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eröffnet am 29.11.03 14:19:12 von
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Richtig und natürlich ist ein neu geschaffner "hohler Vogel" (Babypuder-Company) anders zu sehen, als ein ausgegliederter Weltmarktführer.
Die Entscheidung des Gerichts ist doch absolut korrekt. Natürlich kann man nicht als gesunde Mutter eine 100% Tochter mit "toten Mist" gründen, um sich damit von der Haftung frei zu machen. In Konkurs kann nur ein finanziell notleidendes Unternehmen gehen. Dies liegt hier nicht vor da J+J als 100% Mutter finanziell gesund ist.
Bayer würde hingegen einen Weltmarktführer abspalten. Würden die zukünftigen Ansprüche der Kläger die Möglichkeiten des Weltmarktführers übersteigen, müssten die EK-Geber neues Haftungskapital nachschießen oder aber der Weltmarktführer müsste Konkurs anmelden und die Einlage der EK-Geber wäre pfutsch.
J+J mit Babypuder und Bayer mit Crop Science sind absolut nicht vergleichbar.
Die Entscheidung des Gerichts ist doch absolut korrekt. Natürlich kann man nicht als gesunde Mutter eine 100% Tochter mit "toten Mist" gründen, um sich damit von der Haftung frei zu machen. In Konkurs kann nur ein finanziell notleidendes Unternehmen gehen. Dies liegt hier nicht vor da J+J als 100% Mutter finanziell gesund ist.
Bayer würde hingegen einen Weltmarktführer abspalten. Würden die zukünftigen Ansprüche der Kläger die Möglichkeiten des Weltmarktführers übersteigen, müssten die EK-Geber neues Haftungskapital nachschießen oder aber der Weltmarktführer müsste Konkurs anmelden und die Einlage der EK-Geber wäre pfutsch.
J+J mit Babypuder und Bayer mit Crop Science sind absolut nicht vergleichbar.
Zitat von 007coolinvestor: Danke für die Erläuterung. Da ich keine Ahnung vom US-Recht habe, erscheint mir das Sinnbefreit zu sein. Gibt es Erfahrungswerte in wie weit die Berufsrichter dem Urteil folgen ?
Nein, das kann man nicht abschätzen. Da ist alles möglich.
Seit letztes Jahr die Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar, die die Regierung vor dem Supreme Court vertritt, dem Gericht riet, von der Annahme des Berufungsantrags Hardeman von Bayer abzusehen, habe ich ohnehin den letzten Funken Glauben an die US-Justiz verloren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.143.547 von Heinrich_VI am 12.07.23 15:32:43Es geht um den Aspekt der Haftung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.142.305 von professordeluxe am 12.07.23 12:54:02Hier liegt der Fall aber nun wirklich komplett anders.
J+J gliederte scheinbar so um, dass eine kleine Gesellschaft entstand, die wiederum das (tote) Babypuder und die damit verbundenen Risiken/Haftungen beinhaltete. Babypuder wurde keines mehr - jedenfalls nicht in dieser neuen Kunstgesellschaft - verkauft und die EK Ausstattung von 2 Mrd. war schnell aufgebraucht. Die Mutter der Babypuder-Kunsttochter war aber weiterhin J+J. Natürlich und völlig zu Recht haben die Richter entschieden, dass es so nicht gehen kann, denn J+J als Mutter ist ja völlig gesund.
Bayer würde einen MARKTFÜHRER mit aktivem Geschäft ausgliedern. Bayer selbst könnte z.B. nur ncoh 50% der Aktien halten, die anderen 50% haben dann die Bayer Aktionäre oder eben auch eine Mischung aus Bayer-Aktionären und neuen Aktionären. Der Sachverhalt ist ein völlig anderer. Bayer haftet als Aktionär der neuen Gesellschaft entsprechend ihrer Beteiligung an dieser.
Bayer hat einen ganz anderen Weg eingeschlagen und der Sachverhalt liegt ja auch völlig anders. Bei J+J scheint die Kausalität des Babypuders für Krebserkrangungen (bei den mitnutzenden Müttern) erwiesen zu sein. Man hat scheinbar sogar wider besseren Wissens (?) noch Werbung dafür gemacht.
Bei BAyer gibt es eine Institution, die vor Jahren behauptet hat, dass Glyphosat möglicherweise beim Menschen Krebs verursachen könnte. Jahrzehntelange Wissenschaft sagt was anderes und die Zulassungsbehörden ebenfalls seit Jahrzehnten und zuletzt letzte Woche in der EU. (Aber wem sage ich das. ;-))
Anyway: Aus meiner Sicht stimmen die letzten Zeichen im "Roundup-Case", gewonnene Verfahren, neue Chance auf Supreme Court Entscheidung ... positiv. Zusätzlich wurden viele Klagen bereits verglichen, Rückstellungen sind noch vorhanden, die Klageindustrie wird durch die zuletzt gewonnenen Bayer-Cases mindestens mal gebremst und man hat nun scheinbar einenen besseren Plan.
Der Kurs spiegelt es nicht wider, leider. Wir alle wissen, dass Bayer (inkl. Crop Science) nur deshalb so spottbillig ist, weil es eben diese Rechtsrisiken gibt. Mit einer Aufspaltung würde man aber einen wichtigen Schritt gehen und CropScience wäre keineswegs nur ein "hohler Vogel", sondern Marktführer.
J+J gliederte scheinbar so um, dass eine kleine Gesellschaft entstand, die wiederum das (tote) Babypuder und die damit verbundenen Risiken/Haftungen beinhaltete. Babypuder wurde keines mehr - jedenfalls nicht in dieser neuen Kunstgesellschaft - verkauft und die EK Ausstattung von 2 Mrd. war schnell aufgebraucht. Die Mutter der Babypuder-Kunsttochter war aber weiterhin J+J. Natürlich und völlig zu Recht haben die Richter entschieden, dass es so nicht gehen kann, denn J+J als Mutter ist ja völlig gesund.
Bayer würde einen MARKTFÜHRER mit aktivem Geschäft ausgliedern. Bayer selbst könnte z.B. nur ncoh 50% der Aktien halten, die anderen 50% haben dann die Bayer Aktionäre oder eben auch eine Mischung aus Bayer-Aktionären und neuen Aktionären. Der Sachverhalt ist ein völlig anderer. Bayer haftet als Aktionär der neuen Gesellschaft entsprechend ihrer Beteiligung an dieser.
Bayer hat einen ganz anderen Weg eingeschlagen und der Sachverhalt liegt ja auch völlig anders. Bei J+J scheint die Kausalität des Babypuders für Krebserkrangungen (bei den mitnutzenden Müttern) erwiesen zu sein. Man hat scheinbar sogar wider besseren Wissens (?) noch Werbung dafür gemacht.
Bei BAyer gibt es eine Institution, die vor Jahren behauptet hat, dass Glyphosat möglicherweise beim Menschen Krebs verursachen könnte. Jahrzehntelange Wissenschaft sagt was anderes und die Zulassungsbehörden ebenfalls seit Jahrzehnten und zuletzt letzte Woche in der EU. (Aber wem sage ich das. ;-))
Anyway: Aus meiner Sicht stimmen die letzten Zeichen im "Roundup-Case", gewonnene Verfahren, neue Chance auf Supreme Court Entscheidung ... positiv. Zusätzlich wurden viele Klagen bereits verglichen, Rückstellungen sind noch vorhanden, die Klageindustrie wird durch die zuletzt gewonnenen Bayer-Cases mindestens mal gebremst und man hat nun scheinbar einenen besseren Plan.
Der Kurs spiegelt es nicht wider, leider. Wir alle wissen, dass Bayer (inkl. Crop Science) nur deshalb so spottbillig ist, weil es eben diese Rechtsrisiken gibt. Mit einer Aufspaltung würde man aber einen wichtigen Schritt gehen und CropScience wäre keineswegs nur ein "hohler Vogel", sondern Marktführer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.143.316 von professordeluxe am 12.07.23 15:02:59Danke für die Erläuterung. Da ich keine Ahnung vom US-Recht habe, erscheint mir das Sinnbefreit zu sein. Gibt es Erfahrungswerte in wie weit die Berufsrichter dem Urteil folgen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.143.184 von 007coolinvestor am 12.07.23 14:48:16Tut mir leid, dass ich keine besseren Nachrichten habe.
Es ist aber leider so. Die drei Berufungsrichter sind natürlich nicht daran gebunden, dann wäre das ja ein Scheinprozess mit fest stehendem Ausgang.
Die sind völlig frei.
Die Sache wird nun wieder komplett neu verhandelt mit allen Pros und Contras von Kläger und Beschuldigtem und einem ungewissen Ausgang. Hängepartie also. Wird sicher September oder Oktober bis da ein Urteil kommt.
Es ist aber leider so. Die drei Berufungsrichter sind natürlich nicht daran gebunden, dann wäre das ja ein Scheinprozess mit fest stehendem Ausgang.
Die sind völlig frei.
Die Sache wird nun wieder komplett neu verhandelt mit allen Pros und Contras von Kläger und Beschuldigtem und einem ungewissen Ausgang. Hängepartie also. Wird sicher September oder Oktober bis da ein Urteil kommt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.142.863 von professordeluxe am 12.07.23 14:12:33Ich dachte die Richter an welche die Rechtssache zurückverwiesen wird, wären an die Rechtsauffassung der Kammer mit 11 Richtern gebunden. Wenn nicht: Das US-Rechtssystem ist wesentlich unberechenbarer als das Deutsche ! Da führt man ein Verfahren und es hat keine praktische und rechtliche Relevanz. Kann man doch gleich lassen. Extrem ineffektiv und teuer dazu ... - ich bin jetzt echt gefrustet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.142.863 von professordeluxe am 12.07.23 14:12:33Sollten die Richter, an die der Fall jetzt zurückgewiesen wurde, es auch so sehen, dann ist es ein Erfolg und man hat die Chance, den Fall zum Supreme Court zu bringen. Man könnte sagen, zurück auf Los.
Da man bei der US-Justiz aber nie weiß, woran man ist, kann man da keine Prognose abgeben.
https://news.bloomberglaw.com/litigation/monsanto-roundup-pr…
Da man bei der US-Justiz aber nie weiß, woran man ist, kann man da keine Prognose abgeben.
https://news.bloomberglaw.com/litigation/monsanto-roundup-pr…
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.142.824 von 007coolinvestor am 12.07.23 14:01:45Bei Glyphosat liegst Du im Fall Carson leider komplett daneben. Die En banc-Kommission des Eleventh Circuit hat das Thema weitergereicht an drei Berufungsrichter zur weiteren Verhandlung. Dass Bayer dies als Erfolg gewertet hat, ist etwas übertrieben. Inhaltlich war es das nämlich nicht. Den Kurs hat es daher auch nicht sonderlich interessiert.
Auf PCB gehe ich jetzt nicht mehr gesondert ein. Ich denke, dazu habe ich meinen Standpunkt bereits ausführlich geschrieben.
Auf PCB gehe ich jetzt nicht mehr gesondert ein. Ich denke, dazu habe ich meinen Standpunkt bereits ausführlich geschrieben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 74.142.602 von professordeluxe am 12.07.23 13:27:24Zum Fall Glyphosat:
Die Entscheidung im Fall Carson wurde Bayer in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass die bundesrechtliche Regelung die landesrechtliche sperrt und somit kein Warnhinweis bei Glyphosat über Krebsrisiken erforderlich ist bzw. verlangt werden kann.
https://law.justia.com/cases/federal/appellate-courts/ca11/2…
Damit müsste der Boden doch für weitere Fälle entzogen sein.
Die PCB Thematik ist sicher im Hinblick auf die theoretisch denkbare Beeinträchtigung genauso heiß wie die von Round up. Ich sehe aber doch gewichtige Unterschiede. Zum einen sind die bisherigen Personenklage mit Beschwerde über Kopfschmerzen (soweit ich mich erinnere) sehr diffus und nicht symptomatisch für PBC. Medizinisch dürfte da wohl nichts konkretes festgestellt worden sein. Insoweit hat sich bisher auch die Klageindustrie noch nicht auf den Fall gestürzt (da gibt es keine tatsächlich konkrete Gesundheitsschädigung, weshalb auch Berufung eingelegt worden ist). Ferner hatten die Immobilieninhaber zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit die Teile auszutauschen. Zum andern gibt es Haftungsfreistellungsvereinbarungen. Warum die nicht zumindest teilweise greifen sollen, wenn beide Verursacher sind, gibt es keine schlüssige Begründung. Herstellung und Verwender sind gleichermaßen Verursacher.
Bayer ist eine "kleine Deutsche Bank"
Die Entscheidung im Fall Carson wurde Bayer in ihrer Rechtsauffassung bestätigt, dass die bundesrechtliche Regelung die landesrechtliche sperrt und somit kein Warnhinweis bei Glyphosat über Krebsrisiken erforderlich ist bzw. verlangt werden kann.
https://law.justia.com/cases/federal/appellate-courts/ca11/2…
Damit müsste der Boden doch für weitere Fälle entzogen sein.
Die PCB Thematik ist sicher im Hinblick auf die theoretisch denkbare Beeinträchtigung genauso heiß wie die von Round up. Ich sehe aber doch gewichtige Unterschiede. Zum einen sind die bisherigen Personenklage mit Beschwerde über Kopfschmerzen (soweit ich mich erinnere) sehr diffus und nicht symptomatisch für PBC. Medizinisch dürfte da wohl nichts konkretes festgestellt worden sein. Insoweit hat sich bisher auch die Klageindustrie noch nicht auf den Fall gestürzt (da gibt es keine tatsächlich konkrete Gesundheitsschädigung, weshalb auch Berufung eingelegt worden ist). Ferner hatten die Immobilieninhaber zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit die Teile auszutauschen. Zum andern gibt es Haftungsfreistellungsvereinbarungen. Warum die nicht zumindest teilweise greifen sollen, wenn beide Verursacher sind, gibt es keine schlüssige Begründung. Herstellung und Verwender sind gleichermaßen Verursacher.
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