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    Verlustvortrag und Freigrenze im naechsten Jahr - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.11.03 15:09:44 von
    neuester Beitrag 16.11.03 22:28:21 von
    Beiträge: 8
    ID: 796.462
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      Avatar
      schrieb am 16.11.03 15:09:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      die Frage ist hier sicher schon diskutiert worden,
      aber bei einer kurzen Suche habe ich es nicht finden
      koennen, also bitte nicht schimpfen! ;)

      Ich habe im Jahr 2001 durch Spekulationsgeschaefte
      Verluste angehauft und deshalb auch einen Verlustvortrag
      aus dem Jahr 2001. Im Jahr 2002 habe ich zum Glueck
      wieder Gewinne gemacht, die auch ueber der Freigrenze
      liegen. In welcher Hoehe muss ich nun meinen Verlustvortrag
      fuer das Jahr 2002 nutzen, damit keine
      Steuern auf die Veraeusserungsgewinne 2002 anfallen?
      a) in Hoehe meiner gesamten Gewinne im Jahr 2002
      oder
      b) soviel, dass ich nach Abzug des Verlustvertrages gerade
      unter der Freigrenze liege?

      Folgefrage: Falls b richtig ist, muesste das Finanzamt
      dann den fuer mich guenstigsten Fall von selbst annehmen
      oder haengt das von mir ab?

      Xiangqi
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 15:57:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn du Gewinne über der gerade gültigen Freigrenze hast, dann kannst du die Freigrenze vergessen.

      Die Gewinne werden dem gerade gültigen Spekusteuersatz entsprechend voll vom Verlustvortrag abgezogen.

      Wenn du nur 1 €uro uber der Freigrenze liegst, dann verfällt die Freigrenze!
      Sonst wärs ja ein Freibetrag!

      zur Folgefrage
      Die fiscalen Blutegel erkennen daher keinen günstigsten Fall an.
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 16:01:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das mit der Freigrenze verstehe ich schon, aber ich sehe
      nicht, wieso Deine Folgerung daraus eindeutig ist. Natuerlich
      ist Logik bei Steuerfragen nicht unbedingt die richtige
      Herangehensweise, aber ich finde, dass es auch nicht
      der Idee der Freigrenze widersprechen wuerde, wenn
      b zur Anwendung kaeme. Ich nehme aber an, dass Du Recht
      hast!
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 16:06:50
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ich hatte den gleichen Fall schon vor 4-5 Jahren ;)

      Hatte erst 3000 DENM Verlust angemeldet!
      Und dann 3900 DEM Speku-Gewinne im Folgejahr.
      Spekustuer war dann Null fälig da der Rest 900 DEM unter Freigrenze war.
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 16:20:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das wuerde aber doch heissen, dass ich bei z.B.
      1000 Euro Gewinnen in 2002 nur 489 Euro des
      Verlustvortrags aus dem Jahr 2001 nutzen muss, um
      unter die Freigrenze von 512 Euro zu kommen!

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      Avatar
      schrieb am 16.11.03 17:22:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hätte da auch eine Frage:
      Habe im Jahr 2000 einen Verlustvortrag von 2500 Euro geltend gemacht.
      Diesen hab ich bis jetzt noch nicht gebraucht.
      Wenn ich nun dieses Jahr einen Spekulationsgewinn unter der 500 Eurogrenze erziele,
      muss ich diesen dann von meinem Verlustvortrag abziehen oder ist dieser trotzdem steuerfrei?
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 22:23:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      #6

      Der ist dann Steuerfrei er bleibt ja unter der Freigrenze.
      Entsprechendes Kreuz setzen im Formular.

      Du mußt deinem Steuer-Büttel also keine Belege deswegen darbringen.
      Avatar
      schrieb am 16.11.03 22:28:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      #5
      Nein denn es gilt!

      ...Wenn du nur 1 €uro uber der Freigrenze liegst, dann verfällt die Freigrenze!
      Sonst wärs ja ein Freibetrag...

      Es wird über der Freigrenze eins zu eins gerechnet.
      Das ist deutsche Fiscalraubgesetzlogik.

      Bei 1000 €uro Gewinn werden dir vom Verlustvortrag auch 1000 € verrechnet.


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