Zeitung:SEB zeigt Interesse an Spark. Stralsund (Commerzbank, Deutsche Bank) - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.12.03 13:01:53 von
neuester Beitrag 08.12.03 11:33:57 von
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Zeitung: Auch SEB-Bank zeigt Interesse an Sparkasse Stralsund
Frankfurt (vwd) - Die zum schwedischen SEB-Konzern gehörende SEB AG, Frankfurt, hat einem Zeitungsbericht zufolge ebenfalls Interesse an der Sparkasse Stralsund."Sobald die Sparkasse tatsächlich zum Verkauf für private Investoren steht, werden wir uns ihre Bücher genau ansehen und anschließend entscheiden, ob wir dafür bieten", sagte Hakan Larsson, im SEB-Konzern in Stockholm verantwortlich für Akquisitionen, in einem Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung." (Samstagausgabe).
Er habe keinen Zweifel daran gelassen, dass die SEB ernsthaft interessiert sei. "Wir suchen neue Kunden in Deutschland, vor allem für das Mengengeschäft. Der Kauf der Sparkasse Stralsund wäre für uns eine gute Gelegenheit, dort zu wachsen", zitiert die Zeitung Larsson. vwd/11/5.12.2003/bb
Frankfurt (vwd) - Die zum schwedischen SEB-Konzern gehörende SEB AG, Frankfurt, hat einem Zeitungsbericht zufolge ebenfalls Interesse an der Sparkasse Stralsund."Sobald die Sparkasse tatsächlich zum Verkauf für private Investoren steht, werden wir uns ihre Bücher genau ansehen und anschließend entscheiden, ob wir dafür bieten", sagte Hakan Larsson, im SEB-Konzern in Stockholm verantwortlich für Akquisitionen, in einem Gespräch mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung." (Samstagausgabe).
Er habe keinen Zweifel daran gelassen, dass die SEB ernsthaft interessiert sei. "Wir suchen neue Kunden in Deutschland, vor allem für das Mengengeschäft. Der Kauf der Sparkasse Stralsund wäre für uns eine gute Gelegenheit, dort zu wachsen", zitiert die Zeitung Larsson. vwd/11/5.12.2003/bb
wieso denn nur die sparkasse stralsund...sind die so gross?
invest2002
invest2002
Es geht doch gar nicht um die Sparkasse Stralsund.
Es geht nur darum die Tatsache zu schaffen eine Sparkasse zu kaufen. Wenn das geschieht wackelt die ganze Organisation.
Es geht nur darum die Tatsache zu schaffen eine Sparkasse zu kaufen. Wenn das geschieht wackelt die ganze Organisation.
08.12.2003 - 07:46 Uhr
Presse: Lazard bereitet Verkauf der Sparkasse Stralsund vor
Berlin (vwd) - Die Investmentbank Lazard bereitet nach Information der "Welt am Sonntag" den Verkauf der Sparkasse Stralsund vor. Als Kaufinteressenten stünden Bankenkreisen zu Folge derzeit drei ausländische Banken, die Deutsche Bank AG und die Commerzbank AG, beide Frankfurt, bereit, schreibt das Blatt. Als Kaufpreis seien 50 Mio EUR genannt worden. Um ein Verbot des Verkaufs der Sparkasse zu vermeiden, würden vier Lazard-Berater an einem "Asset-Deal" arbeiten, mit dem das Innenleben einer Sparkasse samt Immobilien und Kundenbeziehungen verkauft werden könne, heißt es weiter. Zurück bliebe die leere Hülle, die dann später aufgelöst werden kann.
Ein juristisches Gutachten, das der Zeitung vorliege, ermögliche das. So bedürfe die Auflösung einer Sparkassenanstalt zwar der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Aber die Genehmigungsentscheidung sei rechtlich gebunden. Das Ministerium müsse die Genehmigung erteilen, wenn der Sparkassen-Gewährträger ordnungsgemäß entschieden habe, künftig keine kommunale Sparkasse mehr zu betreiben. Das Land habe, wie auch sonst bei der kommunalen Selbstverwaltung, nur die Befugnis einer Rechtsaufsicht. Es dürfe deshalb nur bei Gesetzesverstößen gegen die Stadt einschreiten oder die Genehmigung ablehnen.
An den Verkauf seien verschiedene Auflagen geknüpft. So müsse die erwerbende Bank die Mitarbeiter weiterbeschäftigen. Außerdem gebe es einen Kontrahierungszwang. Ergo: Kunden, die ein Guthaben-Konto eröffnen wollen, können nicht abgelehnt werden.
vwd/11/8.12.2003/cn/sam
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Presse: Lazard bereitet Verkauf der Sparkasse Stralsund vor
Berlin (vwd) - Die Investmentbank Lazard bereitet nach Information der "Welt am Sonntag" den Verkauf der Sparkasse Stralsund vor. Als Kaufinteressenten stünden Bankenkreisen zu Folge derzeit drei ausländische Banken, die Deutsche Bank AG und die Commerzbank AG, beide Frankfurt, bereit, schreibt das Blatt. Als Kaufpreis seien 50 Mio EUR genannt worden. Um ein Verbot des Verkaufs der Sparkasse zu vermeiden, würden vier Lazard-Berater an einem "Asset-Deal" arbeiten, mit dem das Innenleben einer Sparkasse samt Immobilien und Kundenbeziehungen verkauft werden könne, heißt es weiter. Zurück bliebe die leere Hülle, die dann später aufgelöst werden kann.
Ein juristisches Gutachten, das der Zeitung vorliege, ermögliche das. So bedürfe die Auflösung einer Sparkassenanstalt zwar der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde. Aber die Genehmigungsentscheidung sei rechtlich gebunden. Das Ministerium müsse die Genehmigung erteilen, wenn der Sparkassen-Gewährträger ordnungsgemäß entschieden habe, künftig keine kommunale Sparkasse mehr zu betreiben. Das Land habe, wie auch sonst bei der kommunalen Selbstverwaltung, nur die Befugnis einer Rechtsaufsicht. Es dürfe deshalb nur bei Gesetzesverstößen gegen die Stadt einschreiten oder die Genehmigung ablehnen.
An den Verkauf seien verschiedene Auflagen geknüpft. So müsse die erwerbende Bank die Mitarbeiter weiterbeschäftigen. Außerdem gebe es einen Kontrahierungszwang. Ergo: Kunden, die ein Guthaben-Konto eröffnen wollen, können nicht abgelehnt werden.
vwd/11/8.12.2003/cn/sam
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Privatisierung von Sparkassen
"Sparkassenbetrieb ist eine freiwillige Aufgabe"
06. Dezember 2003 Sparkassen sind Anstalten öffentlichen Rechts. In dieser Rechtsform lassen sie sich nur mit anderen öffentlich-rechtlichen Instituten fusionieren. Private Investoren können keine Mehrheitsbeteiligung erwerben. Die Umwandlung in eine privatrechtliche Rechtsform ist möglich, wenn eine sogenannte Ermächtigung in den Sparkassen-Gesetzen der Länder enthalten ist. Diese findet sich nur im Landesbankengesetz Berlin.
Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts haben Träger. Das sind Kommunen oder Landkreise. Ihnen steht die Gewinnausschüttung zu, und sie müssen für Verluste der Sparkasse haften. Die entscheidende Frage ist offenbar, ob es eine Pflichtaufgabe der Träger ist, den Sparkassenbetrieb aufrechtzuerhalten. Rechtsanwalt John Flüh von der Kanzlei Hengeler Müller sagt: "Definitiv nein." Die Finanzministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Sigrid Keler, hingegen sagt: "Die Rechte des Trägers sind durch das Sparkassengesetz des jeweiligen Bundeslandes eingeschränkt. Einen Verkauf der Sparkasse oder von Teilen daraus erlaubt das Sparkassen-Gesetz Mecklenburg-Vorpommerns nicht."
Flüh rät dem Oberbürgermeister von Stralsund, im Konflikt mit der Finanzministerin zwei Varianten zu prüfen. Zum einen die Fusion mit einem öffentlich-rechtlichen Institut gegen Wertausgleich, zum anderen den Verkauf des Geschäftsbetriebes an private Investoren und dann die Auflösung der Sparkasse als öffentlich-rechtliche Anstalt. Der Überschuß aus der Liquidierung stünde der Hansestadt Stralsund zu. Er muß für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
"Die Stadt hat das Recht, sich von der Sparkasse zu lösen", betont Flüh und beruft sich auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Falls sich in einem Bieterverfahren Interessenten finden, könne die Bürgerschaft den Verkauf des Geschäftsbetriebes und die Auflösung beschließen. Sparkassen-Verbände setzen darauf, daß die Finanzministerin die Transaktionen untersagt. Die Ministerin hat schon angekündigt, für eine Zwangsfusion mit einer anderen Sparkasse zu sorgen. Dagegen könnte die Hansestadt Stralsund vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Käme es doch zur nahezu vollständigen Vermögensübertragung an einen privaten Investor, könnte das Finanzministerium nach Ansicht des Anwalts die anschließende Auflösung der Sparkasse nicht mehr verhindern. Während Finanzministerin Keler sagt, es bedürfte ihrer Zustimmung zur Auflösung, sagen die Berater, sie habe lediglich das Recht zu prüfen, ob der zugrunde liegende Beschluß der Bürgerschaft ordnungsgemäß zustande gekommen sei.
(ham.)
Die Finanzministerin sagt: Sparkassen-Verkauf ist nicht erlaubt
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.12.2003, Nr. 284 / Seite 17
"Sparkassenbetrieb ist eine freiwillige Aufgabe"
06. Dezember 2003 Sparkassen sind Anstalten öffentlichen Rechts. In dieser Rechtsform lassen sie sich nur mit anderen öffentlich-rechtlichen Instituten fusionieren. Private Investoren können keine Mehrheitsbeteiligung erwerben. Die Umwandlung in eine privatrechtliche Rechtsform ist möglich, wenn eine sogenannte Ermächtigung in den Sparkassen-Gesetzen der Länder enthalten ist. Diese findet sich nur im Landesbankengesetz Berlin.
Sparkassen als Anstalten öffentlichen Rechts haben Träger. Das sind Kommunen oder Landkreise. Ihnen steht die Gewinnausschüttung zu, und sie müssen für Verluste der Sparkasse haften. Die entscheidende Frage ist offenbar, ob es eine Pflichtaufgabe der Träger ist, den Sparkassenbetrieb aufrechtzuerhalten. Rechtsanwalt John Flüh von der Kanzlei Hengeler Müller sagt: "Definitiv nein." Die Finanzministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Sigrid Keler, hingegen sagt: "Die Rechte des Trägers sind durch das Sparkassengesetz des jeweiligen Bundeslandes eingeschränkt. Einen Verkauf der Sparkasse oder von Teilen daraus erlaubt das Sparkassen-Gesetz Mecklenburg-Vorpommerns nicht."
Flüh rät dem Oberbürgermeister von Stralsund, im Konflikt mit der Finanzministerin zwei Varianten zu prüfen. Zum einen die Fusion mit einem öffentlich-rechtlichen Institut gegen Wertausgleich, zum anderen den Verkauf des Geschäftsbetriebes an private Investoren und dann die Auflösung der Sparkasse als öffentlich-rechtliche Anstalt. Der Überschuß aus der Liquidierung stünde der Hansestadt Stralsund zu. Er muß für gemeinnützige Zwecke verwendet werden.
"Die Stadt hat das Recht, sich von der Sparkasse zu lösen", betont Flüh und beruft sich auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf kommunale Selbstverwaltung. Falls sich in einem Bieterverfahren Interessenten finden, könne die Bürgerschaft den Verkauf des Geschäftsbetriebes und die Auflösung beschließen. Sparkassen-Verbände setzen darauf, daß die Finanzministerin die Transaktionen untersagt. Die Ministerin hat schon angekündigt, für eine Zwangsfusion mit einer anderen Sparkasse zu sorgen. Dagegen könnte die Hansestadt Stralsund vor dem Verwaltungsgericht klagen.
Käme es doch zur nahezu vollständigen Vermögensübertragung an einen privaten Investor, könnte das Finanzministerium nach Ansicht des Anwalts die anschließende Auflösung der Sparkasse nicht mehr verhindern. Während Finanzministerin Keler sagt, es bedürfte ihrer Zustimmung zur Auflösung, sagen die Berater, sie habe lediglich das Recht zu prüfen, ob der zugrunde liegende Beschluß der Bürgerschaft ordnungsgemäß zustande gekommen sei.
(ham.)
Die Finanzministerin sagt: Sparkassen-Verkauf ist nicht erlaubt
Text: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 06.12.2003, Nr. 284 / Seite 17
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