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    10 € Strafe für Vergewaltigung!!!! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.12.03 11:48:46 von
    neuester Beitrag 05.12.03 11:54:02 von
    Beiträge: 3
    ID: 801.941
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      schrieb am 05.12.03 11:48:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gera – Im Zweifel für den Angeklagten, heißt es. Aber wer soll so ein Urteil verstehen?
      Christian E. (22) aus Gera (Thüringen) stand als Schläger und Sexgangster vor Gericht! Er soll seine junge Ex-Freundin 285 Mal vergewaltigt und 67 Mal geschlagen haben.

      Richter Berndt Neidhardt (48) sagte: „Ich glaube der Frau!“ Trotzdem kam der Angeklagte mit einem milden Urteil davon.

      Der unglaubliche Fall:

      Von 1999 bis 2002 lebte Stefanie S. (heute 20) mit dem Angeklagten in Neunhofen (Thüringen) zusammen.

      Sie sagt: „Zuerst war es wunderschön, doch nach ein paar Wochen hat er mich zum ersten Mal geschlagen.“

      Die junge Frau führte ein Tagebuch über die Grausamkeiten, die ihr Freund ihr angeblich antat. Tränen liefen der jungen Frau über das Gesicht, als sie vor Gericht ihr Martyrium schilderte. „Er kam aus der Kneipe, hatte Bier getrunken. Erst schlug er zu, dann wollte er Sex. Aus Angst habe ich nichts gesagt, blieb bei ihm.“

      Die freche Aussage des feigen Frauenschlägers: „Also geschlagen habe ich sie, das stimmt. Auch betrogen und ausgenutzt. Ich habe meine Frustration an ihr ausgelassen.“

      Erst als die verzweifelte Freundin ihrer Schwester von ihrem Leid erzählte, schritten die Eltern ein, holten sie nach Hause. Dann zeigte sie den brutalen Ex-Freund an.

      Jetzt wurde der Altenpfleger nur wegen der Schläge verurteilt – nach Jugendstrafrecht!

      Der Richter: „Wir glauben dem Opfer, dass noch viel Schlimmeres passiert ist. Aber die Beweislage reichte nicht zur Verurteilung. Im Zweifel für den Angeklagten.“

      Die Quittung: lediglich eine Verwarnung.

      An sein Opfer muss der Schläger 2400 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Das wären nicht einmal zehn Euro für jede angezeigte Vergewaltigung...
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 11:52:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      Und da zeigt Sie Ihn erst nach dem 287ten mal an ?
      Entweder ist die Frau total bescheuert oder da stimmt was nicht.
      Avatar
      schrieb am 05.12.03 11:54:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      #2
      Ich glaube auch das die total bescheuert ist, aber das rechtfertigt nicht die Rechtsprechung.


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