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    Deutsche Telekom - gesetzeswidrig oder am Rande des Erlaubten??? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.11.03 18:41:14 von
    neuester Beitrag 07.11.03 17:49:31 von
    Beiträge: 4
    ID: 793.559
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      schrieb am 06.11.03 18:41:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen!

      Ich würde gerne mal eure Meinung zu folgender Sache hören:

      Die Deutsche Telekom versendet am 16.10.2003 eine Rechnung in der die Grundgebühr bis einschließlich dem 31.10.2003 berechnet wird (also für die Zukunft). Auf der Rechnung befindet sich der Hinweis: "Der Rechnungsbetrag muss spätestens am 10. Kalendertag nach Zugang der Rechnung auf unserem Konto gutgeschrieben sein."

      Am 28.10.2003 wurde das Geld überwiesen.

      Bereits am 31.10.2003 kommt eine Mahnung mit Berechnung (unabhängig ob bereits gezahlt wurde oder nicht) einer Mahngebühr (1 EUR).

      Hier meine Fragen:

      1. Ist es zulässig, Gebühren bereits vor Leistungserbringung zu verlangen?

      2. Wann gilt die Rechnung als zugestellt??? (Ich dachte, 3 Tage nach dem Versand bei der Telekom ist die Rechnung rechtlich gesehen zugestellt)

      3. Wie lange hat man gesetzlich Zeit, um eine Rechnung zu bezahlten?? (evtl. 14 Tage??)

      4. Ist es zulässig, Mahngebühren zu verlangen, obwohl die Rechnung bereits gezahlt wurde???


      Hier geht es mir nicht um die relativ geringe Mahngebühr von einem Euro, sondern um das Prinzip und dass das die Telekom bei Millionen von Kunden so macht.

      Freu mich schon auf eure Antworten!
      Avatar
      schrieb am 06.11.03 21:10:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      1. ja zb miete!
      2.nie, abs. muß zugang nachweisen
      3.nicht gesetzl. geregelt. gläubiger kann aber durch mahnung mit fristsetzung verzug und weitere anspr. auslösen.
      4.ich denke ja, weil erste frist abgelaufen war.

      nichts davon ist geprüft,alles nur aus dem kopf,kann mich also auch irren.
      (aber wenn sich sonst keiner erbarmt)
      Avatar
      schrieb am 07.11.03 14:59:36
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke Tante!

      Aber ich würde gerne noch ein paar Meinungen hören.

      Also, schreibt einfach mal, wie ihr die Punkte so einschätzt!!
      Avatar
      schrieb am 07.11.03 17:49:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      nach dem was du schreibst, hätte das geld am 27. da sein müssen. war es nicht, also mahnkosten, da der vorgang an die mahnabteilung weitergeleitet wurde.
      ich denke, dass das irgendwo in den bedingungen steht mit den 10 tagen ab zugang. also quasi vertraglich vereinbart.
      man könnte höchstens etwas tun, wenn die telekom den zugang der rechnung nicht beweisen könnte.
      zungang ist immer der tatsächliche zugang, nicht irgendiwe 3 tage, mE.
      zu überlegen wäre, den anbieter zu wechseln. meine schwester ist von der telekom hin zu ebitel(ebitel), sind sehr freundlich. telekom hatte nur ärger gebracht, dumpfbackige briefe geschrieben, zuviel angezogen, jetzt 1/2 jahr später etwas, aber nicht alles erstattet. naja, was will man bei dem unternehmen im hinblick auf die betrügereinen der aktie auch schon erwarten?


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