Kündigung einer Mietwohnung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 22.11.03 16:29:28 von
neuester Beitrag 22.11.03 21:13:41 von
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Vor einigen Jahren habe ich eine Wohnung direkt vom Bauträger gemietet. Wenige Monate danach übertrug dieser die Verwaltung (Mieteinzug, Nebenkostenabrechnungen usw.) an eine Hausverwaltungsgesellschaft, die das Objekt auch heute noch verwaltet.
Nochmals einige Monate später wurde die Wohnung verkauft. Davon erfuhr ich allerdings erst einig Jahre später als die Wohnung wiederum an einen weiteren Erwerber verkauft wurde. Von diesem zweiten Verkauf wurde ich unterrichtet, kenne also - im Gegensatz zum Vorbesitzer - sowohl Namen und Anschrift des derzeitigen Eigentümers.
Diese Wohnung möchte ich nun kündigen. Wer ist jetzt der richtge Adressat meiner Kündigung? Die Hausverwaltungsgesellschaft oder der Eigentümer?
Wenn es der Eigentümer sein sollte: Was wäre gewesen, wenn ich in dem Zeitraum hätte kündigen wollen, in dem mir der neue aktuelle Besitzer (und die Tatsache, daß es einen solchen gibt) gar nicht bekannt war?
Nochmals einige Monate später wurde die Wohnung verkauft. Davon erfuhr ich allerdings erst einig Jahre später als die Wohnung wiederum an einen weiteren Erwerber verkauft wurde. Von diesem zweiten Verkauf wurde ich unterrichtet, kenne also - im Gegensatz zum Vorbesitzer - sowohl Namen und Anschrift des derzeitigen Eigentümers.
Diese Wohnung möchte ich nun kündigen. Wer ist jetzt der richtge Adressat meiner Kündigung? Die Hausverwaltungsgesellschaft oder der Eigentümer?
Wenn es der Eigentümer sein sollte: Was wäre gewesen, wenn ich in dem Zeitraum hätte kündigen wollen, in dem mir der neue aktuelle Besitzer (und die Tatsache, daß es einen solchen gibt) gar nicht bekannt war?
Denke Hausverwaltung. aber ruf doch einfach erstmal an und frah genau nach. MfG
ist das eine hausarbeit für den kleinen bgb-schein? oder warum interessiert dich die vergangenheit?
invest2002
invest2002
Hausverwaltung ist zuständig
wenn Du aber Langeweile hast kannste Dir von
allen Vorbesitzern die Adresse besorgen
und jedem persönlich kündigen
wenn Du aber Langeweile hast kannste Dir von
allen Vorbesitzern die Adresse besorgen
und jedem persönlich kündigen
#invest2002:
Ich kann dich beruhigen: Aus dem Alter, in dem man an kleine oder große Scheine irgendwelcher Art denken muß, bin ich seit einigen Jahren heraus.
Zu deiner Frage, weshalb mich die Vergangenheit interessiert:
Recht hast du! Wie kann man sich nur für etwas interessieren, was einem nicht unmittelbar nützt?
Meine Frage war unüberlegt und deplaziert! Ich werde versuchen mich zu bessern.
Ich kann dich beruhigen: Aus dem Alter, in dem man an kleine oder große Scheine irgendwelcher Art denken muß, bin ich seit einigen Jahren heraus.
Zu deiner Frage, weshalb mich die Vergangenheit interessiert:
Recht hast du! Wie kann man sich nur für etwas interessieren, was einem nicht unmittelbar nützt?
Meine Frage war unüberlegt und deplaziert! Ich werde versuchen mich zu bessern.
#4,@habsburger,
,
genau. Und sicherheitshalber, notariell beglaubigt, die Stadtpresse informieren...........
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genau. Und sicherheitshalber, notariell beglaubigt, die Stadtpresse informieren...........
Quotiks
Ich habe am Freitag dafür eine Recht-Klausur. Thema: BGB.
Zur gestellten Frage weiß ich dennoch keine Antwort.
Ich habe am Freitag dafür eine Recht-Klausur. Thema: BGB.
Zur gestellten Frage weiß ich dennoch keine Antwort.
Um solche Sachen organisatorisch abzuwickeln, dafür ist selbstverständlich die Hausverwaltung zuständig.
Das ist ihre ureigenste Aufgabe.
Das ist ihre ureigenste Aufgabe.
also ich würde sicherheitshalber beiden eine kündigung schicken...und zwar beides mal mit übergabe- oder einwurfeinschreiben....denn auch bei einer verwaltung ist der eigentümer und vermieter immer noch der eigentümer selbst...oder ruf doch einfach einmal bei der hausverwaltung an und erkundige dich....
invest2002
invest2002
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