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    Haupwohnsitz in der Schweiz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.02.00 20:09:39 von
    neuester Beitrag 30.07.00 10:06:45 von
    Beiträge: 9
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      Avatar
      schrieb am 23.02.00 20:09:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Komme aus Österreich, vielleicht kann mir ja jemand helfen.
      Ich bezahle momentan ca 45 % meines Gewinns aus Aktien ans Finanzamt.
      Jetzt habe ich mir überlegt ob es möglich ist den Hauptwohnsitz in die Schweiz zu verlegen (Wohnung mieten) dann wäre ich auch beim Schweizer Finanzamt Steuerpflichtig.
      Da aber in der Schweiz keine Steuerpflicht auf Aktien besteht würde ich völlig legal von der Steuer befreit.
      Ist es möglich den Hauptwohnsitz in die Schweiz zu wechseln und trotzdem in Österreich zu arbeiten??(Wohne ca. 5 km von der Schweizer Grenz entfernt.)
      Bitte um Tips
      Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 23.02.00 21:53:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      normalerweise ist es schwierig für Ausländer, eine Aufenthaltsbewilligung in der Schweiz zu bekommen. Könnte sein, dass es für Grenzgänger Ausnahmeregelungen gibt. Am besten erkundigst Du Dich bei einer offiziellen Stelle (Fremdenpolizei). Ich würde mir aber noch eine etwas bessere Begründung ausdenken, als Steuern auf Aktiengewinne zu sparen... ;)

      Tatsächlich zahlen wir keine Steuern auch auf kurzfristige Aktiengewinne, d.h. es gibt keine Speku-Steuer. Das ist aber im Moment in der politischen Diskussion, die Sozialdemokraten möchten das ändern. Ich glaube allerdings nicht, dass das durchkommen wird, weil auch immer mehr Schweizer sich für Aktien zu erwärmen beginnen und deshalb bei der fälligen Volksabstimmung dagegen votieren würden.

      Dafür haben wir andere Steuern... z.B. eine Vermögenssteuer (0.15% vom Vermögen), natürlich auch Einkommenssteuer (die auch auf Dividenden etc. angewendet wird). Im weiteren, wenn Du sehr viel mit Aktien handelst, wird das als gewerbsmässig betrachtet. Dann werden die Aktiengewinne wie Einkommen behandelt und Du musst doch Steuern darauf bezahlen!

      Im übrigen müsstest Du wohl die bisherigen Gewinne doch noch in Austria versteuern. Alles in allem also eine schwierige Entscheidung mit vielen Einflussfaktoren, die sehr gut überlegt sein will!

      Gruss,
      mondrian
      Avatar
      schrieb am 10.07.00 11:43:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      ja was lese ich denn da????

      hey, wenn es dich noch gibt, melde dich mal, ich hab - ausnahmsweise - :laugh: den durchblick!


      shaky - der franke aus der schweiz :cool:
      Avatar
      schrieb am 10.07.00 18:31:52
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hi shakesbier,

      ich bin zwar nicht Austria sondern Bavaria, hätte aber auch gerne Antwort auf diese Frage bzw. weitere Argumente dafür/dagegen.

      Angeblich kriegt man eine Aufenthaltsbewilligung, wenn man Rentner Ist?
      Kann man halbe/halbe den Aufenthalt haben ? Muß das Depot in die Schweiz ?

      Was kannst Du sonst pauschal dazu sagen, ohne daß ich momentan konkrete Fragen habe. Mein Mann träumt ein wenig davon, ich ehrlich gesagt weniger.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 10.07.00 18:44:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      hallo shakesbier ich interessiere mich auch brennend dafür. bin bei consors als direktbank, die ja übrigens auch filialen in der schweiz hat. das ganze dann per e-mail?
      tschö said1- der franke in frankfurt

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      Avatar
      schrieb am 10.07.00 19:15:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      he specunia,

      wohnst du im grenznahen bereich zur schweiz? schick mir doch mal ein e-mail, dann kann ich näher darauf eingehen!

      @ said1
      wenn du aus frankfurt bist, was willste dann in der schweiz? nur ein konto eröffnen? kein problem, jederzeit möglich....

      bei weiteren fragen bitte konkreter werden, auf wunsch per e-mail!

      gruss
      shaky - der zurzeit in D weilt :cool:
      Avatar
      schrieb am 11.07.00 09:25:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      @specunia

      also, wenn du rentner bist, darfste ohnehin in die schweiz ziehen, vorausgesetzt, du weißt nach, daß du von deiner rente oder deinem ersparten leben kannst und somit kein sozialfall in der schweiz wirst.

      halbe/halbe aufenthalt, wie meinst du das? du kannst dir z.b. ein ferienhaus kaufen, in vielen regionen bekommste die genehmigung, z.b. vielerorts in graubünden ist das möglich. dann kannste dort immer den schönen verschneiten winter verbringen .....oder auch den sommer, ganz nach belieben!


      dein depot muß doch nirgendwo hin, aber es kann....steuerlich betrachtet vielleicht lohnenswert :eek:

      die schweiz ist schön, lass deinen mann ruhig träumen - nicht nur im winter....ein tolles land, mir gefällt`s sehr gut.


      shakesbier - der täglich die rheinseite wechselt :cool:
      Avatar
      schrieb am 12.07.00 11:38:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      @shakesbier,

      danke erstmal für das Email-Angebot.
      Werde ggf darauf zurückkommen, falls die Träume konkreter werden und die Fragen zu persönlich (für mich) werden sollten.

      Halbe/halbe meint 2. Wohnsitz ob Ferien- oder Wohnhaus egal.
      Oder 1.WOhnsitz Schweiz, 2. BRD (kann mir halt nicht vorstellen, total umzusiedeln)

      Mein Mann wird früher Rentner als ich und deshalb diese Variante, da ich dann auch nicht mehr arbeiten würde.

      Wichtig wäre rein der Steuerliche Vorteil, sonst lebe ich z.Zt in BaWü auch nicht schlecht.

      Gruß (s)pecunia
      Avatar
      schrieb am 30.07.00 10:06:45
      Beitrag Nr. 9 ()
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