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    Optionsvereinbarung - GmbH - Gesellschafter - Beurkundung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.03 14:54:18 von
    neuester Beitrag 09.12.03 14:16:53 von
    Beiträge: 5
    ID: 800.565
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      Avatar
      schrieb am 01.12.03 14:54:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich möchte als Privatmann meiner 100% GmbH eine Option auf den Erwerb von Aktien aus meinem Privatvermögen einräumen.
      Ich bin von $181 befreit.

      Ich räume der GmbH ein, innerhalb von 6 Monaten zu einem fixen Preis diese Aktien zu erwerben.

      Muss ich diesen Vertrag beurkunden lassen, oder reicht die einfache Schriftform?

      Bin mir da nicht sicher.

      Danke für Eure Hilfe ;)
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 16:51:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Keine Meinungen? :confused:
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 18:16:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Du möchtest ehrliche Meinungen?

      Wen willst Du beschei...en? Den Fiskus oder die Gläubiger? Das geht nimmer:
      Steigen die Aktien und die Firma übt aus, gehst Du arm raus und die Firma muss versteuern; übts Du als GF die Option nicht aus, dann hast Du Firmengeld veruntreut und haftest zivil- und strafrechtlich.
      Steigen sie nicht, hast Du die Prämie zu versteuern.

      Steigen sie nicht, und Du als GF veranlasst dennoch die Übernahme ins Firmenvermögen, haftest Du genauso.

      Waren die Dinger nicht börsenfähig, haftest Du ebenso.

      Du kannst eigentlich nur verlieren, auf diese Weise schwebende Verluste in die Firma zu verlagern, wird Dir nur gelingen, wenn Dein Gegenüber und der Fiskus blinde Hühner sind. Und davon würde ich nicht ausgehen.

      Sorry, meine Meinung

      Hittfeld
      Avatar
      schrieb am 07.12.03 21:32:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nein, die Firma übt aus, wenn der Börsenkurs über meinen Einstandswert geht. Der Geschäftsführer bin ich, also kein Problem. Der Optionsausübungspreis liegt an meinem Einstandskurs.

      Alternativ könnte ich auch an diesem Tag einen Kaufvertrag mit mir selbst machen, das hätte den gleichen Effekt.

      Die Frage war nur, ob ich die Optionsvereinbarung notariell beurkunden lassen muss.

      Ich wollte auch eine Optionsvereinbarung mit einem Freund und der GmbH machen, gleicher Hintergrund.
      Privatperson verkauft zum Einstandswert und die Gewinne sollen in der GmbH anfallen.

      Wo siehst Du das Problem?
      Bzw. wo sieht der Fiskus das Problem, wenn ich Aktien an eine GmbH verkaufe?

      Die Firma versteuert übrigens die Gewinne nicht, das ist ja der Sinn der Aktion ;)

      Eine Optionsprämie bzw. Preis soll nicht vereinbart werden.

      Aber ich sehe schon, ich muss dann wohl einen Kaufvertrag machen, das gibt weniger Probleme.
      Das Datum ist ja variabel...;)
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 14:16:53
      Beitrag Nr. 5 ()
      :(


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