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    Einkommenssteuer bei Abfindung ohne Wohnsitz in DE - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.03 22:41:29 von
    neuester Beitrag 02.12.03 14:30:41 von
    Beiträge: 6
    ID: 800.716
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      Avatar
      schrieb am 01.12.03 22:41:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Experten,

      ich brauchte Hilfe zu folgendem Sachverhalt:

      Eine fuer ein deutsches Unternehmen seit 10 Jahren ununterbrochen im nichteuropaeischen Ausland arbeitende Person wird zum 31.12 abgefunden.

      Wenn die Abfindung in Deutschland ausbezahlt wird, ist diese Einkommensteuerpflichtig obwohl kein Wohnsitz in Deutschland besteht?? Da ansonsten in Deutschland kein Einkommen anfiel gibt es auch keine Lohnsteuerkarte oder sonstige Steuerzahlungen, das Gehalt wurde immer im Ausland erhalten und versteuert.

      Muss ich die Abfindung im Ausland versteuern (gleich meinem restlichen Gehalt) oder, wenn ich Deutschland als Auszahlungsort waehle, in Deutschland??

      Wer kann mir helfen??

      Vielen Dank,
      Norbi
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 23:37:59
      Beitrag Nr. 2 ()
      also es kommt darauf an, ob dieses land einen vertrag mit der brd über ein doppelversteuerungsabkommen hat, wenn vertrag ja, dann ist die steuer in dem land zu entrichten in dem das einkommen erzielt wurde
      betribswirt d.h.
      Avatar
      schrieb am 01.12.03 23:54:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      @tamper,

      danke fuer die Antwort, ein DBA liegt nicht vor. Die Frage ist ob bei Auszahlung in D die Inanspruchnahme der 5tel Regelung moeglich waere.

      Ich wuerde dann schlicht und einfach die Abfindung in der Einkommensteuererklaerung 2004 angeben, 2003 habe ich ja sonst kein Einkommen und noch nicht mal eine Steuerkarte, bin kein Deutscher und lebe nicht in Deutschland...

      Kann man ueberhaupt eine Einkommensteuererklaerung in Deutschland machen wenn man gar nicht dort lebt und auch kein Deutscher ist???

      Gruss,

      Norbi
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 00:56:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      es macht keinen sinn als nichtdeutscher in deutschland und als nicht hier lebebender eine eksts zu machen, also bin ich mir sicher da hängen andere beweggründe dran,
      solltest mir mal eine e-mail schicken:
      juergen.faerber@t-online.de
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 02:09:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      @tamper,

      vielen Dank, hast BM

      Gruss, Norbi

      (und die Fragestellung ist wirklich so simpel...)

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      Avatar
      schrieb am 02.12.03 14:30:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Lass Dir das Geld doch einfach ins Ausland überweisen....und gut ist. :D


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