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    Höhe von Schuldzinsen in Titeln - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.03 09:32:34 von
    neuester Beitrag 01.12.03 11:51:23 von
    Beiträge: 6
    ID: 800.410
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      schrieb am 01.12.03 09:32:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ein Fall aus meinem Bekanntenkreis:

      Es existiert ein acht Jahre alter Schuldtitel, auf den in Raten gezahlt wird.

      In diesem Titel sind 10% Zinsen festgelegt.

      Gilt nunmehr dieser Zinssatz für die gesamte Laufzeit oder müssen jeweils nur noch Zinsen nach Marktlage bezahlt werden ?

      Vielen Dank im voraus für fachliche Meinungen.

      Gruss

      Hahnebüchen
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 10:36:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      bei 10% zinsen würde ich die füsse still halten. habe aktuell einen fall im bekanntenkreis, da will die spasskasse sage und schreibe 17,5% zinsen. banken mutieren derzeit zu verbrechern. die leitzinssenkungen haben nur die banken eingeheimst und nicht weitergegeben....
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 11:10:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      hahnebchen,
      das läuft so:
      Die titulierten Zinsen , hier 10%, sind gnadenlos festzementiert!Keine Chance!!!

      ABER: Titulierte Zinsen sind wiederkehrende Forderungen,Leistungen...??!!! welche jeweils glaublich alle 4 Jahre?? neu gerichtlich beantragt bzw neu tituliert werden müssen...
      SONST verjähren sie jeweils jedes Jahr, das heisst du musst eventuell nur jeweils für die letzten 4 Jahre Zinsen bezahlen!!!
      Beispiel bei 4 Jähriger Verjährungszeit:
      jetzt am 31.12.03 verjähren die Zinsen welche für das Jahr 1999 u. die Jahre davor normal angefallen sind !!!
      Die meisten Gläubiger vergessen die Neutitulierung der Zinsen, da ja der Titel an sich 30 Jahre verjährungszeit hat!
      Einziger möglicher Haken an der Entlastung deines Bekannten:
      Es ist entscheidend wofür die gezahlten Raten verwendet wurden!!!
      Oft werden sie zunächst auf die Zinsen angerechnet und erst dann auf die Hauptsache!!! Ist so die Regel! Dann können natürlich die Zinsen nicht mehr verjähren da bereits gezahlt!
      Vielleicht wurde aber die Ratenzahlung auch auf die HAUPTsache angerechnet , dann sind die Zinsen verjährt! und verjähren jedes Jahr weiter!
      Der feine Unterschied ist z.B.:
      Quittung oder Überweisungstext: 100 Eurorate zur Tilgung der Hauptsache, der Ursprungsschuld BEDEUTET : Verwendung Zweckgebunden , daraus folgt ZINSEN verjähren!
      ABER: Text nur: Ratenzahlung, dann hat Gläubiger eventuell die Wahl bzw die Möglichkeit ERST mit den Zinsen zu verrechnen ! Bedeutet... Zinsen verjähren nicht, da ja gezahlt!
      Hoffe mit meinen leidvollen Erfahrungen u. Experten- KnoffHoff helfen zu können!

      Also: Zinsverjährung feststellen, glaublich 3 oder 4 Jahre
      und eventuell sofort Text der Ratenzahlung auf Verwendung: HAUPTSACHE ändern, sodass die Zinsen verjähren können!

      mfg
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      Avatar
      schrieb am 01.12.03 11:27:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      das problem wird nur sein, selbst wenn er einen neuen zinsatz verlangen kann, wird er sicherlich keinen günstigeren bekommen. stehst du ersteinmal an der wand (und mit einem titel stehst du mit dem rücken zur wand), geben die bank i.d.R. nicht einen millimeter nach. das wird sogar mitunter so direkt kommuniziert. einzig bei einem sofortigen vergleich, kannst du eventuell noch etwas rausholen, ansonsten schröpfen sie dich. die bank hat nix zu verschenken und zu verlieren....
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 11:43:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      stfan,

      das hast du jetzt falsch verstanden:
      Wollte nur daraufhinweisen wenn man z.B. seine Hauptforderung der Schuld seit 30 Jahren abgetragen hat und DANN der Gläubiger noch für 30 Jahre Zinsen will: PECH gehabt( der Gläubiger)! er kriegt nämlich nur für die LETZTEN 4 Jahre, also für 1999 bis 2002 , die Zinsen !
      Die ÄLTEREN Zinsen von 1973 bis 1999 sind für Ihn gnadenlos verloren , da verjährt !!!
      Das ist wie eine Forderung , die du nicht tituliert hast! Die verfällt, verjährt ja auch unwiderruflich nach z.B 2 bzw 4 Jahren !
      Die Erfahrung zeigt aber , dass die Gläubiger eben NICHT die jedes Jahr anfallenden Zinsen NEU Titulieren! und das ist die Chance des Schuldners auf die Zinsverjährung!
      Wenn der Gläubiger aber die Zinsen neu tituliert, müsste er doch den geforderten Zinssatz NEU nachweisen!Da gibts sicher keine Willkür!

      kostenlosen Rat gibts bei guten !!!Rechtspflegern der Amtsgerichte für Zivilsachen!
      Auch die Gerichtsvollzieher haben Wissen!
      mfg
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      Avatar
      schrieb am 01.12.03 11:51:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      @ NATALY,

      bin ich Dir mal zuvorgekommen ;-)
      Konnte ich dich bei deinen bewundernswerten Boardeinsätzen mal entlasten?
      Oder ist das nicht dein erweitertes Wissensgebiet ;-)
      Seit langem bewundere ich deinen Einsatz!!! Respekt, weiter so
      mfg
      Rubikon


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