KFZ beschädigt mit Fahrerflucht !! Kosten von der Steuer absetzbar ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.12.03 22:54:00 von
neuester Beitrag 13.12.03 19:11:14 von
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Das Auto meiner Frau wurde auf dem Parkplatz während Ihrer Arbeitszeit beschädigt.
Auf dem Parkplatz eines REAL Marktes.
Der Verursacher beging Fahrerflucht.
Anzeige bei der Polizei wurde erstattet.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen ?
Kann ich eventuell einen Kostenvorschlag der Fachwerkstatt mit dem Finanzamt abrechnen ?
Würde das Auto dann durch einen Freund reparieren lassen.
Dann wäre der Ärger nicht ganz so teuer.
Auf dem Parkplatz eines REAL Marktes.
Der Verursacher beging Fahrerflucht.
Anzeige bei der Polizei wurde erstattet.
Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen ?
Kann ich eventuell einen Kostenvorschlag der Fachwerkstatt mit dem Finanzamt abrechnen ?
Würde das Auto dann durch einen Freund reparieren lassen.
Dann wäre der Ärger nicht ganz so teuer.
RE: Absetzbarkeit
Ja, du musst nur den Kostenvoranschlag zum Finanzamt schicken.
Wird in der Regel innerhalb von 3 Tagen in voller Höhe erstattet.
SOM
Ja, du musst nur den Kostenvoranschlag zum Finanzamt schicken.
Wird in der Regel innerhalb von 3 Tagen in voller Höhe erstattet.
SOM
@SOM Der ist nicht schlecht. Was Leute alles absetzen wollen.
@rainers, selbstverschuldete Unfälle auf dem Weg zur Arbeit
sind absetzbar.
@som.you. Komentar überflüßig.
sind absetzbar.
@som.you. Komentar überflüßig.
#2
Bei uns bekommt man auch ohne Kostenvoranschlag erstmal
einen Scheck. Schließlich ist man mit einem zerkratzten
Auto in Deutschland assozial.
Bei uns bekommt man auch ohne Kostenvoranschlag erstmal
einen Scheck. Schließlich ist man mit einem zerkratzten
Auto in Deutschland assozial.
@rumba: Arbeitet deine Frau im REAL-Markt? Dann würde ich die Kosten als Werbungskosten geltend machen.
"@rainers, selbstverschuldete Unfälle auf dem Weg zur Arbeit sind absetzbar."
Nicht selbstverschuldete auch, wenn wegen Fahrerflucht der Gegenpartei der Schaden am Arbeitnehmer hängenbleibt.
Nicht selbstverschuldete auch, wenn wegen Fahrerflucht der Gegenpartei der Schaden am Arbeitnehmer hängenbleibt.
@ nataly, ja Sie arbeitet dort. Deswegen die lange Parkzeit.
real - Markt: Musst Du da nicht selber lachen?
Da kannst Du sowieso nur mit einem Panzer einkaufen.
Da kannst Du sowieso nur mit einem Panzer einkaufen.
@rumba: Dann würde ich die Reparaturkosten als Werbungskosten geltend machen. Allerdings geht es beim FA nicht auf Kostenvoranschlag. Nur tattsächlich geleistete Ausgaben werden anerkannt.
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