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    Erbschaftsteuererklärung - wann und wie? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.12.03 17:33:23 von
    neuester Beitrag 17.12.03 14:13:10 von
    Beiträge: 11
    ID: 804.118
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      schrieb am 14.12.03 17:33:23
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im Falle einer Erbschaft, die etwas über dem Freibetrag liegt, wird ja Erbschaftsteuer fällig. Der Gesamtbetrag wurde auch - soweit ich weiß - von der Bank und dem Amtsgericht, welches das notarielle Testament eröffnet hat, an das Finanzamt gemeldet. Das alles ist bereits einige Monate her. Kommt das Finanzamt jetzt eigentlich auf den Erben zu, wenn die Geld sehen wollen? Oder muß er da selbst aktiv werden? Und welches Finanzamt ist zuständig? Das des Verstorbenen oder das des Erben?
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 17:39:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Finanzamt kommt in aller Regel auf den Erben zu. Davon unabhängig ist auch der Erbe verpflichtet, eine Erbschaftsteuererklärung einzureichen. Zuständig ist meistens ein spezielles Finanzamt, welches sich auf Erbschaftsteuer spezialisiert hat. Einfach bei seinem "normalen" Finanzamt nachfragen.
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 18:37:32
      Beitrag Nr. 3 ()
      :cool: :cool: aber nicht vergessen....gerade wenn der wert nur knapp über dem freibetrag liegen sollte...nachlassverbindlichkeiten..dazu gehören auch die beerdigungskosten usw sind entweder mit nachweisen oder pauschal absetzbar...gleiches gilt für rückständige steuern usw...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 21:49:56
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du brauchst Dich bei Erbschaftsteuererfällen nicht selbst zu melden, wenn das Finanzamt von einer anderen Stelle benachrichtigt wurde. Das FA muß auf Dich zukommen.
      Fall das FA erkennt, daß es keine Steuer erhält, sagen die gar nichts. Falls Du eine Bescheinigung brauchtst, daß keine Erbschaftsteuer zu zahlen ist, muß Du Dich beim FA melden und so eine Bescheinigung anfordern.
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 11:34:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es dauert immer Monate, bis sich das Erbschaftsteuer-Finanzamt meldet. Kann gut und gerne 6 Monate dauern. Du brauchst nichts zu unternehmen.

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      Avatar
      schrieb am 15.12.03 11:36:07
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zu #4: Zutreffend. Falls sich das Finanzamt gar nicht meldet, kann es daran liegen, dass ersichtlich keine Steuer anfällt.
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 20:06:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Danke liebe Leute, das hat mir geholfen... ich werde also ganz beruhigt warten und wenn sich nix tut - auch okay. Ich wollte bloß sichergehen, daß mir aus meinem Abwarten später niemand einen Strick drehen kann.
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 13:40:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo SusanneB,

      ich empfehle dringend, dem Finanzamt die Erbschaft mitzuteilen. Das Finanzamt hat zwar die Werte durch die Bank mitgeteilt bekommen, aber das muss ja nicht alles sein (aus Sicht des Finanzamtes). Gem § 30 Abs.1 Erbschaftsteuergesetz ist der Erwerber verpflichtet dem Finanzamt den Erwerb innerhalb von drei Monaten anzuzeigen. Ggf. Vorwurf der Steuerhinterziehung.

      Grüße Flughund
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 13:42:21
      Beitrag Nr. 9 ()
      @Flughund: Mach dir bloss nicht in die Hose. Die verspätete Abgabe einer Erbschaftsteuer-Erklärung stellt keine Steuerhinterziehung dar.
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 13:52:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      @Nataly: Mach ich sowieso nicht, weil ich das Problem nicht habe. Aber gar nichts zu tun, obwohl man es anzeigen muss, da hätte ich doch schon meine Bedenken. Besonders wenn mann den gesamten Sachverhalt nicht kennt.
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 14:13:10
      Beitrag Nr. 11 ()
      Wenn das Erschaftsteuer-Finanzamt aus den Bank-Unterlagen erkennt, dass Erbschaftsteuer anfällt, wird es den Erben mit Sicherheit ein Steuerformular zuschicken. Dort können dann auch Gelder angegeben werden, die aus den Bank-Unterlagen nicht ersichtlich sind.


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