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    Haftpflichtprämienrückzahlungsanspruch wegen Kilometerleistung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.12.03 20:26:29 von
    neuester Beitrag 08.12.03 21:49:46 von
    Beiträge: 4
    ID: 802.558
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      schrieb am 08.12.03 20:26:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Frage: Habe ich Anspruch auf Rückzahlung von Prämie, wenn ich nachweisen kann, daß ich sehr viel weniger als angegeben gefahren habe (unter 9000=(billigste Einstufung) statt 12000) ?

      Habe im Januar diesen Jahres mit der Anschaffung eines PKWs gleichzeitig eine Haftpflichtversicherung mit folgenden Daten abgeschlossen:

      a) PKW 44KW/60PS
      b) SF-7=50%
      c) Region: Landkr.-Oldenburg
      d) Hausbesitzer mit eigener Garage
      e) normaler Angestellter (also keine begünstigte Berufs-Gruppe)
      f) nur Selbstfahrer (darf kein anderer fahren)
      g) **** für Jahreskilometerleistung bis 12.000 km*** (statt bis 9.000 km was voll ausgereicht hätte)

      Zu Punkt g):
      Ich habe am 27 Januar 2003 eine Jahreskilometerleistung von bis zu 12000 km vereinbart.
      Die Kilometerleistungen sind bei der AXA wie folgt gestaffelt:
      bis 9000 (wenigfahrer)- ist das billigste
      bis 12000 (durchschnittsfahrer)
      bis 15000 (vielfahrer)
      (darüberhinaus gibt es noch weitere Stufen)
      Ich stelle nun fest, daß ich dicke mit 9.000 km-Leistung zurechtkomme. Ich habe bisher etwa 7.000 gefahren und sehe auch, daß ich weiterhin mit 9000 km (statt der ausgemachten 12.000) auskomme.

      Was ich nicht verstehe:
      Sollte bei Abschluß eines Versicherungsvertrags zuerst einmal eine höhere Kilometerleistung angegeben werden ?
      oder
      Soll zuerst eine sehr niedrige Kilometerleistung angegeben werden und dann nach einer bestimmten Zeit nach oben richtig korrigiert werden ?
      Ich habe von Anfang an eine relativ hohe Kilometerleistung (vorsichtshalber) angegeben und kann Sie nun guten Gewissens nach unten (unter 9.000 km) runterkorrigieren.

      Habe ich Anspruch auf Prämienrückzahlung wenn ich den die wahre Kilometerleistung dokumentieren kann ?
      Oder ist es von vornherein besser eine sehr kleine Kilometerleistung anzugeben und später dann hochzukorrigieren, weil man Rückwirkend keinen Anspruch hat ?


      2. Frage:
      Ich bezahle unter den angegebenen Bedingungen 203,99 EUR Haftpflichtjahresbeitrag (AXA - " Die Alternative) - ist diese Versicherung günstig ?
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 20:33:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      zu frage 2: das kommt auch auf das fahrzeug an.
      zu frage 1: du kannst dich ja für das jahr 2004 günstiger einstufen lassen.

      so viel wie du im jahr fährst, fahre ich im quartal. reicht dir nicht evtl. ein fahrrad? soll ja recht flach bei euch sein.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 21:02:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Man, für die kleine Möhre und bei der niedrigen Einstufung bekommst du doch eh schon fast Beiträge raus, statt zu bezahlen. Bist du so geizig, dass du die arme Versicherung um jeden Cent bringen willst? Lass denen doch auch etwas Geld, damit die genügend Rückstellungen für irgendwelche Dummheiten bilden können... :laugh:

      mfg
      money
      Avatar
      schrieb am 08.12.03 21:49:46
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo peppipeanut und Moneymaker,

      ja Du hast Recht peppipeanut, daß man heutzutage (auch für die Haftpflicht) das genaue Fahrzeug (3-stelliger Herstellerschlüssel) und (6-stelliger Typschlüssel) (im Gegensatz zu früher wo es nur PS-Einstufungen gab) braucht. Hätte ich auch angegeben wenn ich den Fahrzeugschein gerade hier hätte. Es ist (ich traue es mir unter Euch vielen Mercedes und Porschefahrern kaum zu sagen einen ganz ordinären Opel-Kadett (allerletztes BJ=91 mit E2-Kat) zu fahren.
      Vorher hatten mir Zug/Fahrgemeinschaft/Fahrrad/Roller immer ausgereicht.
      Warum ich wieder PKW habe:
      (ich mußte dann letztlich doch wieder einen billigen PKW anmelden, weil mir sonst meine "Versicherungsprozente" nach "7 Jahren" ohne Kfz futsch gegangen wären, allerdings merke ich jetzt, daß ich das Auto jetzt nur wenig gebrauchen kann - mal am Wochenende oder so).

      Gruß

      Finanzv.


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