checkAd

    Mit Fahrrad Unfall verursacht - wer haftet? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.11.03 10:25:31 von
    neuester Beitrag 13.11.03 12:08:31 von
    Beiträge: 30
    ID: 795.150
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.879
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 10:25:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,
      ich Depp bin gestern abend mit meinem Fahhrad gefahren, ohne Licht, mit Walkman im Ohr. Irgendwie war ich wohl auch recht schnell, fuhr über eine rote Fußgängerampel (bzw. da bin ich mir gar nicht sicher, ob die rot war) und ein sich mit stark überhöhter Geschwindigkeit näherndes Auto konnte mir soeben noch ausweichen und ist dabei in ein parkendes Auto am Fahrbahnrand gekracht. Es entstand erheblicher Sachschaden, aber zum Glück wurde niemand verletzt.

      Die Polizei kam, es wurden Fotos gemacht und Zeugen vernommen. Eine Zeugin sagte aus, ich sei bei rot über die Ampel gefahren, ein anderer Zeuge sagte, meine Ampel wäre grün gewesen. Ich muss leider gestehen, ich weiß es nicht genau, denke aber, es war grün. Vielleicht sind die Raser bei rot über die Ampel, keine Ahnung. Auf den Walkman und die fehlende Beleuchtung (vor allem habe ich keine Refelektoren) hat mich der Polizist niocht aufmerksam gemacht, vielleicht hat er das gar nicht bemerkt. das war mir natürlich eine große Lehre.

      Frage: Der Polizist sagte, es käme möglicherweise zu einem zivilrechtlichen Verfahren. Wer kommt eigentlich für den Schaden auf? Meine Haftpflichtversicherung oder die Kfz-Versicherung? Oder sonst was, wenn ich denn schuldig sein sollte.
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 10:34:20
      Beitrag Nr. 2 ()
      Deine Privathaftpflichtversicherung (falls Du eine hast)- würde ich auch gleich melden, sonst könnte es Probleme geben
      Gruß wally
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 10:34:48
      Beitrag Nr. 3 ()
      > ohne Licht, mit Walkman im Ohr

      da solltest du wohl probleme bekommen.

      ansonsten : bist eine frau, bist klar du schuld, da du nicht hinter dem herd gestanden hast.
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 10:41:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Grundregel :
      Wer Schaden verursacht, der zahlt auch. Damit ist zuerst der Aufahrer (oder seine Versicherung) dran.
      Anhand des Einschlags läßt sich auch die Geschwindigkeit feststellen.

      Mitschuld ?
      Die Versicherung des schnellen Fahreres wird Ihr Geld zurückhaben wollen, möglich ist Regress gegen den Fahrer selbst wegen unangemessener Geschwindigkeit oder gegen Dich, FALLS Du nachweisbar/glaubhaft? bei Rot über die Ampel bist und der Autofahrer auch bei "normaler" Geschwindigkeit nicht ausweichen hätte können.

      Zivilrechtliche Anhörung und ein Prozeß, in dem Du Zeuge bist, sind relativ sicher. Laß Dich aber nicht ins Bockshorn jagen, Anwälte haben oft einen überzogen drastischen Ton, v.a. wenn sie Geld sehen wollen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 10:58:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      In dem Fall kommt es wohl vor allem auf die Glaubwürdigkeit der Zeugen an. Daß der Radfahrer ohne Licht fuhr, ist für diesen Fall ohne Belang, wenn ich auch generell einen Haß auf diese idiotischen Radfahrer habe, die so wahnsinnig sind, ohne Licht zu fahren, und einfach nicht kapieren wollen, wie gefährlich das ist. Da ich selbst Radfahrer bin, kann ich auch nicht verstehen, was so schwer daran sein soll, seine Lichtanlage in Ordnung zu halten. Wie gesagt, in diesem Fall geht es aber nur darum, ob der Autofahrer zu schnell fuhr (Teilverschulden) und ob er noch bei grün oder gelb über die Ampel fuhr (Frage des Verschuldens des Radfahrers). Da sich die Zeugen widersprechen, wird wohl der Radfahrer in diesem Fall gute Chancen haben, einen Prozeß zu gewinnen (falls es dabei bleibt, natürlich).

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 11:02:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      ansonsten : bist eine frau, bist klar du schuld, da du nicht hinter dem herd gestanden hast.



      :laugh: :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 11:44:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      ... der logische Schluss aus Euren Beiträgen: in der Situation als Autofahrer lieber den Radfahrer umnageln ...
      oder?
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 11:50:26
      Beitrag Nr. 8 ()

      typisch radfahrer :confused: und dann sind wieder die autofahrer schuld!!!!!!
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 11:54:25
      Beitrag Nr. 9 ()
      :laugh: gibt 100 Punkte :D
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 11:54:37
      Beitrag Nr. 10 ()
      in der Situation als Autofahrer lieber den Radfahrer umnageln ...
      :confused:
      selbstverständlich. und überhaupt eigentlich immer. das bisschen fahrrad hätte nicht so nen schaden am auto hinterlassen wie der geparkte wagen :D
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 11:57:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      #1
      Wie, Du hattest aber keinen Alkohol getrunken und nicht mit dem Handy telefoniert?! :eek:
      :D :D
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 12:00:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      #1
      Der Autofahrer hat vor Gericht ein grosses Beweisproblem:
      Die Zeugenaussagen widersprechen sich, Du wirst wahrscheinlich vor Gericht aussagen, dass Du meintest, Deine Ampel sei grün gewesen. Der Autofahrer wird behaupten, seine Ampel sei grün gewesen.
      Letzlich hat jeder einen unparteiischen Zeugen, d.h. die Beweislage ergibt keine eindeutige Schuldzurechnung.
      Davon, dass Du ohne Licht und mit Walkman gefahren bist, würde ich nichts erzählen. Jedenfalls nicht, solange Du nicht danach gefragt wirst!

      Unter verkehrsrechtlichen Aspekten ist ein Radfahrer gegenüber Autofahrern schutzbedürftig. Auch ziehen Richter ofmals den Umstand heran, dass der Autofahrer Haftpflichtversichert ist, der Radfahrer aber nur in Ausnahmefällen.

      #3

      Nein, der Ehemann ist schuld, weil er die Frau aus dem Haus herausgelassen hat :D

      #7
      Das kann man so einfach nicht sagen :laugh:
      Einen gut verdienenden Arzt würde ich jedenfalls nicht umnieten - die Unterhaltsansprüche sind einfach zu hoch :D
      Bei einem Alleinstehenden ohne Kinder jedoch..... :laugh: :mad: :D

      Gruss
      Kniebeisser
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 12:00:54
      Beitrag Nr. 13 ()
      sei froh, dass es niemand bemerkt hat, dass du ohne licht und mit walkman gefahren bist.

      Du musst jetzt nur standfest bleiben und behaupten, du seist bei grün über die Ampel gefahren (hast ja auch einen Zeugen dafür) Dann kann man die die schuld nicht einwandfrei nachweisen.
      Auch dass der Autofahrer mit zu hoher Geschwindigkeit gefahren ist, ist dein vorteil, denn es lässt sich daraus folgern, dass

      1. der Unfall ver´mieden werden könnte, wenn die Geschwindigkeit imm zulässigen rahmen gewesen wäre

      2. der autofahrer mit gewalt versucht hat, noch bei grün über die ampel zu kommen, was ihm nicht gelang (da ein Zeuge und AUCH DU sagen, DU HÄTTEST GRÜN gehabt, verstanden !!!!!)

      Dann muss zu deinen Gunsten, auch schon wegen der Zweifel an deiner Schuld, für dich entschieden werden, gemäß dem Grundsatz: "Im Zweifel für den Angeklagten"
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 12:08:11
      Beitrag Nr. 14 ()

      Scheiß Fahrradfahrer!!!!! :D
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 12:10:32
      Beitrag Nr. 15 ()
      #1 Es ist schon toll, daß du nicht einfach abgehauen bist ... ein Fahrrad hat schließlich kein Nummernschild, und manche Radfahrer benehmen sich dementsprechend ... :(
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 12:10:39
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wäre evtl. noch zu klären, ob für dich als Radfahrer überhaupt die Fußgängerampel und der Fußgängerüberweg als Verkehrsweg vorgesehen ist. Ansonsten gilt da nämlich absteigen und schieben...
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 12:13:05
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ja, Hauptsache der Autofahrer hat Schuld denn zu schnell ist er letztlich immer da ja auch 50KM/h in der Stadt "unangemessen" gewesen sein könnten und man inzwischen doch weiß, daß selbst Nachts auf der Autobahn ein Kind die Straße kreuzen könnte und man dann auch Schuld ist wenn`s knallt. Doch, gefällt mit ausgesprochen gut diese vor Gerechtigkeit strotzende Gesetzgebung wo`s Eigenverantwortung(ja, eines meines Lieblingsworte und bei mir auch ausgedehnt auf Kinder ab einem gewissen Alter ;) ) scheinbar nicht mehr gibt. Mag allerdings auch an meiner Erziehung liegen denn ich kann mich gut erinnern darüber aufgeklärt worden zu sein, daß auch ein Autofahrer eine rote Ampel übersehn könnte und ich deshalb, und obwohl ich "Grün" hab`, besser nochmal guck` ob die Straße wirklich frei ist. Leuchtete mir halt einfach ein was an einer gewissen inliegenden Logik liegen könnte. Gut, jeder sieht`s anders wie man hier im Board öfter mal lesen kann und auch das hier ist für mich so`n Bsp dafür: Da radelt wer des Nachts ohne Licht und ohne zu gucken dafür mit Walkman im Ohr durch die Gegend und hat jetzt Angst, daß er die Konsequenzen tragen soll. Brauchste aber nicht, Eriks, nicht bei unsrer Rechtsprechung :mad: und warum auch, hast Dich doch auch völlig einwandfrei verhalten, mal abgesehn davon, wovon Du garantiert nichts sagen wirst und auch nicht brauchst, da Du Dich ja nicht selbst belasten mußt. Also, Licht hatteste, gehupt hat der auch nicht denn das hättest Du gehört und Rot war wenn nur für den Autofahrer und überhaupt solltest Du für den Schreck ein ordentliches Schmerzensgeld bekommen. Lass` Dich doch noch grad ein paar Wochen krankschreiben, hast bestimmt einen schweren seelischen Schaden genommen und wirst zukünftig wahrscheinlich Komplexe haben wenn Du in den Straßenverkehr mußt und das bedeutet ja event. das für Dich was es bald nicht mehr gibt, lebenslange Rente nämlich. Noch etwas am Rande, hat sich überhaupt mal einer den Spaß gemacht eine Radarkontrolle zu beobachten und im Vorfeld zu tippen wann geblitzt wird, ist jedenfalls erstaunlich wie astrein sich die Geschwindigkeit durch reine Beobachtung abschätzen läßt, soviel hab` ich dabei festgestellt und dementsprechend ist auch meine Einschätzung bzgl der Zeugenäußerungen. Braucht nur ein Reifen gequietscht zu haben(tut`s beim richtigen Bremsen auch mit ABS ;) ) und schon wurde gerast und dabei ist`s ohne Probs möglich zB einen Reifen in der Kurve jaulen zu lassen OHNE das die Geschw. zunimmt was durch den Schlupf begründet und durch die Geräusche hörbar wurde aber.......Hauptsache gerast und Hauptsache der Autofahrer ist Schuld, so sei es.
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 12:16:24
      Beitrag Nr. 18 ()
      #17 Laß mich ergänzen: Recht gehabt zu haben nützt gar nichts, wenn man zu Tode gekommen ist. :D
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 12:17:44
      Beitrag Nr. 19 ()
      Übrigens: Wie ich erfahren mußte, wird die Schuld stets dem zugewiesen, der den Schaden erzeugt, der (eventuell indirekte) Verursacher wird selten (auch) belangt. :(
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 12:24:51
      Beitrag Nr. 20 ()
      Danke Eriks, jetzt hab ich den Beweis, daß Du ohne Licht und mit Walkman gefahren bist.











      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 12:26:45
      Beitrag Nr. 21 ()
      #17 richtig und die Schuld zu Recht NICHT zugesprochen zu bekommen bedingt nicht unbedingt sich nicht doch event. lebenslange Vorwürfe zu machen, SleepingBeauty.:(
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 13:05:47
      Beitrag Nr. 22 ()
      sleeping beauty

      falsch!
      Wenn ein Fussgänger bei rot über die Ampel geht, ein Autofahrer deswegen bremsen muss und ein zweiter auffährt, bekommt auch der Fussgänger eine Teilschuld (falls er sich nicht us dem Staub gemacht hat)
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 13:07:23
      Beitrag Nr. 23 ()
      dem liegt auch zu Grunde, dass man einem Fussgänger oder Radfahrer, der alkoholisiert einen Unfall verursacht, den KFZ-Führerschein zwicken´kann
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 13:50:27
      Beitrag Nr. 24 ()
      Du solltest ordentlich Punkte für sowas bekommen.

      Als Autofahrer hab` ich nämlich keine Chance bei solchen Situationen.
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 15:08:38
      Beitrag Nr. 25 ()
      Wenn Du eine Privathaftpflicht hast, die das übernimmt, dann kannst Du ja die Schuld locker auf Dich nehmen.

      Bei der Privathaftpflicht werden ja nicht mal Prämien erhöht.


      Wenn Du keine Haftpflicht hast, dann ...
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 15:10:36
      Beitrag Nr. 26 ()
      #1
      Mich wundert nur, daß Du zwar nicht viel mitbekommen hast (Ampelphase), aber doch genau weisst, daß der Autofahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs war :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 19:00:59
      Beitrag Nr. 27 ()
      #26 Versteh ich gar nicht, daß du das nicht verstehst. Für einen Radler ist Autogeschwindigkeit immer überhöht ... :D
      Avatar
      schrieb am 12.11.03 20:41:03
      Beitrag Nr. 28 ()
      @sturzflug: das mit der Privathaftpflicht hab ich ihm schon am Anfang gesagt, aber der Dödel hat wahrscheinlich gar keine :laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 00:39:17
      Beitrag Nr. 29 ()
      Die Folter wird die Wahrheit schon herausbringen! :mad: Du bist Deutscher, in Deutschland werden nur Neger und Deutsche geprügelt! :D
      Avatar
      schrieb am 13.11.03 12:08:31
      Beitrag Nr. 30 ()
      #22 Beweise mal, daß der Fußgänger rot hatte! Man kann die Ampel ja nicht anhalten. :(


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Mit Fahrrad Unfall verursacht - wer haftet?