17.12.03 DGAP-Ad hoc: Q-Soft AG <DE0006175946> - 500 Beiträge pro Seite
neuester Beitrag 01.03.04 16:49:04 von
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Q-SOFT AG: Durchführung einer Kapitalerhöhung
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch die DGAP.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Der Vorstand der Q-SOFT Aktiengesellschaft hat am 17.12.2003 den Beschluß über
die Durchführung einer Kapitalerhöhung unter Ausschluß des Bezugsrechts der
Kapitals gemäß § 4 Nr. 5 der Satzung, wodurch das Grundkapital der
Gesellschaft von derzeit 510.000 Euro um 50.000 Euro auf 560.000 Euro durch
Ausgabe 50.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien im rechnerischen
Nominalwert von je 1,00 Euro zum Ausgabebetrag von 4,50 Euro erhöht und das
Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossen wird.
Nach § 4 Nr. 5 der Satzung der Q-SOFT Aktiengesellschaft ist der Vorstand auf
Basis der Genehmigung durch die Hauptversammlung mit Beschluß vom 26.06.2001
ermächtigt, bis zum 26.06.2006 das Grundkapital der Gesellschaft einmal oder
mehrmals, insgesamt jedoch um höchstens EURO 250.000,00 zu erhöhen und dabei
über einen Ausschluß des Bezugsrechts zu entscheiden
Der Aufsichtsrat hat dem Beschluß des Vorstandes am 17.12.2003 seine Zustimmung
erteilt.
Der festgelegte Ausgabekurs orientiert sich am aktuellen Börsenkurs der
Gesellschaft (WKN 617 594).
Die Kapitalerhöhung dient der Stärkung der Eigenkapitalbasis der Gesellschaft,
nachdem der Kauf der Ludwigsburger ICP GmbH & Co. KG finanziert wurde. Die
Kapitalerhöhung wurde bereits erfolgreich bei erstrangigen Investoren
platziert.
Ansprechpartner: Janett Nurzynski, email: jnurzynski@q-soft.de, Tel.:
0172/3501898
Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 17.12.2003
--------------------------------------------------------------------------------
WKN: 617594; ISIN: DE0006175946; Index:
Notiert: Geregelter Markt in Stuttgart; Freiverkehr in Berlin-Bremen, Frankfurt
und Hamburg
Autor: import DGAP.DE (© DGAP),16:09 17.12.2003
Das wird wohl ein neuer Trend bei den kleinen Unternehmen, KE ohne Bezugsrecht! Erst witrd der Kurs hochgezogen und dann gibt es eine KE. Bei Softship gab es das gleiche Muster. Soweit mir bekannt, muss es fuer den Ausschluss des Bezugsrechtes einen triftigen Grund wie Uebernahme eines anderen Unternehmens geben.
Andernfalls ist dem Beschiss Tuer und Tor geoeffnet.
Petronius
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