Steuen und Werbungskosten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.11.03 08:57:39 von
neuester Beitrag 17.11.03 20:08:33 von
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Hallo zusammen.
Mich interessiert, ob ein Computer den man als Werbungskosten geltend macht, eine Abschreibung
von 3 Jahren vorgeschrieben ist?
Oder kann man nach belieben den Abschreibungszeitraum variieren?
Bei den momentanen Steueränderungsdiskussionen verliert
man ja so langsam den Überblick. Ist eine Abschaffung,
Beschneidung (nicht Fahrtkostenpauschale!) bei der Geltendmachung von Werbungskosten vorgesehen?
Oder was ist sonst geplant?
Wenn ich im Jahr 2003 eine Abschreibung beginne (z.B. Computer), und es ändert sich dann was, kann ich trotzdem die Abschreibung für die Folgejahre weiterführen ?
(Bsp. aus einem anderen Bereich : wenn ich Eigenheimzulage im Jahr 2003 beantrage und die fällt ab 2004 weg, bekomme ich ja trotzdem bis 2010 das Geld)
Vielen Dank für Eure Antworten und einen schönen Sonntag noch !
tulio
Mich interessiert, ob ein Computer den man als Werbungskosten geltend macht, eine Abschreibung
von 3 Jahren vorgeschrieben ist?
Oder kann man nach belieben den Abschreibungszeitraum variieren?
Bei den momentanen Steueränderungsdiskussionen verliert
man ja so langsam den Überblick. Ist eine Abschaffung,
Beschneidung (nicht Fahrtkostenpauschale!) bei der Geltendmachung von Werbungskosten vorgesehen?
Oder was ist sonst geplant?
Wenn ich im Jahr 2003 eine Abschreibung beginne (z.B. Computer), und es ändert sich dann was, kann ich trotzdem die Abschreibung für die Folgejahre weiterführen ?
(Bsp. aus einem anderen Bereich : wenn ich Eigenheimzulage im Jahr 2003 beantrage und die fällt ab 2004 weg, bekomme ich ja trotzdem bis 2010 das Geld)
Vielen Dank für Eure Antworten und einen schönen Sonntag noch !
tulio
Soviel ich weiß, beträgt die Nutzungsdauer eines PC derzeit 4 Jahre, nachdem die Finanzverwaltung lange bei 5 Jahren gemauert hatte.
3 Jahre sind denkbar bei einem höheren Verschleiß, wie z. B. bei Laptops.
Eine andere Frage ist, ob 100% der Kosten als WK durchgehen oder ob ein privater Anteil raus zu schätzen ist.
Wenn man 2003 mit der Abschreibung beginnt, wird dies auch in 2004 möglich sein, da die derzeitigen Diskussionen (Merz, Kirchhof etc.)auf 2004 keine Auswirkungen haben.
Was dann später kommen wird, kann derzeit seriös nicht prognostiziert werden. Also warten wir es ab oder
schaun mer mal
cu
pegru
3 Jahre sind denkbar bei einem höheren Verschleiß, wie z. B. bei Laptops.
Eine andere Frage ist, ob 100% der Kosten als WK durchgehen oder ob ein privater Anteil raus zu schätzen ist.
Wenn man 2003 mit der Abschreibung beginnt, wird dies auch in 2004 möglich sein, da die derzeitigen Diskussionen (Merz, Kirchhof etc.)auf 2004 keine Auswirkungen haben.
Was dann später kommen wird, kann derzeit seriös nicht prognostiziert werden. Also warten wir es ab oder
schaun mer mal
cu
pegru
Die Nutzungsdauer beträgt 3 Jahre, das ist (finanz-) amtlich.
3 Jahre stimmt . Der Zeitraum gilt dann , bis das Wirtschaftsgut abgeschrieben ist - also auch für die Folgejahre . Massgebend ist die gesetzliche Regelung im Anschaffungsjahr.
Danke herzlich für Eure Antworten.
Wirklich sehr nett.
Eine Frage noch. Gibt es bei der degressiven Abschreibung
(für einen PC) Vorschriften über die Höhe?
Oder wählt man 1. Jahr = 20/100, 2. 30/100, 3. 50/100?
Macht eine linare Abschreibung mehr Sinn ?
Nochmals besten Dank im voraus und guten Wochenstart.
Wirklich sehr nett.
Eine Frage noch. Gibt es bei der degressiven Abschreibung
(für einen PC) Vorschriften über die Höhe?
Oder wählt man 1. Jahr = 20/100, 2. 30/100, 3. 50/100?
Macht eine linare Abschreibung mehr Sinn ?
Nochmals besten Dank im voraus und guten Wochenstart.
Hi tulio!
Die dregressive AfA nach § 7 (2) EStG ist im Privatvermögen nicht möglich (der Absatz bezieht sich auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, was es im Privatvermögen nicht geben kann). Also jedes Jahr 33,33% bei einer Nutzungsdauer von 3 Jahren. Bei der degressiven AfA (wenn sie im PV möglich wäre) kann man das zweifache der linearen AfA max. 20% ansetzen. Unter einer Nutzungsdauer von 5 Jahren ist die lineare AfA aber immer günstiger.
Bsp. Nutzungsdauer 4 Jahre:
AfA linear 100/4 = 25% jedes Jahr
AfA degressiv das zweifache der lin. AfA (2 x 25% = 50%), aber max. 20%
Bsp. Nutzungsdauer 6 Jahre:
AfA linear 100/6 = 16,67% jedes Jahr
AfA degressiv das zweifache der lin. AfA (2 x 16,67% = 33,33%), aber max. 20%
Bsp. Nutzungsdauer 12 Jahre:
AfA linear 100/12 = 8,33% jedes Jahr
AfA degressiv das zweifache der lin. AfA (2 x 8,33% = 16,67%)
Des Weiteren ist ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA jederzeit möglich, aber nicht umgekehrt.
Alles klar?
Die dregressive AfA nach § 7 (2) EStG ist im Privatvermögen nicht möglich (der Absatz bezieht sich auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, was es im Privatvermögen nicht geben kann). Also jedes Jahr 33,33% bei einer Nutzungsdauer von 3 Jahren. Bei der degressiven AfA (wenn sie im PV möglich wäre) kann man das zweifache der linearen AfA max. 20% ansetzen. Unter einer Nutzungsdauer von 5 Jahren ist die lineare AfA aber immer günstiger.
Bsp. Nutzungsdauer 4 Jahre:
AfA linear 100/4 = 25% jedes Jahr
AfA degressiv das zweifache der lin. AfA (2 x 25% = 50%), aber max. 20%
Bsp. Nutzungsdauer 6 Jahre:
AfA linear 100/6 = 16,67% jedes Jahr
AfA degressiv das zweifache der lin. AfA (2 x 16,67% = 33,33%), aber max. 20%
Bsp. Nutzungsdauer 12 Jahre:
AfA linear 100/12 = 8,33% jedes Jahr
AfA degressiv das zweifache der lin. AfA (2 x 8,33% = 16,67%)
Des Weiteren ist ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA jederzeit möglich, aber nicht umgekehrt.
Alles klar?
Hallo Ischlich,
schönen Dank für die sehr ausführliche und informative
Antwort.
Alles klar!!
mfg
schönen Dank für die sehr ausführliche und informative
Antwort.
Alles klar!!
mfg
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