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    Kündigung einer Mietwohnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.11.03 16:29:28 von
    neuester Beitrag 22.11.03 21:13:41 von
    Beiträge: 9
    ID: 798.358
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      schrieb am 22.11.03 16:29:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vor einigen Jahren habe ich eine Wohnung direkt vom Bauträger gemietet. Wenige Monate danach übertrug dieser die Verwaltung (Mieteinzug, Nebenkostenabrechnungen usw.) an eine Hausverwaltungsgesellschaft, die das Objekt auch heute noch verwaltet.
      Nochmals einige Monate später wurde die Wohnung verkauft. Davon erfuhr ich allerdings erst einig Jahre später als die Wohnung wiederum an einen weiteren Erwerber verkauft wurde. Von diesem zweiten Verkauf wurde ich unterrichtet, kenne also - im Gegensatz zum Vorbesitzer - sowohl Namen und Anschrift des derzeitigen Eigentümers.
      Diese Wohnung möchte ich nun kündigen. Wer ist jetzt der richtge Adressat meiner Kündigung? Die Hausverwaltungsgesellschaft oder der Eigentümer?
      Wenn es der Eigentümer sein sollte: Was wäre gewesen, wenn ich in dem Zeitraum hätte kündigen wollen, in dem mir der neue aktuelle Besitzer (und die Tatsache, daß es einen solchen gibt) gar nicht bekannt war?
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 16:34:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Denke Hausverwaltung. aber ruf doch einfach erstmal an und frah genau nach. MfG
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 16:48:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      :cool: :cool: ist das eine hausarbeit für den kleinen bgb-schein? oder warum interessiert dich die vergangenheit?

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 17:18:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hausverwaltung ist zuständig:cool:

      wenn Du aber Langeweile hast kannste Dir von
      allen Vorbesitzern die Adresse besorgen
      und jedem persönlich kündigen:D :laugh: :D :laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 20:05:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      #invest2002:
      Ich kann dich beruhigen: Aus dem Alter, in dem man an kleine oder große Scheine irgendwelcher Art denken muß, bin ich seit einigen Jahren heraus.

      Zu deiner Frage, weshalb mich die Vergangenheit interessiert:
      Recht hast du! Wie kann man sich nur für etwas interessieren, was einem nicht unmittelbar nützt?
      Meine Frage war unüberlegt und deplaziert! Ich werde versuchen mich zu bessern.

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      Avatar
      schrieb am 22.11.03 20:12:52
      Beitrag Nr. 6 ()
      #4,@habsburger,

      :laugh: :D :laugh:,

      genau. Und sicherheitshalber, notariell beglaubigt, die Stadtpresse informieren...........:D
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 20:19:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Quotiks


      Ich habe am Freitag dafür eine Recht-Klausur. Thema: BGB.

      Zur gestellten Frage weiß ich dennoch keine Antwort.:look: :) :cry:
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 20:24:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Um solche Sachen organisatorisch abzuwickeln, dafür ist selbstverständlich die Hausverwaltung zuständig.

      Das ist ihre ureigenste Aufgabe.
      Avatar
      schrieb am 22.11.03 21:13:41
      Beitrag Nr. 9 ()
      :cool: :cool: also ich würde sicherheitshalber beiden eine kündigung schicken...und zwar beides mal mit übergabe- oder einwurfeinschreiben....denn auch bei einer verwaltung ist der eigentümer und vermieter immer noch der eigentümer selbst...oder ruf doch einfach einmal bei der hausverwaltung an und erkundige dich....:cool: :cool:

      invest2002


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