Verlustvortrag für 2002: macht es dennoch Sinn, die Werbungskosten aufzulisten?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.11.03 18:33:59 von
neuester Beitrag 12.11.03 21:37:28 von
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hallo,
bei der Erstellung meiner Einkommnenssteuererklärung 2002 überlege ich gerade folgendes: Ist es überhaupt sinnvoll, sämtliche Werbungskosten wie Arbeitszimmer, Internetkosten, Fachbücher, Depotgebühren etc tralala mühevoll aufzulisten, wenn ich doch aus dem Jahr 2001 noch einen Verlustvortarg habe, der höher ist als meine Einnahmen in 2002?? Schließlich sind dann keine Steuern zu zahlen, was soll dann eigentlich abgesetzt werden.
Oder werden die Werbungskosten eventuell zu den Verlusten "dazugerechnet" und ich habe dann für das nächste (jetzige) Jahr einen entsprechend höheren Verlustvortrag ??
Ich hoffe, es kann mir jemand das beantworten - desto schneller ist die Erklärung fertig und das FA freut sich
bei der Erstellung meiner Einkommnenssteuererklärung 2002 überlege ich gerade folgendes: Ist es überhaupt sinnvoll, sämtliche Werbungskosten wie Arbeitszimmer, Internetkosten, Fachbücher, Depotgebühren etc tralala mühevoll aufzulisten, wenn ich doch aus dem Jahr 2001 noch einen Verlustvortarg habe, der höher ist als meine Einnahmen in 2002?? Schließlich sind dann keine Steuern zu zahlen, was soll dann eigentlich abgesetzt werden.
Oder werden die Werbungskosten eventuell zu den Verlusten "dazugerechnet" und ich habe dann für das nächste (jetzige) Jahr einen entsprechend höheren Verlustvortrag ??
Ich hoffe, es kann mir jemand das beantworten - desto schneller ist die Erklärung fertig und das FA freut sich
Bitte genauere Angaben - was hast du denn für Einkommensarten?
Ja, es ist sinnvoll. Da der Verlustvortrag in geringerer Höhe für den Veranlagungszeitraum 2002 in Anspruch genommen wird und so ein Verlustvortrag für die Jahre 2003, 2004 etc. verbleiben kann.
@ Nullermann:
es geht lediglich um Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften.
@ Nurmalsozumgucken:
ah so, danke!
kann man das dann also so verstehen: Werbungskosten vermindern die Höhe der einkommenssteuerpflichtigen Einnahmen, erhöhen aber - falls Einnahmen=null - allein für sich nicht die Höhe des Verlustvortrages (oder anders ausgedrückt: werden nicht zu den Verlusten "dazugerechnet")?
es geht lediglich um Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften.
@ Nurmalsozumgucken:
ah so, danke!
kann man das dann also so verstehen: Werbungskosten vermindern die Höhe der einkommenssteuerpflichtigen Einnahmen, erhöhen aber - falls Einnahmen=null - allein für sich nicht die Höhe des Verlustvortrages (oder anders ausgedrückt: werden nicht zu den Verlusten "dazugerechnet")?
Wenn nur Werbungskosten vorhanden sind ohne Einnahmen, bedeutet dies, dass ein Verlust entstanden ist.
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