► BAYER AG ■ Auf neuen Wegen ◄ (Seite 1037)
eröffnet am 29.11.03 14:19:12 von
neuester Beitrag 19.04.24 19:27:40 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 68.906.256 von einverstanden am 29.07.21 14:20:50Ich raffe es nicht. Beim Smartphone kann ich nur schreiben. Es wird mir nichts angeboten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.906.142 von Rockager am 29.07.21 14:13:16
Zitat von Rockager: Kann man hier keine Bilder mehr posten?
Kann man hier keine Bilder mehr posten?
In einer Stunde soll es News bzw. ein Update zum Fünf-Punkte-Plan geben. Daher hier an dieser Stelle nochmals die Ausgangslage:
Der Plan umfasst folgende fünf Maßnahmen:
1. Einrichtung und Bewerbung einer neuen Internetseite mit wissenschaftlichen Studien zur Sicherheit von Glyphosat-basierten Produkten und ein Antrag bei der US-Umweltbehörde EPA, entsprechende Hinweise auf Etiketten von Roundup™-Produkten drucken zu dürfen. Dazu gehört ein Link auf den Etiketten für alle Roundup™-Produkte, der Konsumenten und professionelle Nutzer zu einer Internetseite führt, die Bayer betreibt und bewirbt und wissenschaftliche Studien enthält, die für die in den Rechtsstreitigkeiten vorgebrachten Sicherheitsbedenken relevant sind. Bayer will die Seite einrichten und für alle Kundengruppen bewerben – unabhängig davon, ob die EPA dieser Ergänzung auf den Produktetiketten letztlich zustimmt. Wichtig ist, dass auf der Seite selbst keine Aussagen zur Sicherheit von Roundup™ getroffen werden, sondern im Sinne der Transparenz eine zentrale Plattform geschaffen wird, auf der Konsumenten und professionelle Nutzer wesentliche Studien finden, um selbst über den Einsatz der Produkte zu entscheiden.
2. Das Unternehmen wird weiterhin auf dem US-amerikanischen Privatkundenmarkt aktiv sein, aber umgehend mit Partnern über die Zukunft von Glyphosat-basierten Produkten auf diesem Markt diskutieren, da die ganz überwiegende Mehrheit der Kläger im Glyphosat-Rechtsstreit behauptet, Roundup™-Produkte für Privatzwecke verwendet zu haben. Diese Diskussionen betreffen nicht die Verfügbarkeit von Glyphosat-basierten Produkten für professionelle Nutzer und die Landwirtschaft.
3. Lösungsmechanismus für künftige Klagen und unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium. Das Unternehmen wird andere Lösungen für potenzielle künftige Klagen zu Roundup™ prüfen. Solche Programme würden helfen, potenzielle künftige Klagen von Einzelpersonen beizulegen. Zudem prüft Bayer, wie ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium eingerichtet werden könnte, in dem externe Experten die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Sicherheit von Roundup™ überprüfen. Die Ergebnisse würden veröffentlicht und wären über die genannte Internetseite abrufbar. Damit unterstreicht Bayer das eigene Vertrauen in die Sicherheit von Roundup™ sowie die Verpflichtung zu wissenschaftlicher Gründlichkeit und Transparenz.
4. Weiteres Vorgehen bei Vergleichen zu aktuellen Klagen wird überprüft. Das Unternehmen ist weiterhin offen für Vergleichsverhandlungen soweit die Kläger den Teilnahmekriterien entsprechen und angemessene Ergebnisse erreicht werden können. Bayer möchte die Klagen gütlich beilegen, um die Rechtsstreitigkeiten und Haftungsrisiken zu beenden, allerdings behält sich das Unternehmen vor, regelmäßig zu prüfen, ob dieser Ansatz noch im besten Interesse des Unternehmens ist. Im Juni 2020 hat Bayer einen umfassenden Lösungsansatz für alle aktuellen Klagen vorgestellt und vor kurzem berichtet, dass der Großteil – rund 96.000 – verglichen sind, derzeit verglichen werden oder nicht den Kriterien für einen Vergleich entsprechen.
5. Fortsetzung der Berufungsverfahren. Die Berufungsverfahren in den beiden Fällen Hardeman und Pilliod werden weiter betrieben. Dies ist kein neuer Schritt, kann allerdings dazu beitragen, künftige Haftungsrisiken zu reduzieren. Auch der Fall Carson, der derzeit beim Berufungsgericht für den 11-ten Circuit liegt, betrifft das für diesen Rechtsstreit zentrale Argument der Federal Preemption – also die Frage, ob Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht wegen angeblich fehlerhafter Warnungen bestehen können, wenn sie mit Bundesrecht kollidieren. Bayer hat gute rechtliche Argumente. Ein Urteil des US Supreme Courts könnte Mitte kommenden Jahres erfolgen. Fällt es in übergreifenden Fragen wie Vorrang von Bundesrecht und Zulässigkeit von Sachverständigenbeweisen zu unseren Gunsten aus, würde das künftige Haftungsrisiken erheblich reduzieren.
Der Plan umfasst folgende fünf Maßnahmen:
1. Einrichtung und Bewerbung einer neuen Internetseite mit wissenschaftlichen Studien zur Sicherheit von Glyphosat-basierten Produkten und ein Antrag bei der US-Umweltbehörde EPA, entsprechende Hinweise auf Etiketten von Roundup™-Produkten drucken zu dürfen. Dazu gehört ein Link auf den Etiketten für alle Roundup™-Produkte, der Konsumenten und professionelle Nutzer zu einer Internetseite führt, die Bayer betreibt und bewirbt und wissenschaftliche Studien enthält, die für die in den Rechtsstreitigkeiten vorgebrachten Sicherheitsbedenken relevant sind. Bayer will die Seite einrichten und für alle Kundengruppen bewerben – unabhängig davon, ob die EPA dieser Ergänzung auf den Produktetiketten letztlich zustimmt. Wichtig ist, dass auf der Seite selbst keine Aussagen zur Sicherheit von Roundup™ getroffen werden, sondern im Sinne der Transparenz eine zentrale Plattform geschaffen wird, auf der Konsumenten und professionelle Nutzer wesentliche Studien finden, um selbst über den Einsatz der Produkte zu entscheiden.
2. Das Unternehmen wird weiterhin auf dem US-amerikanischen Privatkundenmarkt aktiv sein, aber umgehend mit Partnern über die Zukunft von Glyphosat-basierten Produkten auf diesem Markt diskutieren, da die ganz überwiegende Mehrheit der Kläger im Glyphosat-Rechtsstreit behauptet, Roundup™-Produkte für Privatzwecke verwendet zu haben. Diese Diskussionen betreffen nicht die Verfügbarkeit von Glyphosat-basierten Produkten für professionelle Nutzer und die Landwirtschaft.
3. Lösungsmechanismus für künftige Klagen und unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium. Das Unternehmen wird andere Lösungen für potenzielle künftige Klagen zu Roundup™ prüfen. Solche Programme würden helfen, potenzielle künftige Klagen von Einzelpersonen beizulegen. Zudem prüft Bayer, wie ein unabhängiges wissenschaftliches Beratungsgremium eingerichtet werden könnte, in dem externe Experten die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Sicherheit von Roundup™ überprüfen. Die Ergebnisse würden veröffentlicht und wären über die genannte Internetseite abrufbar. Damit unterstreicht Bayer das eigene Vertrauen in die Sicherheit von Roundup™ sowie die Verpflichtung zu wissenschaftlicher Gründlichkeit und Transparenz.
4. Weiteres Vorgehen bei Vergleichen zu aktuellen Klagen wird überprüft. Das Unternehmen ist weiterhin offen für Vergleichsverhandlungen soweit die Kläger den Teilnahmekriterien entsprechen und angemessene Ergebnisse erreicht werden können. Bayer möchte die Klagen gütlich beilegen, um die Rechtsstreitigkeiten und Haftungsrisiken zu beenden, allerdings behält sich das Unternehmen vor, regelmäßig zu prüfen, ob dieser Ansatz noch im besten Interesse des Unternehmens ist. Im Juni 2020 hat Bayer einen umfassenden Lösungsansatz für alle aktuellen Klagen vorgestellt und vor kurzem berichtet, dass der Großteil – rund 96.000 – verglichen sind, derzeit verglichen werden oder nicht den Kriterien für einen Vergleich entsprechen.
5. Fortsetzung der Berufungsverfahren. Die Berufungsverfahren in den beiden Fällen Hardeman und Pilliod werden weiter betrieben. Dies ist kein neuer Schritt, kann allerdings dazu beitragen, künftige Haftungsrisiken zu reduzieren. Auch der Fall Carson, der derzeit beim Berufungsgericht für den 11-ten Circuit liegt, betrifft das für diesen Rechtsstreit zentrale Argument der Federal Preemption – also die Frage, ob Ansprüche nach einzelstaatlichem Recht wegen angeblich fehlerhafter Warnungen bestehen können, wenn sie mit Bundesrecht kollidieren. Bayer hat gute rechtliche Argumente. Ein Urteil des US Supreme Courts könnte Mitte kommenden Jahres erfolgen. Fällt es in übergreifenden Fragen wie Vorrang von Bundesrecht und Zulässigkeit von Sachverständigenbeweisen zu unseren Gunsten aus, würde das künftige Haftungsrisiken erheblich reduzieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.901.033 von Pommes273 am 29.07.21 07:28:58
Danke für deine Anmerkung. Dann warten wir heute 15 Uhr mal ab.
Zitat von Pommes273: Ich enttäusche nur ungern, aber:
Das angesprochene Urteil ist von vorgestern. Wenn überhaupt sind entsprechende Reaktionen bereits gestern im Kurs eingepreist worden.
Heute sollte der Blick eher Richtung 15 Uhr und Update des 5-Punkte-Plans gehen
Danke für deine Anmerkung. Dann warten wir heute 15 Uhr mal ab.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.900.928 von veitastic am 29.07.21 07:01:44Ich enttäusche nur ungern, aber:
Das angesprochene Urteil ist von vorgestern. Wenn überhaupt sind entsprechende Reaktionen bereits gestern im Kurs eingepreist worden.
Heute sollte der Blick eher Richtung 15 Uhr und Update des 5-Punkte-Plans gehen
Das angesprochene Urteil ist von vorgestern. Wenn überhaupt sind entsprechende Reaktionen bereits gestern im Kurs eingepreist worden.
Heute sollte der Blick eher Richtung 15 Uhr und Update des 5-Punkte-Plans gehen
Bayer + Klagen = Unfall
Entweder Monsanto ist einfach eine Teufelsbude oder die Anwälte taugen nichts — jedenfalls hat die Muttergesellschaft, Bayer, gestern eine erneute Schlappe vor Gericht erlitten. Eine, seit Jahrzehnten verbotene Chemikalie (PCB, entwickelt von der Bayer-Tochter Monsanto), soll bei drei Lehrern für Hirnschädigungen gesorgt haben. Eine Geschworenen-Jury sprach ihnen dafür 185 Mio. USD Schadensersatz zu. Bayer will gegen die Entscheidungen in Berufung gehen.
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Wie treffend formuliert! Damit gehts dann wohl finally wieder unter die 50€.
Entweder Monsanto ist einfach eine Teufelsbude oder die Anwälte taugen nichts — jedenfalls hat die Muttergesellschaft, Bayer, gestern eine erneute Schlappe vor Gericht erlitten. Eine, seit Jahrzehnten verbotene Chemikalie (PCB, entwickelt von der Bayer-Tochter Monsanto), soll bei drei Lehrern für Hirnschädigungen gesorgt haben. Eine Geschworenen-Jury sprach ihnen dafür 185 Mio. USD Schadensersatz zu. Bayer will gegen die Entscheidungen in Berufung gehen.
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Wie treffend formuliert! Damit gehts dann wohl finally wieder unter die 50€.
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.893.395 von Einkaeufer am 28.07.21 11:17:02soll niemand sagen ,das es keine Proteste gegen Monsanto in Amerika gab nur in Deutschland und bei Bayer niemanden Interessierte es und die kommen vor lachen nicht zum Schlafe sind doch Clevere menschen die Amis und die Kuh wird weiter gemolken 🤑🤑
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.893.437 von professordeluxe am 28.07.21 11:22:37
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