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    Haftet Winterdienst für Schäden an meinem Auto? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.12.03 14:48:52 von
    neuester Beitrag 21.03.04 13:11:41 von
    Beiträge: 19
    ID: 804.367
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      schrieb am 15.12.03 14:48:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      heute morgen hat sich folgendes erreignet: Ich bin um 7.30
      Uhr auf einer Bundesstraße gefahren. Ein Schneeräumfahrzeug bog bei einer Kreuzung links ab und kam mir dann entgegen. Dabei blieben große Schnee und Eisbrocken mitten auf der Fahrbahn liegen, und zwar soviele, dass ein Ausweichen unmöglich war. Ich bin dann durch die "Wand" aus Schneebrocken durchgefahren und es knallte doch etwas lauter. Ich hab dann bei der nächsten Gelegenheit angehalten, konnte aber keine Schäden erkennen (es war noch dunkel). Als ich vorhin mein Auto nochmal genauer anschaute, entdeckte ich, dass die Stoßstange gebrochen ist.:cry:

      Wie sieht es mit der Haftung aus?
      Wer zahlt? Bin zwar vollkasko versichert, hab aber Selbstbeteiligung.

      Vielen Dank!
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 14:55:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      dann verkauf doch deinen trabbi und besorge dir ein richtiges auto !:laugh: :laugh: :laugh:
      oder warst du mit dem playmobilauto deiner kinder unterwegs !:laugh: :laugh: :cool:
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 14:58:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Wer bei so einem Wetter mit dem Auto fährt geht ein überdurchschnittlich hohes Risiko ein. Da kannste froh sein, wenn deine Vollkasko dir den Schaden zu 100% ersetzt, oder die Haftpflicht der Gegenseite, eine Mitschuld wirste vermutlich immer kriegen.

      :D Ich habe heute früh einen Mülleimer der Gemeinde plattgemacht , stand einfach auf meinem Weg, der vor lauter WEIß nicht zu erkennen war, Freitag stand er mir noch nicht im Weg.:D

      in diesem Sinne, AKor
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 15:12:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Standardspruch vor Gericht lautet doch immer, man habe eine der Situation angepaßte Geschwindigkeit zu fahren. (Auch wenn das oft genug wie Hohn klingt.) Will heißen: Augen zu und mit Schmackes durch die weiße Wand fahren handelt dir bestimmt eine Mitschuld ein.
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 15:21:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Am besten man bleibt mit seinem Arsch zu hause, dann passiert auch nix !

      Hab ich Recht ?

      M.

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      schrieb am 15.12.03 15:25:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Das Problem war, dass ich es für Schnee gehalten hab, außerdem war ein Auto hinter mir.
      Ich kann aber nichts beweisen, den Schneeklumpen gibts nicht mehr :D
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 15:33:59
      Beitrag Nr. 7 ()
      :D Bezahl den Minischaden doch von Deinen Börsengewinnen. Kann doch so schlimm nicht sein mit ner Plastikstoßstange.

      EcCo65HH :D
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 16:07:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Für den Winterdienst ist es schon wieder der Schnee von gestern. :D :D
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 18:37:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Bist du als Einzelkind aufgewachsen ?
      Waren an Allem immer die Anderen schuld ?
      Haben dir deine Eltern eine Vollkaskoversorgung geboten oder wohnst du noch mit Vollkasko im Hotel Mama ?
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 19:04:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      Deiner Schilderung nach muß das Räumfahrzeug von rechts gekommen sein und Du bist offensichtlich gedankenlos so dicht hinter ihm durchgebrettert, daß Du nicht mehr anhalten konntest.

      Wieso sollen eigentlich andere zahlen, wenn Du nicht fahren kannst?
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 22:04:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ist ja recht lustig hier, ich kann euch aber beruhigen:
      Weder fahre ich einen Trabi :laugh: , noch bin ich ein Einzelkind. Halten hätte ich noch locker können, wenn ich gewollt hätte, wie erwähnt, hätte ich nicht gedacht, dass Schnee so hart sein. :cry:
      Auch gehör ich nicht zu den zu den Leuten, die Montag morgen einfach so daheim sitzen bleiben können!

      Ich freue mich weiter auf kompetente Antworten!
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 23:18:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      Fang doch du mal selbst mit den kompetenten Antworten an:
      Warum sollen ANDERE für DICH zahlen, nur weil du nicht dachtest, daß Schnee so hart sein kann ?
      Avatar
      schrieb am 15.12.03 23:33:30
      Beitrag Nr. 13 ()
      Also, meine Idee war, dass der Fahrer des Räumdienstes seine "Sorgfaltspflicht" verletzt hat, weil er diese Riesenbrocken auf einer großen Kreuzung (mit Stoppschildern) von einer Hauptstraße nicht weggeräumt hat! Im Gegenteil, er hat sie erst da hinbefördert!
      Für mich hat er einfach seinen Job nicht ordnungsgemäß gemacht!
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 09:15:28
      Beitrag Nr. 14 ()
      Für mich hat er einfach seinen Job nicht ordnungsgemäß gemacht!
      Wo gehobelt wird, da fallen Späne - und Du hast ihm doch keine Chance gegeben, die Schneebatzen beiseite zu räumen, wenn Du gleich hinter ihm durchtuckerst.

      Schon mal auf die Idee gekommen, erst denken, dann lenken?
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 16:19:19
      Beitrag Nr. 15 ()
      Das Schneeräumfahrzeug ist mir rund 200m vor der Kreuzung
      entgegengekommen!!
      #14 stützt sich auf selbst aufgestellte Vermutungen!

      Weiter kompetente Antworten erwünscht!
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 17:14:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      Worauf sich die Frage stellt, warum Du auf 200 m nicht anhalten oder ausweichen konntest :confused:
      Avatar
      schrieb am 16.12.03 20:48:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      kingsterman,
      du bist ein Typ, der auch bei einem Glatteisunfall verlangen würde, ab Oktober müsse grundsätzlich gestreut werden.
      Avatar
      schrieb am 17.12.03 13:26:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      #16
      ich hab doch bereits erwähnt, dass ich hätte anhalten
      können!

      #17
      Themaverfehlung, weiter Kommentare dazu sinnlos
      Avatar
      schrieb am 21.03.04 13:11:41
      Beitrag Nr. 19 ()
      Update:

      Versicherung des Schneeräumfahrzeuges hat alles bezahlt.
      :) :) :)


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