Verlustvortrag und Freigrenze im naechsten Jahr - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 16.11.03 15:09:44 von
neuester Beitrag 16.11.03 22:28:21 von
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Hallo,
die Frage ist hier sicher schon diskutiert worden,
aber bei einer kurzen Suche habe ich es nicht finden
koennen, also bitte nicht schimpfen!
Ich habe im Jahr 2001 durch Spekulationsgeschaefte
Verluste angehauft und deshalb auch einen Verlustvortrag
aus dem Jahr 2001. Im Jahr 2002 habe ich zum Glueck
wieder Gewinne gemacht, die auch ueber der Freigrenze
liegen. In welcher Hoehe muss ich nun meinen Verlustvortrag
fuer das Jahr 2002 nutzen, damit keine
Steuern auf die Veraeusserungsgewinne 2002 anfallen?
a) in Hoehe meiner gesamten Gewinne im Jahr 2002
oder
b) soviel, dass ich nach Abzug des Verlustvertrages gerade
unter der Freigrenze liege?
Folgefrage: Falls b richtig ist, muesste das Finanzamt
dann den fuer mich guenstigsten Fall von selbst annehmen
oder haengt das von mir ab?
Xiangqi
die Frage ist hier sicher schon diskutiert worden,
aber bei einer kurzen Suche habe ich es nicht finden
koennen, also bitte nicht schimpfen!
Ich habe im Jahr 2001 durch Spekulationsgeschaefte
Verluste angehauft und deshalb auch einen Verlustvortrag
aus dem Jahr 2001. Im Jahr 2002 habe ich zum Glueck
wieder Gewinne gemacht, die auch ueber der Freigrenze
liegen. In welcher Hoehe muss ich nun meinen Verlustvortrag
fuer das Jahr 2002 nutzen, damit keine
Steuern auf die Veraeusserungsgewinne 2002 anfallen?
a) in Hoehe meiner gesamten Gewinne im Jahr 2002
oder
b) soviel, dass ich nach Abzug des Verlustvertrages gerade
unter der Freigrenze liege?
Folgefrage: Falls b richtig ist, muesste das Finanzamt
dann den fuer mich guenstigsten Fall von selbst annehmen
oder haengt das von mir ab?
Xiangqi
Wenn du Gewinne über der gerade gültigen Freigrenze hast, dann kannst du die Freigrenze vergessen.
Die Gewinne werden dem gerade gültigen Spekusteuersatz entsprechend voll vom Verlustvortrag abgezogen.
Wenn du nur 1 €uro uber der Freigrenze liegst, dann verfällt die Freigrenze!
Sonst wärs ja ein Freibetrag!
zur Folgefrage
Die fiscalen Blutegel erkennen daher keinen günstigsten Fall an.
Die Gewinne werden dem gerade gültigen Spekusteuersatz entsprechend voll vom Verlustvortrag abgezogen.
Wenn du nur 1 €uro uber der Freigrenze liegst, dann verfällt die Freigrenze!
Sonst wärs ja ein Freibetrag!
zur Folgefrage
Die fiscalen Blutegel erkennen daher keinen günstigsten Fall an.
Das mit der Freigrenze verstehe ich schon, aber ich sehe
nicht, wieso Deine Folgerung daraus eindeutig ist. Natuerlich
ist Logik bei Steuerfragen nicht unbedingt die richtige
Herangehensweise, aber ich finde, dass es auch nicht
der Idee der Freigrenze widersprechen wuerde, wenn
b zur Anwendung kaeme. Ich nehme aber an, dass Du Recht
hast!
nicht, wieso Deine Folgerung daraus eindeutig ist. Natuerlich
ist Logik bei Steuerfragen nicht unbedingt die richtige
Herangehensweise, aber ich finde, dass es auch nicht
der Idee der Freigrenze widersprechen wuerde, wenn
b zur Anwendung kaeme. Ich nehme aber an, dass Du Recht
hast!
Ich hatte den gleichen Fall schon vor 4-5 Jahren
Hatte erst 3000 DENM Verlust angemeldet!
Und dann 3900 DEM Speku-Gewinne im Folgejahr.
Spekustuer war dann Null fälig da der Rest 900 DEM unter Freigrenze war.
Hatte erst 3000 DENM Verlust angemeldet!
Und dann 3900 DEM Speku-Gewinne im Folgejahr.
Spekustuer war dann Null fälig da der Rest 900 DEM unter Freigrenze war.
Das wuerde aber doch heissen, dass ich bei z.B.
1000 Euro Gewinnen in 2002 nur 489 Euro des
Verlustvortrags aus dem Jahr 2001 nutzen muss, um
unter die Freigrenze von 512 Euro zu kommen!
1000 Euro Gewinnen in 2002 nur 489 Euro des
Verlustvortrags aus dem Jahr 2001 nutzen muss, um
unter die Freigrenze von 512 Euro zu kommen!
Hätte da auch eine Frage:
Habe im Jahr 2000 einen Verlustvortrag von 2500 Euro geltend gemacht.
Diesen hab ich bis jetzt noch nicht gebraucht.
Wenn ich nun dieses Jahr einen Spekulationsgewinn unter der 500 Eurogrenze erziele,
muss ich diesen dann von meinem Verlustvortrag abziehen oder ist dieser trotzdem steuerfrei?
Habe im Jahr 2000 einen Verlustvortrag von 2500 Euro geltend gemacht.
Diesen hab ich bis jetzt noch nicht gebraucht.
Wenn ich nun dieses Jahr einen Spekulationsgewinn unter der 500 Eurogrenze erziele,
muss ich diesen dann von meinem Verlustvortrag abziehen oder ist dieser trotzdem steuerfrei?
#6
Der ist dann Steuerfrei er bleibt ja unter der Freigrenze.
Entsprechendes Kreuz setzen im Formular.
Du mußt deinem Steuer-Büttel also keine Belege deswegen darbringen.
Der ist dann Steuerfrei er bleibt ja unter der Freigrenze.
Entsprechendes Kreuz setzen im Formular.
Du mußt deinem Steuer-Büttel also keine Belege deswegen darbringen.
#5
Nein denn es gilt!
...Wenn du nur 1 €uro uber der Freigrenze liegst, dann verfällt die Freigrenze!
Sonst wärs ja ein Freibetrag...
Es wird über der Freigrenze eins zu eins gerechnet.
Das ist deutsche Fiscalraubgesetzlogik.
Bei 1000 €uro Gewinn werden dir vom Verlustvortrag auch 1000 € verrechnet.
Nein denn es gilt!
...Wenn du nur 1 €uro uber der Freigrenze liegst, dann verfällt die Freigrenze!
Sonst wärs ja ein Freibetrag...
Es wird über der Freigrenze eins zu eins gerechnet.
Das ist deutsche Fiscalraubgesetzlogik.
Bei 1000 €uro Gewinn werden dir vom Verlustvortrag auch 1000 € verrechnet.
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