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    Wer um himmeltswillen hat etwas gegen die Todesstrafe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.11.03 15:11:49 von
    neuester Beitrag 07.11.03 08:16:08 von
    Beiträge: 19
    ID: 793.466
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      schrieb am 06.11.03 15:11:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Lewendel und Wirtz ein assozialer Abschaum.
      Da werden unschuldige Kinder gefoltert,gequält und schließlich auf grausamste Art und Weise ermordet.
      Im Gerichtssaal lachen einen diese perversen Fratzen noch entgegen.
      Warum sollte man mit denen nicht kurzen Prozess machen?
      Nun gut,wir sind ein demokratischer Staat,aber wer denkt noch an die Opfer.Sie kommen nicht wieder.
      Das schlimmste für mich,den Mördern wird es im Knast noch gut gehen (dafür sorgen in unserem Staat schon Psychologen und Rechtsverdreher).
      Armes Deutschland,wo ein Falschparker, im Vergleich viel härter bestraft wird.
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 15:23:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      #1

      Ich kenne bisher keinen Falschparker, der für 20 Jahre in den Knast wandert.

      Was denkst Du, was die "schweren Jungs" im Knast mit solchen Typen anstellen werden ?

      Todestrafe wäre für solche Typen doch nur eine Erlösung.
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 15:25:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      kalr es ist leicht in dem fall die todesstrafe zu fordern.aber selbst bei "gewöhnlichen" mördern finde ich die rechtssprechung erschreckend,auch wenn ich nciht für die todesstrafe bin.

      fall potzloh-prozess: da quälen jugendliche einen jugendlichen zu tode,der haupttäter kriegt 8 jahre ,ist mit 25 wieder aus dem knast.oder magnus gäfgen,ist mit 45 wieder am start.

      manchmal frag ich mich wirklich ob wir nicht eine wolfsgesellschaft sind die nur diejenigen berücksichtigt die laut schreien,die toten können nicht mehr schreien.


      sinnvoll wäre doch (wie in manch anderen ländern) eine ganz andere zeitskala,für mord zb generell LEBENSLANG knast,wenn ich vater eines ermordeten wäre,es wäre kaum zu ertragen

      das diese person irgendwann mal wieder von null anfangen kann...
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 15:28:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      #3

      Brutal hohe Geldstrafen fänd ich noch besser. Zb lebenslang 50 % aller Einkommen (inklusive Sozialhilfe etc.) an die Opfer bzw deren Hinterbliebene abdrücken müssen !
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 15:28:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      im vorliegenden fall wirds so laufen: die täter kriegen die schwere der schuld,alles ist zufrieden,und in 17 jahren werden sie entlassen,der eine 50 der andere dann 45---und sie werden ausziehen und ein neues leben beginnen,und irgendwo liegen zwei kleine gerippe und stauben einfach vor sich hin....

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      schrieb am 06.11.03 15:30:43
      Beitrag Nr. 6 ()
      Man muß bei der Todesstrafe oder auch lebenslang berücksichtigen, daß ein Irrtum nie ausgeschlossen ist.

      Siehe USA, wo ein Senator alle Todesurteile seines Staates aufgehoben hat, weil er nach Ansicht der Akten zu dem erschreckenden Urteil gekommen ist, daß die Hälfte der Todesurteile ungerechtfertigt ist.
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 15:30:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      manches kann man nicht mit geld bezahlen.aber zwangsarbeit und lebenslanger nullgenuss bei minimaler ernährung und null bildung fänd ich ok.


      es ist beschämend wie manche knäste sich damit brüsten,mördern mittels ausbildung oder fernstudium wieder in die gesellschaft sich einzugliedern.die kommen nach 7 jahren raus,keine unkosten wie miete etc gehabt,nichts gearbeitet,ruhig studiert und sind besser am start als mancher jugendlicher der sich "draussen" durchboxen musste.
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 15:32:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      #5

      Vielleicht werden die Typen aus dem vorliegenden Fall nach ihrer Knastzeit aber auch für bekloppt erklärt und landen lebenslang in der Klapse.
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 15:39:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      ja aber das dann weil sie krank sind,nicht als strafe.


      es wird die komische ansicht vertreten,das lebenslanger freiheitsentzug eine zu harte strafe ist.diese meinung teile ich nciht.atmen und nicht hungern,ein dach überm kopf und ruhe,ist für mörder mehr als genug.
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 15:49:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      aus www.spiegel.de:

      "...Lewendel war der Polizei schon vorher als Exhibitionist bekannt. Der Angeklagte hatte bereits häufiger Frauen belästigt. ..."

      Da fragt man sich, warum Polizei und Jusitiz nicht schon früher und härter gegen den vorgegangen sind !

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 16:34:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      #8 (Blue Max)

      Ist aktuell nicht eine Klage vorm BVerfG anhängig, wonach der Kläger (Einweisungsfall) meinte, die Einweisung käme einer Bestrafung gleich? Seine Auffassung: die Einweisung sein verfassungswidrig weil man nicht zwei mal für dieselbe Tat bestraft werden dürfe.

      Gruß
      Kniebeisser
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 17:02:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      11 stimmt, es geht um die Sicherheitsverwahrung.

      Wird demnächst entschieden und beim BVerfG weiß man leider heutzutage nicht mehr, was rauskommt. Wenn ein Hassemer dabei ist, ist es selten was Gutes...:(
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 17:23:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich bin absoluter Gegner der Todesstrafe! Aber ich gebe zu, dass ich in solchen Momenten ebenfalls schwach werde und solche Typen am liebsten hinrichten lassen würde, wie viele von euch! Aber das bringt nichts! Damit bin ich selber ja auch Mörder!


      Im übrigen: Ich sehe das mit den Psychologen genauso! Unglaublich, was da für Gutachten erstellt werden! Wie viele Menschen würden noch leben, wenn man die Irren konsequent wegsperren würde! Aber vor lauter Fachblindheit werden die Relationen vergessen!

      PS: Studiere selber Psycho im Nebenfach! Gelte da aber als „Hardliner“, da ich zB. von „unbedingter, bedingungsloser Wertschätzung des Klienten“ nichts halte! Manchen muss einfach mal in den Arsch getreten werden! Wiederum andere müssen für immer zum Schutze der Gesellschaft weggesperrt werden! (Nat. nicht alle & ich möchte auch nicht an den Gründsätzen der Psychotherapie rütteln!)

      Nebenbei: Messungsproblem, Kriterienproblem, Reliabilität der Messungen: Alles Schlagwörter, die psychische Messung in die Richtung der Unbrauchbarkeit rücken, wie können Fachpsychater dann in ihren Gutachten (die ergo ein immenses Sicherheitsrisiko enthalten) zu Gunsten DER SACHE (=ihr Therapieerfolg) für die Gefährdung der Menschenleben entscheiden?

      Anbei noch ein kleines Experiment, das ein Kritiker der Psychologie durchgeführt hat und meiner Meinung nach SEHR AUFSCHLUSSREICH ist!!!



      Das Rosenhan-Experiment
      Normale spielten verrückt
      IM JAHRE 1973 veröffentlichte der amerikanische Psychologieprofessor David L.Rosenhan in der Zeitschrift "Science" den Bericht über ein außergewöhnliches Experiment, das weit über die Fachwelt hinaus Aufsehen erregte und abendfüllenden Gesprächsstoff abgab. Der französische Philosoph Michel Foucault wünschte im gleichen Jahr dem Amerikaner einen "Nobelpreis für wissenschaftlichen Humor". Der Grund:
      Fünf Männer und drei Frauen verschafften sich dadurch den Status von Psychiatriepatienten, daß sie den Ärzten erklärten, sie würden Stimmen hören, die die Worte "leer", "hohl" und "dumpf" sagten. Es waren gesunde Leute, die dieses Symptom lediglich beim Aufnahmegespräch vorspiegelten, danach nicht mehr.
      Es handelte sich um einen Studenten der Psychologie in den 20ern, drei Psychologen, ein Kinderarzt, ein Psychiater, ein Maler und eine Hausfrau. Sie suchten insgesamt 12 psychiatrische Krankenhäuser auf, forschungsorientierte ebenso wie alte, manche waren personell unterbesetzt, andere hingegen waren gut ausgestattet. Die Schauspielerei der Pseudopatienten beschränkte sich darauf, daß sie andere Namen angaben, aus Furcht, daß sie eine psychiatrische Diagnose später behindern könnte und daß einige den falschen Beruf angaben. Ansonsten verhielten sie sich so normal, wie sie es gewohnt waren und wie es ihnen möglich war. Die Pflegeberichte registrierten sie denn auch als "freundlich" und "kooperativ".
      Trotzdem wurden sie nicht als Pseudopatienten entlarvt und es wurde auch nicht die andere ebenso richtige Feststellung getroffen, daß man sich die Symptome mit den vorhandenen Mitteln nicht erklären könne. Die Mitglieder an diesem Experiment waren zwischen 7 und 52 Tagen hospitalisiert, 19 Tage im Durchschnitt. Alle wurden entlassen mit der Diagnose " abklingende Schizophrenie". Dies ist auch deswegen so erstaunlich, weil während der ersten drei Aufenthalte 35 von 118 Patienten der Aufnahmestation den Verdacht äußerten, daß es sich um keine echten Patienten handeln könne. Das Personal hingegen nie. Dies hing sicher mit der Tatsache zusammen, daß die Pfleger relativ wenig Zeit mit den Patienten zusammen verbrachten, die Ärzte sogar noch weniger und daß es für einen Psychiater ein geringeres Risiko bedeutet haben mag, einen Gesunden für krank zu halten, als umgekehrt einen Kranken für gesund.
      Ärztliche Mitglieder eines Forschungs-und Lehrhospitals, das mit dieser Möglichkeit des Irrtums konfrontiert wurde, behaupteten, daß dies bei ihnen nicht vorkommen könne. Anlaß genug für Rosenhan, die Gegenprobe zu machen. Er kündigte an, innerhalb der nächsten drei Monate kämen ein oder mehrere Pseudopatienten, um in diesem Hospital das gleiche Spiel zu
      spielen. Tatsächlich kam aber keiner aus Rosenhans Gruppe. Das Ergebnis: 41 von 193 Patienten sollten nach Ansicht von mindestens einem Mitglied des Pflegepersonals trotzdem Pseudopatienten gewesen sein. 23 Patienten wurden als Pseudopatienten "entlarvt" von mindestens einem Psychiater, immerhin noch 19 von einem Psychiater sowie einem anderen Mitglied des Personals.
      Was Rosenhan, der an dem Experiment selbst teilnahm, besonders auffiel: Einmal als "abnormal" abgestempelt, färbt dieses Merkmal die Wahrnehmung von der betreffenden Person völlig ein und man übersieht die normalen Anteile oder interpretiert sie falsch. Die Lebensgeschichte wurde so umgedeutet, daß sie mit der gängigen Schizophrenietheorie übereinstimmte. Das Personal schien von der Annahme auszugehen, daß die Menschen, weil sie im Krankenhaus aufgenommen worden waren, geistig gestört sein mußten. Und da sie für sie geistig gestört waren, waren auch ganz normale Tätigkeiten, wie etwa das Anfertigen von Notizen für das Personal Ausdruck dieser Störung. Nie hatte das Personal erkennbar die Idee, daß irgendwelche Verhaltensweisen, die es beobachtete, etwas mit dem Krankenhaus oder den Interaktionen zu tun haben könnte.
      An sich selber stellten die "Gesunden" bereits nach kurzer Zeit sogenannte "Depersonalisationserlebnis-se" fest. Einer hatte sogar das Gefühl, unsichtbar zu sein. 71 % der Psychiater und 88 % der Schwestern und Pfleger sind bei ganz normalen Fragen von Patienten einfach weitergelaufen ohne den Fragesteller zu beachten. Dies ist ein Verhalten, das in normalen Interaktionen, auch wenn die Menschen wenig Zeit haben, so nicht vorkommt, wie Rosenhan glaubhaft belegen konnte. Es konnte beobachtet werden, wie Pfleger Patienten verbal oder physisch mißhandelten, solange sie sich nicht vom übrigen Personal beobachtet fühlten. Waren lediglich "Patienten" die Zeugen, so hinderte sie das offenbar nicht daran, rüde mit ihnen umzuspringen. Patienten sind nicht glaubwürdig.
      Die "Patienten" hatten die Situation insoweit unter Kontrolle, als sie ja selbst es waren, die sich in diese Lage brachten. Was wäre aber gewesen, wenn die Einweisung in ein psychiatrisches Krankenhaus von anderen inszeniert worden wäre, ohne daß die angeblichen Patienten an diesem Betrug freiwillig mitgewirkt hätten? Wenn ganz normales Schreiben im Kontext eines psychiatrischen Krankenhauses zu einem "Gehabe des Schreibens" wird, so fragte Foucault im Nouvel Obser-vateur, was würde es dann erst bedeuten, da drin jemandem einen Schlag in die "Fresse" zu verpassen?
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 17:23:42
      Beitrag Nr. 14 ()
      DRAMATISCHE VERFOLGUNGSJAGD

      Fluchtauto geht in Flammen auf

      In der Nähe von Würzburg haben sich heute Nacht ein entflohener Sträfling und die Polizei eine dramatische Verfolgungsjagd auf der Autobahn geliefert. Der fliehende Gewalttäter verunglückte tödlich. Drei weitere Menschen wurden verletzt, zum Teil schwer.
      Hier klicken!
      Euskirchen - Der 46-Jährige war Ende Oktober nicht vom Ausgang in die Justizvollzugsanstalt Euskirchen zurückgekehrt, wo er eine 13-jährige Freiheitsstrafe wegen Totschlags an einem Taxifahrer in Köln verbüßen musste. Nach Angaben der Polizei in Euskirchen war der als extrem gefährlich eingestufte Mann mit einem Kleinwagen unterwegs.

      Zunächst flüchtete er den Angaben zufolge am Montagabend ohne zu zahlen von einer Tankstelle. Am Dienstag soll er in der Nähe von Bad Münstereifel eine Frau mit einem Teppichmesser bedroht und ausgeraubt haben. Nach dieser Tat hatte sich die Spur zunächst verloren.

      Am Mittwochabend fiel der Mann der Polizei erneut auf, diesmal gut 300 Kilometer von der Eifel entfernt in Franken. Eine Zivilstreife beobachtete, wie der Mann gegen 22.45 Uhr auf der Autobahn 3 an der der Raststätte Würzburg-Süd tankte und ohne zu bezahlen in Richtung Süden weiterfuhr. Die Zivilstreife nahm die Verfolgung auf und fand durch Abfrage im Fahndungscomputer heraus, dass der Mann bereits gesucht wurde.

      An der Verfolgungsjagd mit Tempo 170 bis 180 beteiligten sich nach den Polizeiangaben schließlich mehrere Streifenwagen. Der Flüchtige reagierte nicht auf Anhaltezeichen. Schließlich prallte er gegen 23.00 Uhr kurz nach der Ausfahrt Geiselwind auf ein vor ihm fahrendes Auto, das dadurch auf einen weiteren Personenwagen geschleudert wurde. In diesen beiden Autos wurden zwei Männer und eine Frau zum Teil schwer verletzt.

      Der Flüchtige wurde in seinem Kleinwagen eingeklemmt. Das Auto ging in Flammen auf, konnte aber von Polizisten sofort gelöscht werden. Notärzte konnten jedoch nur noch den Tod des Mannes feststellen.

      quelle: spiegel

      wer in aller welt genehmigt so jemanden hafturlaub :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 23:50:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      Die Vollstreckung der Todesstrafe ist Mord.
      Die Tatmerkmale für Mord (niederes Motiv: Rache; Wehrlosigkeit des Opfers) sind gegeben.

      Aus guten Gründen haben alle zivilisierten Länder die Todesstrafe abgeschafft.

      Wer die Todesstrafe fordert, ruft zum Mord auf.

      In meinen Augen ist die öffentliche Forderung, namentlich benannte Menschen zu töten, ein Verbrechen!
      Avatar
      schrieb am 07.11.03 00:12:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      Todesstrafe bei DNA-Beweis ist eine gerechte Sache.

      Diese heutige Rechtssprechung haben wir doch auch nur diesem ALT68er-Wahnvorstellungen zu verdanken. Schaut sie Euch doch an, diese sogenannten Psychologen, fast alle in dem entsprechenden Alter.

      Todesstrafe hat nichts mit inhumaner Rechtssprechung zu tun.
      Todesstrafe in schweren Fällen ist gerecht und kein Mord.





      Servus
      der
      Regierungswechsel
      Avatar
      schrieb am 07.11.03 05:06:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      #15
      Hier ruft niemand zum Mord auf.
      Es sind nur meine tiefsten Empfindungen und der Hass auf Menschen die unschuldiges Leben zerstören.
      Denkst Du nicht an die armen Kinder.
      Warum sollen Kinder leiden, um die Sexgier von Psychopaten zu befriedigen.
      Verdammt noch mal-wo bleibt Dein Rechtsempfinden.
      Aber nichts für ungut.Ich sah die Mörder grinsen und mußte mich hier in diesem Forum dazu aüßern.
      Avatar
      schrieb am 07.11.03 07:59:53
      Beitrag Nr. 18 ()
      ich bin wie gesagt auch gegen die todesstrafe,aber mich würde mal interessieren,wieviel jahre ein menschenleben wert ist,ich finde 15 oder 17 jahre einfach lächerlich wenig,steh ich damit ganz allein?
      bin ich ein hardliner,wenn ich mördern "nur" noch eine "perspektive" hinter gittern ermöglichen will?
      ich kann mich einfach nicht damit abfinden das man nach 8 jahren die schnell vergehen,nen totschlag oder mord als jugendlicher "abgebüsst" hat.so hart es klingt,
      dann finde ich die todesstrafe eigentlich fast gerechter.
      Avatar
      schrieb am 07.11.03 08:16:08
      Beitrag Nr. 19 ()
      SPIEGEL ONLINE - 06. November 2003, 18:00
      URL: http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,272824,00.html
      Mord an Tom und Sonja

      Angeklagter schildert grausige Details

      Im Prozess um den Mord an den Geschwistern Tom und Sonja hat der Angeklagte Markus Wirtz grausige Einzelheiten preisgegeben. Er gestand den Mord an dem elfjährigen Jungen und die Vergewaltigung des Mädchens. Zugleich bezeichnete er den Mitangeklagten Markus Lewendel als treibende Kraft hinter den Taten.


      REUTERS

      Eines schrecklichen Verbrechens angeklagt: Markus Wirtz und Markus Lewendel


      Aachen - Vor dem Aachener Landgericht schilderte der 28-jährige Wirtz, wie die Männer Ende März die spielenden Kinder ansprachen. Mit Hilfe einer falschen Polizei-Jacke konnten sie der Aussage zufolge die Kinder einschüchtern und überwältigen. Anschließend brachten sie die gefesselten und geknebelten Kinder zu dem Mehrfamilienhaus, in dem die beiden Männer wohnten.

      Schon kurz nach der Entführung habe Lewendel ihm befohlen, den Jungen zu ermorden. Lewendel habe "den Ton angegeben", sagte Wirtz. Daraufhin sei er mit dem gefesselten Jungen im Kofferraum seines Wagens ziellos umhergefahren. Anschließend habe er Tom an einem Waldparkplatz aus dem Kofferraum geholt. Dort habe er den gefesselten und sich heftig wehrenden Jungen mit bloßen Händen erwürgt, schilderte Wirtz. Zuvor hatte er Tom eine Plastiktüte über den Kopf gezogen: "Ich konnte den Anblick seines Gesichts nicht ertragen", sagte Wirtz. Als er die mit Kabelbinder gefesselten Hände des Jungen befreien wollte, verlor er eine seltene Elektrikerzange, die später mit auf seine Spur führen sollte.

      Mord an dem Mädchen

      Lewendel habe in dieser Zeit die gefesselte Sonja in der Wohnung von Wirtz bewacht. Wirtz gestand zudem, das neunjährige Mädchen mehrfach sexuell missbraucht zu haben. Ursprünglich hatten die Männer nach Angaben von Wirtz geplant, das Mädchen wochen- und monatelang als "Sex-Sklavin" gefangen zu halten. Stattdessen brachten sie das Mädchen nun in ein Waldstück. Dort versuchten sie, Sonja mit einer Paketschnur zu erdrosseln. Als das Mädchen klagte, sie bekomme keine Luft, habe Lewendel gesagt: "Das ist ja auch der Sinn der Übung." Schließlich wurde das Kind Wirtz zufolge von beiden mit den Händen erdrosselt.


      Polizei Aachen

      Ermordetes Geschwisterpaar: Sonja und Tom


      "Ich kann heute nicht begreifen, wie ich ein so grausames Verbrechen begehen konnte", sagte Wirtz. Sein Komplize habe ihm "alles befehlen müssen", betonte Wirtz auf Nachfragen des Richters Gerd Nohl. Wirtz brach während seiner Aussage immer wieder in Tränen und sagte, er bedauere die Tat. Richter Nohl hielt Wirtz dagegen vor, es entstehe das Gefühl, dass er Lewendel die Schuld zuschieben wolle. Dieser habe in vergangenen Verhören alle Fakten genannt und sich selbst sehr belastet.

      Wirtz sagte mehrfach, er habe vor der Tat Gewaltphantasien gehabt und zwischen Phantasie und Realität nicht mehr unterscheiden können, als er und Lewendel die Kinder verschleppt hatten. "Ich habe nicht gewusst, dass das real ist, dass das wirklich passieren würde." Wirtz räumte ein, Tom gewürgt zu haben. Als er das Kind zurückließ, sei er aber davon ausgegangen, dass der Junge noch gelebt habe. Auch Toms Schwester Sonja habe er zusammen mit Lewendel gewürgt. Dies sei aber auf Initiative Lewendels geschehen. Zudem berichtete Wirtz über grausame Details des Martyriums der Kinder und des sexuellen Missbrauchs Sonjas.

      "Er sagte eigentlich immer, wo es lang geht"

      "Er sagte eigentlich immer, wo es lang geht", sagte Wirtz über seinen Mitangeklagten. So habe Lewendel vor der Tat etwa die Idee gehabt, einen Kindersexring zu gründen. "Lewendel hatte Kontakt zu einem Barbesitzer und ist auf die Idee gekommen, junge Mädchen dem Besitzer anzubieten", sagte Wirtz. Als Hausmeister der Wohnanlage, in der beide Männer wohnten, habe Lewendel die Schlüssel leer stehender Wohnungen gehabt.

      Er selbst habe das als Phantasie abgetan, sagte Wirtz. Auch habe Lewendel "absolut grausame" Pläne geschmiedet, Kinder mit heißem Fett zu quälen. "Ich habe Angst bekommen, als ich diese Äußerungen hörte", beteuerte Wirtz.

      Ein halbes Jahr vor dem Mord an den Geschwistern habe er sich täglich Kinderpornografie im Internet angesehen, sagte Wirtz: "Ich tauchte in Phantasien ab, in denen ich die Kränkungen, die ich tagtäglich erlebte, heimzahlte."


      DPA

      Angeklagt der Morde von Eschweiler: Markus Wirtz und Markus Lewendel


      Lewendel und Wirtz sagten am Donnerstagvormittag zur Person aus. Der 33 Jahre alte Lewendel gab dabei an, er stamme aus zerrütteten Familienverhältnissen und habe kaum engere Beziehungen zu anderen Menschen unterhalten. Er habe sich in den Jahren vor der Tat immer wieder Kindern nackt gezeigt. Kinder hätten ihn "Rubbelmann" genannt.

      Bekannt als "Rubbelmann"

      Zudem hatte er 1998 ein Mädchen in seine Wohnung gelockt - und vor ihm masturbiert. Dessen Mutter habe ihn aber erst nach den Morden angezeigt. Lewendel war der Polizei schon vorher als Exhibitionist bekannt. Der Angeklagte hatte bereits häufiger Frauen belästigt. Mehrere Ermittlungsverfahren waren gegen ihn eingeleitet und eingestellt worden.

      Wirtz berichtete mit leiser, immer wieder stockender Stimme über Schwierigkeiten mit seinem Vater sowie über Drogen- und Alkoholprobleme. In der Schule sei er ebenso wie in seinem Elternhaus immer wieder verprügelt worden. Mit 19 oder 20 Jahren habe er dann gespürt, dass er sich zu Mädchen hingezogen fühlte.

      Als Kind sei er immer gehänselt, geprügelt und gemobbt worden. Immer habe er vergeblich nach Anerkennung gesucht, mit 15 Jahren habe er Alkoholprobleme gehabt. Ständig habe er sich in Phantasien geflüchtet, in denen die Demütigung von Kindern eine Rolle gespielt hätten. Auch in den Wochen vor der Tat habe er sich zunehmend von seiner Umgebung gestresst und gemobbt gefühlt. Um dem zu entgehen, sei er "in Phantasien abgetaucht", in denen er träumte, "ein kleines Mädchen gefangen zu halten und zu demütigen".

      1993 habe er Lewendel in einem Spielzeuggeschäft kennen gelernt. An Lewendel habe ihm dessen Durchsetzungskraft imponiert. Aufgrund ihrer gemeinsamen Motorsportbegeisterung wollten sie eine Vermarktungsagentur für Motorsportler gründen, ein Plan, den sie schließlich wegen Erfolglosigkeit aufgaben.

      Lewendel will nun doch aussagen

      Lewendel kommentierte die belastenden Aussagen mit anhaltendem Kopfschütteln. Der Anwalt des Mitangeklagten Lewendel kündigte an, der 33-Jährige wolle entgegen seiner ursprünglichen Ankündigung nun doch am Freitag zur Sache aussagen.

      Zuvor hatte auch Lewendel seine Familienverhältnisse als äußerst zerrüttet bezeichnet. Seinen Vater habe er nie richtig kennen gelernt. Seine Mutter war mehrmals verheiratet und arbeitete in einer verrufenen Kneipe.

      Lewendel hat beruflich nicht Fuß gefasst; er versuchte sich in verschiedenen Berufen und wechselte Arbeitsstellen wegen Ärgers mit Vorgesetzten. Die schönste Zeit seines Lebens habe er in dem Jahr bei der Bundeswehr verbracht, sagte der 33-Jährige. Solch eine Kameradschaft habe er sonst nie erlebt.

      Einmal versuchte er wegen drückender Schulden, eine Tankstelle zu überfallen, aber der Inhaber schlug ihn in die Flucht. Wenige Wochen nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 schickte Lewendel einen anonymen Brief an den Bürgermeister von Eschweiler, in dem er forderte, alle Muslime sollten aus Deutschland verschwinden.

      Die Anklage wirft beiden Männern gemeinschaftlichen Mord, Freiheitsberaubung mit Todesfolge und sexuellen Missbrauch von Kindern vor. Sie hätten damit eine "besonders schwere Schuld auf sich geladen", hatte die Staatsanwaltschaft beim Prozessauftakt am Mittwoch erklärt. Sollte das Gericht dieser Auffassung der Anklage folgen wäre im Falle einer Verurteilung zu lebenslanger eine Entlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen.


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