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    Steuen und Werbungskosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.11.03 08:57:39 von
    neuester Beitrag 17.11.03 20:08:33 von
    Beiträge: 7
    ID: 796.427
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      Avatar
      schrieb am 16.11.03 08:57:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Mich interessiert, ob ein Computer den man als Werbungskosten geltend macht, eine Abschreibung
      von 3 Jahren vorgeschrieben ist?
      Oder kann man nach belieben den Abschreibungszeitraum variieren?

      Bei den momentanen Steueränderungsdiskussionen verliert
      man ja so langsam den Überblick. Ist eine Abschaffung,
      Beschneidung (nicht Fahrtkostenpauschale!) bei der Geltendmachung von Werbungskosten vorgesehen?
      Oder was ist sonst geplant?

      Wenn ich im Jahr 2003 eine Abschreibung beginne (z.B. Computer), und es ändert sich dann was, kann ich trotzdem die Abschreibung für die Folgejahre weiterführen ?
      (Bsp. aus einem anderen Bereich : wenn ich Eigenheimzulage im Jahr 2003 beantrage und die fällt ab 2004 weg, bekomme ich ja trotzdem bis 2010 das Geld)

      Vielen Dank für Eure Antworten und einen schönen Sonntag noch !

      tulio
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 12:13:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Soviel ich weiß, beträgt die Nutzungsdauer eines PC derzeit 4 Jahre, nachdem die Finanzverwaltung lange bei 5 Jahren gemauert hatte.
      3 Jahre sind denkbar bei einem höheren Verschleiß, wie z. B. bei Laptops.
      Eine andere Frage ist, ob 100% der Kosten als WK durchgehen oder ob ein privater Anteil raus zu schätzen ist.
      Wenn man 2003 mit der Abschreibung beginnt, wird dies auch in 2004 möglich sein, da die derzeitigen Diskussionen (Merz, Kirchhof etc.)auf 2004 keine Auswirkungen haben.
      Was dann später kommen wird, kann derzeit seriös nicht prognostiziert werden. Also warten wir es ab oder

      schaun mer mal

      cu
      pegru
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 14:16:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Die Nutzungsdauer beträgt 3 Jahre, das ist (finanz-) amtlich.
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 14:40:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      3 Jahre stimmt . Der Zeitraum gilt dann , bis das Wirtschaftsgut abgeschrieben ist - also auch für die Folgejahre . Massgebend ist die gesetzliche Regelung im Anschaffungsjahr.
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 17:43:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke herzlich für Eure Antworten.
      Wirklich sehr nett.
      Eine Frage noch. Gibt es bei der degressiven Abschreibung
      (für einen PC) Vorschriften über die Höhe?
      Oder wählt man 1. Jahr = 20/100, 2. 30/100, 3. 50/100?
      Macht eine linare Abschreibung mehr Sinn ?

      Nochmals besten Dank im voraus und guten Wochenstart.

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      Avatar
      schrieb am 17.11.03 19:40:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hi tulio!
      Die dregressive AfA nach § 7 (2) EStG ist im Privatvermögen nicht möglich (der Absatz bezieht sich auf Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, was es im Privatvermögen nicht geben kann). Also jedes Jahr 33,33% bei einer Nutzungsdauer von 3 Jahren. Bei der degressiven AfA (wenn sie im PV möglich wäre) kann man das zweifache der linearen AfA max. 20% ansetzen. Unter einer Nutzungsdauer von 5 Jahren ist die lineare AfA aber immer günstiger.
      Bsp. Nutzungsdauer 4 Jahre:
      AfA linear 100/4 = 25% jedes Jahr
      AfA degressiv das zweifache der lin. AfA (2 x 25% = 50%), aber max. 20%

      Bsp. Nutzungsdauer 6 Jahre:
      AfA linear 100/6 = 16,67% jedes Jahr
      AfA degressiv das zweifache der lin. AfA (2 x 16,67% = 33,33%), aber max. 20%

      Bsp. Nutzungsdauer 12 Jahre:
      AfA linear 100/12 = 8,33% jedes Jahr
      AfA degressiv das zweifache der lin. AfA (2 x 8,33% = 16,67%)

      Des Weiteren ist ein Wechsel von der degressiven zur linearen AfA jederzeit möglich, aber nicht umgekehrt.

      Alles klar?
      Avatar
      schrieb am 17.11.03 20:08:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo Ischlich,

      schönen Dank für die sehr ausführliche und informative
      Antwort.

      Alles klar!!

      mfg


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