fällen? Ich habe die zuständige Rechtsanwaltskammer informiert. "

      Die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten reicht für den Entzug der Zulassung nicht aus.
      Denkbar wäre eine Rüge der Anwaltskammer, falls du nachweisen kannst, dass bewusst die Unwahrheit gesagt wurde. Versprich dir nur nicht zuviel von einem Verfahren.
      Avatar
      schrieb am 02.11.03 13:49:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      wie es aussieht gehts dir doch nur darum, möglichst öffentlichkeitswirksam deine vorwürfe zu verbreiten.

      da du diese aber nicht mal ansatzweise begründest,finde ich dein verhalten äußerst mies.

      aber vermutlich bekommst du deshalb sowieso in kürze was zwischen die lichter.
      Avatar
      schrieb am 02.11.03 19:51:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      strohpuppe muss nie was begründen. :cry:
      Avatar
      schrieb am 03.11.03 15:22:14
      Beitrag Nr. 11 ()
      #9 Was erwartest Du als "Begründung"? Soll ich Dir eine Kopie des Schreibens von Herrn Dr. Hildebrandt schicken mit dem dazugehörenden Beleg, das seine Behauptung als Lüge entlarvt? Kannst du haben! Deine Adresse an mein WO:-Fach.

      #10 ... und trotzdem stimmt´s, was ich sage. :D
      Avatar
      schrieb am 03.11.03 15:26:43
      Beitrag Nr. 12 ()
      ruhig, Brauner, ruhig ...
      Avatar
      schrieb am 03.11.03 15:26:58
      Beitrag Nr. 13 ()
      #9 Was erwartest Du als "Begründung"? Soll ich Dir das Schreiben des Herrn Dr. Hildebrandt und den dazugehörenden Beleg schicken, das seine in diesem Schreiben enthaltende unwahre Aussage als Lüge entlarvt? Kannst Du gerne haben! Deine Adresse an mein W:o-Fach.

      #10 ... und trotzdem stimmt´s, was ich sage. :D
      Avatar
      schrieb am 03.11.03 18:45:36
      Beitrag Nr. 14 ()
      -d :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 28.04.04 18:56:54
      Beitrag Nr. 15 ()


      Hat eine Erbengemeinschaft für parteifähig gehalten. :D


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