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eröffnet am 23.11.03 20:43:04 von
neuester Beitrag 24.11.03 20:37:54 von
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weiß jemand, wenn ich als pflichtteilserbe eines hauses von 25% auch zu 25% noch die restschulden mit abtragen muss, wenn der 75% erbe das haus bewohnt und bis jetzt das haus mit seinem verstorbenen ehegatte abgezahlt hatte
danke
danke
Scheint zumindest nicht unlogisch, falls du das Erbe nicht ablehnst. Allerdings stehen im Kreditvertrag als Abzahler sicher nur die Eheleute, d.h. in dem Sinne würde die Abzahlung nicht an dich weitervererbt. Kenn´ mich aber nicht weiter aus, da müssen sich mal die Erbrechtsteuerexperten zu Wort melden.
mfg
Money
mfg
Money
Bist du Erbe oder bist du (nur) pflichtteilsberechtigt?
nur pflichtteilsberechtigt
Vor Fristablauf prüfen, ob die Annahme sich rechnet. Ich kenne mich im dt. Erbrecht leider nicht mehr aus ( lebe in Heidiland), aber die Erben haften für die Schulden des Nachlasses -wenn Du Pech hast ev. jeder für alles- . Auch die Frage der eventuellen Fälligkeit der Grundschuld (die bank braucht keinen Schuldneraustausch zu dulden)wäre zu klären! Man kann jedoch vielleicht davon ausgehen, dass die Restschuld geringer ist als 50 % des Gesamtwertes des Hauses, damit das Restrisiko aus der masse bezahlt werden kann.
Die Tilgung der Bank müsste aus der fiktiven Miete genommen werden: Du bist mit allen Miterben nun in einer FA (wie auch immer rechtlich ausgestaltet), die ein Haus hat, die Kosten und Tilgung bezahlen muss, im Gegenzug Mieteinnahmen hat -und von dem was jährlich überbleibt kriegst Du die Hälfte -oder zahlts die Hälfte zu.
Das heisst der Bewohner muss, auch wenn er Erbe ist, MIETE zahlen.
Tip (keine Rechtsberatung): Falls der Miterbe ALT ist, gleich Vertretungsvollmachten organisieren, damit nicht im Falle einer vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit ein geldgeiler "Betreuer* abkassiert oder die Verwaltung blockt! Höchst unerfreuliches Thema!
Hittfeld
èbrigens: Als Pflichteilberechtigter hast Du Anspruch auf CASH - Du kannst den hausverkauf erzwingen.
Die Tilgung der Bank müsste aus der fiktiven Miete genommen werden: Du bist mit allen Miterben nun in einer FA (wie auch immer rechtlich ausgestaltet), die ein Haus hat, die Kosten und Tilgung bezahlen muss, im Gegenzug Mieteinnahmen hat -und von dem was jährlich überbleibt kriegst Du die Hälfte -oder zahlts die Hälfte zu.
Das heisst der Bewohner muss, auch wenn er Erbe ist, MIETE zahlen.
Tip (keine Rechtsberatung): Falls der Miterbe ALT ist, gleich Vertretungsvollmachten organisieren, damit nicht im Falle einer vorübergehenden Geschäftsunfähigkeit ein geldgeiler "Betreuer* abkassiert oder die Verwaltung blockt! Höchst unerfreuliches Thema!
Hittfeld
èbrigens: Als Pflichteilberechtigter hast Du Anspruch auf CASH - Du kannst den hausverkauf erzwingen.
danke für die antworten,
leider ist der alleinerbe, der zweite ehemann meiner mutter
und will mir nichts vererben
eine zwangsversteigerung hätte meinen mutter nicht gewollt,
dass ich leer ausgehe aber auch nicht (sie war rasch verstorben )
das haus ist zu ca. 65 % abgezahlt
leider ist der alleinerbe, der zweite ehemann meiner mutter
und will mir nichts vererben
eine zwangsversteigerung hätte meinen mutter nicht gewollt,
dass ich leer ausgehe aber auch nicht (sie war rasch verstorben )
das haus ist zu ca. 65 % abgezahlt
Der Pflichtteilsanspruch ist ein Anspruch auf Geld in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils. Bei der Berechnung des Wertes des Nachlasses werden Nachlasschulden abgezogen, d.h. die Schulden auf dem Haus verringern den Pflichtteilsanspruch. Zur Schuldenrückzahlung wirst du nicht herangezogen.
Die Ausführungen unter #5 treffen nur auf Erben zu, nicht auf Pflichtteilsberechtigte.
"die bank braucht keinen Schuldneraustausch zu dulden"
Erben treten gesetzlich in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB), die Bank kann dies nicht verhindern.
Erben treten gesetzlich in die Rechtsstellung des Erblassers ein (§ 1922 BGB), die Bank kann dies nicht verhindern.
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