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    Spekusteuer - zu welchen Angaben bin ich in der Steuererklärung verpflichtet? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.12.03 17:30:34 von
    neuester Beitrag 04.12.03 13:56:59 von
    Beiträge: 17
    ID: 800.992
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      schrieb am 02.12.03 17:30:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hei!

      Könnt Ihr mir helfen?

      Was für Angaben darf das Finanzamt von mir verlangen?

      Bisher habe ich stets alles auf dem silbernen Tablett serviert:

      - alle Wertpapierabrechnungen eingereicht,
      - alle Kontoauszüge meiner Onlinebroker,
      - eine wunderschöne Excelauswertung meiner Aktiengeschäfte mit allen Käufen und Verkäufen jeder Aktie, alles zum jeweiligen Gesamtergebnis je Aktie summiert und
      - eine wunderschöne Excelauswertung mit den verdichteten Ergebnissen, aus denen sich das Jahresgesamtergebnis ergab.

      Als Sonderservice habe ich meine Wertpapierabrechnungen sehr übersichtlich sortiert, so dass sie jederzeit mit der Tabelle abgleichbar waren.

      Nehmen wir an, ich will nicht mehr so umfangreich berichten.

      Was vom oben Beschriebenen darf das Finanzamt verlangen, was war Kür?

      Wer hilft?
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 17:39:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      tz...tz...tz.....so wird aus dir nie was....
      ....jetzt haben sie dich natürlich auf ihrer liste....
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 17:47:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Carlo

      Eine Exel-Liste aller steuerpflichtigen Verkäufe (zeitlich zusammenhängende Verkäufe kann man bündeln) mit:

      - Verkaufsdatum
      - Aktienbezeichnung
      - Stückzahl
      - Ergebnis

      Summierung. In Anlage alle Belege dafür.

      Das ist alles.

      CU, goldmine
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 17:47:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      ich würde sage voll die Arschkarte gezogen.
      Am besten alles nach der einjährigen Haltefrist verkaufen, die Depots auflösen und dem FA eine Mitteilung in der nächsten Erklärung machen.
      Was Du danach machst sollte gut überlegt sein!;)

      gruß
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 17:52:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      globalguru, bist `n Witzbold.:)

      goldmine,

      muss ich denn tatsächlich eine Excelübersicht machen? Können die das von mir verlangen?

      Okay, ich hab`s bisher gemacht, aber daraus resultiert doch kein Gewohnheitsrecht, oder?

      Und alle Belege - welche meint das. Muss ich bei Nachfrage sowohl alle Abrechnungen als auch alle Bankauszüge vorlegen.

      Und muss ich die sortieren oder kann ich denen das Zeug als unsortierten Stapel in einen Karton packen (so dass die kotzen)?

      Ich weiß, Fragen über Fragen......

      Aber vielleicht kriegen wir die in einer WO-Diskussion geklärt.

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      schrieb am 02.12.03 18:11:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Globalguru ist kein Witzbold, der will nur nicht die "Dummen-Steuer" bezahlen, besser bekannt unter "Spekulationssteuer" (Weil das Finanzamt darauf spekuliert, dass die Dummen sie bezahlen :D )

      Nix für ungut, aber "ArmerMilliadaer" und "globalguru" haben es nur gut mit Dir gemeint.

      Du hast den Zaunpfahl aber zweimal nicht kommen sehen... mach mal nen Foto von Dir :D
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 18:13:33
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich weiß, dass ich ein Idiot bin, weil ich Spekusteuer zahle.....:cry:

      Aber es hilft nichts, ich muss halt aus der Situation das Beste machen. Und dazu brauche ich Hilfestellungen, die Hinweise auf meine Dummheit reichen leider nicht........:cry:
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 18:41:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Carlo: Auf Grund neuer BFH-Rechtsprechung bist du derzeit nicht verpflichtet, Speku-Steuer zu bezahlen. Lege Einspruch ein und beantrage gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung.
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 19:00:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      NATALY,

      darüber sprachen wir bereits.

      Der Nachteil ist aber der, dass ich im Falle eines Steuerbescheids und erfolgreicher Beantragung der Aussetzung unter Umständen Zinsen zahlen muss (das weiß ich unter anderem von Dir).

      Ich zahle aber keine Zinsen, wenn ich die Steuererklärung erst gar nicht einreiche.

      Und langfristig gedacht: Das Problem erledigt sich zwar von selbst, sofern das Bundesverfassungsgericht hinsichtlich der Vergangenheit die Steuer für nichtig erklärt.

      Tut es das aber nicht, kann es von Vorteil sein, solange wie möglich keine Erklärung einzureichen.

      Darauf bezog sich meine - letztlich bisher nicht beantwortete - Frage.
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 19:18:21
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Carlo

      Belege sind die Kauf- und Verkaufsabrechnungen, Belege über Bezugsrechte und Splits sowie sonstige Wertveränderungen oder Erträge wie Belege über Optionsgeschäfte. Keine Bankbelege, kein Depotauszug, keine Belege über steuerfreie Geschäfte.

      Die Dividendenbelege sind dann wieder unter der Erträgnisaufstellung beizufügen.

      Alles nach Verkaufsdatum geordnet, innerhalb einer Position chronologisch, z.B. 5 Käufe und 3 Verkäufe einer Aktie.

      Das wird dann problemlos anerkannt und man kann bei den Werbungskosten einiges durchdrücken. Kooperation ist eben besser als Konfrontation. In 2004 wird die Bank eine entspr. Zusammenfassende Erklärung als Teil der Erträgnisaufstellung erstellen.

      CU, goldmine
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 19:19:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi Carlo,
      Du möchtest eine pragmatische Antwort: Du musst halt das Formular "Anlage SO" ausfüllen. Was Du dort alles eintragen musst, kannst Du der "Anleitung" entnehmen, die dem Formular anhängt - nicht mehr und nicht weniger. Belege verlangt das FA in der Regel nur, wenn es sich um Verluste oder Abzugsbeträge (Werbungskosten usw.) handelt. Eine Excel-Aufstellung brauchst Du nicht beifügen, aber warum willst Du Deinen Finanzbeamten ärgern? Du hast die Tabelle doch sowieso - für Dich selbst. Im Übrigen bist Du immer zur Mitwirkung verpflichtet, im Extremfall wirst Du einfach geschätzt, das ist dann regelmäßig ungünstig für Dich.
      Gruß Aktienfee
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 19:21:48
      Beitrag Nr. 12 ()
      P.S. Der letzte Satz gilt entsprechend auch für die Nichtabgabe einer fälligen Steuererklärung.
      Avatar
      schrieb am 02.12.03 20:21:57
      Beitrag Nr. 13 ()
      ...und wenn du nachzahlen musst, wird aber einem bestimmten Datum (01.04.2004 für EKST 2002) Zinsen berechnet.

      Also ist dieser Satz von Dir: "Ich zahle aber keine Zinsen, wenn ich die Steuererklärung erst gar nicht einreiche." nicht zutreffend.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 06:48:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      @Zitterpartei

      Danke, wenigstens einer der mich versteht. Trotzdem würde ich mich hüten hier irgendwelche Steuerhinterziehungstricks darzulegen. Man kann ja nie wissen wer sich hier bei WO so alles tummelt.

      gruß
      Avatar
      schrieb am 03.12.03 16:25:47
      Beitrag Nr. 15 ()
      Danke für Eure Antworten.

      Vor allem Deine #11, Aktienfee, trifft den Kern meiner Frage.

      Ihr habt natürlich Recht, warum nicht mit dem Finanzamt kooperieren?!

      Trotzdem will ich halt wissen, was ich alles liefern muss. Mir fehlen irgendwie die Argumente, es denen so einfach zu machen. Zumal bei mir Werbekosten, die strittig sind und für deren Anerkennung man einen wohlwollenden Finanzbeamten braucht, Mangelware sind.
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 09:10:22
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Carlo Disagio

      also ich reiche bisher immer nur eine Excelaufstellung und nie Einzelbelege ein. Ich denke, je übersichtlicher der/die FA-Beamte es hat, umso freundlicher gestimmt. Vielleicht denke ich da falsch, hatte aber noch nie Probleme damit. Ok die offizielle Steuerbescheinigung der Bank habe ich mitgegeben.
      Avatar
      schrieb am 04.12.03 13:56:59
      Beitrag Nr. 17 ()
      Du hast natürlich recht, dass eine brauchbare Ausarbeitung gegebenenfalls notwendigen Goodwill des Finanzbeamten erhöht.

      Übrigens habe ich beim allerersten Mal auch keine Wertpapierabrechnungen beigefügt. Die wurden dann aber nachträglich angefordert.

      Aber auch hier hat man sicherlich die Wahl, dem Finanzbeamten gutsortierte Aktenordner zukommen zu lassen oder ihm einfach einen völlig chaotischen riesengroßen Stapel zu übergeben.

      Bei der Anzahl meiner Abrechnungen in 2002 hätte der Finanzbeamte viel zu tun.....:)


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