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    Verlust Sparbuch und Erbschaft - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.12.03 21:46:20 von
    neuester Beitrag 18.12.03 14:41:32 von
    Beiträge: 20
    ID: 804.144
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      schrieb am 14.12.03 21:46:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,
      wie sieht es aus, wenn das Sparbuch des Verstorbenen verloren gegangen ist und ein Alleinerbe den Sparbuchbetrag abheben möchte? Alleinerbeschein ist vorhanden. Reicht dieser Erbschein nicht aus um den Betrag abzuheben? Braucht man da noch einen Extra_Schein vom Notariat?
      Danke.
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 22:11:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Erbschein reicht. :cool:
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 23:00:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Mir hat mal ein Bänker erklärt:
      Wenn Sparbuch weg, dann Geld weg.
      Nach dem Motto: Haste keinen Beweis, dass eingezahlt wurde,
      kriegste auch nichts raus.

      Wie bei der Rente:
      Die ziehen Dir das Geld vom Lohn ab, ohne lange zu fragen,
      und Du musst beweisen, dass Du es ihnen gegeben hast.

      Alles Wegelagerer!
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 23:07:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Was war denn das für eine "Bank" ? :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 23:10:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      Die City-Bank - (Nicht out of) Rosenheim

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      schrieb am 14.12.03 23:32:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Naja wenn die Bank auf stur schaltet könnte ich mir das schon vorstellen - aber bankenintern ist die Sache ja nachvollziehbar bzw gespeichert, warum sollten die die Leute übers Ohr hauen? Wenn das Sparbuch später wieder auftaucht bekommen sie ein auf den Deckel :D
      Avatar
      schrieb am 14.12.03 23:34:47
      Beitrag Nr. 7 ()
      ...bekommen sie eins auf den Deckel - wegen Unterschlagung...ob das eine gute Bank riskiert? Glaub ich nicht ;)
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 08:01:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sorry, Leute, selten so ein Blödsinn an Antworten gelesen.
      Selbstverständlich kommst du an Dein Geld.
      Wenn das Sparbuch nicht mehr auffindbar ist, wird ein Aufgebotsverfahren eingeleitet.
      Nach Ende dieses Verfahrens erhältst Du das Sparguthaben incl. Zinsen ausgezahlt - vorausgesetzt Du kannst Dich mittels Erbschein legitimieren.
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 09:24:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,
      ich kann mich da nur W.R.1 anschließen.
      Natürlich erhält der rechtmäßige Eigentümer (=Erbe) das Sparbuchguthaben.
      Dazu ist eine Verlustmeldung bei der Bank nötig - je nach Guthabenhöhe und Umstände des Sparbuchverlust kann dies dann in einem internen Aufgebotsverfahren (niedrigere Kosten, Abwicklung i.d.R. innerhalb einer Woche) oder in einem offiziellen Verfahren (höhere Kosten, Dauer 3-4 Monate) abgewickelt werden.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 11:31:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      Sag ich doch - kein Problem (mit Erbschein) :cool:
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 00:07:46
      Beitrag Nr. 11 ()
      Danke für die Antworten.
      Das Sparbuch ist eher im Hause verlegt worden oder mit dem Altpapier weggeworfen worden, da es kein echtes Sparbuch war, sondern so ein ca. DIN A6 Blatt und eher als Informationsblatt betrachtet wurde.
      Habe noch eine Frage:
      Was bedeutet Aufgebotverfahren?
      Muss ich dann zum Notar oder kann es auch Bankenintern abgewickelt werden? Was kostet es dann? so ca.?
      Danke
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 07:26:08
      Beitrag Nr. 12 ()
      Die Bank macht das. Sie kann auch Auskunft über die Kosten geben.
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 07:32:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      Aufgebotsverfahren:Es wird eine Anzeige veröffentlicht. Der Inhaber des Sparbuchs wird darin aufgefordert, das Sparbuch vorzulegen und seine Rechte bis zu einem bestimmten Termin geltend zu machen, widrigenfalls das Sparbuch für kraftlos erklärt wird.

      Unter diesem Link kannst du auf Seite 8 (von 9) nachlesen, wie solche Anzeigen aussehen:
      http://www.bestwig.de/gemeinde/ablatt/06_01.pdf
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 07:39:52
      Beitrag Nr. 14 ()
      Teil II: Sonstige Bekanntmachungen
      Aufgebot
      Folgendes Sparkassenbuch, ausgestellt von der Sparkasse Neumarkt i. d. OPf.-Parsberg, ist verlo-ren gegangen:
      Sparbuch Nr.: 1031780.
      Der derzeitige Inhaber des Sparkassenbuches wird hiermit aufgefordert, innerhalb einer Frist von 3 Monaten, vom Tage des Aufgebotes an, seine Rechte unter Vorlage des Sparkassenbuches bei der unterfertigten Sparkasse anzumelden, widrigenfalls das Sparkassenbuch für kraftlos erklärt wird.
      Neumarkt i. d. OPf., den 23.05.2000
      Der Vorstand
      der Sparkasse Neumarkt i. d. OPf.-Parsberg
      Kraftloserklärung
      Folgendes Sparkassenbuch, ausgestellt von der Sparkasse Neumarkt i. d. OPf.-Parsberg, wird für kraftlos erklärt, nachdem auf das erlassene Aufgebot innerhalb der dreimonatigen Einspruchs-frist Rechte Dritter nicht geltend gemacht wurden.
      Sparkassenbuch Nr.: 1528140.
      Neumarkt i. d. OPf., den 26.04.2000
      Vorstand
      der Sparkasse Neumarkt i. d. OPf.-Parsberg
      Albert Löhner, Landrat

      Quelle:
      http://62.153.164.171/lra/amtsblatt/2000/Amtsblatt_13_2000.d…
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 07:47:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Nach Posting #9 ist es aber auch denkbar, dass ein internes Aufgebotsverfahren ausreicht. Frag doch bei der Bank nach.
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 12:56:13
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Aktienhan:
      Jetzt hätte ich mal eine Frage an Dich:
      Warum bist Du nicht gleich mit dem Erbschein zu dieser Bank ?
      Gruß WallyOnline :cool:
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 23:41:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      #16
      bin ich doch, aber die wollten eben das sparbuch oder das aufgebotsverfahren.
      das sparbuch war, wie schon gesagt, nur ein loses blatt und wurde deshalb wahrscheinlich schon weggeworfen, da es eher als infoblatt gesehen wurde.
      es kann eigentlich gar nicht in fremde hände gefallen sein, aber die bank will es jetzt halt so mit dem aufgebotsverfahren.
      danke für die antworten.
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 13:40:45
      Beitrag Nr. 18 ()
      bei der bank handelt es sich um die citibank dun die bestehen nach wie vor auf diesem aufgebotsverfahren
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 14:39:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      Dann hilft nur noch das Nachlassgericht ;)
      Avatar
      schrieb am 18.12.03 14:41:32
      Beitrag Nr. 20 ()
      Und lies nochmal unter Posting #14 :cool:


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