Rennovierungskosten und Eigenheimzulage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.11.03 21:26:05 von
neuester Beitrag 24.11.03 21:26:04 von
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Habe mir gestern eine Schrottimmobilie für 10.000,00 (bei ca. 18% Verkehrswert) ersteigert. Es ist klar, daß an einem so niedrigen Prozentsatz auch ein Haken ist.
Für meine ersteigerte 3 Zimmerwohnung sind laut Gerichtsgutachter ca. 15.300,00 EUR Renovierungskosten notwendig (Anbringung von Heizkörpern, Einbau von Türzargen und und und).
Nun meine Frage:
Werden für die Eigenheimzulage auch die Renovierungskosten berücksichtigt ?
Kann ich die Renovierungskosten bei der Beantragung der Eigenheimszulage einfach dazuaddieren ?
Kann ich also nur für die 10.000,00 EUR Ersteigerungswert für die Ramponierte Wohnung Eigenheimzulage beantragen oder darf ich die 15.500,00 EUR voraussichtliche Renovierungskosten gleich dazuaddieren.
Kann ich also für 10.0000,00 oder 25.500,00 EUR Eigenheimzulage beantragen ?
Für meine ersteigerte 3 Zimmerwohnung sind laut Gerichtsgutachter ca. 15.300,00 EUR Renovierungskosten notwendig (Anbringung von Heizkörpern, Einbau von Türzargen und und und).
Nun meine Frage:
Werden für die Eigenheimzulage auch die Renovierungskosten berücksichtigt ?
Kann ich die Renovierungskosten bei der Beantragung der Eigenheimszulage einfach dazuaddieren ?
Kann ich also nur für die 10.000,00 EUR Ersteigerungswert für die Ramponierte Wohnung Eigenheimzulage beantragen oder darf ich die 15.500,00 EUR voraussichtliche Renovierungskosten gleich dazuaddieren.
Kann ich also für 10.0000,00 oder 25.500,00 EUR Eigenheimzulage beantragen ?
Du kannst auch noch a´ 10750,00 € für die "Architekten" Genda und Fuschida anrechnen.
Beim Luftangriff auf Pearl Harbour haben sie solche Wohnungen wie deine entsprechend "renoviert".
Beim Luftangriff auf Pearl Harbour haben sie solche Wohnungen wie deine entsprechend "renoviert".
@#1: Du Versager!
Für 10.000 ersteigere ich ganze Wohnblocks(wenn`s gut läuft...)
Für 10.000 ersteigere ich ganze Wohnblocks(wenn`s gut läuft...)
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