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    KFZ beschädigt mit Fahrerflucht !! Kosten von der Steuer absetzbar ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.12.03 22:54:00 von
    neuester Beitrag 13.12.03 19:11:14 von
    Beiträge: 10
    ID: 803.643
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      Avatar
      schrieb am 11.12.03 22:54:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das Auto meiner Frau wurde auf dem Parkplatz während Ihrer Arbeitszeit beschädigt.
      Auf dem Parkplatz eines REAL Marktes.
      Der Verursacher beging Fahrerflucht.
      Anzeige bei der Polizei wurde erstattet.
      Kann ich die Kosten von der Steuer absetzen ?
      Kann ich eventuell einen Kostenvorschlag der Fachwerkstatt mit dem Finanzamt abrechnen ?
      Würde das Auto dann durch einen Freund reparieren lassen.
      Dann wäre der Ärger nicht ganz so teuer.:mad:
      Avatar
      schrieb am 11.12.03 22:59:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      RE: Absetzbarkeit

      Ja, du musst nur den Kostenvoranschlag zum Finanzamt schicken.
      Wird in der Regel innerhalb von 3 Tagen in voller Höhe erstattet.

      SOM
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 05:09:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      @SOM :laugh: Der ist nicht schlecht. Was Leute alles absetzen wollen.
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 08:06:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      @rainers, selbstverschuldete Unfälle auf dem Weg zur Arbeit
      sind absetzbar.
      @som.you. Komentar überflüßig.
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 09:42:24
      Beitrag Nr. 5 ()
      #2
      Bei uns bekommt man auch ohne Kostenvoranschlag erstmal
      einen Scheck. Schließlich ist man mit einem zerkratzten
      Auto in Deutschland assozial.

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      schrieb am 12.12.03 13:16:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      @rumba: Arbeitet deine Frau im REAL-Markt? Dann würde ich die Kosten als Werbungskosten geltend machen.
      Avatar
      schrieb am 12.12.03 13:18:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      "@rainers, selbstverschuldete Unfälle auf dem Weg zur Arbeit sind absetzbar."

      Nicht selbstverschuldete auch, wenn wegen Fahrerflucht der Gegenpartei der Schaden am Arbeitnehmer hängenbleibt.
      Avatar
      schrieb am 13.12.03 06:22:09
      Beitrag Nr. 8 ()
      @ nataly, ja Sie arbeitet dort. Deswegen die lange Parkzeit.
      Avatar
      schrieb am 13.12.03 15:57:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      real - Markt: :confused: Musst Du da nicht selber lachen? :laugh: :laugh: :laugh:

      Da kannst Du sowieso nur mit einem Panzer einkaufen.
      Avatar
      schrieb am 13.12.03 19:11:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      @rumba: Dann würde ich die Reparaturkosten als Werbungskosten geltend machen. Allerdings geht es beim FA nicht auf Kostenvoranschlag. Nur tattsächlich geleistete Ausgaben werden anerkannt.


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