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    Regierung plant neue Aktiengewinnbesteuerung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.11.03 21:37:00 von
    neuester Beitrag 18.11.03 23:31:05 von
    Beiträge: 9
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      schrieb am 18.11.03 21:37:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Übersicht: Die neue Aktienbesteuerung


      SPD und Grüne haben sich auf eine neue Form der Aktienbesteuerung geeinigt. Nach Angaben aus Koalitionskreisen sollen Gewinne aus Verkäufen von Aktien und nicht selbst genutzten Immobilien künftig pauschal mit 15 Prozent versteuert werden.








      Reuters BERLIN. Für Aktiengewinne wird das Halbeinkünfteverfahren angewendet. Demnach wird nur die Hälfte der Gewinne besteuert. Für Altfälle gilt eine Sonderregelung. Es folgt eine Aufstellung der Pläne. Die folgenden Angaben beruhen auf übereinstimmenden Aussagen aus Koalitionskreisen aus beiden Parteien.

      - Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Immobilien, Wertpapieren, Termingeschäften und anderen Vermögensgegenständen werden zukünftig umfassend, einheitlich und gleichmäßig besteuert. Immobilien für eigene Wohnzwecke können im Rahmen der bisherigen Regelung weiterhin steuerfrei veräußert werden.

      - Mindesthaltefristen (Spekulationsfristen) sind steuerlich nicht mehr relevant.

      - Anschaffungskosten von Immobilien werden zukünftig nicht mehr um AfA oder Sonder-AfA gemindert.

      - Der Steuersatz beträgt pauschal 15 Prozent für alle Veräußerungsgewinne. Grundlage der Besteuerung nach dem Halbeinkünfteverfahren ist die Hälfte der erzielten Gewinne. Der Steuersatz auf den gesamten Gewinn beträgt damit nur 7,5 Prozent. Beispiel: Verkauf ein Anleger eine nach dem Stichtag der Neuregelung gekaufte Aktie mit einem Gesamtgewinn von 100 Euro, so werden nach dem Halbeinkünfteverfahren 50 Euro steuerpflichtig. Auf diesen Betrag werden dann 15 Prozent Steuern - 7,50 Euro - erhoben.

      - Stichtag für die Reform und die Unterscheidung zwischen Altfällen und Neufällen ist der Tag der Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundestag. Das ist voraussichtlich der 21. Februar 2003.

      - Altfälle, die vor dem Stichtag angeschafft wurden, werden pauschal mit 1,5 Prozent auf den Verkaufserlös besteuert. Im Detail bedeutet dies, dass der Veräußerungsgewinn pauschal mit zehn Prozent angenommen und darauf ein Steuersatz von 15 Prozent erhoben wird. Daraus ergeben sich die genannten 1,5 Prozent.

      - Der Nachweis von Anschaffungskosten für Altfälle erübrigt sich, wobei nachgewiesene höhere Kosten steuerlich anerkannt werden können.

      - Bei Neufällen erfolgt die Ermittlung der Veräußerungsgewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren oder Termingeschäften durch Mitteilungen der Institute an das Bundesamt für Finanzen. Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen nur mit Verlusten aus privaten Veräußerungsgeschäften ausgeglichen werden.

      - Eine doppelte Besteuerung von Investmentfonds ist nicht mehr vorgesehen.


      HANDELSBLATT, Montag, 18. November 2002, 12:23 Uhr
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 21:42:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      also die regelung gefällt mir...:)
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 21:43:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bin mal gespannt , was jetzt mit der Anrechnung von Verlusten aus früheren Jahren ist, ich traue diesen Polit-
      Äaschen zu, das alles hübsch unter den Tisch fällt...
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 21:48:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was soll hier ein 1 Jahr alter Handelsblatt- Beitrag heute im Board: 18.11.2002 ??????
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 22:05:22
      Beitrag Nr. 5 ()
      Aktienbesteuerung die 10.

      Ich lach mich schlapp:laugh: :laugh: :laugh: :mad:

      Ich glaub`s erst,wenn ich es schwarz auf weiß lese.

      und zwar gesetzlich vereinbart :mad:

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      schrieb am 18.11.03 22:09:27
      Beitrag Nr. 6 ()
      (Quelle: vwd)

      Die Bundesregierung prüft eine Ablösung der Spekulationsteuer auf Aktiengewinne durch eine dauerhafte Besteuerung aller Gewinne aus Wertpapiergeschäften. Wie das "Handelsblatt" (Mittwochausgabe) aus Regierungskreisen erfuhr, wird derzeit geprüft, die ab 2005 für Zinsen und Dividenden geplante einheitliche Abgeltungsteuer von voraussichtlich 25%auch auf Aktiengewinne auszuweiten. Momentan werden Aktiengewinne zur Hälfte wie Einkommen mit dem individuellen Steuersatz des Anlegers versteuert, sofern An- und Verkauf der Aktien innerhalb eines Jahres erfolgen.

      Gegen diese Regelung läuft eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Dort bestätigte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Barbara Hendricks, die Reformabsichten bei der Spekulationsteuer, ohne jedoch Einzelheiten zu nennen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 22:09:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      wenn die SPD diese Regelung für mehrere Jahre durchgebracht hätte, würde ich die auch mal wählen.:D :D

      So kann ich nur schreiben, Hoffnung gemacht und wieder mal enttäuscht.
      7,5% Steuern, wär doch OK. Da lohnt´s ja kaum das Finanzamt zu betrügen. Bei der jetzt gültigen Regelung, sind die ehrlichen die dummen.
      Verlustvortrag könnten se dann ruhig abschaffen, würde dem ein oder anderen in schlechten Jahren ne Menge Papierkram ersparen.

      Gruß WPE
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 22:32:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Wertpapierexperte
      Du bist ja lustig. Bei allen Einkunftsarten kann ich Verluste mit Gewinnen verrechnen. Nun soll das Deiner Meinung nach unter den Tisch fallen. Wenn schon, dann bitte bei allen Einkunftsarten. Firmen können dann keine Verluste mehr vortragen. Wenn ich halt Verluste gemacht habe, dann habe ich halt Pech gehabt. Du bist mir wirklich ein Experte!!!!
      Ich bin dafür, dass es kein Erbe mehr gibt. Alles fällt nach dem Ableben an den Staat.
      Avatar
      schrieb am 18.11.03 23:31:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Warum nicht alles gleich verstaatlichen? :D :D


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