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    Erziehungsgeld???? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.03 09:49:55 von
    neuester Beitrag 29.12.03 12:23:21 von
    Beiträge: 15
    ID: 796.952
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      schrieb am 18.11.03 09:49:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      kann mir von Euch jemand sagen,wie hoch das Erziehungsgeld ist,wenn man in Mutterschaftsurlaub geht?????Im Voraus vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 09:59:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hängt vom Einkommen des Partners ab
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 10:13:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ergänzung zu #2 : Und kommt drauf an, wie lange der Erziehungsurlaub dauern soll.

      Wildman2
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 10:17:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Gibt es da nicht einen Mindestsatz??
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 10:19:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich denke, der Erziehungsurlaub dauert 2 Jahre? Wieviel man bekommt weiß ich leider nicht.

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      schrieb am 18.11.03 10:20:01
      Beitrag Nr. 6 ()
      Si :D
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 13:14:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Gibt keinen Mindestsatz-ist einkommensabhängig! Kannst zwischen 1 und 2 Jahren wählen. 1 Jahr höhere Bezüge oder 2 Jahre geringere Bezüge (falls man überhaupt was bekommt.....)
      Avatar
      schrieb am 19.11.03 09:10:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      da ich grad im Erziehungsjahr bin:

      Falls das Einkommen des Partners unter einer bestimmten Einkommensgrenze ist, dann sind es:

      - bei 2 Jahren Erz.urlaub: 307 EUR/Monat
      - bei 1 Jahr Erz.urlaub: 460 EUR/Monat

      einige Bundesländer zahlen im 3. Erz.jahr auch noch ein Landeserz.geld, z.B. Baden Württemberg und Sachsen.
      Avatar
      schrieb am 10.12.03 07:44:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Habe in der Zeitung gelesen, dass die Beträge auf 300 und 450 sinken werden (oder sollen?) und zudem die Einkunftsgrenzen sowie die SA-Pauschale von 27 % auf 25 % sinken. Ist dies ein Plan oder schon beschlossen für das nächste Jahr? :confused:
      Avatar
      schrieb am 13.12.03 09:22:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      im Mutterschutz bekommst Du allerdings kein Erziehungsgeld bzw. es wird gegen das Mutterschutzgeld gegengerechnet - Tipp - der Mann beantragt das Erziehungsgeld, sofern er weniger als 30 Std./Woche Arbeit nachweisen kann. Hat übrigens den Vorteil, dass man auch das Einkommen drücken kann, v.a. bei Selbständigen natürlich.

      Das sog. Budget (1 Jahr Zahlung) hat nichts mit dem Erziehungsurlaub zu tun. Erziehungsurlaub und Erziehungsgeld sind unabhängig voneinander.

      Es gibt zwei Verdienstgrenzen

      1. 100.000 DM(hab die Zahlen nicht im Kopf) für die ersten 6 Monate

      2. ab 6 Monate 32.200 DM
      Die Grenzen erhöhen sich je weiterem Kind um 6.140 DM - liegen bei Familie mit 2 Kindern also ab Monat 7 bei 38.140 DM

      Es ist nur so, dass das Erziehungsgeld immer für 1 Jahr beantragt werden muß, d.h. jemand der weiß, er verdient im nächsten Jahr deutlich mehr, wird das Budget 450 Euro ab 1.1.2004 nehmen, wobei diejenigen, die über der Verdienstgrenze 2 liegen nur für 6 Monate Geld bekommen, aber nicht das Budget.

      Wer drüber liegt, bekommt nach einer komplizierten Formel weniger, wobei man recht schnell bei Null liegt.

      Wer also "Pech" hat, bekommt nur für 4 Monate 300 Euro...

      Ciao

      Art
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 11:51:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      Einkommensgrenzen (Bruttoeinkommen abzgl. Werbungskosten abzgl. 27% Pauschbetrag):
      1. bis 6. Lebensmonat, Eltern verheiratet: 51.130 €
      7. bis 24. Lebensmonat, - " -: 16.470 €
      Freibetrag für weitere Kinder: je 3.140 €

      Erziehungsgeld wird bis 6 Monate rückwirkend gewährt, so daß man im Zweifelsfall erst mal die Einkommensentwicklung abwarten kann.

      Khampan
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 07:19:33
      Beitrag Nr. 12 ()
      Was gilt denn jetzt ab 2004? 25 oder 27 %. 450 oder 460 €?
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 18:00:16
      Beitrag Nr. 13 ()
      sorry, hab nur die alten Zahlen abgesschrieben (27%).
      Wenns nicht mehr aktuell ist, bitte ich um Entschuldigung.

      Khampan
      Avatar
      schrieb am 29.12.03 12:18:45
      Beitrag Nr. 14 ()
      @ Gul

      ab 2004 werden 300 Euro (Regel) und 450 Euro (Budget) mtl. gezahlt.

      Die Summe der positiven Einkünfte wird pauschal um 24 % (vorher 27%) bzw. 19% (vorher 25%) gekürzt.

      Neu ist IMO, dass es eine neue EK-Grenze für die ersten 6 Monate gibt (22.500 Euro Ehepaare), die zum Bezug des Budgets berechtigt (für 6 Monate). Regelsatz gibt es von 22.500 Euro bis max. 30.000 Euro HH-Einkommen. Zuschläge auf die Grenzen (VOR pauschal-Aufschlag) pro weiterem Kind 3.140 Euro - verstanden ??:laugh:

      Art
      Avatar
      schrieb am 29.12.03 12:23:21
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nachtrag !

      für die Berechnung des Einkommensgrenzen ist grundsätzlich das Einkommen

      des Jahres VOR der Geburt (im 1. Jahr EZG-Bezug)
      des Jahres DER Geburt (im 2. Jahr EZG-Bezug)

      relevant, d.h. Geburt Dezember 2004 --> Einkommen 2003 für das 1. Jahr

      Art


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