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    Welche neue Steuern und Abgaben wird es ab 1.1.2004 geben! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.12.03 01:31:16 von
    neuester Beitrag 06.03.04 20:26:40 von
    Beiträge: 69
    ID: 802.598
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      schrieb am 09.12.03 01:31:16
      Beitrag Nr. 1 ()
      Als erstes werden alle Beschäftigten die eine Gruppenversicherung bei ihrem Arbeitgeber haben sehr dicke Augen bekommen. Die SPD und Grünen Regierung hat bereits über die Gewerkschaft die Betriebsräte informiert und die sollen so in der 51 Kalenderwoche das dumme Gewerkschaftsvolk aufklären und alles schön reden!

      Was haben die Arbeitnehmer als Weihnachtsgeschenk zu erwarten. Alle werden auf ihre Gruppenversicherung und Altersversorgung natürlich 15% der Summe an die Krankenkassen abführen müssen! Das natürlich auch die Pflegeversicherung und die Rentenversicherung bedient werden muß sollte natürlich jedem klar sein. Außerdem ist geplant das natürlich diese Gruppenversicherung auch voll versteuert werden muß! Außerdem soll am Ende der Gruppenversicherung für den Beschäftigten auch noch eine Sockelsteuersatz von 25% auf die Bruttosumme abgezogen werden.


      Vom Ansatz finde ich es richtig wenn der Staat auch die vom Arbeitgeber finanzierte Gruppenversicherung oder Betriebsrenten endlich mit der echten Staatsquote sanktioniert.:D Um die Nachhaltig festzusetzen müssen natürlich die Beitragssätze erheblich nach oben erweitert werden!


      Und ich finde eas auch richtig das die Betriebsräte ihren treuen Beitragszahler und sonstige Betriebsangehörigen im Auftrag der SPD und Grünen erklären dürfen warum auf einmal 50% dieser betrieblichen Rente sich in Luft auflösen wird!

      Nur noch eine kleine Anmerkung für Selbstständige die gemeint haben sie sich müssen sich an die gesetzlichen Krankenkassen angliedern. Auch ihre Satz wird von 7,5% auf 15% erhöht und ist im SGB V Paragraf 220 bis 248 nachzulesen. Man muß natürlich das neuste SGB vorliegen haben das erste im Januar den staunenden Publikum gezeigt wird. Ansonsten kann man ja bei den Beschlüsse im Bundestag alles nachlesen. Und da kommt noch viel mehr!


      Fazit: Das Jahr 2004 wird zur größten Steuer- und Abgabenerhöhungsorgie verkommen die jemals die BRD gesehen.
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 01:51:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      und im Wedding stapelt sich der von Multikulti generierte
      Müll

      Thread: cetek tech. CTKH.PK startet heute tierisch durch !!


      und die Ratten übernehmen die Herrschaft in Berlin :cry:
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 01:58:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ist ja wirklich ein Brüller wert!;)
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 09:07:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      #1, verstehe ich noch nicht so ganz. Also angenommen, der Verkäufer bei Douglas mit seinen 1600 Euro im Monat erhält pro Jahr durch seinen Arbeitgeber eine Einzahlung von 300 Euro auf sein Betriebsrentenkonto. Davon muß er jetzt die vollen Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 41% plus 25% Steuern abführen, also die netto-Einzahlung wäre 100 Euro davon? Das wäre aber außerordentlich brutal. Hast Du das gemeint?
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 09:14:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      Alles unter 100% Steuern und Abgaben ist Subvention, also handelt Schröder im sozialistischen Sinn richtig.

      Dass Eichel trotzdem dauernd höhere Schulden macht, ist erstaunlich

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      Avatar
      schrieb am 09.12.03 09:26:19
      Beitrag Nr. 6 ()
      konns, mal ernsthaft, das interessiert mich wirklich, wie das nun praktisch aussehen soll. Die betriebliche Pension wird doch so als notwendige, zweite Säule der Rentenvorsorge gelobt. Behält die Verkäuferin wirklich nur ein Drittel ihres Vorsorgebetrags? Da läßt sie sich doch das besser direkt auszahlen, das käme günstiger, oder?
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 09:45:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      @for4zim

      Wenn das so kommt, dann ist das Thema sowieso tot, da es sich nicht mehr rechnet.
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 10:05:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Das ist mir klar. Deshalb bedeutet ja das, was Albatossa da vorführt, das Ende der betrieblichen Altersversorgung. Und damit das Gegenteil von dem, was die Regierung verspricht. Daher meine Frage.
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 10:08:48
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich würde es als verzweifelten Versuch sehen, alle in die sog. Riesterrente zu bringen. Daneben gehen doch viele Theman dahin, möglichst privatwirtschaftliche Elemente zu verdrängen und staatswirtschaftliche durchzudrücken.

      Also so etwas wundert mich wirklich nicht mehr
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 13:06:02
      Beitrag Nr. 10 ()
      #1 als Satire zu schlecht geschrieben damit schlicht
      und ergreifend: Bullshit
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 14:14:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      @for4zim: Schön, daß Du es endlich auch kapierst. Die betriebliche Altersversorgung wird eher verschlechtert als verbessert. Grund: Die meisten Firmen stellen ihre Systeme (Rentenzusagen ) auf kapitalgedeckte und beitragspflichtige Systeme um. Es läuft nicht überall so toll wie im ö.D. , wo man sich über seine Altersvorsorge keine Gedanken machen muß.
      Manche müssen sich im ö.D. nicht einmal Sorgen um Ihren Job machen, obwohl Sie den ganzen Tag bei w.o. posten. :-)
      Avatar
      schrieb am 09.12.03 14:17:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      #8
      und damit das gegenteil von dem, was die regierung verspricht.

      das ist doch nicht das erstemal.
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 19:24:53
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo Leute,

      ich habe bei den Gewerkschaften angefragt und als Stuttgarter ist das nur ein Ortsgespräch! Alle betrieblichen Alterversorgungen unterliegen zum 1.1.2004 dem Krankenkassenbeitrtagsatz von 15%!

      Wer z.b. bis zum 31. Dezember 2003 aus der Firma ausscheidet und die Firma hat für ihm eine Alterversorgung von z.b. 50.000,00 Euro angelegt und die wird ihm ausgezahlt, außerdem ist dieses Geld auch noch länger als 12 Jahre angelegt, dem wird z.b. von der Allianz Gruppenversicherung der volle Versicherungsbetrag ausgezahlt! Würde die gleiche Person zum 31.1.2004 ausscheiden, muß dieser Arbeitnehmer aus den 50.000,00 Euro allein 7,500 Euro als nachgelagerte Krankenkassenbeiträge zahlen!:laugh: Ich habe die Gewerkschaft gefragt was sie bisher dagen unternommen hat? Die Herren haben mir gesagt, das sie bisher nichts unternehmen konnten, weil sie so lange warten müssen bis der erste Fall ihnen angezeigt wird. Und die Ver.di hat mit versichert das sie gegen diese Art von Abzocke auf jeden Fall klagen will! Aber erst einmal muß man warten bis es halt zum ersten Fall kommen wird! Auch die Gewerkschaft wie Ver.di fühlt sich von dieser Aktion der Bundesregierung über dem Tisch gezogen!

      MfG

      Albatossa


      @NiemehrArm,

      erst denken dann schreiben!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 00:03:40
      Beitrag Nr. 14 ()
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 20:17:44
      Beitrag Nr. 15 ()
      2004 wird die Luftsteuer eingeführt. Jeder ist verpflichtet die am Monatsanfang beim Finazamt zu bezahlen.
      ;)
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 00:16:01
      Beitrag Nr. 16 ()
      Einen Großteil der versprochenen Entlastung wollen sich Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) und seine Länder-Kollegen direkt bei Arbeitnehmern und Unternehmen wieder zurückholen.

      Also: bei den Reformplänen das Kleingedruckte lesen! Auf diese Vorteile sollen Beschäftigte künftig verzichten:

      • Werbungskosten: Der so genannte Arbeitnehmerpauschbetrag bei der Steuer (deckt ohne Quittungen Kosten für die Arbeit, z. B. Arbeitskleidung, Fachbücher, Fahrtkosten) sinkt von 1044 auf 920 Euro. Folge: Die monatliche Lohnsteuer fällt höher aus. Beim Höchststeuersatz von 45 % macht das rund 56 Euro/Jahr aus.

      • Arbeitnehmer-Sparzulage: Für Vermögenswirksame Leistungen (VL) zahlt der Staat auf Spar-Beträge bis zu 400 Euro/Jahr nur noch 18 % Zuschuss (bisher 408 Euro/20 Prozent).

      • Arbeitgeber-Zuschüsse für Öffentlichen Nahverkehr: Müssen in Zukunft versteuert werden (bisher steuerfrei).

      • Sonderausgabenabzug für Lebensversicherungen: Das Finanzamt berücksichtigt nur noch 88 Prozent der Versicherungsbeiträge in der Steuererklärung (bisher die vollen Beiträge).

      • Abfindungen: Sind nur noch bis zu 7200 (bisher 8181) Euro steuerfrei. Für über 50-Jährige (mindestens 15 Jahre im Betrieb) sinkt der Freibetrag von 10 226 auf 9000 Euro, für über 55-Jährige (mindestens 20 Jahre beschäftigt) von 12 271 auf 11 000 Euro.


      • Belegschaftsrabatte (z. B. für Kaufhaus-Verkäuferinnen): Die Freigrenze, bis zu der keine Steuern anfallen, sinkt von 1224 auf 1080 Euro/Jahr.


      PS: Sich selbst haben die Politiker verschont – Steuervergünstigungen für Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien bleiben in vollem Umfang erhalten.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 08:06:19
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ist ja interessant, was so alles als Subvention gilt: das Geltendmachen von Werbungskosten ist also eine Subvention. Wenn jemand in Rechnung stellt, daß er für das Alter vorsorgt mit einem KLV-Vertrag: eine Subvention. Die Kostenpauschale der Politiker: keine Subvention. Man lernt immer wieder dazu...:mad:
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 08:49:57
      Beitrag Nr. 18 ()
      So langsam wird es Zeit daß auch die Treuesten der Treuen, also sogenannte Stammwähler, begreifen, daß nur noch Parteiübergreifende Meinungsbildung und selektierendes Wahlverhalten diesem Wahnsinn Einhalt gebieten kann ! (Blinde und Boardclowns sind damit nicht gemeint oder angesprochen)

      Wenn man sich anschaut wie selbst lächerliche kleine Vorteile für hart arbeitende Leute eingesammelt werden, als Beispiel sei hier mal nur auf die Kürzung des Belegschaftsrabattes verwiesen, und wie gleichzeitig die Stimmung immer weiter angeheizt wird, dann kann man sich vorstellen was auf unsere Kinder zukommt wenn wenn wir diesen Politgaunern nicht Einhalt gebieten.

      Normalerweise gehörten Leute wie dieser Schleyer, der versucht diese Angststimmung um den Arbeitsplatz auszunutzen, und vorschlägt Krankheitstage auf den Urlaub anzurechnen, sofort in eine Zwangsjacke gesteckt und in eine geschlossene Anstalt eingewiesen - unter voller Anrechnung auf seinen Jahresurlaub.
      :mad:

      Und falls es einigen Herrschaften noch nicht aufgefallen ist: an der Vorbildfunktion der Politiker fehlt es bisher an jedweder kleinen Geste. Bisher hat sich für diese Taschenfüller nicht das Geringste geändert. Ganz im Gegenteil, im Versorgungswerk für erfolglose oder abgestürzte Politclowns, auch EU-Parlament genannt, wird eifrig am neuen Besoldungsgesetz gearbeitet. Und wer dabei glaubt daß dies für den Steuerzahler etwas Gutes zu bedeuten hat, der glaubt auch noch an den Weihnachtsmann.
      :(
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 10:30:02
      Beitrag Nr. 19 ()
      @ farniente

      Du hast einfach nur Recht!

      Leider wird es in einen Bürgerkrieg enden, da bin ich mir ganz sicher!
      Vorher passiert leider nichts!
      So läuft es in jedem Staat ab, der im Sterben liegt!
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 16:01:31
      Beitrag Nr. 20 ()
      nach den bisherigen kassenschlagern "rauchen für die sicherheit" und "rasen für die rente" kommt nun der längst überfällige oberknaller:

      "poppen für die sozialhilfe"

      http://de.news.yahoo.com/031219/3/3t7a0.html

      zumindest köln macht schon mal den anfang.

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 16:35:02
      Beitrag Nr. 21 ()
      #20 osower
      Ist das nicht Zuhälterrei und somit strafbar?

      Bald wird auch das kiffen besteuert, wartet es mal ab. :D
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 16:37:57
      Beitrag Nr. 22 ()
      #21,

      zuhälterei ist das, was uns regiert!

      :D
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 21:02:41
      Beitrag Nr. 23 ()
      Der Fiskus greift bald stärker zu

      19. Dezember 2003 Unternehmer, Arbeitnehmer, Sparer, Raucher - das neue Steuerrecht, das Bundestag und Bundesrat am Freitag beschlossen haben, betrifft alle. Entlastungen beim Tarif im nächsten Jahr stehen Belastungen durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage gegenüber. Auf mittlere Sicht überwiegt das zugreifende Element des Staates. Bürger und Unternehmen werden 2004 per saldo um knapp 600 Millionen Euro entlastet. Im Folgejahr wird der Tarif zwar nochmals gesenkt, aber dann schlagen die Steuerrechtsverschärfungen durch. Rund 8 Milliarden Euro werden die Steuerzahler dann im Vergleich zum Status quo mehr zahlen. Nur ein schwacher Trost ist, daß die Gesetzespläne der Koalition die Bürger und Unternehmen sogar mit knapp 13 Milliarden Euro belastet hätten. Das Steuerrecht wird durch mehrere Eingriffe geändert.

      Das Haushaltsbegleitgesetz enthält das Teilvorziehen der dritte Steuerreformstufe. Bei der Einkommensteuer steigt der Grundfreibetrag von 7.210 auf 7.664 Euro, der Eingangssatz sinkt von 19,9 auf 16 Prozent, Spitzensatz von 48,5 auf 45 Prozent (ab 52.152 Euro). Ledige mit einem Bruttolohn zwischen 35.000 und 100.000 Euro zahlen zwischen 5 und gut 6 Prozent weniger Steuern. 2005 folgt die zweite Hälfte der dritten Steuerstufe (unten 15 Prozent, oben 42 Prozent).

      Senkung der Einkommensgrenzen

      Die Entfernungspauschale wird auf 30 Cent gesenkt. Dies gilt je Arbeitstag für die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Die Eigenheimzulage für Neufälle wird um 30 Prozent gekürzt, indem der Neubau nicht mehr stärker als der Erwerb einer Bestandsimmobilie gefördert wird (höchstens mit 1.250 Euro im Jahr). Die Einkommensgrenzen werden zudem gesenkt, auf 70.000 Euro bei Ledigen für zwei Jahre, Verheiratete das doppelte. Für jedes Kind kommen 30.000 Euro hinzu. Bei beweglichen Wirtschaftsgütern setzt die Abschreibung für die Abnutzung monatsgenau ein. Entschärft wurde die Neuregelung der Umsatzsteuer-Schuldnerschaft, indem sie auf die Bauwirtschaft beschränkt bleibt.

      Das Unternehmensteuerrecht wird mit dem sogenannten Korb-II-Gesetz verschärft. Die Verlustverrechnung wird begrenzt. Ein Gewinn von einer Million Euro kann künftig mit einem Verlust früherer Jahre voll verrechnet werden, alles, was darüber hinausgeht, nur zu 60 Prozent. Die Verschärfung der Gesellschafter-Fremdfinanzierung wird abgeschwächt, die Freigrenze beträgt 250.000 Euro. Lebens- und Krankenversicherer dürfen Verluste aus Aktienanlagen rückwirkend für 2001 bis 2003 zu 80 Prozent geltend machen. Die Tabaksteuer wird in drei Schritten zu je 1,2 Cent auf jede Zigarette erhöht.

      Steuerehrlichkeit

      Steuerhinterzieher können sich steuerehrlich machen. Das Steueramnestiegesetz schreibt vor, daß sie die Umstände der Steuerhinterziehung spezifizieren, dafür ist die Möglichkeit auf das Jahr 2002 erweitert worden, nachträglich zu einem attraktiven Pauschalsteuersatz wieder in die Legalität zurückzukehren. Die neue Brücke in die Steuerehrlichkeit sieht vor, daß sich Steuersünder steuerehrlich machen, wenn sie ihre nicht versteuerten Einnahmen in einer strafbefreienden Erklärung angeben und in zehn Tagen die Steuerschuld überweisen.

      Die Gemeindefinanzreform ist auf eine Senkung der Gewerbesteuerumlage (von 28 auf 20 Prozent) abgeschmolzen. Die Bemessungsgrundlage wird nicht ausgeweitet. Die Verschärfungen im Unternehmensteuerrecht schlagen jedoch durch.

      Ergänzend werden die Subventionen pauschal gekürzt. Steuerausnahmen werden zumeist in einem Schritt um 12 Prozent gekürzt, die Finanzhilfen mit einigen Ausnahmen in drei Schritten um je 4 Prozent gekürzt.
      Avatar
      schrieb am 19.12.03 22:52:14
      Beitrag Nr. 24 ()
      Abgaben:


      Neuste NachrichtenDasErste_de - [plusminus - Bittere Pillen (16_12_2003).htm

      Bittere Pillen

      Ab 1. Januar 2004 werden verschreibungspflichtige, preiswerte Medikamente so teuer, dass die Versicherten immer die neue Mindestzuzahlung von fünf Euro bezahlen müssen


      Von Gregor Witt

      Die Idee von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt: Die Patienten sollen Arzneimittel künftig kostenbewusster einsetzen. In diese Richtung soll auch die Gesundheitsreform wirken. Deshalb sollen Versicherte ab 1. Januar 2004 Vorteile haben, wenn sie sich preisgünstige Medikamente verschreiben lassen.
      Ein Mittel dazu ist, dass die Zuzahlung bei rezeptpflichtigen Medikamenten künftig grundsätzlich zehn Prozent des Preises betragen soll. Diese Regelung gilt aber nur innerhalb bestimmter Unter- und Obergrenzen: Zugezahlt werden sollen mindestens fünf, höchstens aber zehn Euro. Dadurch hat der Patient aber nur bei einem Arzneimittelpreis zwischen 50 und 100 Euro ein finanzielles Eigeninteresse an einer Kostenkontrolle. Denn ganz gleich, ob das Medikament fünf Euro oder 50 Euro kostet, seine Zuzahlung beträgt fünf Euro. Und ganz gleich, ob das Medikament 100 Euro oder 150 Euro kostet, seine Zuzahlung beträgt zehn Euro.

      Neues Preissystem für preisgünstige Medikamente
      Auf den ersten Blick gelten bei verschreibungspflichtigen, niedrigpreisigen Medikamenten ab 1. Januar 2004 im Prinzip die gleichen Regeln wie bisher. Nur ein Unterschied springt ins Auge: die Mindestzuzahlung beträgt jetzt fünf statt bisher vier Euro.

      Doch es gibt weitere, einschneidende Unterschiede. Mit der Gesundheitsreform wird ein neues Preissystem für die Apotheken eingeführt. Es bewirkt, dass ein Medikament, das in diesem Jahr zum Beispiel noch 2,18 Euro kostet, im neuen Jahr 10,73 Euro kosten wird. Ursache dafür ist, dass die Apotheken völlig neu kalkulieren und künftig für verschreibungspflichtige Medikamente auf ihren Einkaufspreis neben einem preisabhängigen Zuschlag von 3 Prozent einen Festzuschlag von 8,10 Euro plus 16 Prozent Mehrwertsteuer verlangen können. Selbst wenn der Einkaufspreis für den Apotheker bei null liegen würde, ist rezeptpflichtige Arznei künftig also nicht mehr unter 9,40 Euro zu haben (8,10 Euro plus 16% MwSt.). Und damit ist dann für jedes Medikament die Mindestzuzahlung von fünf Euro fällig.

      Kostenkontrolle wird verhindert
      Folge des neuen Systems ist damit, dass im Unterschied zum bisherigen Preis- und Zuzahlungssystem Versicherte in einem wichtigen Preissegment kein finanzielles Eigeninteresse an Kostenkontrolle mehr haben werden.

      Bis Ende 2003 zahlen Patienten niedrigpreisige Medikamente selbst. Die Krankenkasse muss erst dann Kosten mit übernehmen, wenn das Arzneimittel teurer ist als die heute noch gültige Mindestzuzahlung von vier Euro. So macht es in diesem Jahr für den Patienten noch Sinn, darauf zu achten, dass ihm möglichst preisgünstige Medikamente verschrieben werden. Kostet eine Packung zum Beispiel zwei Euro, spart der Versicherte im Vergleich zur heutigen Mindestzuzahlung von vier Euro immerhin noch zwei Euro. Da es ab Januar 2004 jedoch keine verschreibungspflichtigen Medikamente unter rund 10 Euro mehr geben wird (siehe oben), müssen die Patienten immer mindestens fünf Euro aus der eigenen Tasche zahlen.

      Doch wie hoch ist die zusätzliche Belastung für die Versicherten durch die drastischen Kostensteigerungen in diesem niedrigpreisigen Segment für die Versicherten insgesamt? Der Bremer Prof. Gerd Glaeske beziffert sie „mit etwa 200 bis 300 Millionen Euro“. Der Arzneimittelexperte beschäftigt sich schon lange mit den Kostenexplosionen im Gesundheitswesen. Er hat Gesundheitsministerin Ulla Schmidt auch bei der Reform 2004 beraten. Seiner Ansicht nach hätte die Mindestzuzahlung deutlich niedriger liegen müssen, bei drei Euro. Doch damit habe sich Ulla Schmidt in der parteiübergreifenden Reformkommission gegenüber CDU und FDP nicht durchsetzen können. Glaeske weiter: „Ich glaube, dass die Apotheker in gewisser Weise die Gewinner sind. Die Großhandlungen und die pharmazeutischen Hersteller sind - jedenfalls im Jahre 2004 - mit den hohen Rabatten diejenigen, die eine sehr hohe Belastung zu tragen haben. Auf einer ähnlichen Belastungsebene stehen sicherlich die Patientinnen und Patienten, die durch die Selbstbeteiligungsregelungen mit herangezogen werden.“

      Wirkung auf Patienten
      Aus Sicht von Ärzten und Gesundheitsexperten ist mit folgenden Wirkungen auf die Patienten zu rechnen:

      Die Patienten greifen verstärkt zu nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten. Solange diese weniger als fünf Euro kosten, wird gespart. Diese „Selbstmedikation“ ist vom Gesetzgeber durchaus gewünscht. Das Risiko dabei ist jedoch, dass ernsthafte Krankheiten zu spät erkannt und gefährliche Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Medikamenten nicht beachtet werden.


      Die Patienten verlangen häufiger als bisher von ihrem Arzt, er solle Originalpräparate verschreiben. Durch das neue Preissystem verringert sich der Preisunterschied zwischen Original- und Nachahmerpräparat deutlich; gleichzeitig beträgt die Patientenzuzahlung sowieso immer mindestens fünf Euro.


      Die Patienten bitten den Arzt häufiger um eine Großpackung, auch dann, wenn kein entsprechender Bedarf gegeben ist. Folge für die Krankenkassen: Sie zahlen öfter ungerechtfertigt hohe Großpackungspreise.
      Soweit die Regeln für Versicherte in den Gesetzlichen Krankenkassen. Anders für die privat Versicherten: Sie zahlen immer die jeweils gültigen Apothekenabgabepreise. Mit der Gesundheitsreform zahlen sie also für unser Beispielpräparat heute noch nur 2,18 Euro, ab 1. Januar 2004 jedoch fast genau das Fünffache: 10,73 Euro. Wer mit Selbstbeteiligung versichert ist und öfter niedrigpreisige Medikamente benötigt, muss künftig mit deutlich höheren Belastungen rechnen.

      Noch nicht zu beantworten ist die Frage, ob unter Umständen der Bezug niedrigpreisiger, rezeptpflichtiger Medikamente über den Internethandel für Patienten günstiger wird. Hier muss die Entwicklung abgewartet werden.
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 16:33:50
      Beitrag Nr. 25 ()
      hier ist die gesamte "agenda-dröhnung" zusammengefasst:

      http://de.news.yahoo.com/031221/12/3t9kc.html

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.12.03 21:48:56
      Beitrag Nr. 26 ()
      Gestern war Alfred Tetzlaff im NDR dran und er hat das SPD Parteiprogramm kurz zusammengefasst:

      "Eigentum ist Diebstahl"

      Stimmt eigentlich immer noch.
      Avatar
      schrieb am 22.12.03 19:48:59
      Beitrag Nr. 27 ()
      Ja das alte Ekel hat doch immernoch recht!
      Avatar
      schrieb am 22.12.03 19:51:00
      Beitrag Nr. 28 ()
      Hallo ospower,

      ich hab es mal für die Anderen hier hineingesstellt!;)


      Viele Neuregelungen ab 1. Januar 2004

      Berlin (AP) Als Folge der jüngsten Reformgesetze treten ab 1. Januar 2004 so viele Neuregelungen in Kraft wie selten. Unter anderem zahlen die Bürger weniger Steuern, müssen aber für die Gesundheit tiefer in die Tasche greifen. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

      STEUER

      - Der Eingangssteuersatz sinkt von 19,9 auf 16 Prozent, der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 45 Prozent. Der Spitzensatz greift bereits ab 52.151 Euro (bisher 55.007).

      - Der Grundfreibetrag erhöht sich von 7.235 auf 7.664 Euro.

      - Der Werbungskosten-Pauschbetrag sinkt von 1.044 auf 920 Euro.

      - Als Entfernungspauschale gibt es nur noch einheitlich 30 Cent je Kilometer statt bisher 36 bzw. 40 Cent. Mehr als 4.500 Kilometer pro Jahr dürfen nur noch bei der Nutzung eines Kraftwagens abgesetzt werden.

      - Der Sparerfreibetrag reduziert sich auf 1.370 Euro für Ledige bzw. 2.740 Euro für Ehepaare (bisher 1.550/3.100 Euro).

      - Alleinerziehende ohne Partner erhalten einen Freibetrag von 1.308 Euro, der bisherige Haushaltsfreibetrag entfällt.

      - Die Arbeitnehmersparzulage wird von 20 auf 18 Prozent der angelegten vermögenswirksamen Leistung reduziert, maximal 400 statt 408 Euro.

      - Reuige Steuersünder gehen straffrei aus, müssen ihr Schwarzgeld aber nachversteuern.

      - Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind für Besserverdiener mit einem Stundenlohn über 50 Euro nicht mehr steuerfrei.

      - Weniger für Häuslebauer:

      . Die Eigenheimzulage wird um insgesamt 30 Prozent zurückgefahren; das bedeutet höchstens 1.250 Euro jährlich für Alt- wie Neubauten (bisher 1.278/2.556). Die Kinderzulage steigt von 767 auf 800 Euro. Die Einkommensgrenzen werden von 82.000/164.000 (Ledige/Ehepaar) auf 70.000/140.000 Euro herabgesetzt, pro Kind 30.000 Euro mehr.

      . Die Wohnungsbauprämie schrumpft von 10 auf 8,8 Prozent.

      ARBEIT

      - Arbeitslosengeld gibt es höchstens noch zwölf Monate lang, für über 55-Jährige noch 18 Monate mit einer Übergangsfrist bis 2006.

      - Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe mit Einschnitten für Langzeitarbeitslose ist beschlossene Sache, tritt wegen des Organisationsaufwands aber erst 2005 in Kraft.

      - Für Langzeitarbeitslose ist jede legale Arbeit zumutbar, auch unter Tarif.

      - Kündigungsschutz genießen neu eingestellte Mitarbeiter erst in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten.

      - Bei Kündigungen wird die Sozialauswahl auf Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung beschränkt, ohne Leistungsträger mit einbeziehen zu müssen.

      - Existenzgründern werden befristete Einstellungen erleichtert.

      - Der Meisterzwang gilt statt bisher in 94 nur noch in 41 Handwerksberufen. Auch in diesen Branchen können sich Gesellen mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung, davon vier in leitender Stellung, selbstständig machen. Einfache Tätigkeiten können auch ohne Ausbildungsbeleg ausgeübt werden.

      GESUNDHEIT

      - Verschiedene Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind gestrichen:

      . Sterbegeld und Entbindungsgeld fallen weg.

      . Rezeptfreie Medikamente und so genannte Lifestyle-Arzneien wie Potenzmittel werden in der Regel nicht mehr erstattet.

      . Für Brillen gibt es keinen Zuschuss mehr, außer bei schwer Sehbehinderten sowie Kindern und Jugendlichen.

      . Für künstliche Befruchtung und Sterilisation wird die Erstattung eingeschränkt.

      . Fahrtkosten zum Arzt werden bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr bezahlt.

      . Erst 2005 fällt der Zahnersatz als Kassenleistung weg und muss gesondert versichert werden; 2006 muss der Arbeitnehmer das Krankengeld allein absichern.

      - Die Selbstbeteiligung steigt:

      . Bei ärztlicher Behandlung wird eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Arzt und Quartal fällig. Ausgenommen sind Facharztbesuche auf Überweisung, Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine sowie Schutzimpfungen.

      . Grundsätzlich zahlen Patienten bei allen Leistungen zehn Prozent dazu, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro.

      . Krankenhausaufenthalte kosten zehn Euro täglich extra, maximal 28 Tage im Jahr.

      . Kinder und Jugendliche sind von allen Zuzahlungen befreit. Ansonsten gilt eine Belastungsgrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken von einem Prozent.

      - Versicherte können beim Arzt eine Patientenquittung verlangen.

      - Versicherte können ohne vorherige Genehmigung der Kasse im EU-Ausland den Arzt aufsuchen.

      - Der Versandhandel für Medikamente wird erlaubt.

      - Krankenkassen können Bonusmodelle und Zusatzversicherungen anbieten.

      - Ärzte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen müssen sich kontinuierlich fortbilden.

      - Krankenhäuser werden bei hochspezialisierten Leistungen für die ambulante Versorgung geöffnet. Sie rechnen mit den Kassen nach Fallpauschalen ab.

      - Der durchschnittliche Beitragssatz der Krankenkassen soll von 14,3 Prozent auf 13,6 Prozent sinken. Die bisher angekündigten Senkungen bleiben jedoch hinter den Erwartungen zurück.

      - Für Beamte gelten entsprechende Änderungen bei den Beihilfen.

      RENTE

      - Eine Rentenerhöhung gibt es 2004 nicht.

      - Der Rentenbeitrag bleibt bei 19,5 Prozent.

      - Wer ab 1. April in Rente geht, bekommt sein Geld erst am Ende statt am Anfang jeden Monats.

      - Ab April zehlen Rentner den vollen Pflegebeitrag von 1,7 Prozent selbst (bisher die Hälfte).

      - Bei der Riester-Rente tritt die zweite Stufe in Kraft: Um die höchstmögliche staatliche Förderung zu bekommen, müssen mindestens zwei statt bisher ein Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens als Beitrag gezahlt werden. Die Zulassungskriterien werden vereinfacht.

      BEITRAGSBEMESSUNGSGRENZEN

      - Für die Rentenversicherung wird die Beitragsbemessunggrenze im Westen von 5.100 auf 5.150 Euro/Monat bzw. von 61.200 auf 61.800 Euro/Jahr angehoben, im Osten von 4.250 auf 4.350 Euro/Monat bzw. von 51.000 auf 52.200 Euro/Jahr. Zur Kranken- und Pflegeversicherung sind Beiträge auf Einkommen bis zu 3.487,50 Euro/Monat bzw. 41.850 Euro/Jahr zu entrichten.

      - Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 3.862,50 Euro/ Monat bzw. 46.350 Euro/Jahr.

      ERZIEHUNGSGELD

      - Erziehungsgeld bekommen Eltern künftig nur, wenn sie gemeinsam nicht mehr als 30.000 Euro netto im Jahr (bislang 51.000 Euro) verdienen. Alleinerziehende dürfen höchstens 23.000 Euro netto (bislang 38.000 Euro) verdienen. Dabei werden auch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld angerechnet.

      SOZIALHILFE

      - Die Sozialhilfe wird grundsätzlich nur noch in Deutschland gezahlt. Im Ausland lebende Deutsche erhalten sie nur noch in strenger definierten Ausnahmefällen.

      - Die große Sozialhilfereform tritt erst 2005 in Kraft.

      VERBRAUCHER

      - Der Ende Januar bevorstehende Winterschlussverkauf ist der letzte seiner Art. Voraussichtlich im Frühjahr tritt eine Gesetzesnovelle in Kraft, die dem Handel solche Ausverkaufsaktionen das ganze Jahr über erlaubt.

      - Ab März wird das Rauchen teurer: Die Tabaksteuer steigt am 1. März und 1. Dezember 2004 sowie am 1. September 2005 jeweils um 1,2 Cent pro Zigarette.

      - Bei Eiern wird deutlichere Kennzeichnung Pflicht. Auf der Verpackung muss die Haltungsform angegeben und jedes Ei mit einem Erzeugercode gestempelt sein.

      - Die Förderung von Solarwärmeanlagen für Heizung und Warmwasser ändert sich auf 110 Euro pro Quadratmeter, bei unbegrenzter Kollektorfläche und einer Mindestleistung der Anlage von 525 Kilowattstunden.
      Avatar
      schrieb am 27.12.03 12:06:23
      Beitrag Nr. 29 ()
      Bundesfinanzhof: Eichel verzögert Umsetzung von Urteilen

      München (dpa) - Die Präsidentin des Bundesfinanzhofs, Iris Ebling, hat Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) vorgeworfen, sein Ministerium ignoriere bevorzugt Urteile zu Gunsten von Steuerzahlern. 42 so genannte «Nichtanwendungserlasse» für Urteile des höchsten deutschen Finanzgerichts habe es in den vergangenen fünf Jahren gegeben. Sie «betreffen in 80 Prozent der Fälle Urteile, die finanzielle Vorteile für den Steuerzahler bringen würden», sagte Ebling dem Nachrichtenmagazin «Focus».

      Das Bundesfinanzministerium veröffentliche Entscheidungen des Gerichts verspätet oder überhaupt nicht im Bundessteuerblatt - erst nach Abdruck dürfen die Finanzämter sie anwenden. Urteile des Bundesfinanzhofs binden zunächst nur die Beteiligten des Rechtsstreits. «Es ist nicht einsichtig, dass das Ministerium für Prüfung und Abstimmung Jahre braucht. Ich meine, es dürfte nicht länger als drei Monate dauern», forderte Ebling. Die Masse der Fälle habe jetzt «eine kritische Größe erreicht». Sie fühle sich «in gewissem Sinne ausgetrickst», sagte Ebling. So habe der Bundesfinanzhof die Rechtsprechung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Instandsetzungskosten nach einem Hauskauf zum Vorteil des Bürgers geändert. «Darauf hat die Finanzverwaltung dem Gesetzgeber den Griffel geführt und die alte Rechtslage in die Form eines neuen Gesetzes gegossen, um die Urteile auszuhebeln», berichtete sie.

      Gerichte würden die Verzögerungspraxis des Finanzministeriums aber nicht mehr länger akzeptieren. So habe das Oberlandesgericht Koblenz dieses Jahr den Fiskus verpflichtet, einem Bürger die Kosten des Steuerberaters für ein unnötiges Einspruchverfahren zu ersetzen, weil das Finanzamt eine Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs nicht anwenden durfte.

      http://www.sueddeutsche.de/ticker/iptc-bdt-2003122

      =

      Warum bekämpft der Staat seine Bürger?
      Avatar
      schrieb am 27.12.03 12:16:48
      Beitrag Nr. 30 ()
      @longlife

      Noch ist es die Partei und nicht der Staat. Hoffen wir, dass diese Partei auch niemals der Staat werden wird.
      Avatar
      schrieb am 27.12.03 12:23:04
      Beitrag Nr. 31 ()
      @konns

      Vollkommen richtig.

      Ich war eben dabei einen MOD anzuschreiben, dass er den Beitrag löschen soll nachdem ich meinen Fehler bemerkt hatte.

      Hat sich ja jetzt nach deiner Richtigstellung erübrigt.

      Danke
      Avatar
      schrieb am 27.12.03 14:03:52
      Beitrag Nr. 32 ()
      Branntweinsteuer soll offenbar auch erhöht werden. Eine Fraktionssprecherin hat das zwar heute dementiert, aber nach den bisherigen Erfahrungen seit dem 22.09.2002 kann man so etwas dieser Regierung sowieso nicht glauben.
      Avatar
      schrieb am 27.12.03 16:05:48
      Beitrag Nr. 33 ()
      Nun geht das Thema durch die Presse und der Beitrag in #10 ist dadurch überflüssig geworden:


      Böse Überraschung für Rentner


      Arbeitnehmer, die mit einer Direktversicherung oder Pensionskasse fürs Alter vorsorgen, müssen künftig als Ruheständler auf ihr gesamtes Sparkapital Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen. Diese Detailregelung der Gesundheitsreform treffe bereits im nächsten Jahr viele Neurentner und sei bislang kaum bekannt, berichtet FOCUS. Danach erheben die Krankenkassen ab 2004 auch auf die einmalige Kapitalauszahlung einer Direktversicherung, einer Pensionskasse oder eines berufsständischen Versorgungswerkes den vollen Beitragssatz für die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Lebensversicherungen müssten Kapitalauszahlungen an gesetzlich Versicherte automatisch an die Krankenkasse melden, so der FOCUS-Bericht.

      Diese strecke den Kapitalbetrag rechnerisch über zehn Jahre, also 120 Monate. Ein Versicherter, der etwa bei der Barmer Ersatzkasse (Beitragssatz 14,9 Prozent) versichert sei, zahle von 2004 an im Monat 149 Euro für die Krankenkasse plus 17 Euro für die Pflegeversicherung. 120-mal 166 Euro machten aus den ursprünglichen 120 000 Euro Sparkapital nur noch knapp 100 000 Euro.

      Betroffen sind allein bei der Direktversicherung bis zu sechs Millionen Arbeitnehmer, die damit in den nächsten Jahren und Jahrzehnten einen Teil ihrer Altersversorgung finanzierten. Verschont von der Beitragspflicht würden lediglich privat Versicherte.
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 03:17:55
      Beitrag Nr. 34 ()
      Hallo longlife,

      #29

      der Staat sind nicht wir, sondern nur die Beamte und die Politiker aus deren Dunstkreis! Damit dürfte deine Frage beantwortet sein warum der Staat seine Bürger haßt und jede Bwegungfreiheit nieder machen will! Jeder Finanzbeamte wird dir bestätigen das er und seine Beamtenkollegen der Meinung sind das fast 100% der übrigen Bürger kriminelle sind! :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 14:23:18
      Beitrag Nr. 35 ()
      Dienstag 30. Dezember 2003, 13:24 Uhr

      Städte kündigen weitere Kürzungen an


      Köln (dpa) - Die deutschen Städte haben für das kommende Jahr weitere Kürzungen bei Kultur, Sport, Weiterbildung und Sozialarbeit angekündigt. Zugleich kritisierten sie nochmals die jüngsten Reformen. Die im Vermittlungsausschuss beschlossene Hilfe für die Kommunen sei ein «Tropfen auf den heißen Stein», sagte die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Petra Roth. Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe werde die Städte nicht entlasten, weil sie höhere Belastungen für Unterkunftskosten zu tragen hätten.
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 15:47:46
      Beitrag Nr. 36 ()
      Und da wird immernoch über Dr. Helmut Kohl gemeckert.
      Alle Annehmlichkeiten, die in 16 Jahren, trotz Wiedervereinigung, eingeführt wurden, werden nach nur 5 Jahren Rot/Grün zunichte gemacht.
      Bisher hat es noch keine Regierung, ausser der jetzigen, geschafft, ein Land in Rekordzeit so runterzuwirtschaften.
      Keine Regierung hat es bis 1998 geschafft Wirtschaft, Investoren und Leistungsträger so zu verunsichern bzw. aus dem Land zu vetreiben.
      Mich tröstet nur, dass es das Klientel der Sozen besonders
      trifft.
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 15:51:14
      Beitrag Nr. 37 ()
      #36,

      Bisher hat es noch keine Regierung, ausser der jetzigen, geschafft, ein Land in Rekordzeit so runterzuwirtschaften.

      in der tat!

      selbst steinzeitkommunisten in ehemaligen "arbeiter und bauernstaaten" haben dazu immerhin jahrzehnte gebraucht.


      :D
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 15:55:24
      Beitrag Nr. 38 ()
      zu 36!

      wurden unter Kohl nicht auch riesige Schuldenberge "erwirtschaftet"?

      Damals lief doch die Wirtschaft auch ncoh ein wenig besser!

      ...

      Tatsache ist dass man heute vieles beschließt was man damals als unsozial oder ähnliches fand!

      ...
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 15:58:03
      Beitrag Nr. 39 ()
      #38,

      Damals lief doch die Wirtschaft auch ncoh ein wenig besser!

      eben!!

      woran das wohl lag? grübel, grübel?
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 16:03:42
      Beitrag Nr. 40 ()
      @Mannerl

      Der hatte die Wiedervereinigung mit dem total kaputten sozialistischen Staat (dies scheint ja das Vorbild für rot-grün zu sein) und er hatte keine UMTS Lizenzen zum Versteigern.
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 16:25:56
      Beitrag Nr. 41 ()
      Tatsache ist, dass auch unter schwarz/gelb dringend Einschnitte und Reformen notwendig gewesen wären.
      Nur die, durch die verkorkste Steuerreform, gebeutelten Länder und Kommunen ständen jetzt viel besser da.Solche harten Einschnitte wie jetzt wären dann nicht notwendig gewesen.
      Einen solchen Absturz der Wirtschaft und Finanzen hätte es unter schwarz nie gegeben. Ein Beispiel dafür ist auch, dass sämtliche schwarz-regierten Länder viel viel besser dastehen, als rot/grüne.
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 16:39:43
      Beitrag Nr. 42 ()
      ich denke an der Wiedervereinigung knappert man auch noch heute!

      ...

      Schulden beim Staat!

      manchmal frage ich mich wie das alles weitergehen soll!

      MFG
      Mannerl
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 20:21:27
      Beitrag Nr. 43 ()
      #38,

      das ist ja das Schlimme: Kohl hat die riesigen Schuldenberge während des enormen USA-Booms unter Clinton angehäuft!
      Jetzt, in der Weltwirtschaftskrise, haben wir deshalb keinen finanzpolitischen Spielraum mehr.:(
      Avatar
      schrieb am 30.12.03 20:29:36
      Beitrag Nr. 44 ()
      Geld ist ohne Ende da, aber nicht da wo es früher einmal war.


      Plus und Minus

      Masseneinkommen sinken im gleichen Maße wie Unternehmens- und Vermögenseinkommen steigen

      Die Novemberausgabe der WSI-Mitteilungen des DGB-nahen Wirtschafts- und Sozial-wissenschaftlichen Instituts in der Hans Böckler Stiftung in Düsseldorf eröffnet Jahr für Jahr mit dem von Claus Schäfer erstellten Verteilungsbericht ein Bild der Einkommenssituation der deutschen Gesellschaft, das zum Lamento über ausbleibende Produktionszuwächse nicht paßt. Tüchtige Zuwächse sind nach wie vor gegeben – bei den hohen und höchsten Einkommen. Denn wenn bei stagnierendem Wachstum die Bruttolohnquote im Jahr 2002 um fast ein Prozent von 72,7 (2001) auf 71,9 Prozent absinkt, ist zu fragen, wo der Rest des Volkseinkommens bleibt. Die folgenden Daten beziehen sich auf das Jahr 2002, weil die Entwicklung in 2003 nur für das abgelaufene Halbjahr vorläufige, tendenzielle Ergebnisse erfaßt.

      Von den 1,365 Billionen Euro des verfügbaren Einkommens der privaten Haushalte verblieben 2002 nach Abzug der Lohnsteuer und Sozialbeiträgen als Nettolohn 43,5 Prozent auf den Konten der Lohn- und Gehaltsempfänger. Bei den Masseneinkommen ist die Nettolohnquote seit zehn Jahren damit von knapp fünfzig Prozent um sechs Prozent abgesunken, wenngleich monetäre Sozialleistungen wie Renten, Sozialhilfe, Kinder- oder Wohngeld insgesamt um etwa vier Prozent seit 1991 (26,7 Prozent 2002) anstiegen. Im Durchschnitt erreichten Bruttolöhne und -gehälter monatlich 2198 Euro. Nach Abzug von Lohnsteuer und Sozialabgaben verbleiben davon 1433 Euro netto zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten. Zwischen West- (2277 Euro brutto) und Ostdeutschland (1762 Euro brutto) klafft demnach ein Abstand von 515 Euro. Daran hat sich seit der zweiten Hälfte der neunziger Jahre nichts mehr geändert. Eine Angleichung zugunsten des ostdeutschen Lohngefüges kann angesichts des desolaten Arbeitsplatzangebotes als frommer Wunsch gelten.

      Der Anteil der privaten Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen am verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte sank 2002 auf 29,4 Prozent ab, nachdem 2001 noch 30,5 Prozent erreicht wurden. Die Dreißigprozentstufe war fünf Jahre lang seit 1997 überschritten worden, und mußte nun trotz steuerlicher Entlastung diesen konjunkturell bewirkten Rückgang hinnehmen. Die vor drei Jahren eingetretene Flaute spiegelte sich auch in den stagnierenden Bruttoanlageinvestitionen wider. Den Bruttounternehmensgewinnen der Kapitalgesellschaften (ohne Wohnungswirtschaft, Banken und Versicherungen) schadete das nicht: Die nahmen 2002 um fünf Prozent auf 314,42 Milliarden Euro zu. Wurden 2000 noch 34,59 Millarden Euro direkte Steuern entrichtet, drosselte die Schröderregierung diese Summe auf 12,49 Milliarden Euro 2002.

      Erstmals konnte in den WSI-Verteilungsbericht eine Sondererhebung des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu einkommensstarken Haushalten Eingang finden. Die Befragung von mehr als tausend Haushalten mit einem Netto-Monatseinkommen ab 3 835 Euro (7 500 DM) ergab, daß hochgerechnet »7,3 Prozent aller privaten Haushalte in Deutschland und darin 9,3 Prozent aller Personen in Deutschland ab 16 Jahren« (ca. sechs Millionen) mit starker Spreizung nach oben zu dieser Gruppe gehören. Wahrscheinlich bezieht hiervon eine Spitzengruppe von über 120 000 Haushalten in Deutschland ein Netto-Monatseinkommen von mehr als 17 895 Euro (35 000 DM). Die Hälfte dieser Haushalte bezieht ihr hohes Einkommen nicht überwiegend aus Erwerbstätigkeit, »sondern in Form von Zinsen und Ähnlichem aus Vermögen.« Noch deutlicher: 90,7 Prozent aller privaten Haushalte in Deutschland mit 58,5 Millionen Angehörigen ab 16 Jahren beziehen monatlich ein Haushalts-Nettoeinkommen unter 3835 Euro (und weniger).

      Claus Schäfer stellt fest, „daß die rot-grünen Reformen zur Einkommenssteuer 1998 bis 2005 (...) die oberen Einkommen entgegen dem regierungsamtlich vermittelten Eindruck massiv begünstigen und damit quasi öffentliche Vermögensbildung durch Steuerentlastung zugunsten von Beziehern hoher Einkommen bzw. Eigentümern großer Vermögen leisten.«

      An anderer Stelle heißt es: »Im Langfristvergleich von 1960 bis 2002 (...) machen sich ständige Steuerlastverschiebungen in Deutschland geradezu dramatisch aus. Danach haben Steuern im wesentlichen aus der Entstehung und Verwendung von Lohneinkommen, d.h. Lohnsteuer sowie Mehrwertsteuer, Mineralölsteuer und andere wichtige Verbrauchssteuern, im Jahre 1960 rund 37,5 Prozent zum gesamten öffentlichen Steueraufkommen beigetragen, 2002 dagegen schon 79,2 Prozent. Diametral anders verlief die Entwicklung bei den Gewinnsteuern (veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuern vom Dividenden-Ertrag, Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer, Zinsabschlagsteuer): Ihr Anteil sank kontinuierlich von 34,7 Prozent 1960 auf nur noch 12,2 Prozent 2002.«

      Diese Politik wurde jedoch immer wieder von Wählern in der Masse bestätigt, die nicht in die Kategorie der absoluten Profiteure dieser Politk gehören. Der Ruf nach einer neuen außer-parlamentarischen Opposition wird inzwischen lauter. Die Zahl der Demonstranten auf der Straße täuscht jedoch über den Umstand hinweg, daß Veränderungen der Steuer- und Sozialpolitik bundesgesetzgeberischer Grundlage bedürfen. Offensichtlich hat Verteilungspolitik etwas mit der verkehrten Verteilung von Abgordneten des »Volkes« im deutschen Bundestag zu tun.

      Neuste Nachrichtenjunge welt vom 31_12_2003 - Plus und Minus 4.htm
      Avatar
      schrieb am 01.01.04 19:26:41
      Beitrag Nr. 45 ()
      Statistisches Bundesamt

      Zahl der Woche vom 30. Dezember 2003

      Kaviar und Champagner zum Jahreswechsel

      WIESBADEN � Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, wurden im Jahr 2002 17 400 kg Kaviar nach Deutschland eingeführt. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein Rückgang um 5,4%. Der Störrogen stammte überwiegend aus dem Iran (77%, 13 400 kg), Russland (16%, 2 800 kg) und Rumänien (5%, 800 kg). Im gleichen Zeitraum wurden 8,5 Mill. Liter Champagner aus Frankreich eingeführt (� 3,9% gegenüber 2001).

      Kaviar und Champagner werden insbesondere zu Weihnachten und dem Jahreswechsel nachgefragt: So wurden im Jahr 2002 gut 42% des Kaviars und 39% des Champagners in den letzten drei Monaten des Jahres importiert.

      Allerdings ist die Nachfrage nach Kaviar und Champagner heute deutlich geringer als in den 1990er Jahren: 1993 wurden noch fast 100 000 kg Kaviar nach Deutschland importiert. Die Einfuhren von Champagner erreichten im Jahr 1997 mit 13,6 Mill. Litern ihren Höchststand.

      http://www.destatis.de/presse/deutsch/pm2004/zdw1.htm
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 22:53:56
      Beitrag Nr. 46 ()
      Hallo Leute,

      unter dem Eröffnungsthread habe ich über den Angriff der Bundesregierung auf alle Formen der Betriebsrenten hingewiesen! Die SPD mit Ulla Schmidt und Kanzler Schröder haben eine Doppelbesteuerung allen Renten durch die Hintertüre eingeführt! Dieses Gesetz wurde von Beamten kreiert um angeblich eine Gleichstellung der Beamtenrente mit der normalen Renten zu erreichen! Blos haben Beamten noch nie in ihrem Leben jemals eine Mark oder Euro für ihre eigene Rente bezahlten und werden mit samt den Politiker der SPD zur größten Gefahr des inneren Friendens im Land.:mad:


      http://www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/detail.php/579055

      Streit um zusätzliche Belastungen bei Betriebsrenten geht weiter - CDU: Fast nicht zumutbar

      BERLIN (AP). Sozialministerin Ulla Schmidt hat die Bundesbürger aufgerufen, sich über ihre Rentenansprüche zu informieren und notfalls mehr fürs Alter zu sparen. Angst vor Altersarmut durch die anstehende Rentenreform sei aber unbegründet. "Wir sind versorgungsbezogen gesehen kein armes Land", sagte die Ministerin im Interview mit der Nachrichtenagentur AP.

      Streit gab es über Neujahr um die höheren Kassenbeiträge auf Betriebsrenten und Direktversicherungen. Arbeitgeber, Gewerkschaften und CDU-Politiker machten Front dagegen. Schmidt verteidigte jedoch die Neuregelung. Sie sei "keine Bestrafung", sondern eine Gleichstellung aller Versorgungsbezüge, sagte die SPD-Politikerin der "Bild"-Zeitung zufolge. Sie verwies darauf, dass schon lange auf monatlich ausgezahlte Renten, Pensionen und Direktversicherungen bis zur Beitragsbemessungsgrenze Krankenkassenbeiträge erhoben werden.

      Bisher war, wie Schmidts Sprecherin Ilona Klug erklärte, etwa der halbe Krankenkassen-Beitragssatz fällig. Von nun an ist es bis zur Beitragsbemessungsgrenze (2004: 3487,50 Euro/Monat) der volle Satz (durchschnittlich 14,4 Prozent). Dies gilt nicht nur für monatliche Auszahlungen, sondern auch für Einmalzahlungen, die so behandelt werden, als flösse das Geld über den Zeitraum von zehn Jahren. Außerdem sollen Rentner ab April den vollen statt bisher den halben Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen.

      Schmidt nannte die Belastung unumgänglich zur Erhaltung der solidarischen Krankenversicherung. "Rentner müssen ebenso wie Arbeitnehmer ihren Teil beitragen". Arbeitgeber und Gewerkschaften lehnten die volle Beitragspflicht scharf ab und fürchteten um die Attraktivität der betrieblichen Altersversorgung. Einerseits sollten die Bürger verstärkt fürs Alter vorsorgen, andererseits würden Betriebsrenten systematisch unattraktiv gemacht, kritisierte DGB-Vize Ursula Engelen-Kefer der "Berliner Zeitung" zufolge. Niemandem sei zu vermitteln, warum für die Betriebsrente während des Arbeitslebens Sozialbeiträge gezahlt werden sollten und im Alter noch einmal. Die Arbeitgeberverbände BDA betonten die Notwendigkeit, angesichts der Senkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung die Bedingungen für private und betriebliche Vorsorge zu verbessern. Mit der Neuregelung werde jedoch genau das Gegenteil erreicht. "Es passt nicht zusammen, die Menschen erst zu mehr privater Vorsorge aufzufordern und sie dann anschließend zu bestrafen", sagte der stellvertretende CDU-Vorsitzende Jürgen Rüttgers laut "Bild". CDU-Familienexpertin Katherina Reiche bezeichnete die Art der Neuregelung als "fast nicht zumutbar". Die Leute müssten eine Chance haben, sich darauf einzustellen.

      Gewerkschaftschef Hubertus Schmoldt hofft auf ein Einlenken der Bundesregierung. Er werde in den nächsten Tagen das Gespräch mit der Bundesregierung aufnehmen, sagte der Chef der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie der "Frankfurter Rundschau". Wegen der großen Verunsicherung in der Arbeitnehmerschaft müsse die Koalition das Thema "schnell klären".

      Die geplante Reform werde die gesetzliche Rente stabilisieren, betonte Schmidt. Diese werde weiter eine "Standbeinfunktion" haben. Darüber hinaus hätten schon heute fast 60 Prozent der Beschäftigten Ansprüche auf eine Betriebsrente, vier Millionen weitere hätten Verträge über eine Riester-Rente abgeschlossen. Lebensversicherungen, Immobilienbesitz, Depots und anderes Vermögen kämen hinzu. Schmidt räumte ein, dass wegen der akuten Finanznot der Rentenversicherer im kommenden Jahr erstmals eine "Liquiditätshilfe" notwendig werden könnte. Die pünktliche Zahlung jeder Rente sei davon aber überhaupt nicht berührt.

      Kommentar: Guter Rat ist teuerSeite 3

      Aktualisiert: 02.01.2004, 05:07 Uhr
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 23:02:53
      Beitrag Nr. 47 ()
      Hey, habt Ihr eigentlich schon mehr in der Tasche als 2003? Ich nämlich nicht.
      Avatar
      schrieb am 02.01.04 23:35:51
      Beitrag Nr. 48 ()
      Ich habe auch noch nichts gemerkt! Irgendwie habe ich heute 10 Euro beim Arzt verloren, dabei wollte ich nur eine Warenlieferung machen!:rolleyes: Das die SPD jetzt auch noch für Handwerker und Lieferanten 10 Euro Eintrittsgeld in die Arztpraxis verlangt halte ich einwenig übertrieben!:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 00:41:07
      Beitrag Nr. 49 ()
      Der Eingangssteuersatz sinkt von 19,9 auf 16 Prozent, der Spitzensteuersatz von 48,5 auf 45 Prozent. Der Spitzensatz greift jetzt bereits ab 52.151 Euro (bisher waren es 55.007).
      Der Grundfreibetrag erhöht sich von 7235 auf 7664 Euro.
      Der Werbungskosten-Pauschbetrag sinkt von 1044 auf 920 Euro.
      Als Entfernungspauschale gibt es nur noch einheitlich 30 Cent je Kilometer statt bisher 36 beziehungsweise 40 Cent. Mehr als 4500 Euro pro Jahr dürfen nur noch bei der Nutzung eines Kraftwagens abgesetzt werden.
      Der Sparerfreibetrag senkt auf 1370 Euro für Ledige und 2740 Euro für Ehepaare (bisher 1550 beziehungsweise 3100 Euro).
      Alleinerziehende ohne Partner erhalten einen Freibetrag von 1308 Euro, der bisherige Haushaltsfreibetrag entfällt.
      Die Arbeitnehmersparzulage wird von 20 auf 18 Prozent der angelegten vermögenswirksamen Leistung reduziert, maximal gibt es 400 statt 408 Euro.
      Steuersünder, die sich selbst anzeigen, gehen straffrei aus. Sie müssen ihr Schwarzgeld aber nachversteuern.
      Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge sind für Besserverdiener mit einem Stundenlohn über 50 Euro nicht mehr steuerfrei.
      Die Eigenheimzulage wird um insgesamt 30 Prozent zurückgefahren. Das bedeutet höchstens 1250 Euro jährlich für Alt- wie Neubauten (bisher 1278 beziehungsweise 2556 Euro).
      Die Kinderzulage steigt von 767 auf 800 Euro. Die Einkommensgrenzen werden von 82.000 beziehungsweise 164.000 (Ledige / Ehepaar) auf 70.000 beziehungsweise 140.000 Euro herabgesetzt, pro Kind gibt es 30.000 Euro mehr.
      Die Wohnungsbauprämie schrumpft von 10 auf 8,8 Prozent.

      Arbeitslosengeld gibt es höchstens noch zwölf Monate lang, für über 55-Jährige noch 18 Monate mit einer Übergangsfrist bis 2006.
      Die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe mit Einschnitten für Langzeitarbeitslose ist beschlossene Sache, tritt wegen des Organisationsaufwands aber erst 2005 in Kraft.
      Für Langzeitarbeitslose ist jede legale Arbeit zumutbar, auch unter Tarif.
      Kündigungsschutz genießen neu eingestellte Mitarbeiter erst in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten.
      Bei Kündigungen wird die Sozialauswahl auf Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und Schwerbehinderung beschränkt, ohne Leistungsträger mit einbeziehen zu müssen.
      Existenzgründern werden befristete Einstellungen erleichtert.
      Der Meisterzwang gilt statt bisher in 94 nur noch in 41 Handwerksberufen. Auch in diesen Branchen können sich Gesellen mit mindestens sechs Jahren Berufserfahrung, davon vier in leitender Stellung, selbstständig machen. Einfache Tätigkeiten können auch ohne Ausbildungsbeleg ausgeübt werden.
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 00:57:36
      Beitrag Nr. 50 ()
      Sterbegeld und Entbindungsgeld fallen weg.
      Rezeptfreie Medikamente und so genannte Lifestyle-Arzneien wie Potenzmittel werden in der Regel nicht mehr erstattet.
      Für Brillen gibt es keinen Zuschuss mehr, außer bei schwer Sehbehinderten sowie Kindern und Jugendlichen.
      Für künstliche Befruchtung und Sterilisation wird die Erstattung eingeschränkt.
      Fahrtkosten zum Arzt werden bis auf wenige Ausnahmen nicht mehr bezahlt.
      Erst 2005 fällt der Zahnersatz als Kassenleistung weg und muss gesondert versichert werden. 2006 muss der Arbeitnehmer das Krankengeld allein absichern.
      Die Selbstbeteiligung steigt:


      Rentenerhöhung gibt es 2004 nicht.
      Der Rentenbeitrag bleibt bei 19,5 Prozent.
      Wer ab 1. April in Rente geht, bekommt sein Geld erst am Monatsende statt am Anfang jeden Monats.
      Ab April zahlen Rentner den vollen Pflegebeitrag von 1,7 Prozent selbst (bisher war es die Hälfte).
      Bei der Riester-Rente tritt die zweite Stufe in Kraft: Um die höchstmögliche staatliche Förderung zu bekommen, müssen mindestens zwei statt bisher ein Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens als Beitrag gezahlt werden. Die Zulassungskriterien werden vereinfacht.
      Beitragsbemessungsgrenzen

      Für die Rentenversicherung wird die Beitragsbemessunggrenze im Westen von 5100 auf 5150 Euro im Monat beziehungsweise von 61.200 auf 61.800 Euro im Jahr angehoben, im Osten von 4250 auf 4350 Euro im Monat beziehungsweise von 51.000 auf 52.200 Euro im Jahr. Zur Kranken- und Pflegeversicherung sind Beiträge auf Einkommen bis zu 3487,50 Euro monatlich beziehungsweise 41.850 Euro im Jahr zu entrichten.
      Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 3862,50 Euro im Monat beziehungsweise 46.350 Euro im Jahr.
      Erziehungsgeld

      Erziehungsgeld bekommen Eltern künftig nur noch, wenn sie gemeinsam nicht mehr als 30.000 Euro netto im Jahr verdienen (bislang 51.000 Euro). Alleinerziehende dürfen höchstens 23.000 Euro netto (bislang 38.000 Euro) verdienen. Dabei werden auch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld angerechnet.
      Sozialhilfe


      Die Sozialhilfe wird grundsätzlich nur noch in Deutschland gezahlt. Im Ausland lebende Deutsche erhalten sie nur noch in strenger definierten Ausnahmefällen.
      Die große Sozialhilfereform tritt erst 2005 in Kraft.
      Verbraucher


      Der Ende Januar bevorstehende Winterschlussverkauf ist der letzte seiner Art. Voraussichtlich im Frühjahr tritt eine Gesetzesnovelle in Kraft, die dem Handel solche Ausverkaufsaktionen das ganze Jahr über erlaubt.
      Ab März wird das Rauchen teurer: Die Tabaksteuer steigt am 1. März und 1. Dezember 2004 sowie am 1. September 2005 jeweils um 1,2 Cent pro Zigarette.
      Bei Eiern wird eine deutlichere Kennzeichnung Pflicht. Auf der Verpackung muss die Haltungsform angegeben und jedes Ei mit einem Erzeugercode gestempelt sein.
      Die Förderung von Solarwärmeanlagen für Heizung und Warmwasser ändert sich auf 110 Euro pro Quadratmeter, bei unbegrenzter Kollektorfläche und einer Mindestleistung der Anlage von 525 Kilowattstunden.
      Bei ärztlicher Behandlung wird eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Arzt und Quartal fällig. Ausgenommen sind Facharztbesuche auf Überweisung, Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine sowie Schutzimpfungen.
      Grundsätzlich zahlen Patienten bei allen Leistungen zehn Prozent Eigenbeteiligung dazu, mindestens aber fünf und höchstens zehn Euro.
      Krankenhausaufenthalte kosten zehn Euro täglich extra, maximal 28 Tage im Jahr.
      Kinder und Jugendliche sind von allen Zuzahlungen befreit. Ansonsten gilt eine Belastungsgrenze von zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken von einem Prozent.


      Versicherte können beim Arzt eine Patientenquittung verlangen.
      Versicherte können ohne vorherige Genehmigung der Kasse im EU-Ausland den Arzt aufsuchen.
      Der Versandhandel für Medikamente wird erlaubt.
      Krankenkassen können Bonusmodelle und Zusatzversicherungen anbieten.
      Ärzte und andere Beschäftigte im Gesundheitswesen müssen kontinuierlich Fortbildungen belegen.
      Krankenhäuser werden bei hochspezialisierten Leistungen für die ambulante Versorgung geöffnet. Sie rechnen mit den Kassen nach Fallpauschalen ab.
      Der durchschnittliche Beitragssatz der Krankenkassen soll von 14,3 Prozent auf 13,6 Prozent sinken. Die bisher angekündigten Senkungen bleiben jedoch hinter den Erwartungen zurück.
      Für Beamte gelten entsprechende Änderungen bei den Beihilfen.

      Rentenerhöhung gibt es 2004 nicht.
      Der Rentenbeitrag bleibt bei 19,5 Prozent.
      Wer ab 1. April in Rente geht, bekommt sein Geld erst am Monatsende statt am Anfang jeden Monats.
      Ab April zahlen Rentner den vollen Pflegebeitrag von 1,7 Prozent selbst (bisher war es die Hälfte).
      Bei der Riester-Rente tritt die zweite Stufe in Kraft: Um die höchstmögliche staatliche Förderung zu bekommen, müssen mindestens zwei statt bisher ein Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens als Beitrag gezahlt werden. Die Zulassungskriterien werden vereinfacht.
      Beitragsbemessungsgrenzen

      Für die Rentenversicherung wird die Beitragsbemessunggrenze im Westen von 5100 auf 5150 Euro im Monat beziehungsweise von 61.200 auf 61.800 Euro im Jahr angehoben, im Osten von 4250 auf 4350 Euro im Monat beziehungsweise von 51.000 auf 52.200 Euro im Jahr. Zur Kranken- und Pflegeversicherung sind Beiträge auf Einkommen bis zu 3487,50 Euro monatlich beziehungsweise 41.850 Euro im Jahr zu entrichten.
      Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 3862,50 Euro im Monat beziehungsweise 46.350 Euro im Jahr.
      Erziehungsgeld

      Erziehungsgeld bekommen Eltern künftig nur noch, wenn sie gemeinsam nicht mehr als 30.000 Euro netto im Jahr verdienen (bislang 51.000 Euro). Alleinerziehende dürfen höchstens 23.000 Euro netto (bislang 38.000 Euro) verdienen. Dabei werden auch Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Krankengeld angerechnet.
      Sozialhilfe


      Die Sozialhilfe wird grundsätzlich nur noch in Deutschland gezahlt. Im Ausland lebende Deutsche erhalten sie nur noch in strenger definierten Ausnahmefällen.
      Die große Sozialhilfereform tritt erst 2005 in Kraft.
      Verbraucher


      Der Ende Januar bevorstehende Winterschlussverkauf ist der letzte seiner Art. Voraussichtlich im Frühjahr tritt eine Gesetzesnovelle in Kraft, die dem Handel solche Ausverkaufsaktionen das ganze Jahr über erlaubt.
      Ab März wird das Rauchen teurer: Die Tabaksteuer steigt am 1. März und 1. Dezember 2004 sowie am 1. September 2005 jeweils um 1,2 Cent pro Zigarette.
      Bei Eiern wird eine deutlichere Kennzeichnung Pflicht. Auf der Verpackung muss die Haltungsform angegeben und jedes Ei mit einem Erzeugercode gestempelt sein.
      Die Förderung von Solarwärmeanlagen für Heizung und Warmwasser ändert sich auf 110 Euro pro Quadratmeter, bei unbegrenzter Kollektorfläche und einer Mindestleistung der Anlage von 525 Kilowattstunden.
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 03:33:23
      Beitrag Nr. 51 ()
      #47,

      Deine Sozialhilfe ist ja auch nicht erhöht worden.:cool:
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 15:06:29
      Beitrag Nr. 52 ()
      @#51...Stimmt, ich mach ja auch was für mein Geld. Daß du nur auf deinem Hintern rumsitzt und dich aushalten läßt, war ja klar.
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 15:12:45
      Beitrag Nr. 53 ()
      @#48...Wenigstens sind die Beamten von der Praxisgebühr befreit.

      Dafür könnten sie uns wenigstens mal erklären, zu was diese Gebühr eigentlich nutze sein soll. Ich haben den Sinnd und Zweck nämlich nicht verstanden.

      Vielleicht kann das ja einer der SPD-Anhänger hier. ConnorMcLoud, was ist mit dir? Du findest doch sicherlich das deine von dir so hochgelobte Regierung damit mal wieder einen Meilenstein gesetzt hat. Dann bitte erkläre mir, was ich davon habe, jedesmal, wenn ich zum Arzt gehe 10 Euro abzudrücken. Und erkläre mir dann auch mal, warum Ärzte mir nicht mehr verschreiben dürfen in einem Quartal, damit ich nicht wegen eventueller neuer Rezepte immer wieder hinrennen darf. Ja? Machst Du das bitte mal?
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 15:51:36
      Beitrag Nr. 54 ()
      Hallo TrauSchauWem,

      ich glaube das ist eine Art Ablaßgegühr wie im Mittelalter, wo man sich seine Seele rein waschen konnte!

      Und bei Beamte ist ja bekanntlich sowieso Hopfen und Malz verloren, also Gott behalts!:D
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 19:42:31
      Beitrag Nr. 55 ()


      "Wir denken weiter über die Vereinfachung der Melkmaschine nach!"

      :laugh: :D
      Avatar
      schrieb am 03.01.04 20:13:36
      Beitrag Nr. 56 ()
      Die große Abzocke bei der Praxisgebühr!



      * Wer am Wochenende zum Notdienst geht, muss die zehn Euro auch dann zahlen, wenn er im gleichen Quartal schon beim Hausarzt war. KBV-Logik: "Zu einer Inanspruchnahme eines Arztes im Notfall kann es definitionsgemäß keine Überweisung geben." Mehr noch: Auch beim zweiten oder dritten Besuch des Notdienstes wird jedes Mal die Praxisgebühr fällig.


      Muß ein verstorbener Patient auch die Praxisgebühr zahlen oder werden dafür die Erben dann in die Pflicht genommen! Muß man auch bei Ärtzepfusch die Praxisgebühr zahlen?


      Deutschland am Abgrund durch die Bürokratie!:p :laugh: :p
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 20:18:51
      Beitrag Nr. 57 ()
      Sonntag 4. Januar 2004, 19:52 Uhr

      «Focus»: Zoll will energisch gegen Zigarettenschmuggel vorgehen


      München (dpa) - Der deutsche Zoll will vor dem Hintergrund der Tabaksteuererhöhung und der Öffnung der Grenzen scharf gegen den Zigarettenschmuggel vorgehen. Man werde alle Register der kriminalistischen Fahndung ziehen, sagte Zollkriminalamts-Präsident Karl-Heinz Matthias dem Magazin «Focus». Wie beim Rauschgifthandel setze man dabei verstärkt auf verdeckte Ermittler, Telefonüberwachungen und Observationen. Der Zigarettenschmuggel kostet den Fiskus jedes Jahr rund 500 Millionen Euro.


      dazu werden dann wohl wieder tausend neue spitzel eingestellt, welche die mehreinnahmen durch die tabaksteuererhöhung (sofern´s überhaupt solche gibt), gleich wieder auffressen!


      :mad:
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 20:21:18
      Beitrag Nr. 58 ()
      Richtig so, endlich tun unsere Beamten mal was Sinnvolles.;)
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 20:23:55
      Beitrag Nr. 59 ()
      #58,

      was sinnvolles wäre, die regierung einzubuchten!:D

      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 22:00:50
      Beitrag Nr. 60 ()
      na, offenbar ist ein Wettbewerb um die personalstärkste Behörde ausgebrochen - da der Zoll ja bereits wegen Bezinschmuggel Leute einstellen wollte und nun noch die Zigaretten und die Putzfrauen dazu kommen, dürfetn die bald zu im Rennen liegen.
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 22:12:46
      Beitrag Nr. 61 ()
      #60,

      und die "steuerflüchtlinge", diese schwerverbrecher, die sich erdreisten mit dem eigenen geld ins ausland zu fahren, hat in deiner aufzählung vergessen!

      ja, zoll und schnüffeltechnik is strong buy z.zt.
      Avatar
      schrieb am 04.01.04 22:38:56
      Beitrag Nr. 62 ()
      @ospower

      Die Steuerflüchtigen sind ja dieses Jahr nicht dran - die werden erst mittels Amnestie ins Land gelockt und wenn sie hier sind .... (nur glaube ich, dass von diesen Leuten niemand mehr Schröder glaubt und dass daher diese Amnestie ins Leere laufen wird)
      Avatar
      schrieb am 11.01.04 23:56:49
      Beitrag Nr. 63 ()
      #1,

      der Abwurf der Sozialengebührenatombombe durch Ulla Schmidt zeigt ihre häßlichen Folgen! Deutsche Großkonzerne steigen aus der betrieblichen Alterversorgung nach und nach aus!:eek:
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 20:53:42
      Beitrag Nr. 64 ()
      Achtung, Hausbesitzer!
      Grundsteuer soll rauf


      Berlin – Millionen Grundstücks- und Hausbesitzer müssen mit höheren Steuern rechnen. Bayern und Rheinland-Pfalz wollen eine bundesweite Reform der Grundsteuer durchsetzen.


      Bisher berechnen Kommunen die Grundsteuer bei älteren Gebäuden auf Basis niedriger Einheitswerte von 1964. Jetzt soll es neue Richtlinien geben.

      • Boden: wird nach aktuellen, lokalen Richtwert-Tabellen besteuert.

      • Gebäude: wird pauschal pro Quadratmeter besteuert, Alter egal.

      Problem: Ein- und Zweifamilienhäuser sollen mit 800 Euro/qm bewertet werden – egal ob Luxusvilla oder Reihenhaus!

      Der Verband Haus & Grund befürchtet: Auch Mietnebenkosten könnten steigen, da Vermieter die Steuern umlegen können.
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 21:00:30
      Beitrag Nr. 65 ()
      Bayern mal wieder.:mad:
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 21:47:41
      Beitrag Nr. 66 ()
      Hallo Connor,

      wir wollen doch den Herrn Beck in Rheinland-Pfalz nicht vergessen!

      Scheint eine Rot-Schwarze Allianz zugegen. Schließlich war ja mal die Kurpfalz ein Teil von Bayern!:D
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 22:13:44
      Beitrag Nr. 67 ()
      ach ihr Klageweiber, ihr solltet eure Klagen
      mal versteuern müssen, dann wär bald Schluß mit eurem Stuß :laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.01.04 22:32:43
      Beitrag Nr. 68 ()
      hat das etwa gewirkt :confused:
      Avatar
      schrieb am 06.03.04 20:26:40
      Beitrag Nr. 69 ()
      Wenn Eichel zweimal klingelt

      Der Finanzminister kassiert mit dem Alterseinkünftegesetz die Jungen doppelt ab

      Wenn es brenzlig wird, setzt Hans Eichel auf äußerste Diskretion – und auf Barbara Hendricks. Seine Parlamentarische Staatssekretärin lässt der Finanzminister zurzeit hinter verschlossenen Türen Gemeinsamkeiten mit der Union ausloten. Es geht um ein heikles Projekt, das die rot-grüne Koalition möglichst still und leise ins Gesetzblatt bringen will: das „Gesetz zur Neuordnung der einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen“, kurz Alterseinkünftegesetz.
      So sperrig und missverständlich wie der Name ist auch der Inhalt: Das 98 Seiten dicke Werk aus dem Hause Eichel trifft nicht nur den Geldbeutel der rund 20 Millionen heutigen Rentner. Vor allem für die etwa 32 Millionen aktiven Arbeiter und Angestellten sowie die meisten Selbstständigen hält das AltEinkG, das zum 1. Januar 2005 in Kraft treten soll, böse Überraschungen parat: Viele von ihnen müssen bis zu 110 000 Euro ihres Lebenseinkommens gleich zweimal mit dem Fiskus teilen. Und entgegen der erklärten Absicht des Gesetzes zahlen künftig nicht nur Ruheständler mehr Steuern. Auch Durchschnittsverdiener, die noch im Erwerbsleben stehen, sollen ab 2006 in bestimmten Fällen höhere Abgaben abdrücken.

      Schnell statt gründlich. Gerade mal eine Stunde nahm sich der Finanzausschuss des Bundestags am Mittwoch vergangener Woche Zeit, um Änderungen an der Regierungsvorlage zu diskutieren. Die öffentliche Anhörung, bei der Ende Januar namhafte Experten das Gesetz fünfeinhalb Stunden lang zerrissen hatten, zeigte bislang aber bei den Koalitionsfraktionen kaum Wirkung. Eichels Staatssekretärin Hendricks will der Union zwar bei Detailfragen entgegenkommen, wenn die Opposition das zustimmungspflichtige Gesetz dafür im Bundesrat beim ersten Anlauf passieren lässt. Für große Änderungen bleibt aber kaum Zeit. Schon am 2. April wollen SPD und Grüne ihre „Jahrhundertreform“ im Bundestag verabschieden.

      Vor allem an grundsätzlichen Webfehlern wollen Eichel & Co. festhalten: So sollen auch Selbstständige ab 2005 zunächst 50 Prozent ihrer Rente versteuern, obwohl sie anders als Arbeitnehmer nie einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss erhalten haben. „Damit ist sehr wahrscheinlich, dass dieses Gesetz schon bald vor dem Bundesverfassungsgericht landet“, warnt der Geschäftsführer des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR), Franz Ruland. „Es ist gegenüber den Selbstständigen verfassungsrechtlich riskant und gegenüber den Arbeitnehmern zumindest politisch brisant.“ Ein Selbstständiger, der 30 Jahre lang durchschnittlich verdient hat (aktuell knapp 30 000 Euro Jahresbrutto), muss nach den detaillierten Berechnungen des VDR schon ab 2005 mehr als 40 000 Euro seiner versteuerten Beiträge aus der aktiven Zeit im Alter noch einmal besteuern lassen. Bei höheren Einkommen darf der Fiskus in Eichels Steuermodell sogar auf die doppelte Summe zweimal zugreifen.

      Arbeitnehmer sind nur dann deutlich besser dran, wenn sie noch vor 2015 in Rente gehen. Wer heute 54 Jahre oder jünger ist, muss bei Inkrafttreten des rot-grünen Gesetzes einen Teil seiner Beiträge und der daraus gebildeten Rente doppelt versteuern. Ein 40-jähriger Durchschnittsverdiener zahlt nach den VDR-Berechnungen bereits auf gut 30 000 Euro seines Lebenseinkommens zweimal Steuern. Bei einem 29-Jährigen mit gutem Verdienst sind es sogar mehr als 100 000 Euro. Nur wer gerade erst auf die Welt kommt, ist im Eichel-Modell vor dem doppelten Zugriff sicher. „Gesetzlich Versicherte“, stellt Ruland auf Grund der Berechnungen seiner Mathematiker fest, „werden künftig außerdem gegenüber Beamten klar benachteiligt.“

      Eichel hält sein Werk, das angeblich nur dem Rentenurteil des Bundesverfassungsgerichts vom März 2002 gehorcht, trotzdem für gelungen. Mit dubiosen Rechentricks wischt er den Vorwurf der Doppelbesteuerung vom Tisch: Weil jeder Bürger über den steuerfreien Grundfreibetrag von zurzeit 7664 Euro verfüge, der bis 2040 auf mehr als 10 000 Euro pro Jahr steige, stelle der Staat bei einer Rentenlaufzeit von 20 Jahren in jedem Fall mindestens 168 760 Euro steuerfrei. Bereits versteuerte Rentenbeiträge in entsprechender Höhe würden also problemlos durch entsprechend steuerfreie Altersbezüge ausgeglichen, „rechnet“ der Minister in seiner Gesetzesbegründung vor. „Es kann doch nicht sein, dass der Grundfreibetrag sowohl das steuerfreie Existenzminimum als auch den Schutz vor einer Doppelbesteuerung gewährleisten soll“, rügt der renommierte Kölner Wirtschaftswissenschaftler Eckart Bomsdorf, der Eichels Zahlen widerlegen kann.

      Auch den Sonderausgabenabzug für die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, den Rentner wie andere Steuerzahler auch beim Fiskus geltend machen können, wertet die rot-grüne Regierung als „steuerfreien Rentenzufluss“. Zumindest dafür hat Eichel den Segen der von ihm eigens eingesetzten Expertenkommission unter dem Vorsitz des Wirtschaftsweisen und Rentenpapstes Bert Rürup. Die Anrechnung des Grundfreibetrags hatte die Kommission dagegen ausdrücklich als unzulässig verworfen – aus guten Gründen. „Der Grundfreibetrag und der Sonderausgabenabzug stehen allen Steuerpflichtigen zu“, argumentiert VDR-Geschäftsführer Ruland. „Mit dieser Berechnung verstößt die Bundesregierung klar gegen die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.“

      Widerstand im Bundestag müssen Eichel und seine Beamten nicht fürchten. Der simple Grund: Das phasenweise wirre Gesetz versteht offensichtlich kaum jemand. Den Abgeordneten sind weder der schwere Rechenfehler in Eichels Modellfällen noch die trickreiche Kürzung der Vorsorgeaufwendungen für Arbeitnehmer mit niedrigen und mittleren Einkommen aufgefallen. Nach geltendem Recht zählt der Fiskus alle Sozialabgaben eines Arbeitnehmers zusammen und zieht sie bis zu einer individuellen Höchstgrenze vom Einkommen ab. Künftig dürfen Arbeitnehmer für die Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bis zu 1500 Euro im Jahr (Verheiratete: 3000 Euro) geltend machen. Darüber hinaus können sie zunächst 20 Prozent ihrer gesetzlichen Rentenbeiträge (nur Arbeitnehmeranteil) vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen.

      Für kleinere und mittlere Einkommen ist aber das geltende Recht günstiger als die Neuregelung. Sie sollen daher vorerst noch die bisherige Regelung nutzen können. Allerdings will Eichel ihre Abzugsbeträge ab 2006 stufenweise kürzen. Bittere Folge: Ausgerechnet ein verheirateter Durchschnittsverdiener mit 30 000 Euro Jahresbrutto muss damit künftig mehr Steuern zahlen als heute. „Diese Mehrbelastung und die Doppelbesteuerung müssen wir wegkriegen“, appelliert der Grünen-Finanzexperte Hubert Ulrich an die eigenen Reihen. VDR-Geschäftsführer Ruland wird noch deutlicher: „Dieses Gesetz muss noch einmal gründlich überarbeitet werden. Sonst werden sich viele Beitragszahler zu Recht von der Politik verschaukelt fühlen.“


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